Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer für di

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agrarking.de
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Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer für di

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Bei Bestellungen aus GB kann es ja zu dieser Konstellation kommen:

"Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer für diese Transaktion."

Leider markiert Amazon diese Transaktionen nicht mit einem "VAT paid" Label.
So kommt es nun vor, das das Paket nicht an den Kunden ausgeliefert wird, da der Paketdienst nicht weiß das die Steuer bereits erhoben und einbehalten wurde.
Woher auch, steht ja nirgends drauf.

Bei uns sind jetzt Pakete zurück gekommen, da die Empfänger nicht erneut VAT an den Paketdienst zahlen wollten, mit entsprechender Bewertung.

Meine Frage: Wie markiert ihr die Versandlabel für die Amazon die Umsatzsteuer bereits erhoben hat?


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roman
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Re: Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer fü

@bauti hast quasi selbiges letztens gefragt, und was ich - auch aus einem anderen thread - noch weiß, hat er mittlerweile auch versendet.
amazon-de-f44/begrenzung-auf-135-gbp-au ... ml#p731592

Ich habe den Einruck dass ein klarer Hinweis auf die bezahlte Steuer schon reichen müsste.
welpe
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Re: Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer fü

Du müsst eig. nur die UST-ID von Amazon oder Ebay angeben auf den Label.

Dann wissen die beim Zoll das bereits bezahlt ist.
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MrChad
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Re: Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer fü

Dein Post ist mir unklar und lässt einiges an Fragen offen.
agrarking.de hat geschrieben: 5. Aug 2022 17:16 Leider markiert Amazon diese Transaktionen nicht mit einem "VAT paid" Label.
- FBA? Woher wisst ihr das dann?
- FBM? Wie sollte Amazon da ein Label markieren können?
- Warenwert > 135 GBP? Dann ist alles sowieso wieder anders.

Meines Wissens wird beim Erstellen des DHL-Online-Labels und der Zolldeklaration gleich elektronisch an die britischen Behörden durchgemeldet, wer für diese Sendung nach IOSS-Verfahren die Umsatzsteuer schuldet. Der britische Zoll und Royal Mail wissen schon Bescheid, bevor die Sendung auf den Weg geht.
Aufgedruckte IOSS-Nummern sind im Grunde nur Deko.

Irgendwas in dem Bereich läuft bei euch falsch.
roman
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Re: Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer fü

@MrChad
Es ist anzunehmen es gibt um FBM und <£135 (denn zu anderen Konstellationen würde die Frage gar nicht passen).
MrChad hat geschrieben: 5. Aug 2022 19:59 Meines Wissens wird beim Erstellen des DHL-Online-Labels...
Naja, so ein Label/Datensatz ist ja keine mystische Zauberei.

Bei Postverzollung (egal ob Brief oder Paket, ob mit deutscher Post oder einer anderen Post) gibt es ja kein wirkliches eindeutiges Feld dass diese Art der Verzollung kennzeichnet.
Was anderes z.B. bei "privaten" Lieferdiensten, z.B. GLS, da gibt's Zollstatusnummern (GLS sagt "Frankatur" dazu), bei der kann man die Verzollungsart genau festlegen. Auch für diese vorbezahlte UK-VAT gibts da einen eigenen Status.

Macht man aber Postverzollung, kann man eigentlich nicht mehr machen als diesen Hinweis (am besten inkl. Nummer) an möglichst vielen Stellen unterzubringen.
Zum Beispiel direkt in der Lieferadresse und/oder in weiteren Feldern (z.B. gibt es bei manchen Versandprodukten Felder wie "Empfänger-Steuernummer", "Genehmigungsnummer" und ähnliches).
Ich verschicke mit diversen Brief- und Paketprodukten nach UK und wir fetzen den Hinweis überall hin wo er irgendwie sinnvoll erscheint.
Und bislang hat es immer funktioniert (und ich habe, seit es diese Regelung gibt, doch schon einiges nach UK geschickt).
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Re: Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer fü

Hallo,

es handelt sich um FBM und <£135 .
Ebay übergibt bei Bestellungen in dieser Konstellation immer diese Daten:
IOSS/OSS Number: GB 365 6085 76
Die geben wir dann auf dem DHL Label mit an und es gibt keine Probleme.

Leider gibt Amazon diese Daten nicht mit.
Wir importieren die Bestelldaten mit M2ePro in unser Magento Shopsystem.

Vielleicht könnt ihr mal schauen ob mit anderen Schnittstellen Daten von Amazon übergeben werden?
bauti
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Re: Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer fü

Roman hat ja schon auf den anderen Thread verwiesen. Wir geben wie dort von roman empfohlen die GB UST-id von Amazon am DHL Label an. Einfach in die zweite oder dritte Adresszeile. Da bessern wir manuell nach. Ich glaube nicht dass Amzon das übermittelt, egal welche Schnittstelle. Man muss halt die Schnittstelle anpassen wenn die Nummer automatich hinzugefügt werden soll. Ist ja immer die selbe...

Bis jetzt gab es kein einziges Problem bei uns mit den Sendungen nach GB.
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MrChad
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Re: Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer fü

Amazon nennt diese Nummer für das UK, s. unten:
  • GB190023639
------------------------------------
Und jetzt wird's philosophisch:

Wenn allerdings die Nummer auf dem Adresslabel der einzige "Beweis" für die gezahlte USt. ist, dann kann kein Mensch (und keine Maschine) wirklich nachkontrollieren, ob die Steuern auch geflossen sind.

In anderen Worten:
Was passiert eigentlich, wenn ich eine Sendung mit der Amazon/eBay-Nummer markiere, die aber gar nicht daher stammt?

Da kann ich mir dann unendlich viele Methoden zum Schummeln vorstellen. Und so ein "System" kann ich mir dann nur so erklären, dass man beim HMRC gar kein Interesse an den Umsatzsteuern von Importsendungen hat ...

-----------------------------
Amazon meint dazu:
Mein Unternehmen versendet Sendungen direkt an Kunden im Vereinigten Königreich oder in der EU. Gibt es gemäß der VOEC im Vereinigten Königreich oder dem IOSS in der EU Änderungen an der Etikettierung der Pakete?
Es gibt keine neuen Anforderungen für die Etikettierung von Paketen gemäß VOEC im Vereinigten Königreich oder des IOSS in der EU. Wenn Amazon die Umsatzsteuer des Vereinigten Königreichs für die Sendung unter VOEC oder die Umsatzsteuer in der EU unter dem IOSS der EU deklariert hat, stellen Sie sicher, dass (...) :

• Sie Ihrem Logistikpartner bestätigen, dass Amazon die Umsatzsteuer des Vereinigten Königreichs oder der EU für die Sendung deklariert hat.
• (...)
• Sie die Amazon VRN (UK VRN) bereitstellen können, wenn Sie für das Vereinigte Königreich dazu aufgefordert werden sollten: GB190023639 (...).
von https://sellercentral-europe.amazon.com ... exfhp#Aug7
roman
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Re: Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer fü

MrChad hat geschrieben: 6. Aug 2022 09:09 Wenn allerdings die Nummer auf dem Adresslabel der einzige "Beweis" für die gezahlte USt. ist, dann kann kein Mensch (und keine Maschine) wirklich nachkontrollieren, ob die Steuern auch geflossen sind.
Ja eh. So ist es ja auch.
Der Versender schreibt als Notiz "Steuer wurde bezahlt" (idealerweise garniert mit der Steuernummer) auf das Paket, und diese Notiz ist für den UK-Zoll das Kriterium die Sendung ohne weitere Zollbehandlung durchzuschleußen.
MrChad hat geschrieben: 6. Aug 2022 09:09 Was passiert eigentlich, wenn ich eine Sendung mit der Amazon/eBay-Nummer markiere, die aber gar nicht daher stammt?
Sie wird ohne weitere Zollbehandlung durchgeschleust.
MrChad hat geschrieben: 6. Aug 2022 09:09Und so ein "System" kann ich mir dann nur so erklären, dass man beim HMRC gar kein Interesse an den Umsatzsteuern von Importsendungen hat ...
Die werden das pragmatisch sehen:

Der Löwenanteil des Umsatzes wird ohnehin über Plattformen generiert. Und die zahlen automatisch.
Onlineshops, vor allem größere, werden sich auch oft in UK regstriert haben und haben eine eigene Nummer, und werden auch zahlen.

Von dem bisschen dass übrigbleibt, wandern die, die keine Nummer draufgeschrieben haben durch den Zoll und die Gebühren werden beim Empfänger eingehoben.
Und ein paar wird es geben die schreiben halt die Nummer von Ebay/Amazon/Co. drauf, obwohl es gar kein Ebay/Amazon-Geschäft war.
Aber wieviele sind das schon?

Man hat hier innerhalb kürzester Zeit eine Lösung auf die Beine gestellt die eine sehr hohe Steuerzahlquote garantiert.

Was wäre die Alternative gewesen? Man hätte weltweit die Postverzollung (CN22/CN23) umstellen müssen und zusätzliche Felder und Datenbanken hinterlegen müssen. Die Komplexität der ganzen Prozesse wäre stark erhöht worden. Solche Prozesse dauern außerdem Jahre bis sie funktionieren und weltweit umgesetzt werden.
MrChad hat geschrieben: 6. Aug 2022 09:09 ----------------------------
Amazon meint dazu:
FRAGE: Mein Unternehmen versendet Sendungen direkt an Kunden im Vereinigten Königreich oder in der EU. Gibt es gemäß der VOEC im Vereinigten Königreich oder dem IOSS in der EU Änderungen an der Etikettierung der Pakete?
ANTWORT: Es gibt keine neuen Anforderungen für die Etikettierung ...
Dieser Tipp von Amazon ist, zumindest auf UK bezogen, eigentlich grundfalsch.
Denn genau dieser Text auf der Etikettierung (am Label und/oder in der Zollerklärung) ist es, die in der Praxis dafür sorgt dass die Sendungen problemlos durch den Zoll durchrutschen.

Wenn überhaupt ist dieser Tipp von Amazon nur für die Nutzung von privaten Paketdiensten/Expressdiensten tauglich. Denn nur dort gibt es Zolldeklarationen in denen das tatsächlich verarbeitbar ist.
Bei GLS z.B. muß man einen bestimmten Verzollungs-Code, ich glaube 22, dafür auswählen. Aber sogar das geschlossene GLS-System hat eine kleine Ewigkeit dafür benötigt das zu implimentieren. Davor konnte GLS solche vorbezahlten Pakete gar nicht verarbeiten.

Wenn GLS schon ein halbes Jahr brauchte um die eigene Software anzupassen, wie lange hätte man dann benötigt den Weltpostverein und 200 angeschlossene Postgesellschaften davon zu überzeugen die CN22/CN23 international anzupassen?
Abgesehen davon, dass es fraglich ist, ob die den Sonderwunsch eines einzelnen Landes (UK ... und auch hier nicht das ganze Land ... denn für Nordirland gilt das ja wiederum nicht) überhaupt berücksichtigt hätten.
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Re: Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer fü

Okay das hilft schon mal weiter.

Ich war in meiner Naivität davon ausgegangen, das ein großer Marktplatz, der die Umsatzsteuerabführung für meine Verkäufe übernimmt, dann auch in der Lage ist, die Bestätigung der Abführung für mich und meinen Kunden sichtbar zu machen. Damit es bei der Zustellung der Pakete zu keinen (unnötigen) Problemen kommt.

Denn Probleme bei der Auslieferung fallen nicht auf Amazon sondern auf den Verkäufer zurück. Und ich zahle schließlich einiges an Gebühren und erwarte dann auch eine Gegenleistung. Denn bei Steuern hört der Spaß auf.

Von den nachgelagerten Beweispflichten in der Buchhaltung ganz zu schweigen.
roman
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Re: Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer fü

agrarking.de hat geschrieben: 6. Aug 2022 13:14 Ich war in meiner Naivität davon ausgegangen, das ein großer Marktplatz, der die Umsatzsteuerabführung für meine Verkäufe übernimmt, dann auch in der Lage ist, die Bestätigung der Abführung für mich und meinen Kunden sichtbar zu machen.
Naja, Amazon zahlt die Steuer und zeigt das irgendwo in Deinem Account.

Auf der anderen Seite kaufst/erstellst dann Du bei irgendeine Brief- oder Paketdienst ein Sendungslabel.
Wie soll der Zöllner in UK, der ein paar Tage später die Sendung vor sich hat, wissen dass für diese Sendung die Gebühren bereits von Amazon bezahlt wurde, wenn Du es nicht in irgendeiner Form auf dem Sendungslabel/Begleitpapieren vermerkt hast?

Ebay hat das meiner Meinung nach eleganter gelöst. Die setzen den Hinweis einfach mitten in die Lieferadresse rein und somit machen es auch Verkäufer, die überhaupt keine Ahnung von der Materie haben, automatisch richtig (gilt nicht nur für UK, sondern auch für Australien, Neusseland, Norwegen).
Die Lieferanschrift schaut dann so aus:

Boris Johnson
IOSSGB 123456789
Downingstreet 1
SW1A 2AA London

Da kann man eigentlich fast nix falsch machen.
Lediglich wenn man Afterbuy nutzt, wird's ein bisl komplizierter, denn die filtern seit einer Weile die Zeile aus der Lieferadresse wieder raus :-)
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Re: Bestellung mit Marketplace-Site als Vermittler (rechtlich: UK-VAT für E-Commerce): Amazon erhebt die Umsatzsteuer fü

Naja, Amazon zahlt die Steuer und zeigt das irgendwo in Deinem Account.
Genau das meine ich.
Kann man vom "kundenfreundlichsten Unternehmen der Welt" nicht erwarten das diese Infos zentral auffindbar sind (zB. in den Adressdaten).
Wir haben doch alle nicht die Zeit die Bestellungen auf das Lieferland zu filtern, dann zu schauen von welchem Marktplatz die Bestellung kommt und danach dann manuell die IOSS Nummer des abführenden Marktplatzes zu ergänzen.

Wir kopieren doch auch nicht die einzelnen Empfängeradressen in die Portale der Paketdienste.
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