Amazon Gebührenabrechnung ... ich blicke da nicht ganz durch

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roman
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Amazon Gebührenabrechnung ... ich blicke da nicht ganz durch

Es gibt ja einerseits das Gebührenrechnungs-PDF ("Monatsrechnung"), auf der die täglichen Gebührensummen summiert sind (einen Bericht der zeigt wie sich die tägliche Summe zusammensetzt, gibt es nicht, oder?).

Hier ist mir aufgefallen dass für die Kauf-auf-Rechnung-Bestellungen (für die man erst ca. 6 Wochen später das Geld bekommt) die Amazongebühren anscheinend bereits ca. am Bestelltag in Rechnung gestellt werden.

Im Abrechnungsbericht V2 (das Textfile), und auch in der Transaktionsansicht, sind diese Gebühren dagegen gar nicht aufgeführt.
Vermutlich werden sie dort erst aufgeführt wenn das Geld tatsächlich kommt.

Für mich schaut das momentan so aus: Amazon schreibt Gebühren auf die Gebührenrechnung mit denen man noch gar nicht belastet wurde (sondern mit denen man vermutlich erst ca. 6 Wochen später tatsächlich belastet wird).

Das heiß, wenn ich die Gebührenrechnung so buche, kann das eigentlich nicht stimmen, da Amazon das Verkäuferkonto tatsächlich mit einer anderen Summe belastet hat als auf der Rechnung steht.


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MrChad
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Re: Amazon Gebührenabrechnung ... ich blicke da nicht ganz durch

roman hat geschrieben: 7. Dez 2021 16:22 Für mich schaut das momentan so aus: Amazon schreibt Gebühren auf die Gebührenrechnung mit denen man noch gar nicht belastet wurde (sondern mit denen man vermutlich erst ca. 6 Wochen später tatsächlich belastet wird).
So isses. Genau so.

Ich hab' mich seinerzeit mit denen heftig herumgestritten und -natürlich- nichts erreicht.
In dem Zusammenhang ist mir Herr Thomas H. vom Amazon Verkäufer-NICHT-service in bleibender Erinnerung verblieben, nachdem er die Anfrage mit folgender Bemerkung final abwürgte:
  • Bitte beachten Sie, dass es Zeit und Mühe kostet, wenn Sie eine Aufschlüsselung der Berichte anfordern, um die Unterschiede zeilenweise anzuzeigen.
Ich zitier mich mal selber von "drüben":
Bis vor kurzem hat Amazon monatlich genau den Betrag in Rechnung gestellt, der im gleichen Monat auf dem Verkäuferkonto gebucht und eingezogen wurde.

a. Damit konnte man die Monatsrechnung ganz einfach als Ganzes gegen das Amazon-Konto buchen und fertig. Das werden viele so gemacht haben.
b. Umgekehrt konnte man aber auch jede Amazon-Gebühr eines Monats einzeln buchen und hatte am Ende genau die Summe, die auch auf der Monatsrechnung stand.
...

Mit Einführung von “Kauf auf Rechnung” stellt Amazon auf der Steuerrechnung etwas in Rechnung, was NICHT im gleichen Monat auf dem Verkäuferkonto gebucht wird. Es gibt noch keine Transaktionen = Buchungen dazu.

Auch werden in einem Monat Gebühren vom Verkäuferkonto abgezogen, die schon im Vormonat in Rechnung gestellt worden waren. In den Transaktionslisten erscheinen Buchungen für bereits abgerechnete Gebühren aus dem Vormonat.

a. Wer also wie bisher die Amazon-Monatsrechnung einfach so übernimmt, erzeugt monatliche wechselnde ±Abweichungen im Saldo des Amazon-Verkäuferkontos.
b. Wer also wie bisher die einzelnen Gebührenposten aus den Transaktionslisten bucht, kommt am Ende des Monats zwar auf Saldo 0, aber nicht auf die gleiche Gebührensumme wie auf der Monatsrechnung.

Beides ist buchhalterisch/finanzamts-technisch großer Murks.

In anderen Worten:
  • Am Ende eines Monats stellt Amazon eine Gebührenrechnung aus, die in diesem Monat nur teilweise durch entsprechende Transaktionen ausgeglichen ist. Ein Teil der Rechnung bleibt offen, haufenweise Kleinbeträge, tief versteckt in den Tagessummen.
  • In den Gebührenbuchungen (Transaktionen) des gleichen Monats stecken Zahlungen -wieder haufenweise Kleinbeträge- für Gebühren, die zwar schon auf der Vormonatsrechnung ausgewiesen, aber noch offen waren.
Egal ob’s der Steuerberater oder man selbst macht, diesen Mist muss man jetzt Monat für Monat auseinanderfummeln.

Und das Schönste dabei, wie auch schon erfragt wurde:
  • Amazon sagt nicht, welche Transaktionen/Zahlungen das eigentlich sind.
Zuletzt geändert von fossi am 29. Jan 2023 22:51, insgesamt 1-mal geändert.
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roman
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Re: Amazon Gebührenabrechnung ... ich blicke da nicht ganz durch

Schön dass das nicht nur mir aufgefallen ist ;-)

Wir rechnen alle Einnahmen (=Kundenzahlungen) zusammen die wir im System haben, dann die Ausgaben (=Gebührenrechnung, Umbuchungen auf Bankkonto).

Wir führen das Amazon-Konto quasi wie ein Bankkonto (denn je "dicker" der Monatsumsatz ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit dass irgendwas vergessen wurde).
Es gibt daher einen Kontostand zu Monatsbeginn und einen Kontostand zu Monatsende.

Die Differenz zwischen den beiden Kontostände vergleichen wir mit den Einnahmen/Ausgaben . Wenn da nicht das exakt selbe Ergebnis rauskommt, stimmt etwas nicht. So bin ich draufgekommen.

Die PDF-Gebührenrechnung war um ca. 5% höher als das, was Amazon tatsächlich im Laufe des Monats vom Verkäuferkonto abgebucht hat.
Ist irgendwie schräg. Es handelt sich ja um eine steuerfreie Reverse Charge-Rechnung die Amz hier stellt. Soweit ich weiß meldet der Rechnungssteller den Umsatz inkl. UST-ID-Nummer des Empfängers an das Finanzamt.
Wenn dann der Rechnungsempfänger eine andere Summe an das Finanzamt meldet, wird das natürlich spannend (wobei, realistisch gesehen wird das bei Kleinbeträgen niemand interessieren)

Finde aber interessant dass das scheinbar keine großes Thema ist. Ich denke das muß ja faktisch jeden Amazon-Verkäufer betreffen. Prüft da kein Stb (etc.) nach, ob die tatsächlichen Kontobewegungen mit den Belegen übereinstimmen?

Wenn man am 1. des Monats 50.000 Euro am Amazonkonto hat, während des Monats 60.000 Euro Einnahmen hat und eine Gebührenrechnung über 11.000 Euro vorliegt, müsste es ja auffallen wenn am Monatsende der Stand 100.000 beträgt (und nicht 99.000).
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Re: Amazon Gebührenabrechnung ... ich blicke da nicht ganz durch

roman hat geschrieben: 7. Dez 2021 21:20 Finde aber interessant dass das scheinbar keine großes Thema ist. Ich denke das muß ja faktisch jeden Amazon-Verkäufer betreffen. Prüft da kein Stb (etc.) nach, ob die tatsächlichen Kontobewegungen mit den Belegen übereinstimmen?
Da kann man viel drüber philosophieren.
Die meisten hängen dafür an irgendwelchen Drittsystemen und verlassen sich drauf, ohne je die Zahlen zu hinterfragen. Zitat von "drüben":
"Da ich nur die Abrechnungsberichte buche und die Gebührenabrechnungen nur proforma abhefte, habe ich bisher keine Abweichungen in der Buchhaltung."

Und für eine regelrechte Steuerprüfung ist das Thema noch zu jung. Das wird erst in ein paar Jahren mal zum Problem.

Wir haben die Abweichungen seinerzeit mal penibelst dokumentiert, runter bis auf die einzelne Transaktion. Am Anfang waren das noch wenige Rechnungskäufe.
Und wenn der Steuerprüfer wirklich mal fragen sollte, bekommt er diese Doku und wenn er will, kann er dann die ganzen Kleinbeträge eben selbst nachrechnen. Notfalls hab ich die SQL-Queries noch.

Ansonsten buchen wir durch den Monat weg nur die Einnahmen und sämtliche Provisionen als Ganzes über die sog. Steuerrechnung(en). Damit hat sich die Sache mit der ZM auch erledigt.
Der flatternde Saldo ist halt unschön und damit müssen wir leben.

PS: Das hiesige Finanzamt wollte übrigens letztes Jahr genau die Amazon-Steuerrechnungen als Beleg sehen. Da war ich froh, dass es auf den Cent genau stimmte.
clarius
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Re: Amazon Gebührenabrechnung ... ich blicke da nicht ganz durch

Die monatlichen Gebührenrechnungen sind imho nutzlos, da der Zeitraum der Abrechnung / Gebührenauszahlung und der Zeitraum der Gebührenrechnung nicht übereinstimmen, abgrenzen geht auch nicht, weil die Abrechnung nicht zum Tagesende, sondern irgendwann erfolgt, am Tagesende also in der Regel schon wieder ein Saldo entstanden ist.

Wenn das Amazon-Konto wie ein Bankkonto gebucht wird - und das ist imho die einzige sinnvolle Lösung für das Problem, dann bucht man nach Auszahlungsbericht und dann stimmt auch die Buchhaltung immer 100%.

Bei einer Steuerprüfung hatte ich damit keine Schwierigkeiten. Ich habe dem Prüfer die Problematik erklärt, habe ihm gezeigt, wie ich die Auszahlungsberichte in meinem Navision verarbeite und buche und damit war das Thema erledigt. Die monatlichen Rechnugen wollte er dann gar nicht sehen. Ich möchte aber noch dazusagen, daß ich wirklich jede Position der Settlement-Datei einzeln buche. Damit ist die Buchhaltung zu 100% nachvollziehbar. Die Settlement-Datei ersetzt dann den Kontoauszug. Es kann sein, daß andere Steuerprüfer mehr Erklärungsbedarf haben, aber diese Variante ist die einzige, die fehlerfrei funktioniert und am Ende auch vollständig überprüfbar ist.
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