In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet”.
Hier gehören doch sicherlich als Nettowerte Amazon-Verkaufsgebühren ( und -Versandgebühren) rein, richtig?
In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschü
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Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Amazon Verkaufsgebühren sind BetriebsAUSGABEN. Es sei denn du bist der Buchhalter von Amazon und hast dich hier ins Sellerforum verirrt.
Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Die Frage die sich stellt wie ich vorgehe. Ich habe diese Beträge ja nicht wirklich eingenommen. Aus der USt-Erklärung kenne ich das so das diese Beträge nach §13b versteuert werden müssen, aber auch gleichzeitig wieder als Vorsteuer geltend gemacht werden können. Wie sind diese Zahlen im Sinne von Betriebseinnahmen und - Ausgaben richtig zu verbuchen?
Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Doch doch der bin ich. Nein Quatsch
...
Oder doch?!
Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Es sind einfach Betriebsausgaben. Hab schon lange keine EÜR mehr gemacht, aber daran hat sich nichts geändert.
Die Behandlung bei der Umsatzsteuer hat nix mit der EÜR zu tun. Da du diese ja als Vorsteuer abziehst und dir als Umsatzsteuer berechnest sind die für die EÜR ja "neutral". Ist nur für die UST-Erklärung relevant.
Soweit ich mich erinnere gibts da kein extra Feld für diese Art von Ausgaben. D.h. ich würde sie einfach unter "Werbekosten" eintragen.
Das ist auch das was hier empfohlen wird:
https://www.haufe.de/finance/finance-of ... 75172.html
Die Behandlung bei der Umsatzsteuer hat nix mit der EÜR zu tun. Da du diese ja als Vorsteuer abziehst und dir als Umsatzsteuer berechnest sind die für die EÜR ja "neutral". Ist nur für die UST-Erklärung relevant.
Soweit ich mich erinnere gibts da kein extra Feld für diese Art von Ausgaben. D.h. ich würde sie einfach unter "Werbekosten" eintragen.
Das ist auch das was hier empfohlen wird:
https://www.haufe.de/finance/finance-of ... 75172.html
Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Also, ich stimme für
- (SKR03) 3123 Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
https://www.datev.de/dnlexom/client/app ... nt/5301454
Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Im Prinzip ja, er sucht aber das Feld in der EÜR.
Ansonsten hast du Recht, kann man so buchen und dann im Buchhaltungsprogramm dem EÜR Auswertungsfeld "Werbung" zuordnen. Vorausgesetzt man hat nicht noch andere Leistungen nach §13b die keine Werbung sind.
Ansonsten hast du Recht, kann man so buchen und dann im Buchhaltungsprogramm dem EÜR Auswertungsfeld "Werbung" zuordnen. Vorausgesetzt man hat nicht noch andere Leistungen nach §13b die keine Werbung sind.
Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Und nicht etwa Feld 27: Bezogene Leistungen (zum Beispiel Fremdleistungen) ?
Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Du brauchst ein ordentliches Buchhaltungsprogramm, was sowas für dich -von allein und richtig- macht. Mit Excel wird das im Leben nichts. Gibt's für 2stellige Beträge im Internet.
Oder nen (teuren) Steuerberater.
Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Ne, Fremdleistungen ist was anderes:
https://www.firma.de/rechnungswesen/fre ... buchungen/
Google Adwords sind in der EÜR schon Werbeausgaben.
Edit: Korrektur, manche buchen Google wohl auch unter Fremdleistungen:
https://support.lexoffice.de/de-form/ar ... ls-ausgabe
Am Ende kommt beim Gewinn aber das gleiche raus.
https://www.firma.de/rechnungswesen/fre ... buchungen/
Google Adwords sind in der EÜR schon Werbeausgaben.
Edit: Korrektur, manche buchen Google wohl auch unter Fremdleistungen:
https://support.lexoffice.de/de-form/ar ... ls-ausgabe
Am Ende kommt beim Gewinn aber das gleiche raus.
Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Amazon Gebühren sind VK-Provisionen mit Ust 19% und Vst. 19%. 6770 bei SKR04.
Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Ach du liebe Güte, natürlich. Ich bin geistig plötzlich irgendwie zu Google Adwords abgedriftet. Sorry. Amazon Verkaufsgebühren sind natürlich keine Werbung.
Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Ich bin leider nicht schlauer bisher.
Re: In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zu
Du verkaufst bei Amazon Ware 100,-
Bekommst 90,- aufs Konto. 10,- sind Gebühren von Amazon.
Also sind 100,- Einnahmen,
10,- sind Ausgaben
Steuern auf die 10,- Ust/Vst sind Nullnummern
Also hast du an Einnahnen den Verkaufspreis 100,- alles andere sind Ausgaben.
Bekommst 90,- aufs Konto. 10,- sind Gebühren von Amazon.
Also sind 100,- Einnahmen,
10,- sind Ausgaben
Steuern auf die 10,- Ust/Vst sind Nullnummern
Also hast du an Einnahnen den Verkaufspreis 100,- alles andere sind Ausgaben.
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