Prinzipiell weiß ich über innergemeinschaftliche Verbringung Bescheid.
Jedoch habe ich nun erstmal den Fall dass ich von Deutschland in ein anderes Land die Verbringung machen muß.
Sicherheitshalber würde ich meine Eintragung im Steuerformular daher gerne mit anderen deutschen Mitgliedern abgleichen die schon öfters innergemeinschaftliche Verbringungen von Deutschland in ein anderes Land machten (sollte eigentlich auch jeden FBA-Verkäufer betreffen der [auch] außerhalb Deutschlands lagern läßt):
Liege ich damit richtig, dass man es in Deutschland so einträgt:
1. Eintragung des Einkaufspreises in der Umsatzsteuervoranmeldung in Feld 41 ("Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer")
2. In der ZM (Zusammenfassende Meldung) gebe ich meine ausländische Ziel-UST-ID-Nummer an, den selben Betrag, und wähle "innergemeinschaftliche Lieferung".
3. In der ausländischen Umsatzsteuervoranmeldung trage ich dann den selben Betrag ein, dort in die selben Zeile wie jeden anderen steuerfreien innergemeinschaftlichen Einkauf.
- ZM kann in DE scheinbar vierteljährlich (statt monatlich) abgegeben werden wenn man im Vierteiljahr unter 50.000 Euro bleibt?
- Intrastat-Meldungen sind scheinbar nicht nötig wenn man im 5- bis niedrigen 6-stelligen Eurobetrag pro Jahr bleibt?
Alles korrekt?
Habe ich irgendwas übersehen?
Innergemeinschaftl. Verbringung - Hilfe beim ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Innergemeinschaftl. Verbringung - Hilfe beim ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Zuletzt geändert von roman am 18. Jun 2021 17:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Innergemeinschaftl. Verbringung - Hilfe beim ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung
@fonprofi
Ich glaube Du bist auf der falschen Baustelle gelandet
Wenn ein Unternehmen, quasi firmenintern, Ware von Land A nach Land B überstellt ist das doch kein Dreiecksgeschäft.
Klassicher Fall: Das Unternehmer überstellt Ware von seinem Lager in Deutschland zu einem Lager in Tschechien (um sie dort dann irgendwann zu verkaufen).
Was das ist brauchen wir nicht zu diskutieren. Es geht mir bloß darum ob ich eh die richtigen Felder erwischt habe.
Ich glaube Du bist auf der falschen Baustelle gelandet
Wenn ein Unternehmen, quasi firmenintern, Ware von Land A nach Land B überstellt ist das doch kein Dreiecksgeschäft.
Klassicher Fall: Das Unternehmer überstellt Ware von seinem Lager in Deutschland zu einem Lager in Tschechien (um sie dort dann irgendwann zu verkaufen).
Was das ist brauchen wir nicht zu diskutieren. Es geht mir bloß darum ob ich eh die richtigen Felder erwischt habe.
Re: Innergemeinschaftl. Verbringung - Hilfe beim ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Du schreibst das du als nicht-Deutscher eine Sendung in ein anderes Land hast, also nicht dein eigenes Land
Das wäre Dreiecksgeschäft. Oder verstehe ich was falsch?
Das wäre Dreiecksgeschäft. Oder verstehe ich was falsch?
Re: Innergemeinschaftl. Verbringung - Hilfe beim ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Ja, irgendwie falsch verstanden. Dass ist kein Deutscher bin war lediglich als "Entschuldigung" dafür gedacht dass ich mit den deutschen Formularen weniger fit bin. Steuerrechtlich hat es aber keine Relevanz.
Ich möchte meine Ware von einem Lager in Deutschland (bin dort steuerlich registriert) in ein Lager in einem anderen EU-Land (in dem ich ebenfalls steuerlich registriert bin) umlagern.
Sollte jeder deutsche hier, der z.B. FBA in Tschechien oder Polen macht, wissen wie das geht.
Wäre nett wenn mir jemand bestätigen könnte dass ich die richtigen Felder etc. erwischt habe.
Ich möchte meine Ware von einem Lager in Deutschland (bin dort steuerlich registriert) in ein Lager in einem anderen EU-Land (in dem ich ebenfalls steuerlich registriert bin) umlagern.
Sollte jeder deutsche hier, der z.B. FBA in Tschechien oder Polen macht, wissen wie das geht.
Wäre nett wenn mir jemand bestätigen könnte dass ich die richtigen Felder etc. erwischt habe.
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