OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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OnkelChopChop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Wie läuft das eigentlich in den Shops? Sieht man als EU Kunde erst die richtigen Preise wenn man angemeldet ist? Oder legt man alles in den Warenkorb und nach der Anmeldung ist der richtige Preis sichtbar?

Oder bekommen die Kunden mit höherem MwSt Satz automatisch so einen Rabatt?


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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Das musst du dir selbst auskaspern wie du das löst. Ich werde vermutlich anhand der IP Adresse das momentane Aufenthaltsland ermitteln und irgenwo oben einblenden "Lieferland XY" und klein darunter "anderes Lieferland wählen". Und je nach gewähltem Land, bekommen die Kunden dann andere Preise mit dem jeweiligen Steuersatz angezeigt.

Eine andere Variante wäre eine Zwangsauswahl beim betreten des Shops.
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OnkelChopChop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Da fällt mir gerade noch ebay ein wie läuft das da ab?
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

OnkelChopChop hat geschrieben: 11. Apr 2021 18:59 Da fällt mir gerade noch ebay ein wie läuft das da ab?
Mir ist diesbezüglich von Ebay noch keine Info untergekommen.

Vielleicht lassen die auch alles wie es ist. Die Angelegenheit ist ja nicht neu, lediglich betrifft es jetzt mehr Händler als zuvor (Lieferschwellenüberschreiter hatten die Problematik ja auch schon bislang).
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OnkelChopChop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Was passiert eigentlich mit den Umsätzen/Rechnungen die bis dahin schon erstellt worden? Müssen die Rechnung dann storniert und neu ausgestellt werden?
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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Was passiert eigentlich mit den Umsätzen/Rechnungen die bis dahin schon erstellt worden? Müssen die Rechnung dann storniert und neu ausgestellt werden?
Was meinst du mit "bis dahin". Das gilt ja nur für Umsätze mit Lieferdatum nach dem 01. Juli.
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OnkelChopChop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Und die Umsätze vor dem 01.07 werden nicht berücksichtigt?
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

OnkelChopChop hat geschrieben: 12. Apr 2021 11:10 Und die Umsätze vor dem 01.07 werden nicht berücksichtigt?
Genau, für die gilt die Rechntslage die vor dem 1.7. gilt.
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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Und die Umsätze vor dem 01.07 werden nicht berücksichtigt?
Ne, du musst die Umsatzsteuer ins Ausland ab dem Datum anpassen.

Es kann höchstens in der Übergangszeit ein Problem geben, für Bestellungen die z.B. am 29.06. eingehen und erst am 01. Juli versendet werden.
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OnkelChopChop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Schützer hat geschrieben: 12. Feb 2021 09:52
mwp hat geschrieben: 12. Feb 2021 09:13 Das Buchhaltungsprogramm bucht das auf die richtigen Konten und erstellt die Meldungen
Shop kann das keine Frage, aber Wawi nicht.
Entweder muss darauf verzichten oder jeden Rechnung dann Manuell anpacken (sonst wird deutsche Mwst berechnet) oder Wawi wechseln. Zwei letztere punkte ist mir viel zuviel Aufwand für ca. 40.000 EU-Jahresumsatz
@Schützer, ich hab auch WISO Mein Büro, lass mich wissen, wenn Du dich für ein anderen Programm entscheiden solltest, ich denke auch darüber nach.
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Schützer
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

OnkelChopChop hat geschrieben: 12. Apr 2021 11:28
Schützer hat geschrieben: 12. Feb 2021 09:52
Shop kann das keine Frage, aber Wawi nicht.
Entweder muss darauf verzichten oder jeden Rechnung dann Manuell anpacken (sonst wird deutsche Mwst berechnet) oder Wawi wechseln. Zwei letztere punkte ist mir viel zuviel Aufwand für ca. 40.000 EU-Jahresumsatz
@Schützer, ich hab auch WISO Mein Büro, lass mich wissen, wenn Du dich für ein anderen Programm entscheiden solltest, ich denke auch darüber nach.
Das ist in Moment eine ziemlich schmerzhafte Thema bei uns, Wawi Wechsel ist wirklich kein Spaziergang das Wechsel wird dann Einfluss auf alle Prozesse in der Firma haben, das schaffen wir Zeitlich vor 01.07 nicht :cry: ... Ich suche schon nach Lösung wie man zumindest vorübergehend Österreich dort Automatisch reinbekommen könnte. Auf andere Länder können wir und werden wir wohl ab den 01.07 verzichten müssen.
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OnkelChopChop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

So hab ich mir das auch gedacht, bei uns nur 3 Länder, die anderen erst mal weglassen.
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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

die anderen erst mal weglassen.
Also das ist ja genau das, worauf ich heimlich bei meiner Konkurrenz drauf hoffe.... engel
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SchneiderMusik
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Darf man den Länder der EU weglassen?
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

SchneiderMusik hat geschrieben: 12. Apr 2021 18:29 Darf man den Länder der EU weglassen?
Die Nicht-Belieferung bestimmter Länder oder Landesteile ist möglich.
Dobis1
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ist jetzt eigentlich die Rechnungs- oder Lieferadresse maßgeblich für die Wahl des MWSt. Satzes?
marcibet
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Dobis1 hat geschrieben: 22. Apr 2021 15:23 Ist jetzt eigentlich die Rechnungs- oder Lieferadresse maßgeblich für die Wahl des MWSt. Satzes?
Lieferadresse
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich habs nach wie vor nicht ganz verstanden.

Wenn ich als österreichischer Händler via Amazon FBA in Deutschland einlagere (und zwar nur in Deutschland), und von dort dann EU Weit an Privatpersonen verschicke, kann ich diese Umsätze dann via OSS melden? Die innergemeinschaftlichen Verbringungen (AT-DE) natürlich nicht.

Eine steuerliche Registrierug für AT und für DE (inkl. UID Nummer) liegt natürlich vor.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

@marcibet
Ich war vorige Woche im Webinar der WKO dass es zum Thema gab.

1. Das Thema "Lagerung im Ausland" wurde auch gestreift, wenn auch nur am Rande und nicht sehr in die Tiefe.
Es scheint so, als könnte man zwar einen OSS benutzen, aber in dieser Konstellation den *DEUTSCHEN* OSS (nicht den österreichischen OSS).
Wie gesagt, das Thema wurde nur kurz gestreift und die Wortmeldungen der beteiligten Steuerberaterin hatten mich nicht wirklich überzeugt, da sie sich teilweise einwenig widersprachen und da und dort unlogisch erschienen.

Vom persönlichen Gefühl her würde ich sagen dass sich in diesem Fall nicht wirklich was ändert: Daher bei Warenverlagerung von AT in ein deutsches Lager die Verbringungen einreichen und dann beim Verkauf die Steuern in Deutschland abführen (einerseits die deutschen Inlandsumsätze über die deutsche Steuererklärung abwickeln und die restlichen EU-Länder-Umsätze über den deutschen OSS).

2. Was ich besonders bemerkenswert fand:
Es war die Rede davon dass einge "größere" AT-Händler in Deutschland steuerlich registriert sind. Gar nicht nur wegen der Auslandslagerung, sondern auch Inlandslagerer die lediglich die DE-Lieferschwelle überschritten haben (so wie ich).
Erwartungsgemäß meinte die Steuerberaterin dass man diese Registrierung beibehalten kann. Denn viele Unternehmen würden das gerne weiterführen (sie hatte als Beispiel angeführt weil man sich so auch einfacher deutsche Vorsteuer ziehen kann, z.B. deutsche Reisekostenrechnungen etc.).
Soweit so gut, das dachte ich mir schon.

Sie meinte aber auch, dass man in diesem Fall dann den österr. OSS nicht nutzen dürfe. Dass man den österr. OSS dann nicht für deutsche Umsätze nützen dürfe ist mir klar, aber sie hat es so rübergebracht als dürfe man dann den österr. OSS dann überhaupt nicht nutzen, auch nicht für Umsätze die man von einem österr. Lager aus nach - beispielsweise - Frankreich durchführt.
Fazit wäre daher, dass man - wenn das stimmt dass man den OSS nicht nutzen darf - sich somit in jedem weiteren Land auch steuerlich allumfassend registrieren müsste, was für Klein- und Mittelbetriebe ja faktisch unmöglich ist.
Ich müsste mich daher entscheiden meine DE-Umsätze entweder nicht mehr direkt in DE zu erklären, oder den Verkauf in alle übrigen 25 EU-Länder (Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande...) komplett zu beenden.
Wenn man das weitersprinnt, beträfe es DE-Lagerer wie Dich ja noch viel mehr. Denn Du hättest ja gar nicht die Wahl ob Du Deine deutsche Steuerregistrierung beendest, wenn es so ist wie ich der Meinung bin.

Aber wie gesagt, diese KMPG-Steuerberaterin wirkte irgendwie nicht so als hätte sie von der Praxis eine große Ahnung oder sie konnte es zumindest nicht gut rüberbringen. Wirklich sattelfest war da einiges nicht.

Man muß sagen das Webinar war insgesamt eher niederschwellig. Gefühlsmäßig waren viele Teilenehmer schon damit befriedigt weil man bei 10.000 Euro Jahres-B2C-EU-Auslandsumsatz nicht davon betroffen ist.
Konstellationen wie schon bislang überschrittene Lieferschwelle in diverse Länder, Auslandslagerung etc. waren für ein Großteil des Publikums wohl kein Thema.
Einer großer Teil der Zeit ging dafür drauf wie man im Shop-Backend den Mehrwertsteuersatz ändern kann (!) ... Marktplätze wurden kaum behandelt, allein schon weil die Protagonisten nicht wussten wie diese mit der Umstellung umgehen werden (-S
Österreichischer Onlinehandel halt ;-)

Der WKO-Mensch meinte sinngemäß, dass das Webinar ja nix koste, man sich daher keine verbindlichen Infos erwarten darf .... aber sich die Kammer der Steuerberater über kostenpflichtige Aufträge freue.
Wirtschaftskammer halt ;-)
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

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