Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

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mwp
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Gerade habe ich Antwort von der Fachabteilung erhalten. Nur wieder der allgemeine Textblock. Ich habe in meiner Anfrage alles kurz und knapp aufgeschlüsselt. Interessiert die offensichtlich nicht. Ich habe auch eine Bestätigung meiner Steuerkanzlei angeboten.

Zurück kam zum x-ten Mal der Textblock:
All Selling Partners must provide an Austrian VAT registration number by December 31, 2020, if required to be VAT registered in Austria. Under the Austrian Tax Amendment Law 2020, Amazon has an obligation to record and share data on Selling Partners who sell to Austrian customers with the Austrian Tax Authority including identity and transactional data. This identity data includes the Selling Partner’s VAT registration number in Austria.

The following non-exhaustive list of transactions are subject to Austria VAT and trigger a VAT registration obligation in Austria:
o You are established in Austria and make taxable supplies in excess of €30,000 per year.
o You are established outside of Austria and store goods in Austria for sale to customers.
o You make distance sales of goods to customers in Austria, delivered from another EU country, and the value of these sales exceeds €35,000 in the current or prior year.
/-(x)


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roman
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

mwp hat geschrieben: 21. Apr 2021 14:36 Dafür gibt es den Steuercode. Wie sollten die sonst ihren eigenen Umsatzsteuer-Berechnungsservice anbieten können?
Und die betroffenen nutzen auch tatsächlich den Rechnungs-Service von Amazon?
bauti
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

roman hat geschrieben: 21. Apr 2021 16:46 Und die betroffenen nutzen auch tatsächlich den Rechnungs-Service von Amazon?
Wir nutzen den Rechnungsservice nicht. Ob das Voraussetzung dafür ist dass Amazon den Standardsteuersatz annehmen kann... :gruebel: Sollte eigentlich auch über die Kategorien halbwegs zuordenbar sein, aber es gibt natürlich auch massenhaft ASINS die in den falschen Kategorien eingestellt sind. Von daher ist es wohl wirklich nicht so einfach für AM.

Amazon wird nach dem Schema vorgehen, lieber zu viel melden als zu wenig um Ärger mit den Behörden zu vermeiden...
xMerchant
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

bauti hat geschrieben: 21. Apr 2021 18:07 Sollte eigentlich auch über die Kategorien halbwegs zuordenbar sein, aber es gibt natürlich auch massenhaft ASINS die in den falschen Kategorien eingestellt sind. Von daher ist es wohl wirklich nicht so einfach für AM.
Es gibt bei jeder ASIN ein Eingabefeld für den Steuersatz. Der Steuersatz kann manuell (Register Angebot, Eingabefeld Steuercode) über das Bearbeiten der ASIN oder über das Flatfile gesetzt werden. Die Funktion ist unabhängig davon, ob man den Rechnungsservice von Amazon gebucht hat.

Wenn man den Steuercode nicht hinterlegt hat, kann ich mir gut vorstellen, dass Amazon dann den Bruttobetrag meldet, woher soll Amazon auch wissen, welcher Steuersatz gilt.
mwp
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

xMerchant hat geschrieben: 21. Apr 2021 20:32 Wenn man den Steuercode nicht hinterlegt hat, kann ich mir gut vorstellen, dass Amazon dann den Bruttobetrag meldet, woher soll Amazon auch wissen, welcher Steuersatz gilt.
Ich habe es schon zitiert, aber gerne noch mal:
Wenn Ihre Produkte in keine der PTC-Kategorien auf der Liste fallen oder für gewöhnlich kein reduzierter Umsatzsteuersatz gilt, können Sie das Feld PTC leer lassen. Der Grund hierfür ist, dass der Standard-PTC, der angewendet wird, "A_GEN_STANDARD" ist. Dieser wird für Produkte verwendet, für die immer der Standardumsatzsteuersatz gilt. Dieser Produktsteuercode deckt die meisten Produkte ab, die bei Amazon verkauft werden.
Es wird immer der Standard Steuersatz genutzt, wenn nicht anders angegeben.
mwp
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Ich habe gerade tatsächlich eine qualifizierte Antwort erhalten und meine Antwort wurde auch nicht an die "Fachabteilung" weitergeleitet, sondern der Amazon Mitarbeiter hat scheinbar selbst mit der Fachabteilung Kontakt aufgenommen.
Nach Rücksprache mit der relevanten Abteilung wurde es mir bestätigt, dass den von Amazon berücksichtigten Betrag für die österreichische Umsatzsteuerpflicht ohne Umsatzsteuer berechnet wird.

In diesem Fall ist Ihre Umsatzsteuersperre für Verkaufe an österreichische Kunden gerechtfertigt, da Sie den Schwellenwert für die Umsatzsteuer-Registrierung für Österreich überschritten haben.

Schwellenwerte werden anhand des Gesamtumsatzes des laufenden und vergangenen Jahres gemessen, einschließlich aller Elemente, die eine Lieferung von gelieferten Waren darstellen (wie Versand und Geschenkverpackung). Ihre Verkäufe an Kunden in Österreich können über jede Amazon Marketplace-Site durchgeführt werden.
Meine Vermutung, dass die Brutto Werte zur Berechnung genutzt haben, ist also scheinbar falsch.

Die Aussage macht mich dann stutzig
Schwellenwerte werden anhand des Gesamtumsatzes des laufenden und vergangenen Jahres gemessen
Bedeutet das, die berechnen den Schwellenwert anhand des Gesamtumsatzes von 2020 + Gesamtumsatzes von 2021? Da wären wir dann tatsächlich über die Grenze. Aber Lieferschwellen gelten doch immer nur für ein Jahr? Habe ich etwas verpasst oder verstehe ich den Satz falsch oder was soll das?
bauti
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Das ist sicher nicht so gemeint das zwei Jahre zusammengezählt werden. Das würde ja überhaupt keinen Sinn machen...

Die Frage wie der Nettowert genau berechnet wurde bleibt bestehen. Irgendwo muss es ja eine Abweichung zu deiner Berrechnung geben. Wenn es in eurer Buchhaltung keinen Fehler gibt muss Amazon einen Fehler in der Berechnung haben...

Ps. Bei mir kam seit meinem Post gottseidank nicht's mir zu dem Thema von Amazon. Ich hoffe das bleibt so.
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MrChad
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Unter der (plausiblen) Annahme, dass dieser Support-Mensch keinen blassen Dunst von Umsatzsteuern hat, kann man das auch genau andersrum lesen:
Nach Rücksprache mit der relevanten Abteilung wurde es mir bestätigt, dass den von Amazon berücksichtigten Betrag für die österreichische Umsatzsteuerpflicht ohne [Berücksichtigung von] Umsatzsteuer berechnet wird.
Dann fügt sich das auch besser in den Rest ein.
mwp
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

MrChad hat geschrieben: 12. Mai 2021 15:28 Unter der (plausiblen) Annahme, dass dieser Support-Mensch keinen blassen Dunst von Umsatzsteuern hat, kann man das auch genau andersrum lesen:
Nach Rücksprache mit der relevanten Abteilung wurde es mir bestätigt, dass den von Amazon berücksichtigten Betrag für die österreichische Umsatzsteuerpflicht ohne [Berücksichtigung von] Umsatzsteuer berechnet wird.
Dann fügt sich das auch besser in den Rest ein.
Ohm man, auf sowas muss man auch erst kommen, dass das so gemeint sein könnte. Also hätte ich dann doch wieder Recht, dass Amazon die Brutto Transaktionen annimmt. Egal wie man es dreht, es ist Käse hoch Zehn was Amazon da treibt. Ich habe alle Umsätze von meiner Steuerkanzlei prüfen lassen, ich habe auch die VAT Reports von Amazon mehrfach geprüft, es stimmt alles, Netto sind wir definitv unter der Schwelle, Brutto nicht.
mwp
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Noch mal ein kurzes Update von mir: Seit heute kommen wieder Bestellungen aus AT über das Amazon Konto. Benachrichtigung dazu habe ich keine bekommen. Es ist noch ein Ticket zu dem Thema offen, ich bin mal gespannt, ob sich dazu noch mal jemand von Amazon äußert.
mwp
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Update2: Jetzt kam offiziell die Antwort im Fallprotokoll
Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung wurde entschieden, dass Ihr Konto für die Reaktivierung von Verkäufen an österreichische Kunden in Frage kommt.

Dadurch sind Verkäufe an österreichische Kunden nicht mehr auf Ihrem Konto gesperrt.
Wahnsinn. Nach 4 Monaten.
fca
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Mit Frankreich nie wieder was gehört. Jetzt ist es eh kurz vor OSS. Bin mal gespannt, ob die das weiterspinnen, oder ob es sich dann doch erledigt hat. Ich habe den Eindruck das manchmal bei Amazon auch aussitzen hilft. Ist aber ein gefährliches Spiel.
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