OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Im BOP eigentlich da, wo Du auch von Hand eingeben kannst. Da gibt´s die Option des Uploads.
- hissenit
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Genau:
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Die Niederländer sind nun auf den Trichter gekommen, dass sich da eventuell Geld verdienen lässt und haben eine zu späte Zahlung von Q3/21 angemahnt - mit entweder 3% oder Minimum 50,- EUR
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Hallo,
Gibt es hier auch Etsy Verkäufer?
Wenn ja, wie macht ihr es mit OSS?
Bei etsy kann ich maximal 2 verschiedene Preise angeben: für Deutschland und Ausland (egal ob EU oder Drittland)
In Europa gibt es aber sehr viele verschiedene Steuersätze... wie soll ich denn hier am besten agieren?
Gibt es hier auch Etsy Verkäufer?
Wenn ja, wie macht ihr es mit OSS?
Bei etsy kann ich maximal 2 verschiedene Preise angeben: für Deutschland und Ausland (egal ob EU oder Drittland)
In Europa gibt es aber sehr viele verschiedene Steuersätze... wie soll ich denn hier am besten agieren?
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
@Larik
Ich kenne etsy nicht.
Aber das ist doch bei Ebay oder bei Amazon (sofern man nicht das Amazon-Steuerberechnungsservice nutzt) auch nicht anders.
Dann arbeitest Du halt mit identen Bruttopreisen.
Die übrigen EU-Steuersätze sind im Schnitt einwenig höher als die deutschen Sätze. Inwieweit die daraus folgende Mindermarge für Dich hier ein Problem darstellt, mußt Du halt selbst beurteilen.
Bzw. könnte man das ggf. mittels abweichender Auslandspreise oder höherer Versandkostenaufschläge abbilden.
Ich kenne etsy nicht.
Aber das ist doch bei Ebay oder bei Amazon (sofern man nicht das Amazon-Steuerberechnungsservice nutzt) auch nicht anders.
Dann arbeitest Du halt mit identen Bruttopreisen.
Die übrigen EU-Steuersätze sind im Schnitt einwenig höher als die deutschen Sätze. Inwieweit die daraus folgende Mindermarge für Dich hier ein Problem darstellt, mußt Du halt selbst beurteilen.
Bzw. könnte man das ggf. mittels abweichender Auslandspreise oder höherer Versandkostenaufschläge abbilden.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Sehe ich auch so. Meiner Erfahrung nach machen das doch viele. Die Steuersätze kann man sich ja im schlimmsten Fall runterladen und in seine Systeme einpflegen für die Rechnungsstellung.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Ist das die alte Story mit FR und dem BzSt..?Technokrat hat geschrieben: ↑7. Okt 2022 17:23 Die Niederländer sind nun auf den Trichter gekommen,
...
Q3/21 angemahnt ...
buchhaltung-steuern-finanzamt-lohnabrec ... 59096.html
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Nee, der Betrag, den sie anmahnen stimmt. Sie monieren, dass die Zahlung nicht bis zum 10. November 2021 bei Ihnen eingegangen ist. Tatsächlich hatte ich das Gesamtpaket am 10 November 2021 nach Trier überwiesen. Also halt nach deren Ansicht nach zu spät.
So weit so berechtigt, dafür jetzt ne Mahnung zu schreiben ist etwas ungeschickt, nachdem die Kohle ja definitiv da sein müsste.
So weit so berechtigt, dafür jetzt ne Mahnung zu schreiben ist etwas ungeschickt, nachdem die Kohle ja definitiv da sein müsste.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Mir ist auch letztens eine Meldung durchgegangen und ich habe glaube ich gut 5 Tage zu spät abgegeben und überwiesen.
Jetzt frage ich mich, ob ich aus 20 Ländern eine Mahnung bekomme ... das wäre mächtig bescheuert aber wohl nicht auszuschließen...
Jetzt frage ich mich, ob ich aus 20 Ländern eine Mahnung bekomme ... das wäre mächtig bescheuert aber wohl nicht auszuschließen...
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Ist doch nicht zu spät?Technokrat hat geschrieben: ↑8. Okt 2022 10:37 Nee, der Betrag, den sie anmahnen stimmt. Sie monieren, dass die Zahlung nicht bis zum 10. November 2021 bei Ihnen eingegangen ist. Tatsächlich hatte ich das Gesamtpaket am 10 November 2021 nach Trier überwiesen. Also halt nach deren Ansicht nach zu spät.
So weit so berechtigt, dafür jetzt ne Mahnung zu schreiben ist etwas ungeschickt, nachdem die Kohle ja definitiv da sein müsste.
Meldezeitraum ist bis zum 31.10.
Zahlen muss man innerhalb 30 Tage nach Meldefrist
Also erst am 30.11?
Die erste Meldung, die das 3. Quartal 2021 (Juli, August, September) abdeckt, muss spätestens am 31. Oktober abgegeben werden. 30 Tage nach Ablauf des Meldezeitraums endet die Zahlungsfrist.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Ich fürchte das stimmt so nicht. Ich glaube Du interpretierst hier "Meldezeitraum" und "Meldefrist" falsch.
Für die Zahlung hat man nicht länger Zeit, wie man maximal für die Erklärung brauchen darf.
Wobei nicht das Überweisungsdatum zählt, sondern das Eingangsdatum bei der Finanzbehörde (um 1 Tag Überweisungszeit zu berücksichtigen, sollte man daher zumindest 1 Tag VOR dem letzten Bankarbeitstag, der noch in der Frist liegt, überweisen)
Das heißt für das 3. Quartal (Juli-Sept), muß die Meldung spätestens am 31.10. abgegeben werden.
Das Geld muß am 31.10 aber schon am Konto der Finanzbehörde sein. Daher spätestens am Nachmittag des 28.10. überweisen.
PS: Nach manchen Quellen muß die Überweisung sogar schon am 30.10. ankommen. In diesem Fall müsste man daher am 27.10. überweisen.
Wenn daher erst am 10.11. überweisen wurde (mutmaßlicher Zahlungseingang: 11.11.), wäre man tatsächlich schon deutlich über der Frist (konkret um ca. 10-12 Tage zu spät).
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Ich hab denen geschrieben, dass deren Schreiben bei mir ebenfalls zu spät eingegangen ist.
Mal sehen, was passiert.
Mal sehen, was passiert.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Die Finnen sind auch ins Spiel eingestiegen, habe gerade Post bekommen von der Finnish Tax Administration,
geht allerdings ums 3+4. Quartal 21, was logischerweise abgegeben und bezahlt ist.
geht allerdings ums 3+4. Quartal 21, was logischerweise abgegeben und bezahlt ist.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
roman hat geschrieben: ↑8. Okt 2022 13:05Ich fürchte das stimmt so nicht. Ich glaube Du interpretierst hier "Meldezeitraum" und "Meldefrist" falsch.
Für die Zahlung hat man nicht länger Zeit, wie man maximal für die Erklärung brauchen darf.
Wobei nicht das Überweisungsdatum zählt, sondern das Eingangsdatum bei der Finanzbehörde (um 1 Tag Überweisungszeit zu berücksichtigen, sollte man daher zumindest 1 Tag VOR dem letzten Bankarbeitstag, der noch in der Frist liegt, überweisen)
Das heißt für das 3. Quartal (Juli-Sept), muß die Meldung spätestens am 31.10. abgegeben werden.
Das Geld muß am 31.10 aber schon am Konto der Finanzbehörde sein. Daher spätestens am Nachmittag des 28.10. überweisen.
PS: Nach manchen Quellen muß die Überweisung sogar schon am 30.10. ankommen. In diesem Fall müsste man daher am 27.10. überweisen.
Wenn daher erst am 10.11. überweisen wurde (mutmaßlicher Zahlungseingang: 11.11.), wäre man tatsächlich schon deutlich über der Frist (konkret um ca. 10-12 Tage zu spät).
Ich habe es nochmal überprüft.
Da hast du Recht. Nur auf der einen Website, die dummerweise ganz oben bei mir war, steht das man 30 Tage nach Meldefrist Zeit hat zu zahlen.
Auf der offiziellen steht innerhalb des Meldezeitraumes.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Habe heute auch ein Schreiben aus Finnland bekommen für das Q4/2021. Was muss man da machen? Das Geld wurde an die Bundeskasse Trier überwiesen.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Von den Finnen krieg ich auch immer was ("Summary of Tax-Payment-Status").jordan-jojel hat geschrieben: ↑15. Okt 2022 17:45 Habe heute auch ein Schreiben aus Finnland bekommen für das Q4/2021. Was muss man da machen? Das Geld wurde an die Bundeskasse Trier überwiesen.
Ist aber quasi nur eine Bestätigung dass sich Forderung und Zahlung aufgehoben haben (quasi eine Nullsalden-Bestätigung).
Steht denn bei Dir was anderen im Brief bzw. hast Du zu spät erklärt/gezahlt?
Falls nicht: Rundablage.
Das werden die sich sicher auch bald abgewöhnen dass sich wegen ein paar Euro Briefe um die halbe Welt schicken. Macht ja sonst auch kein Land.
PS: Wie in Fachkreisen zu hören ist, sind die Finanzbehörden vieler Länder SEHR unzufrieden mit dem OSS.
Einerseits weil er einen sehr hohen Aufwand erfordert, dann weil die Abwicklung (Transfer von Daten und Geldern) zwischen den Ländern nicht gut funktionieren dürfte, und weil sie nun mit zig Steuerzahlern konfrontiert sind, von denen die meisten aber bloß Minibeträge bezahlen.
Sehe ich an mir selbst: Für einen Großteil der Länder werden pro Quartal mehr oder weniger deutlich unter 100 Euro Steuerzahllast fällig.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Wie überraschend, wenn man die Schwelle auf 10k/Jahr für alle Länder runter setzt.
Aber die ganz kleinen erledigen sich mit der Verpackungsverordnung im Laufe der Zeit eh.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Exakt das ist mir auch passiert, Q3-Zahlung am 10.11. überwiesen, nun das Schreiben aus den Niederlanden. Ich hab blöderweise immer gewartet, bis ich das Bestätigungsschreiben in meinem BOP-Eingang hatte, bevor ich überwiesen habe. Man will ja alles richtig machenTechnokrat hat geschrieben: ↑8. Okt 2022 10:37 Nee, der Betrag, den sie anmahnen stimmt. Sie monieren, dass die Zahlung nicht bis zum 10. November 2021 bei Ihnen eingegangen ist. Tatsächlich hatte ich das Gesamtpaket am 10 November 2021 nach Trier überwiesen. Also halt nach deren Ansicht nach zu spät.
So weit so berechtigt, dafür jetzt ne Mahnung zu schreiben ist etwas ungeschickt, nachdem die Kohle ja definitiv da sein müsste.
Ne Frechheit finde ich die 50€ Gebühr für eine 10 Tage zu späte Zahlung von 29,05€, mit welcher Rechtfertigung werden denn da 50€ berechnet? Die entgangenen Zinsen? Das teure Port für den Brief? Ich hab auch erstmal zurück geschrieben und Einspruch eingelegt.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Die 50,- habe ich auch auf dem Zettel. Schön, dass sich mit dem OSS alle EU Finanzämter so richtig arbeit geschaffen haben. Was für ein Super-Schwachsinn das ganze.
50 oder 100k/Jahr als Teilnahmevoraussetzung hätten deutlich mehr Sinn gemacht, aber von Politikern/Innen/und was da sonst noch überbezahlt rumrennt etwas sinnvolles zu erwarten ist ja Wunschdenken...
50 oder 100k/Jahr als Teilnahmevoraussetzung hätten deutlich mehr Sinn gemacht, aber von Politikern/Innen/und was da sonst noch überbezahlt rumrennt etwas sinnvolles zu erwarten ist ja Wunschdenken...
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Ich hab versehentlich dieses Quartal einen Cent zu wenig überwiesen. Habs dann gemerkt und noch nachträglich überwiesen. Mal gucken was passiert.
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