Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

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fossi
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Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

Hatte es irgendwo schonmal erwähnt, aber in gut 2 Wochen müssen entsprechende Angebote geändert sein, daher nochmal eine kleine Erinnerung:

IT-Recht Kanzlei hat geschrieben:Grundpreise: Zulässige Einheiten ändern sich

Es wird eine praxisrelevante Änderung bezüglich der zulässigen Grundpreiseinheiten geben:
So müssen ab dem 28.05.2022 für nach Gewicht bzw. Volumen angebotene bzw. beworbene Waren einheitlich 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Grundpreiseinheit angegeben werden.

Mit anderen Worten: Ab dem 28.05.2022 entfällt die bisherige Ausnahme, bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, von den Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter abweichen zu dürfen, ersatzlos.

Zwei wichtige Konsequenzen:

- Kein Händler sollte ab dem 28.05.2022 Grundpreise noch mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben, sondern immer in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter).
- Ganz besonders sollten alle Händler aufpassen, die derzeit bei Waren mit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter wegen der Identität Grundpreis mit Gesamtpreis keinen Grundpreis angeben. Ab dem 28.05.2022 muss auch für solche Waren dann unbedingt der Grundpreis angegeben werden, und zwar bezogen auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter!
Quelle: IT-Recht Kanzlei


Persönlich finde ich das übrigens ziemlich bescheuert.
"Einfache Vergleichbarkeit" hin oder her, aber bei manchen Produkten gab es nie kg oder Literangaben.
Jetzt kostet das Nasenspray halt ein paar hundert Euro je Liter, Parfum genauso und manche Gewürze schlagen ebenso dick 3-stellig beim Kilopreis zu.
Wir werden uns aber dran gewöhnen (müssen).

Wichtig für Händler ist sowieso nur, dass die eigenen Angebote spätestens am 28.05.2022 auf die dann nur noch zulässigen Einheiten umgestellt sind.
Irgendwelchen Anwälten ist halt immer langweilig und ich rechne recht schnell mit Abmahnungen in dem Bereich, zumal das Thema bisher überall ziemlich unterging... :kaffeesmily


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kreien
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

Na ja, mir ist an der Fleischtheke beim REWE gestern folgendes passiert: Überall beim Fleisch Kilopreise, nur die Leber war mit einem 100-g-Preis ausgewiesen – habe ich bei der Hektik dort nicht drauf geachtet, bei der Waage auch nicht – mein Fehler. Als ich auf den aufgeklebten Bon geschaut habe, dachte ich, mich trifft der Schlag. So was ist natürlich kein Zufall, sondern Kalkül und vermutlich einer der Gründe für die neuen Regelungen, die den Online-Handel eher zu Unrecht belasten.

Und auch sonst fällt auf, dass die Kunden bei den großen Nahversorgern ständig über den Tisch gezogen werden, seien es falsch hinterlegte Preise in der Wawi, vergessene Sonderangebote in der Wawi, irreführende Platzierungen, doppelte Scannerei an der Kasse usw., dauernd ist irgendetwas mit anschließender Diskussion an der Infotheke. Das geht ja nun seit Jahren bei quasi allen Filialen im REWE so. Ich mache im REWE mittlerweile von jedem gelben Preisschild ein Foto, das kürzt die Diskussion an der Info-Theke im Nachgang erheblich ab.
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Wolkenspiel
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

Ich bin auch der Auffassung, dass das in ein paar Jahren wieder geändert wird, und zwar in 100 ml und 100 g. Nagellack mit einem Grundpreis von 2584 Euro/l zu vergleichen ist einfach nur dämlich.
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MrChad
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

Wolkenspiel hat geschrieben: 10. Mai 2022 11:10Nagellack mit einem Grundpreis von 2584 Euro/l
.. oder Samentütchen mit 0,01€/Stück
https://www.amazon.de/dp/B07PLH18PY
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Wolkenspiel
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

Für Stückware gibt es keinen Grundpreisangaben-Zwang
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

kreien hat geschrieben: 10. Mai 2022 10:30 Na ja, mir ist an der Fleischtheke beim REWE gestern folgendes passiert: Überall beim Fleisch Kilopreise, nur die Leber war mit einem 100-g-Preis ausgewiesen – habe ich bei der Hektik dort nicht drauf geachtet, bei der Waage auch nicht – mein Fehler. Als ich auf den aufgeklebten Bon geschaut habe, dachte ich, mich trifft der Schlag. So was ist natürlich kein Zufall, sondern Kalkül und vermutlich einer der Gründe für die neuen Regelungen, die den Online-Handel eher zu Unrecht belasten.

Und auch sonst fällt auf, dass die Kunden bei den großen Nahversorgern ständig über den Tisch gezogen werden, seien es falsch hinterlegte Preise in der Wawi, vergessene Sonderangebote in der Wawi, irreführende Platzierungen, doppelte Scannerei an der Kasse usw., dauernd ist irgendetwas mit anschließender Diskussion an der Infotheke. Das geht ja nun seit Jahren bei quasi allen Filialen im REWE so. Ich mache im REWE mittlerweile von jedem gelben Preisschild ein Foto, das kürzt die Diskussion an der Info-Theke im Nachgang erheblich ab.
Das ist hier in den REWE´s genauso. Die meisten wissen an der Kasse ja nicht mehr was genau am Regal stand, wenn man sich den Preis tatsächlich merkt ist bei jedem Einkauf Disskussionsbedarf.
marcibet
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

Investor hat geschrieben: 10. Mai 2022 15:19
kreien hat geschrieben: 10. Mai 2022 10:30 Na ja, mir ist an der Fleischtheke beim REWE gestern folgendes passiert: Überall beim Fleisch Kilopreise, nur die Leber war mit einem 100-g-Preis ausgewiesen – habe ich bei der Hektik dort nicht drauf geachtet, bei der Waage auch nicht – mein Fehler. Als ich auf den aufgeklebten Bon geschaut habe, dachte ich, mich trifft der Schlag. So was ist natürlich kein Zufall, sondern Kalkül und vermutlich einer der Gründe für die neuen Regelungen, die den Online-Handel eher zu Unrecht belasten.

Und auch sonst fällt auf, dass die Kunden bei den großen Nahversorgern ständig über den Tisch gezogen werden, seien es falsch hinterlegte Preise in der Wawi, vergessene Sonderangebote in der Wawi, irreführende Platzierungen, doppelte Scannerei an der Kasse usw., dauernd ist irgendetwas mit anschließender Diskussion an der Infotheke. Das geht ja nun seit Jahren bei quasi allen Filialen im REWE so. Ich mache im REWE mittlerweile von jedem gelben Preisschild ein Foto, das kürzt die Diskussion an der Info-Theke im Nachgang erheblich ab.
Das ist hier in den REWE´s genauso. Die meisten wissen an der Kasse ja nicht mehr was genau am Regal stand, wenn man sich den Preis tatsächlich merkt ist bei jedem Einkauf Disskussionsbedarf.
Im Zweifel zählt was im Kassensystem hinterlegt ist. Wenn das Regal falsch beschriftet ist, dann ist das zwar ungünstig und hinterlässt einen negativen Touch, schlussfolgert aber kein Anrecht auf Kauf zu diesem Preis. Gerade gestern im Baumarkt das Thema gehabt (die Kunden vor mir) - war um 6 EUR beschriftet, Kassa sagt 8 EUR. Fazit: Sie kommen aktuell aufgrund der täglichen Preissteigerungen gar nicht mit dem umetikettieren hinterher.
kreien
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

Ja, hast recht, Danke für den Hinweis – ist übrigens so eine typische Oberstufen-Klausuraufgabe. "Invitatio ad offerendum" heißt der Zauberspruch am Kassenband, der Sachverhalt wird hier ganz gut beschrieben: https://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de ... etrachtet/. Wenn die falschen Preise aber wochenlang wider besseren Wissens in der Wawi nicht gepflegt werden, ist das UWG vielleicht ein Thema (auch für elektronische Preisschilder, wie sie im Ausland bereits breite Anwendung finden).

Am Rande: Wenn das jetzt aber hierauf hinausläuft: https://www.rewe.de/service/pick-and-go/, dann geht die Reise wohl in Richtung "Offerta ad incertas personas", vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Offerta_a ... s_personas, zudem stellt sich die Frage, ob eine Self-Scanning-Kasse auch bereits ein Automatengeschäft ist – ich kann dem selbstbedienten Scanner ohne Personal ja schlecht ein Angebot unterbreiten.

Zurück zum Thema: Grundpreise mit SI-Einheiten und Zehnerpotenzen, mit der Vorgabe, dass diese einheitlich und branchenüblich sein müssen, wäre hilfreich gewesen. Also, wenn Preis pro 100 g, dann durch gesamte vergleichbare Sortiment.
marcibet
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

Ich finds gut wenn die Preise pro KG/Liter angegeben werden müssen, das führt den Kunden zu Auge welche absurden Preise beispielsweise für Kosmetik, Nahrungsergänzungsmittel & Co. aufgerufen werden. Teilweise teurer als Gold ;-)
roman
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

marcibet hat geschrieben: 11. Mai 2022 10:35das führt den Kunden zu Auge welche absurden Preise beispielsweise für Kosmetik [...]aufgerufen werden. ;-)
Ich bin mir sicher das sieht z.B. @Wolkenspiel ganz anders ;-)
kreien
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

Ich sage nur Wärmeleitpaste, manch ein Anbieter liegt mit seinen 1-g-Tuben bei 25.500 €/kg – das ist schon ganz ordentlich (Gold wäre glaube ich bei 50 T€/kg).
Tony
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

kreien hat geschrieben: 11. Mai 2022 11:37 Ich sage nur Wärmeleitpaste, manch ein Anbieter liegt mit seinen 1-g-Tuben bei 25.500 €/kg – das ist schon ganz ordentlich (Gold wäre glaube ich bei 50 T€/kg).
Geiler Vergleich applaus
marcibet
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

kreien hat geschrieben: 11. Mai 2022 11:37 Ich sage nur Wärmeleitpaste, manch ein Anbieter liegt mit seinen 1-g-Tuben bei 25.500 €/kg – das ist schon ganz ordentlich (Gold wäre glaube ich bei 50 T€/kg).
Also ca so viel wie LSD und fast so viel wie Koks. Vielleicht sollten die Drogendealer auf Wärmeleitpaste umschulen....
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Woody-HH
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

(Original-) Druckertinte ist teurer als Gold.
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koshop
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

Also hab mal geschaut und mein teuerstes Produkt kostet 34.123,56 EUR/l
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

marcibet hat geschrieben: 11. Mai 2022 09:29

Im Zweifel zählt was im Kassensystem hinterlegt ist. Wenn das Regal falsch beschriftet ist, dann ist das zwar ungünstig und hinterlässt einen negativen Touch, schlussfolgert aber kein Anrecht auf Kauf zu diesem Preis. Gerade gestern im Baumarkt das Thema gehabt (die Kunden vor mir) - war um 6 EUR beschriftet, Kassa sagt 8 EUR. Fazit: Sie kommen aktuell aufgrund der täglichen Preissteigerungen gar nicht mit dem umetikettieren hinterher.
Vorweg: Die Regelung kenne ich!
Trotzdem hinterlässt das für mich einen negativen Touch. Was hat der Grundpreis dann noch für eine Bedeutung, wenn sowieso nur der Preis an der Kasse ausschlaggebend ist?

Auch bei uns passiert das ab und an. Natürlich wird das Preisschild nach der ersten Meldung getauscht. Der Kunde der das meldet, bekommt aber immer den niedrigeren Preis! Der Kunde entscheidet am Regal UND muss sich auf den Preis verlassen können.
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

Dazu (Preis am Regal niederiger als im Kassensystem) aktuell von der Verbraucherzentrale Niedersachsen:

Preisstreitigkeiten: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung?

Bei Streitigkeiten über den Preis stoßen viele enttäuschte Kunden bei ihrer Internetrecherche auf die Preisangabenverordnung (PAngV). Die Verordnung regelt unter anderem, wie Händler Preise gegenüber Kunden anzugeben haben. Gemäß der Preisangabenverordnung müssen Preise immer eindeutig und wahrheitsgemäß der jeweiligen Ware zugeordnet werden können.

Wird gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, so liegt im rechtlichen Sinne ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, also zum Beispiel ein Verstoß gegen das Verbot irreführender Werbung. In diesen Fällen haben Konkurrenten und Verbraucherverbände das Recht, gegen den Verstoß vorzugeben und abzumahnen. Sie als Endverbraucher können sich allerdings bei den oben genannten Beispielen nicht auf die Wettbewerbsverletzung berufen, da Sie keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche besitzen und demnach nicht klagebefugt sind.

Das neu beschlossene Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, welches am 28. Mai 2022 in Kraft treten soll, gibt dem Verbraucher einen Anspruch auf Schadensersatz in Fällen von Verletzungen von Verbraucherinteressen durch unlautere geschäftliche Handlungen. Dieser Schadensersatzanspruch könnte bei einer Vielzahl von betroffenen Verbrauchern auch zu Sammelklagen und Massenverfahren führen. Bis solche Klagen aber tatsächlich erhoben werden, wird es noch einige Jahre dauern.
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Wolkenspiel
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

Das betrifft aber keine Preisfehler. Bei Amazon hast du auch keinen Anspruch darauf, einen Fernseher für 10 Euro auch geliefert zu bekommen, nur weil der Händler einen Fehler in der Preisanzeige hatte.
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

kreien hat geschrieben: 11. Mai 2022 11:37 Ich sage nur Wärmeleitpaste, manch ein Anbieter liegt mit seinen 1-g-Tuben bei 25.500 €/kg – das ist schon ganz ordentlich (Gold wäre glaube ich bei 50 T€/kg).
Unter 10 g oder 10 ml muss kein Grundpreis angegeben werden. Wer das macht, ist einfach doof.
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Re: Reminder! Einheiten für Grundpreise ändern sich ab 28.05.2022

roman hat geschrieben: 11. Mai 2022 11:20
marcibet hat geschrieben: 11. Mai 2022 10:35das führt den Kunden zu Auge welche absurden Preise beispielsweise für Kosmetik [...]aufgerufen werden. ;-)
Ich bin mir sicher das sieht z.B. @Wolkenspiel ganz anders ;-)
Nö, mir ist das schlichtweg egal. Natürlich ist Kosmetik teuer. Und ja, teilweise auch absurd teuer. Aber wir verkaufen ja nicht nur die Creme, sondern auch ein Lebensgefühl. Sonst würden Marken wie La Mer und Co ja gar nicht überleben. Nur mal so als Info für euch: es ist technisch gar nicht möglich, in einen Cremetiegel in der Herstellung mehr als 5 Euro reinzubekommen. Selbst mit den teuersten Ölen nicht. Von daher ist ein Preis pro Tiegel von mehr als 20 Euro immer absurd. In dem Bereich gilt aber für viele Kunden: was nichts kostet, ist nichts. Da ändern auch spektakuläre Testergebnisse nichts.
Die veränderte Grundpreisangabe (man muss ja nicht so tun, als gab es die vorher nicht!) wird deshalb natürlich niemanden davon abhalten, die teuren Sachen zu kaufen. Die Leute gucken doch gar nicht drauf. Wir haben Beschwerden wegen eines EdPs gehabt: 100 ml = 150 Euro. Das wäre ja soo teuer. Ein Mitbewerber bietet 30 ml für 60 Euro an. Das ist also viel teurer im Grundpreis, der Kunde sieht aber immer nur den Endpreis. Von daher wird sich da überhaupt nichts ändern.

Anderes Beispiel:
ich hatte ein Probenset mit allen Varianten eines Produktes im Angebot. Hat sich super verkauft, war aber viel Arbeit. Dann habe ich das aufgeteilt in drei verschiedene Sets, sortiert nach Düften. Der Preis war niedriger als für das große Set, aber der Grundpreis viel höher. Verkauft sich jetzt noch besser als vorher.
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