Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

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3S.tax
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Hallo Roman,

super, dass es jetzt klar geworden ist.

Beste Grüße!


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fonprofi
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

kann man sich denn in den Ländern "abmelden"?
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3S.tax
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

*** UPDATE *** UPDATE *** UPDATE *** UPDATE *** UPDATE *** UPDATE *** UPDATE ***

Hallo zusammen,

wir möchten Euch ein Update geben zu dem geplanten Digitalpaket.

Das Steuerrecht ist schnelllebig und vor allem ist es noch viel schnelllebiger, wenn der Meinungsstreit in diverser Literatur noch nicht beendet ist. So auch in dem vorliegendem Fall des geplanten Digitalpakets, welches nach aktuellem Stand weiterhin Mitte 2021 in Kraft treten soll.

Der Meinungsstreit in der steuerlichen Literatur hat sich dahingehend entwickelt, dass die umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland aufgrund von B2C Umsätzen das OSS Verfahren nunmehr nicht gänzlich ausschließt. Deswegen haben wir hier im Post noch einmal beispielhaft einige Fälle dargelegt, die typischerweise bei Fernverkäufen auftreten können.
Merken kann man sich aber, dass soweit man sich für die Anwendung des OSS entscheidet, Fernverkäufe innerhalb der EU vom OSS erfasst werden können.

Vorab möchte ich noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass es bei den folgenden Umsätzen ausschließlich um B2C Umsätze geht und Voraussetzung weiterhin ist, dass die geplante einheitliche Lieferschwelle von EUR 10.000 erreicht ist. Ebenfalls gehen wir von einer originären Ansässigkeit des Händlers in Deutschland aus.
Das B2B Geschäft bleibt vom Digitalpaket unberührt.

Folgende Konstellationen werden in der Literatur nunmehr als zulässig angesehen:


1. Lieferung von Deutschland -> Lieferung nach Deutschland -> Meldung als lokaler Umsatz in Deutschland -> Meldung über OSS: Nein

2. Lieferung von Deutschland -> Lieferung nach Polen -> Meldung als Fernverkauf in Deutschland -> Meldung über OSS: Ja

3. Lieferung von Polen -> Lieferung nach Deutschland-> Meldung als Fernverkauf in Deutschland -> Meldung über OSS: Ja

4. Lieferung von Polen -> Lieferung nach Polen-> Meldung als lokaler Umsatz in Polen -> Meldung über OSS: Nein -> weiterhin Registrierung in Polen nötig, da lokale Lieferungen in Polen (B2C Umsätze) getätigt werden.

5. Lieferung von Polen -> Lieferung nach Frankreich -> Meldung als Fernverkauf in Deutschland -> Meldung über OSS: Ja

Wie ihr seht, ist das Steuerrecht immer im Fluss. Wir sind uns ebenfalls sicher und bewusst, dass dieses Thema für Unmut und Mehraufwand auf Seiten der Händler sorgen kann. Des Weiteren sei auch gesagt, dass aktuell die technischen Voraussetzungen bei der Finanzverwaltung zur Umsetzung des OSS noch nicht geschaffen wurden und ein Datenaustausch zwischen BZSt und Finanzamt (Stand jetzt) nicht funktioniert. Aus diesem Grunde kann man sich als Steuerpflichtiger, der den OSS nutzt, auf Rückfragen des Finanzamtes einstellen, warum eigentlich in Deutschland steuerpflichtige Umsätze nicht mehr gemeldet werden (Siehe zum Beispiel Fall 3).

In diesem Sinne, haltet die Ohren steif. Wir bekommen das schon hin.

Viele Grüße!
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koshop
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Der Meinungsstreit in der steuerlichen Literatur hat sich dahingehend entwickelt, dass die umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland aufgrund von B2C Umsätzen das OSS Verfahren nunmehr nicht gänzlich ausschließt.
Also für mich wäre das absolute Horrorszenario, das Mitte 2021 das neue Verfahren in Kraft tritt und ich aufgrund meiner bestehenden Umsatzsteuerregistrierungen wegen Lieferschwellenüberschreitung in AT und FI für das Jahr 2021 das OSS nicht nutzen kann und deshalb mich jetzt in jedem anderen EU-Land für 2021 umsatzsteuerlich registrieren muss.

Ich kann nur hoffen, das man so weit denkt, dass man bei Inkrafttreten einfach und unterjährig vom bisherigen System auf das OSS wechseln kann.
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3S.tax
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Hallo Koshop,

in Deutschland kannst Du bis einen Tag vor Inkrafttreten des OSS Verfahrens eine elektronische Registrierungsanzeige an das BZSt übermitteln. Demnach 30.06.2021. Die Registrierung kannst Du aber bereits schon ab April 2021 durchführen bzw. soll es ab April 2021 gehen.

Das OSS Verfahren kann man demnach für den nachfolgenden Voranmeldezeitraum nutzen, nachdem die Registrierungsanzeige dem BZSt übermittelt wurde.

Heißt: Bereits im Ausland aufgrund von B2C Fernabsatzgeschäften umsatzsteuerlich registrierte Händler, können auch unterjährig auf das OSS Verfahren wechseln.

Viele Grüße!
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koshop
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

D.h. ich muss mich dann zum 30.06 in Finnland und AT abmelden? Oder einfach dann über OSS übermitteln?
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3S.tax
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Eine De-Registrierung ist keine zwingende Notwendigkeit für die Meldung über OSS.
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Max001
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema, wie sieht das jetzt aus gibt es die Umstellung in gut 11 Wochen zum 1.7.2021?

Seit dem 1.4.21 kann man sich wohl anmelden, was ich noch nicht richtig verstanden habe sind die 10.000€ Lieferschwelle?

Zur Zeit liegt bei vielen EU Staaten die Lieferschwelle bei ca. 35.000€ diese wird jetzt für alle auf 10.000€ pro Land reduziert.
Kann ich jetzt in jedes EU Land Waren im Wert von 10.000€ netto (mit oder ohne Versandkosten?) pro Jahr liefern und in Deutschland versteuern oder zählen die 10.000€ netto für die ganze EU?

Soweit ich gelesen habe muss ich erst ab 10.001€ den 1€ im Lieferland versteuern.
mwp
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Max001 hat geschrieben: 10. Apr 2021 14:38 oder zählen die 10.000€ netto für die ganze EU?

Soweit ich gelesen habe muss ich erst ab 10.001€ den 1€ im Lieferland versteuern.
Genau so ist es. Oder du lagst 2020 über den 10000 € EU Umsatz. So die Info von meiner Steuerkanzlei.
Max001
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Ok 10.000€ für die ganze EU ist ja nicht viel, wie sieht es mit der OSS Plattform aus funktioniert das bis zum 1.7.21?
Soweit ich gelesen haben kann das wohl eng werden bzw könnte nicht laufen?

Der Aufwand ist ja schon erheblich für jedes EU-Land die Umsätze inkl der eigenen Mwst Sätze einzeln zu erfassen.
Gibt es dafür in der Buchhaltung SK04 schon separate Konten?
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