OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich hab gerade geguckt, ich hab Q3 erst sehr spät im Oktober abgegeben. Bislang keine Mahnungen.


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Magic Market
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

koshop hat geschrieben: 11. Jan 2022 13:11
Scheinbar sind bis jetzt auch noch nicht alle betroffen. Wir haben auch Umsatz in Finnland und Frankreich gemeldet, hab aber bisher nichts bekommen. Vielleicht könnt ihr ja mal posten, wann ihr gemeldet habt. Würde mich interessieren, ob das mit dem Meldedatum zusammenhängt.
Meldung (und Überweisung) am 07.10.2021. Heute Mahnschreiben aus Finnland.
Katzenglück
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

02. Oktober gemeldet, heute Brief aus Finnland entdeckt. Dokument Datum ist 31.12.21
sportsfreund
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Was ich mich frage, wie ist das eigentlich, wenn man wegen Gutschriften einen Minus Betrag in einem Quartal hat?
Erhält man dann Geld z.B. aus für die Niederlande zurück?

Werden Sondergebiete wie die Kanaren eigentlich auch für die Steuerzahlung, in dem Fall dann Spanien mit einbezogen?
marcibet
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Man erhält ein Guthaben nicht zurück, kann es aber natürlich mit anfallenden Steuern gegenrechnen.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

sportsfreund hat geschrieben: 31. Jan 2022 16:19 Was ich mich frage, wie ist das eigentlich, wenn man wegen Gutschriften einen Minus Betrag in einem Quartal hat?
Ergibt sich im Land A beispielsweise 50 Euro Gutschrift, und bei Land B bis Z 1.000 Euro Zahllast, ergibt das leider keine Gesamtzahlung von bloß 950 Euro.
Man muß daher die vollen 1.000 Euro bezahlen, bekommt die 50 Euro aber nicht per OSS erstattet/gutgeschrieben.
Die Zeile jeden Landes ist als separate Steuererklärung zu betrachtet und eine Gegenrechnung zwischen den Ländern ist nicht vorgesehen.
Um die 50 Euro tatsächlich zurückzubekommen, muß man sich dajer direkt an das Finanzamt im Zielland wenden (wird sicher ein Spaß...).

Am besten wäre es, wenn für das jeweilige Land die Zahllast höher ist als die Gutschriften, denn dann ersparte man sich dieses Drama.
Theoretisch müsste es auch die Möglichkeit geben dass man die Gutschrift in einem späteren Anmeldezeitraum, wenn man dann wieder eine Zahllast in dieses Land hat, gegenrechnet.
sportsfreund hat geschrieben: 31. Jan 2022 16:19 Werden Sondergebiete wie die Kanaren eigentlich auch für die Steuerzahlung, in dem Fall dann Spanien mit einbezogen?
Ich würde mal behaupten, wenn keine Mehrwersteuer anfällt, gibt es auch keine zu erklären.
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Habe heute Brief-Post vom finnischen Finanzamt erhalten. Immerhin englisch.

Der darin erwähnte Betrag ist richtig (ich habe ja AT-OSS und nicht die IT-Spezialisten vom DE-OSS ;-) ) und bezieht sich auf das dritte Quartal. Scheinbar haben die auch keinen Stress bei der Abrechnung.

Gefühlsmäßig handelt es sich bloß um einen Saldenbestätigung die besagt dass sich die Steuererklärung mit der bezahlten Summe aufgehoben hat und ich keine Schulden dort habe.

Zum Glück haben mir den Brief geschickt. Ich hatte schon schlaflose Nächte wegen der fehlenden Saldenbestätigung aus Finnland ;-)
Ob von den übrigen 25 Finanzämtern auch noch was kommt?
Tony
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Heute auch Mahnung aus Finnland. 9,- Euro Verspätungszuschlag.
Das ist doch alles ein riesen Witz.
RLV
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Schon erstaunlich, dass das nach 7 Jahren OSS immer noch nicht richtig funktioniert. Liegt das jetzt am BzSt oder den EU Ländern?
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

RLV hat geschrieben: 25. Feb 2022 15:09 Liegt das jetzt am BzSt oder den EU Ländern?
Habe es ja schon zuvor mal erwähnt:

Ich veranlage auch über OSS, aber über den OSS in Österreich.
Ich habe vor ein paar Wochen von den Finnen einen Kontoauszug erhalten, auf dem stand dass man sowohl meine Schuld, aber auch meine Zahlung erhalten hat.
Mir wurde daher ein ausgeglichener Nullsaldo bestätigt.

Von daher scheinen die Übermittlungsprobleme, von denen deutsche OSS-Nutzer hier seit vielen Wochen berichten (Finnland, aber auch Frankreich etc.), schon irgendwas mit der Datenaufbereitung innerhalb der deutschen Behörden zu tun zu haben.
Mobuzzy
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich hatte das doch hier geschrieben, dass der Fehler in Deutschland liegt und mir ein entsprechendes Schreiben auch zugestellt wurde. Der Fehler liegt in einer Software, die Frühmelder vom Q3 zu Opfern des Systems gemacht hat. Länder wie Finnland und Frankreich sind schlicht und einfach nicht in der Lage ihr Mahnverfahren abzustellen.
Interessant bezüglich der Mahnung aus Finnland wäre, wurde das Schreiben aus Finnland ignoriert oder wurde Kontakt aufgenommen? Ich habe das Schreiben bisher nicht erhalten, habe aber einen Brief mit Belegen nach Finnland gesendet. Nehme aber selbst stark an, dass da trotz meines Briefes noch was nachkommt.
Amanduz
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Nabend!

Bräuchten mal etwas Hilfe, unser Steuerberater ist nun für 2 Wochen im Urlaub und ist in der Kanzlei leider der einzige Ansprechpartner für OSS.

Haben uns aufgrund der vielen Probleme vom OSS zum Stichtag letzten Jahres abgemeldet und wollen das Thema nun wieder aufgreifen, da die Auslandsverkäufe nun doch wieder aufgenommen werden sollen.

Folgendes:

2020 lagen wir stark über der Lieferschwelle
2021 lagen wir zum Stichtag im Juli? unter der Grenze und haben zum Stichtag hin den kompletten Verkauf außerhalb Deutschlands eingestellt
2022 bislang 0€ Auslandsverkäufe

Fragen hier sind:

1) Ab wann (welchem Umsatz) werden für das Zielland UmsatzsteuerID's benötigt?
2) Wird erst bei Überschreitung der 10.000€ Lieferschwelle jeder darauf folgende € dem BzSt gemeldet, oder bereits ab dem ersten €?
Erläuterung: Werden die ersten 10.000€ normal in DE versteuert oder direkt jeder Umsatz ins Ausland alle 3 Monate beim BtSt gemeldet / versteuert?
3) Es wird je Quartal eine Zahlung an das BzSt getätigt?
4) Nehmen wir zu 3) 1000€ als Beispiel, 500€ gingen nach Italien, 500€ Türkei. Dem BzSt werden also 1000€ als Summe überwiesen und angegeben, dass davon 500 nach Italien und 500€ nach Türkei fließen sollen? Defacto müsste unsere WaWi genau Buch führen über die zu zahlenden Abgaben in die Länder, right?

Vielen Dank im voraus!

LG!
RepoBeepo

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Amanduz hat geschrieben: 9. Mär 2022 00:17 Nabend!





1)
2)
3)
4)


LG!
1) Entweder Du bist über das BzSt angemeldet, oder für jedes einzelne Zielland. Falls Du über 10000 € bist, gilt ab 2021, dass nicht mehr die Lieferschwellen der einzelnen Länder gelten, sondern 10000 € ins EU Ausland in Summe, egal wohin. Du hast immer noch die Wahl über OSS, oder über jedes EU Land in das Du lieferst mit Ust-Id. des jeweiligen Landes angemeldet zu sein. OSS ist aber sicher deutlich zeitsparender.
2) Du meldest. Wenn Du die 10000 € überschritten hast, meldest Du ab dem 1. € im OSS Portal (oder wo auch immer, ich bin nicht verpflichtet. Kommt sicher auch noch Hilfe von Betroffenen hier)
3) s.o. ich habe keine Ahnung , glaube ab ja
4) komplett falsch. Die Türkei ist ein Drittland. Hat nichts mit OSS zu tun. Sind 500 € Ust in Italien fällig, wird dies auch so gemeldet. Die Behörde verteilt dann. Genau Buch führen muss man, mit korrekten Ust.-Sätzen für die einzelnen Länder.

Sofern 2021 unter 10000 € im EU Ausland umgesetzt wurden, ist auch keine OSS-Anmeldung fällig. Dasselbe gilt auch für 2022 mit 0 € EU-Umsatz. Aber wenn Du jetzt wieder beginnst, und die 10k überschreitest, dann musst Du dich bei OSS (oder in jedem einzelnen Land) anmelden, und den entsprechenden EU-Länder Mwst abführen.
Zuletzt geändert von RepoBeepo am 9. Mär 2022 00:50, insgesamt 1-mal geändert.
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich verstehe nicht ganz was Du mit meinst.
Wenn Du OSS nutzt brauchst Du in den Zielländern gar keine (separaten) Umsatzsteuer-IDs.

Unter 10.000 Euro (alle anderen EU Länder zusammen) B2C-Jahresumsatz ist die Registrierung zum OSS freiwillig, daher Wahlrecht ob "normale" Versteuerung in Heimatland oder ob man sich zum OSS anmeldet und dort versteuert

Ab 10.000 Euro ist OSS Pflicht (theoretisch wäre auch Registrierung in jedem einzelnen Land möglich, aber das ist dann ungleich aufwendiger).

Wenn Du zum OSS registriert bist, mußt Du ihn auch nutzen (mit allen Konsequenzen, Stichwort Rechnugslegung etc.), ab dem ersten Euro.

Ja, Quartalsmäßige Erklärung & Zahlung.

Türkei: Gehört nicht zum EU-Steuergebiet. Das kann man daher steuerfrei abwickeln, ganz egal ob OSS oder nicht. Aber ansonsten ist Dein Beispiel in etwa korrekt.

Du mußt daher fähig sein die Nettobeträge, die Steuersätze und die Steuerbeträge nach Land und Quartal aufzuschlüsseln.

Solltest Du mittelfristig damit rechnest mit den 10.000 Euro pro Jahr auszukommen, würde ich vom OSS die Finger lassen.
Denn mit dem relativ niedrigen deutschen Umsatzsteuersatz hast Du einen Wettbewerbs- oder Margenvorteil (sofern nicht grade Luxemburg Dein Hauptabsatzmarkt im Ausland ist ;-) ) und Du spart den zusätzlichen Aufwand.
Notfalls, wenn man doch nicht auskommt, könnte man ja kurz vor Überschreiten der Grenze den Rest des Jahres das EU-Ausland deaktivieren.

Falls Du jedoch eine Überschreitung anstrebst, würde ich idealerweise schon mit Jahresbeginn OSS aktivieren, und nicht warten bis die Grenze schon überschritten ist. Denn sowas unterjährig umzustellen, würde ich persönlich versuchen zu vermeiden.

Drittlandexporte (Türkei, Schweiz etc.) haben mit OSS nichts zu tun. Diese kannst Du daher ganz normal machen und brauchst Dir um OSS keinen Kopf machen.
Auch B2B (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen in der EU) haben mit OSS nichts zu tun. Auch diese zählen daher nicht zur Grenze.
RLV
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Vor 6, 7 Jahren war ich ein paarmal ganz dicht an der 10.000 Euro Grenze (+/- 100 €). Damals hatte mir niemand (auch kein "Finanzexperte") folgende Frage beantworten können: Angenommen, man verkauft mit einheitlichen Bruttopreisen in die EU. Mit welchem Nettoumsatz kontrolliert man die Einhaltung der Grenze? Dem deutschen, oder dem der Zielländer? Denn ja nachdem kann man ja unterhalb oder oberhalb der Grenze liegen. 11.950 € Umsatz in die EU mit 19% sind mehr als 10.000 Netto. 11.950 € mit 20% für z.B. AT sind weniger als 10.000 Netto. Wenn man das ganz genau machen wollte, müsste man ja beide Kalkulationen parallel führen. Gibt es dazu mittlerweile eine Auskunft, hat sich darüber überhaupt schonmal jemand Gedanken gemacht?
Das Ganze wird vermutlich kaum einmal vorkommen, jedenfalls bei Verkäufen in 20%-Länder. Wenn jemand hauptsächlich nach Schweden oder Ungarn verkauft, sieht das evtl. schon anders aus.
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

@RLV
Vor 6,7 Jahren gab es im Versandhandel aber gar keine 10.000 Euro Gesamtgrenze?!?

Sondern da waren die Grenze pro Land: Je nach Land war diese mindestens 35.000 Euro hoch, einige Länder hatten sogar bis rauf zu 100.000 Euro.
Somit konnte man locker mehrere 100.000 Euro in die Gesamt-EU umsetzen ohne im Ausland steuerpflichtig zu werden.

Als Deutscher mußte man halt die Werte nach Österreich (und evtl. Frankreich) im Auge behalten, denn diese waren im Regelfall die ersten die man knackt.

Ob man mit einheitlichen Bruttopreisen oder mit einheitlichen Nettopreisen arbeitet ist in diesem Zusammenhang übrigens egal. Denn wie die Preise zustandekommen interessiert das Finanzamt nicht. Es ist bloß relevant was rauskommt.

Deine Frage - wie die Nettos hier errechnet werden - ist in der Tat interessant. In der Praxis aber wohl nicht wirklich ein Thema.
Denn - in Bezug auf Österreich oder Frankreich (und fast immer ging es um diese Länder) - war bloß die Frage ob man die Grenze mit einem Netto von 35.000,- oder 34.708,- knackt.

Und so extrem nah an die Grenze sollte man ohnehin nicht. Denn wenn man später wegen irgendwelcher Buchhaltungsfehler draufkommt dass man doch ein bisl mehr umgesetzt hat, schaut man blöd aus der Wäsche.
Ich würde auch mit der neuen 10.000 Euro Grenze nicht bis ans äußerste gehen, sondern doch einige Prozent drunter bleiben.
Ganz besonders, falls man den gesamten Umsatz über eine einzige Plattform macht. Denn die Plattformen müssen hier ja überwachen/melden. Und die Wahrscheinlichkeit dass die Plattform die Zahlen nicht richtig oder anders erfasst, würde ich als durchaus real ansehen.
rechnungspapier
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Wer kontrolliert das Ganze denn überhaupt, wenn man in eigenen Shop verkauft? Macht das ggfl. der Betriebsprüfer, der dann dafür sorgt, dass Deutschland weniger Mehrwertsteuer erhält?
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

rechnungspapier hat geschrieben: 9. Mär 2022 10:57 Wer kontrolliert das Ganze denn überhaupt, wenn man in eigenen Shop verkauft? Macht das ggfl. der Betriebsprüfer, der dann dafür sorgt, dass Deutschland weniger Mehrwertsteuer erhält?
ja
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

euromann hat geschrieben: 9. Mär 2022 11:11 ja
Ist das tatsächlichen fundiertes Wissen von Dir, dass die inländischen Betriebsprüfer die Anweisung haben aktiv (also ohne Hilfeansuchen aus dem Ausland wg. Verdachtsfall) die ausl. Lieferschwelle zu überprüfen, und damit die inländische Steuerlast verringern?
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