Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

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fossi
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Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

Hier eine kleine Kopfschüttelstory zum Dienstag. :)


Am 18.05. bestellte eine ÖR ""Sendeanstalt" einen größeren Posten Dekoration bei mir.
Lieferung ging sofort raus, Rechnung mit 7 Tagen Zahlungsziel an die Mailadresse des Bestellers ( vorname nachname @"Sendeanstalt".de).
Zahlung Fehlanzeige, daher inzwischen 2x Erinnerungen versendet.

Nun kommt der Witz von deren Finanzbuchhaltung:

Mailanhang: meine Rechnung als pdf

Betreff: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang RE18xxx"

Mailtext:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der anhängenden Mail haben Sie versucht, "der Sendeanstalt" Ihre Rechnung in
elektronischer Form zu übersenden.

Leider haben Sie dazu eine unzutreffende E-Mail-Adresse verwendet.


Um die in § 14 des Umsatzsteuergesetzes geforderte Unversehrtheit der Rechnungen
sicherzustellen müssen die Rechnungen direkt vom Aussteller auf die zutreffende
E-Mail-Adresse "der Sendeanstalt" zugestellt werden.

Nur dadurch ist sichergestellt, dass wir die eingegangene PDF-Rechnung ohne jegliche
Veränderung erhalten haben. Ferner können wir die E-Mail dann vollautomatisch weiterverarbeiten.

Die für die Rechnungsübermittlung an "die Sendeanstalt" geltenden Bedingungen sowie die zutreffende
E-Mail-Adresse
finden Sie in dem Dokument Rechnungsübermittlung (PDF) auf
www. "Sendeanstalt" .de/Rechnungen.


Wir geben Ihnen daher die mit der unten anhängenden Mail übersandte Rechnung zurück und bitten Sie,

1. die E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand in Ihren für "Sendeanstalt" (bzw. seiner
verbundenen Unternehmen) geführten Stammdaten anzupassen und

2. die Rechnung nochmals neu (entweder in Papierform per normaler Post oder)
an Rechnungseingang-"Sendeanstalt" @"Sendeanstalt" .de zuzustellen.




Hinweis:

Sie erhalten diese Info unter der Adresse Rechnungswesen[at]"Sendeanstalt" .de, da die E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang (Rechnungseingang-"Sendeanstalt" @"Sendeanstalt" .de) nicht für Korrespondenzen sondern nur für den Rechnungseingang genutzt werden darf.

Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben

...
blabla


Gehts noch?
Statt die blöde Rechnung einfach zu bezahlen, stellt man sich wochenlang tot, um dann zu meckern "wurde an falsche Mailadresse gesendet" und als Krönchen senden die mir echt meine pdf Rechnung zurück, mit der bitte diese neu zuzumailen?
Mit so einem schwachsinnigen Ablauf hatte ich auch noch nicht zu tun. :computerfaust:


PS: Wenn mir eine Behörde oder ähnlich vorab mit seitenlangen Einkaufsbedingungen oder ähnlichen Extrawürsten kommt, lehne ich normalerweise direkt ab, um genau solchen Bürokratiewahnsinn zu vermeiden. In dem Fall war es aber eine hundsnormale Shopbestellung. :durchdreh:



Hattet ihr schon ähnliche Rechnungskrämpfe? :)


---
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regalboy
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

Na wenn es eine Shop-Bestellung war gelten doch ausschließlich deine AGB.....
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fonprofi
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

Gleich die 40,- Mahnpauschale hinterher.
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MrChad
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

fossi hat geschrieben: 28. Jun 2022 13:14 Hattet ihr schon ähnliche Rechnungskrämpfe? :)
Kenn'ich - beobachtet auf der anderen Seite.

Ein mir bekannter Betrieb X hat seine Finanzbuchhaltung ganz ähnlich "automatisiert":

Person P -leitender Angestellter bei X- bestellt bei Firma F. Nicht überraschend erhält P auch die Rechnung von F in PDF-Form.

P darf jetzt aber diese Rechnung NICHT freigeben und an die Finanzbuchhaltung weiterleiten, sondern muss der Firma F die Mail-Adresse M mitteilen, damit diese dann die Rechnung nochmal dahinschickt.
Besonders lustich bei Betrieben wie Office-Depot oder Amazon.

Hinter der Mail-Adresse M sitzt ein OCR-Scanner, der aus der Rechnung einen Überweisungsbeleg fertigt.

Diese Belege werden einzeln (!) dem obersten Geschäftsführer zur Zeichnung und Freigabe vorgelegt. Alles, inkl. Klopapier und Bleistifte.

Solcher Blödsinn scheint irgendwie Trend in Neuland zu sein.
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knoge
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

Ich kenne das auch von einem mittelständischen Unternehmen das regelmäßig bei mir kauft. Die haben eine größere Bürokratie als jeder Staatsapparat. Hinzu noch Funktionspostfächer die auf der Rechnung an einer genau definierten Position aufgeführt werden müssen, ein Firmennamen mit diversen Unterteilungen die ich auch mit viel guten willen in keinem Adressfeld/Versandlabel unterkriege ...
Natürlich diverse Besteller und Filialen die davon keinen blassen Schimmer haben und so regelmäßig Rechnungen geändert werden müssen.
Sprich damit dort alles automatisiert abläuft müssen wir immer händisch nacharbeiten.

Ich schlage auf deren Preise seit Jahren eine Handlingpauschaule wegen erhöhtem Aufwand drauf.
Lou mi sa.
boden-piloten
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

Ver.di akzeptiert keine elektronisch versandten Rechnungen- nur Papierrechnungen.
bike-liquid
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

Heute Angebot eingeholt von einem größeren!!! Mittelständler. Angebot zuzüglich Versandpauschale erhalten. Nirgends erwähnt wie hoch der Versand ist. Angerufen. 5 Minuten Warteschlage. Nach Versand erkundigt: "In Ihrem Fall 11 Euro". Nachfrage: Warum wird der nicht ausgewiesen: Antwort: "Da haben wir viele Nachgefragt, aber das ist der Geschäftsführung zu kompliziert dies ins System zu integieren". Hallo? Das wie überlebt so ein Unternehmen und macht einen mittleren dreistelligen Millionenumsatz?
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lallekalle
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

fossi hat geschrieben: 28. Jun 2022 13:14 Hattet ihr schon ähnliche Rechnungskrämpfe? :)
Ein Computerchip-Hersteller ebenfalls aus Österreich. Email wurde nicht weitergeleitet, auf Mahnungen nicht reagiert. Danach nochmals Rechnung per Post zugesendet. Dann hat dort irgendetwas gefehlt, somit kam ein Schreiben zurück, dass ich noch irgendeine interne Nummer auf der Rechnung ergänzen sollte.
Gemacht, nochmals Rechnung hingesendet, dann Info, dass ich auch an ein separates Postfach schicken muss. Ebenfalls erledigt, erst dann "begann" die normale Zahlfrist und der Zahllauf - zwei Tage nach Fälligkeitsdatum kam dann eine Email von einem Zahlungsanbieter, dass ich dort ein "Lieferantenkonto" eröffnen muss, und unsere Bankverbindung bestätigen muss. Dieses geschieht durch eine Überweisung von 1 EUR uns auf das Konto von denen mit einer speziellen Nummer die uns mitgeteilt wurde.

Daraufhin habe ich es eskalieren lassen, und gesagt, dass ich den Kram nun ans Inkasso übergebe.

Eine Woche später war die Zahlung da.

Grosskonzerne habe ich keine Lust mehr...
bike-liquid
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

Inwieweit ist man überhaupt verpflichtet sich so etwas gefallen zu lassen?
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hissenit
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

Mein juristisches Halbwissen: Auch bei "fehlerhafter" Rechnung beginnt der Zahlungsverzug. Also egal, ob die Rechnung geändert werden muss/soll oder irgendwo hin muss. Wenn der Betrag nicht falsch ist, ist die Rechnung zu bezahlen, alles andere läuft parallel.
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lallekalle
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

bike-liquid hat geschrieben: 28. Jun 2022 15:24 Inwieweit ist man überhaupt verpflichtet sich so etwas gefallen zu lassen?
Nunja - war erste Bestellung von dem Konzert, und man geht natürlich auch von möglichen Folgeaufträgen aus....
kreien
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

Na ja, geht noch besser, nämlich, wenn der Auftraggeber eigene Rechnungsformulare zur Verfügung stellt, höchster Dan siehe hier: https://www.bundeswehr.de/de/organisati ... /formulare und dort Formular-Nr. BAAINBw-B-R 047A/10.2012: https://www.bundeswehr.de/resource/blob ... a-data.pdf. Was Behörden und Anstalten öffentlichen Rechts angeht: Ich kann selbst keine ZUGFeRD-Rechnungen fehlerfrei generieren und muss dafür externe Hilfe in Anspruch nehmen.
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

An sich habe ich ja nichts gegen diese "Voraussetzungen" wenn wenigstens richtig eingekauft wird.

Nur meistens sind es Bestellungen für ein paar Euro wo man sich eher die Frage stellt ob es nicht billiger ist es unter Unsinn zu verbuchen statt einen Mitarbeiter dafür abzustellen.
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Nichtraucher
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

kreien hat geschrieben: 28. Jun 2022 17:29 Na ja, geht noch besser, nämlich, wenn der Auftraggeber eigene Rechnungsformulare zur Verfügung stellt, höchster Dan siehe hier: https://www.bundeswehr.de/de/organisati ... /formulare und dort Formular-Nr. BAAINBw-B-R 047A/10.2012: https://www.bundeswehr.de/resource/blob ... a-data.pdf. Was Behörden und Anstalten öffentlichen Rechts angeht: Ich kann selbst keine ZUGFeRD-Rechnungen fehlerfrei generieren und muss dafür externe Hilfe in Anspruch nehmen.
Das geht auch ohne das, ich hatte 400 Kabelschlangen, die wollte die Bundeswehr unbedingt haben.

Genau das obere Prozedere wollten die haben, meine freundlich aber bestimmende Antwort, geht hier nach meiner Regel oder kauft die woanders, war sofort per Vorkasse bezahlt, und ich habe mit meiner Standabrechnung abgerechnet. :konfuzius:
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Kaluna
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

welpe hat geschrieben: 28. Jun 2022 18:23 An sich habe ich ja nichts gegen diese "Voraussetzungen" wenn wenigstens richtig eingekauft wird.

Nur meistens sind es Bestellungen für ein paar Euro wo man sich eher die Frage stellt ob es nicht billiger ist es unter Unsinn zu verbuchen statt einen Mitarbeiter dafür abzustellen.
Im Grunde wäre sowas ja gar kein Problem, wenn bei der Bestellung vom Käufer direkt eine Info kommt, dass man bitte die Rechnung mit dem Vermerk: "Bestellung Kuckuckshausen" an Mail-Adresse zahlichnicht@dummbatzen.de senden soll. Hab ich auch ab und an, aber da sagt der Käufer das direkt, von daher macht es deutlich geringeren Aufwand.

Bei Anfragen, die mit seitenlangen Extravorgaben gesendet werden, wink ich direkt auf - in der Regel lohnt da wirklich der Aufwand nicht.

Ich denke im übrigen eher nicht, dass man gezwungen ist, diesen Aufwand mitzumachen. Bei größeren Einrichtung bliebt einem aber vermutlich kaum was anders übrig, wenn man sein Geld möglichst zeitnah und ohne große gerichtliche Eskalation haben möchte.
kreien
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

Kaluna hat geschrieben: 6. Jul 2022 11:07 Bei Anfragen, die mit seitenlangen Extravorgaben gesendet werden, wink ich direkt auf - in der Regel lohnt da wirklich der Aufwand nicht.
Geht noch besser: Du nimmst an einer öffentlichen Ausschreibung teil, füllst Tonnen von Formularen und Bestätigungen minutiös aus, dauert mehrere Tage zu 8 h. Dann passiert doch ein kleiner Fehler, und du wirst automatisch nicht mehr berücksichtigt – wider besseren Wissen darf dir das auch keiner sagen.

Passiert auch Profis, im Großen (https://www.derstandard.de/story/200012 ... r-die-oebb, digitale Unterschrift beim Millionenauftrag ungültig), wie im Kleinen (https://www.op-online.de/offenbach/offe ... 03870.html, er hat die Unterlagen persönlich in Papierform abgegeben und nicht elektronisch – durfte ihm keiner sagen, da hat man ihn schön auflaufen lassen).
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Kaluna
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

kreien hat geschrieben: 6. Jul 2022 11:24
Kaluna hat geschrieben: 6. Jul 2022 11:07 Bei Anfragen, die mit seitenlangen Extravorgaben gesendet werden, wink ich direkt auf - in der Regel lohnt da wirklich der Aufwand nicht.
Geht noch besser: Du nimmst an einer öffentlichen Ausschreibung teil, füllst Tonnen von Formularen und Bestätigungen minutiös aus, dauert mehrere Tage zu 8 h. Dann passiert doch ein kleiner Fehler, und du wirst automatisch nicht mehr berücksichtigt – wider besseren Wissen darf dir das auch keiner sagen.

Passiert auch Profis, im Großen (https://www.derstandard.de/story/200012 ... r-die-oebb, digitale Unterschrift beim Millionenauftrag ungültig), wie im Kleinen (https://www.op-online.de/offenbach/offe ... 03870.html, er hat die Unterlagen persönlich in Papierform abgegeben und nicht elektronisch – durfte ihm keiner sagen, da hat man ihn schön auflaufen lassen).
Da fragt man sich doch ernsthaft, ob die noch ganz sauber sind.. (-S
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

Wir haben an einer staatlichen Ausschreibung über ein Landes-Onlinesportal teilgenommen.

Gesehen, dass die Anforderungen gar nicht erfüllt werden können, weil es auf dem Weltmarkt kein passendes Produkt gibt (und wegen technischer Voraussetzungen nicht geben kann).

Also die Ausschreibung nicht weiter verfolgt / kein Muster eingereicht.

Monate später Mitteilung über das Online-Portal: Ausschreibung wird aufgehoben, weil nicht erfüllbar. Die Voraussetzungen werden jetzt intern anhand der die ursprünglichen Voraussetzungen nicht erfüllenden von Mitbewerbern eingereichten Muster neu festgelegt und aus den eingereichten Mustern wird eine Firma den Zuschlag erhalten.

Unsere Aufforderung, die Ausschreibung neu zu starten, wurde ignoriert.
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fossi
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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

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Re: Zum Kopfschütteln: "fehlerhafter elektronischer Rechnungseingang"

fossi hat geschrieben: 28. Jun 2022 13:14 Hattet ihr schon ähnliche Rechnungskrämpfe? :)
Ähnliches.
Behörde (Gemeinde) bestellt bei mir per Mail & PDF Anhang - eigentlich kein Problem.
Auftrag von mir angelegt und ausgeliefert - keine Reklamation oder Ähnliches - Rechnung ging an die im PDF extra genannte Mailadresse für Rechnungen "rechnung-xxxx@ gemeinde.de" - Rechnung kam auch dort an - mein Zahlungsziel waren 30 Tage (mit 3% wenn innerhalb 10 Tage - so stand es auch im PDF der Gemeinde) - bezahlt wurde bisher nicht - ist jetzt 3 Monate her. 3 x angemahnt & erinnert - nix.

Dann kam eine Mail, dass sie nur e-Rechnungen akzeptieren. Von dem in der eigenen Mail erwähnten PDF-Rechnung etc. wollen Sie plötzlich nix mehr wissen - ist mir aber auch egal, hab Mahnverfahren bereits eingeleitet.

Gruß Dirk
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