Ausbezahlt am 29.11., Mitarbeiterin kündigt am 3.12.
Im Arbeitsvertrag steht folgendes:
Kann ich das jetzt wirklich wegen der 2 Tage nicht zurück fordern? Klar, wenn das so ist, ist es so, dann werde ich das neu formulieren für die Zukunft. Aber ich bin eigentlich nicht bereit, das auszuzahlen, die MAin ist auch erst seit 6 Monaten bei mir.Soweit eine zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber gewährt wird, handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Auch die wiederholte vorbehaltslose Zahlung begründet keinen Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung für die Zukunft. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht und kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Dies gilt insbesondere für Elternzeit, Wehr- und Zivildienst und unbezahlte Freistellung. Voraussetzung für die Gewährung einer Gratifikation ist stets, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag weder beendet noch gekündigt ist.
Kennt sich da jemand aus? Natürlich bespreche ich das mit Stb. und ggfs. meinem Arbeitsrechtsanwalt, aber heute ist Samstag. Vielleicht weiß jemand was. Bitte keine google Ergebnisse, die habe ich selbst schon alle durch.