Jetzt habe ich vom Steuerberater folgende Nachricht erhalten:
Ich hatte bisher für Drittlandslieferungen die Sendungsverfolgung als PDF gespeichert.um folgende Lieferungen weiterhin steuerfrei buchen zu können, bitten wir Sie, ab der
Finanzbuchhaltung März 2023 an die Ausgangsrechnungen die jeweiligen
Ausfuhrnachweise/Gelangenheitsbestätigungen anzuhängen:
• Innergemeinschaftliche Lieferungen (Lieferungen an Unternehmer innerhalb der EU)
• Ausfuhren (Lieferungen an Privatpersonen und Unternehmer im Drittland, z.B.
Schweiz)
Wie macht ihr das so? An jede Ausgangsrechnung ins Ausland noch zusätzlich den Ausfuhrnachweis? Und in welcher Form?