A-bis-Z-Garantieanträge - Kunde soll keine Ware bekommen haben

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LOMBEk
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A-bis-Z-Garantieanträge - Kunde soll keine Ware bekommen haben

Hallo,
ich wollte mal nach eurer Erfahrung mit A-bis-Z-Garantieanträge fragen. Ich verzweifle öfters :roll:

Aktueller Fall:
  • Ein Kunde bestellt am 08.07. Ware für knapp unter 40€.
  • Wir versenden per GLS am 09.07. und zugestellt wird es
  • Der erste Zustellversuch war am 12.07. --> Kunde nicht angetroffen --> GLS PaketShop --> Zustellung am 13.07.
  • Kunde behautet er habe nicht bekommen, ein paar Nachrichten hin und her, Kunde öffnet A-bis-Z-Garantieantrag, Kunde bekommt recht.

Wir haben in der Vergangenheit immer einen Einspruch eingelegt, jedoch haben wir nie Recht bekommen. Habt ihr vielleicht einen Tipp, wie wir am besten reagieren sollen?

Grüße aus Dortmund :kaffeesmily


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Re: A-bis-Z-Garantieanträge - Kunde soll keine Ware bekommen haben

Ja leider völlig normal und es nimmt immer mehr zu.
Hab ich quasi regelmäßig, bei dem ein oder anderen A-Z zieht Amazon bei mir das Geld ein obwohl laut Sendungsnummer zugestellt , Kunde hat geld und Ware - bei anderen zahlt Amazon die Ware selbst oder lehnt die A-Z zum Glück ab:

screen.JPG
Ich gehe aber immer mehr dazu über und schreibe dem Kunden dann sowas wie:
"Der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht (die gib es wirklich) und kann bei seiner Bestellung die Sendungsnummer von DHL / DPD etc. einsehen und selbst schauen, wo sein Paket ist - wenn es in einer Filiale abgelegt wurde zur Abholung, dann ist das dort vermerkt, auch wenn der Kunde keine Benachrichtigung im Briefkasten hatte!

Ich bekomm dann zwar Antworten zur zurück, wie:
"Ich bin nicht für meine Bestellung verantwortlich, dass sind Sie als Verkäufer und Sie haben dafür zu sorgen, das ses mir zugestellt wird und nicht irgendwo in einer Filiale zur Abholung bereit liegt"

Auf sowas antworte ich schon gar nicht mehr.
Ganz aktuell hab ich einen Pisser, der mir ans Bein pinkeln will, weil seine Sendung nach 8 tagen immer noch nicht zugestellt hat - er hat aber einen Nachsendeantrag bei DHL gestellt, das streitet er zwar ab, auch noch, wo ich Ihm es als Kopie mit seiner Unterschrift zuschickte, aber naja, jetzt hat er mit A-Z gedroht etc. - dabei hat er eine Vertragsverhältnis mit DHL gemacht und ist hier selbst verantwortlich, genauso sind wir VK raus bei Abstellgenehmigungen.

Aber solche Leute nehmen (bei mir) doch schon zu :(
Ich glaub ich könnte da aus den letzten knapp 3 Jahren ein Buch schreiben :)

Gruß Dirk
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Re: A-bis-Z-Garantieanträge - Kunde soll keine Ware bekommen haben

Ich stelle ebenfalls einen starken Anstieg von Bullshit-Mails fest. Die eine schickt mir eine Bestellung von Mitte Mai zurück und behauptet, auf Amazon de hätte gestanden, sie könne alles bis 31. August zurückschicken, natürlich hat sie auch ein Retourenlabel angefordert, aber nicht bekommen. Und zum 28tausendsten Mal die Postkarte, von der Amazon sagt, es sei ein Rücksendelabel und frankiert...
LOMBEk
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Re: A-bis-Z-Garantieanträge - Kunde soll keine Ware bekommen haben

Beruhigend, dass ich nicht der einzige bin... :D

Anscheinend spricht sich dieses Vorgehen in der Bevölkerung rum.
natufab
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Re: A-bis-Z-Garantieanträge - Kunde soll keine Ware bekommen haben

Doppel hat geschrieben: 26. Jul 2021 18:18
Ich gehe aber immer mehr dazu über und schreibe dem Kunden dann sowas wie:
"Der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht (die gib es wirklich) und kann bei seiner Bestellung die Sendungsnummer von DHL / DPD etc. einsehen und selbst schauen, wo sein Paket ist - wenn es in einer Filiale abgelegt wurde zur Abholung, dann ist das dort vermerkt, auch wenn der Kunde keine Benachrichtigung im Briefkasten hatte!
Hallo Dirk, hast du dafür eine Quelle?

Ich hatte eine ähnlichen Fall, Sendung nach NL, Kunde hat über 14 Tage nicht nachgeforscht, wo sein Paket gelandet ist, und als es nach drei Wochen wieder hier zurückgekommen war, gab's großes Geschrei, dass DHL ihn nicht per Mail benachrichtigt habe, dass seine Sendung in einer Agentur niedergelegt worden sei.

Wenn ich ein Paket erwarte, sehe ich mir den Link zum Tracking an, den wir mit jeder Bestellbestätigung versenden, und kann dann einschreiten, bevor das Paket zurückgeht.

Ich habe den Kunden dann auch darauf verwiesen, dass er ja mal in die Verfolgung hätte rein sehen können, um dann ggfs. etwas tun zu können.

Nach meiner Erfahrung sind es fast immer die verpeilten Kunden, die die Benachrichtigung in der Post nicht sehen, sie für Werbung halten oder gar nicht erst den Briefkasten leeren, und dann kommt nach Wochen die Sendung hier wieder zurück, und alle sind es schuld außer dem Kunden selbst natürlich.

Deshalb wäre schön, wenn du die Stelle findest, wo diese Mitwirkungspflicht beschreiben ist.
xmluser2k
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Registriert: 5. Feb 2014 17:24

Re: A-bis-Z-Garantieanträge - Kunde soll keine Ware bekommen haben

Ganz einfach, wenn du denn zustellnachweis hast, dann Mahnung zusenden.
Danach an Inkasso Anwalt übergeben.
Wenn der Kunde über Amazon schreibt wegen der Mahnung nicht reagieren da wenn ein Fall bereits für ihn entschieden wurde bereits alles gesagt wurde.

Meine Erfahrung ist das es fast egal ist was man in den Fall reinschreibt, mittlerweile weisen wir uns nur noch auf die rechtlichen Konsequenzen gegenüber dem Kunden hin nachdem wir auf indisch gegrüßt haben.
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