Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service - Topp oder Flopp?

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silverart
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Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service - Topp oder Flopp?

Voraussetzung für die Teilnahme am Call-of-stocks Programm (COS - günstiger Versand in europäische Länder durch Konsignationslager) von Amazon ist die Nutzung des Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service.
Ich habe da einiges schlechtes drüber gehört und das immer abgelehnt.
Wie ist der aktuelle Stand? Topp oder Flopp?
Das größte Problem scheint ja zu sein, dass die USTIDs für innergemeinschaftliche Erwerber nicht geprüft werden. Ist das in der Praxis wirklich relevant?
Mich interessieren eure Meinungen und Erfahrungen. Tausende Verkäufer benutzen das ja und haben keine Probleme?


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MrChad
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Re: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service - Topp oder Flopp?

Im Großen und Ganzen brauchbar, gelegentliche Fehler gibt es trotzdem. Die Umstellung macht man am besten zu einem Monats-/Quartalsbeginn.

Die Transaktionsberichte ändern sich. In den Spalten stehen dann netto-Beträge.
(Nicht in allen Berichten aus allen Ländern. Ich erinnere mich an eine Abweichung in NL)
Je nachdem, wie du das bisher auswertest, musst du deine Berechnungen/Dritt-Software/Buchhaltung anpassen.

Du musst mind. 3 Monate Übergangszeit vorsehen. Da kann es Transaktionen geben, die noch nicht unter den Berechnungsservice fallen (Rechnungskauf, Retouren, Erstattungen, ...)

Amazon berechnet die Umsatzsteuern immer nach Methode "Soll". Ist bei allen Rechnungskäufen relevant. Ggf. musst du "Ist"-Besteuerung aufgeben (und die Mehrwertsteuern früher abführen).

Deine Preise für Kunden im Ausland (vor allem AT, Benelux) ändern sich, gemäß der dort jeweils geltenden MwSt.-Sätze.

Das Problem mit den ungeprüften/ungültig gewordenen UStIDs kann man nicht umgehen. Kommt vor allem Richtung Südeuropa vor und muss man entsprechend einplanen.

Ganz-ganz genau betrachtet gibt es da noch das Problem, dass Amazon nicht prüft, ob die Ware zum Unternehmen passt, i.e. gewerblicher Gebrauch.
(Beispiel: Sekretärin eines Metallbau-Betriebs in AT ist bei Amazon für die Firma als Business-Kunde mit UStID registriert. Wenn sie jetzt ihre Tampons etc. bestellt, bekommt sie die Ware steuerfrei, sogar dann, wenn sie in diesem Fall mit ihrer privaten Bankkarte bezahlt)

... mehr fällt mir jetzt gerade nicht ein ...
roman
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Re: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service - Topp oder Flopp?

Zumindest bei uns gibt es fallweise folgendes Problem, möglicherweise auch in DE (hat jetzt nicht nur mit Amazon zu tun, sondern generell):

Kunde kauft. Zum Kaufzeitpunkt ist die UID (UST-ID) gültig.
Dann gibt man ja irgendwann nach Wochen/Monaten die diversen Erklärungen beim Finanzamt ab. Die prüfen das irgendwann später.
Und zum Prüfzeitpunkt ist die UID aber dann nicht mehr gültig. Kann ja leicht passieren, wenn der Warenempfänger beispielsweise zwischenzeitlich seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat.
Finanzamt schickt dann ein Ergänzungsansuchen dass entweder mit einer gültigen Prüfbestätigung beantwortet werden muß, oder die Erklärung muß korrigiert werden.

Hat man daher nicht zeitnah nach der Bestellung eine gültige Prüfbestätigung abgespeichert, schaut man blöd aus der Wäsche.

Finde ich generell sehr eigenartig, denn es muß ja wohl irgendwo bei den Finanzbehörden historische Daten zu einer UID-Nummer geben. Wollen/dürfen/können sie aber scheinbar nicht benutzen.
MrChad hat geschrieben: 22. Sep 2022 18:37 Das Problem mit den ungeprüften/ungültig gewordenen UStIDs kann man nicht umgehen.
Nichtmal die einfache Prüfung ob "Nummer gültig"?
MrChad hat geschrieben: 22. Sep 2022 18:37 Ganz-ganz genau betrachtet gibt es da noch das Problem, dass Amazon nicht prüft, ob die Ware zum Unternehmen passt, i.e. gewerblicher Gebrauch.
Als Verkäufer sollte man diese Pflicht aber in der Tat nicht haben.
marcibet
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Re: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service - Topp oder Flopp?

roman hat geschrieben: 22. Sep 2022 18:51
MrChad hat geschrieben: 22. Sep 2022 18:37 Ganz-ganz genau betrachtet gibt es da noch das Problem, dass Amazon nicht prüft, ob die Ware zum Unternehmen passt, i.e. gewerblicher Gebrauch.
Als Verkäufer sollte man diese Pflicht aber in der Tat nicht haben.
Das ist in der Tat eine falsche Annahme von dir.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
roman
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Re: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service - Topp oder Flopp?

@marcibet
Erzählst mehr davon?
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MrChad
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Re: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service - Topp oder Flopp?

roman hat geschrieben: 22. Sep 2022 18:51
MrChad hat geschrieben: 22. Sep 2022 18:37 Das Problem mit den ungeprüften/ungültig gewordenen UStIDs kann man nicht umgehen.
Nichtmal die einfache Prüfung ob "Nummer gültig"?
Du musst für jede einzelne Bestellung prüfen, bevor du die Bestellung annimmst. Das geht bei automatisierten Marktplätzen nicht, im Falle von Amazon FBA schon gar nicht. Amazon selbst macht es auch nicht.
roman hat geschrieben: 22. Sep 2022 18:51
MrChad hat geschrieben: 22. Sep 2022 18:37 Ganz-ganz genau betrachtet gibt es da noch das Problem, dass Amazon nicht prüft, ob die Ware zum Unternehmen passt, i.e. gewerblicher Gebrauch.
Als Verkäufer sollte man diese Pflicht aber in der Tat nicht haben.
Ich weiß schon, dass es ein wenig beachteter Punkt ist. Alle gucken immer nur auf die UStID-Nummer und vielleicht auf den Gelangensnachweis.

Ganz-ganz strenggenommen steht aber im Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) §6a.1 (13) als Voraussetzung für IGL:
  • (13) Von einem Erwerb des Gegenstands für das Unternehmen des Abnehmers kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn der Abnehmer mit einer ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilten, im Zeitpunkt der Lieferung gültigen USt-IdNr. auftritt und sich aus der Art und Menge der erworbenen Gegenstände keine berechtigten Zweifel an der unternehmerischen Verwendung ergeben.
Deswegen auch das Extrembeispiel.
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Re: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service - Topp oder Flopp?

roman hat geschrieben: 22. Sep 2022 22:58 @marcibet
Erzählst mehr davon?
erstens steht das bereits zitierte dem gegenüber, dazu kommt noch die kaufmännische sorgfaltspflicht.

wenn du einen handwerker über die jahre immer wieder mit igl nettolieferungen mit sportartikel belieferst (ein Tennisschläger ,ein trampolin, einen Tischtennistisch usw) wirst du bei der nächsten Betriebsprüfung sehr wahrscheinlich mit einer entsprechenden nachzahlung konfrontiert sein.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Re: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service - Topp oder Flopp?

bzgl. Call-off-Stock

Umsatzsteuerlich ist vorgeschrieben, dass die Ware
(a) maximal 12 Monate in FR verbleiben darf, also vorher abverkauft sein muss oder rechtzeitig zurück nach DE gebracht werden muss.
(b) von FR nicht zum Lagern in andere Länder verbracht werden darf.
Sonst verfällt die besondere Umsatzsteuer-Regelung.

Wie ich Amazon so kenne, werden sie das wohl kaum (auf Anhieb) richtig hinkriegen und ich erwarte, dass es wieder mehrere Jahre dauert, bis das so einigermaßen hinhaut.
Das bedeutet, dass man die ganze Zeit die Verbringungen nach und von FR penibelst aufzeichnen und überwachen muss.

Da Amazon chaotisch -und nicht FIFO- an Kunden versendet, muss man wohl für jede COS-Anlieferung eine eigene SKU anlegen, genauso als ob die Ware ein MHD von 12 Monaten hätte.
Nur dann kann man Liegengebliebenes rechtzeitig identifizieren und ggf. zurückholen.

Ob Amazon dafür irgendwelche besonderen Auswertungen anbietet, ist mir nicht bekannt.
silverart
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Re: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service - Topp oder Flopp?

MrChad hat geschrieben: 25. Sep 2022 17:47 bzgl. Call-off-Stock



Da Amazon chaotisch -und nicht FIFO- an Kunden versendet, muss man wohl für jede COS-Anlieferung eine eigene SKU anlegen, genauso als ob die Ware ein MHD von 12 Monaten hätte.
Nur dann kann man Liegengebliebenes rechtzeitig identifizieren und ggf. zurückholen.

Ob Amazon dafür irgendwelche besonderen Auswertungen anbietet, ist mir nicht bekannt.
Es gibt keine eigenen COS-Bestände. Amazon verlagert selbsttändig aus Deutschland, darauf hast du keinen Einfluss.
Es kann auch Ware direkt aus Deutschland versandt werden (wenn keine umgelagterte verfügbar ist). Du bezahlst dann aber trotzdem nur die lokalen Versandkosten.
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MrChad
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Re: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service - Topp oder Flopp?

silverart hat geschrieben: 27. Sep 2022 14:16 Es gibt keine eigenen COS-Bestände. Amazon verlagert selbsttändig aus Deutschland, darauf hast du keinen Einfluss.
Das ist ja genau der Punkt.
In dem Szenario ist es faktisch unmöglich, die gesetzlichen Vorgaben zur Konsi-Lager-Regelung einzuhalten, s. o.

Das läuft wieder wie damals bei PL/CZ und PAN-EU. Tolle neue Möglichkeiten, alles automatisch und super-easy.
Dass es auch Umsatzsteuer-Vorschriften gibt, ist Amazon sowas von egal. Soll sich doch der Händler drum kümmern.

Und das böse Erwachen kommt dann 2 Jahre später. Schon dutzendfach gesehen. Ich warte schon auf die Blog-Posts von taxdoo und Co.
Stromer
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Re: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service - Topp oder Flopp?

marcibet hat geschrieben: 23. Sep 2022 09:21
roman hat geschrieben: 22. Sep 2022 22:58 @marcibet
Erzählst mehr davon?
erstens steht das bereits zitierte dem gegenüber, dazu kommt noch die kaufmännische sorgfaltspflicht.

wenn du einen handwerker über die jahre immer wieder mit igl nettolieferungen mit sportartikel belieferst (ein Tennisschläger ,ein trampolin, einen Tischtennistisch usw) wirst du bei der nächsten Betriebsprüfung sehr wahrscheinlich mit einer entsprechenden nachzahlung konfrontiert sein.
Wie läuft das dann in der Praxis? Fragt man den Käufer dann tatsächlich nach seinem Beweggrund und storniert dann gegebenenfalls die Bestellung? Muss es den Händler tatsächlich etwas angehen, ob der Schreiner gerade die Gasstätte eines Tennisvereins neu ausbaut und Tennisschläger als Dekoration benötigt?

Ich frage wirklich aus Interesse, denn primär falsch verhält sich ja der Gewebetreibende, der seinen Hobbybedarf absetzt. Der Händler kann das nicht beurteilen - nur mutmaßen.
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