Offener Betrag aus A-Z Antrag

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Offener Betrag aus A-Z Antrag

Amazon hat einen A-Z Fall gegen mich entscheiden. Der Käufer hat für 2 Artikel aus dem Kauf 600 € erstattet bekommen. Er selbst gibt an aber nur einen Artikel zurück senden zu wollen und auch nur für einen Artikel eine Erstattung erhalten zu haben. Als Beweis hat er mir einen Screenshot aus seinem Account gesendet. Dort steht tatsächlich bei nur einem Artikel (knapp über 300 €) erstattet. Bei dem anderen steht zugestellt und Rücksendung bis xx.05.21 möglich....also nichts mit erstattet.

Er ist nicht bereit die Summe für den behaltenen Artikel zu zahlen, da er ja an Amazon bezahlt hätte. Kann ich soweit sogar verstehen. Bei Amazon habe ich unzählige Fälle eröffnet...sinnlos. Die verstehen das Problem nicht, geben nur an, dass man die Entscheidung aufrecht erhält und ich habe nochmal bestätigt bekommen, dass der Betrag komplett erstattet wurde (der Screenshot sagt jedoch was anderes). Mir wurden definitiv 600 € genommen, aber es schaut so aus, als ob der Käufer davon nur 300 bekommen hat. Fake am Screenshot? Halte ich für unwahrscheinlich. Amazon geht zu dem Widerspruch des Screenshots jedoch nicht ein.

Also habe ich dem Käufer gebeten sich zu kümmern, da ich dem Kaufvertrag mit ihm habe und nicht mit Amazon und ich meinen Anteil eingehalten habe, aber die Zahlung offen ist. Er hat mir darauf hin den Kontakt verboten...DSGVO und so.

Ich bin nicht willig die 300 € zu verschenken. Bin aber nicht sicher wer diese nun hat. Amazon oder der Käufer? Gehe ich nun den Weg mit den gerichtl. Mahnbescheid, dann haut er den Screenshot raus und gibt an dass der Artikel bezahlt ist!?

Wie seht ihr das? Liege ich richtig, wenn ich der Meinung bin, dass er mein Vertragspartner ist und ich nachweislich kein Geld von ihm habe und er somit seinen Anteil aus dem Kaufvertrag nicht eingehalten hat und Amazon nur der Dienstleister ist?


3 Monate gratis Händlerbund
Doppel
Beiträge: 3043
Registriert: 18. Jun 2012 11:39
Land: Deutschland
Firmenname: Suflix
Branche: E-Commerce, Onlineshops, Marktplätze, FB Gruppe
Kontaktdaten:

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Schreib den Kunden an, dass er Dir die 300,- für den einen behaltene Artikel direkt zu überweisen hat.
Teile Ihm Deine Bankverbindung mit und auch, dass Du Dein Geld auf dem Rechtsweg außerhalb von Amazon einfordern wirst, wenn er nicht zahlt.

Richtig ist, dass der Kunde mit Dir einen vertrag hat und nicht mit Amazon - Amazon ist in dem Fall ja nur der Vermittler zwischen Kunde & VK und wickelt auch nur die Transaktion ab :)

Ich hatte im Februar einen A-Z , wo Amazon dem Kunden auch auf meine Kosten erstattet, nur weil der Kunde es auf Grund von Corona etc. 4 Tage später als angegeben erhalten hatte - der Kunde hatte am letzten Tag der Versandzeit einen Fall aufgemacht - es ging hier um 28,- e bei mir. Ich hab den Kunden angeschrieben, dass er den Betrag direkt an mich zu überweisen hat, weil er ja den Artikel erhalten hat und Amazon Ihm das geld ja irrtümlich erstattete. Ich hab dann die 28,- € auf meinem Konto ein paar tage später gehabt.
Oppel.BI - Dein Statistik- & Kennzahlentool für Plentymarkets-Nutzer

FB-Gruppe: Suflix
Die Gruppe für Heizung, Solar, Heimwerker etc. - werde auch Du Teil unserer Community!
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2688
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Wann wurde widerrufen ? Wo sind denn jetzt die beiden Artikel ?
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Der Kunde verbietet mir ja den weiteren Kontakt. Ich weiß zwar, dass ich bei Sachen aus Verträgen, das Recht habe ihn zu kontaktieren, aber ich möchte nach dem Ärger und Aufwand aus dieser Geschichte, nicht gerade noch zusätzlich Ärger wegen DSGVO.

Auch hat er ja abschließend geäußert, dass er NICHT bezahlen wird, da Amazon den Betrag von ihm hat.

Also würde ich jetzt den gerichtlichen Mahnbescheid erlassen. Ich versuche nur auszuloten, wie meine Chancen stehen. Ich bin mir nicht sicher wie das Gericht später entscheiden würde, für den Fall, dass er tatsächlich an Amazon bezahlt hat.
Wo sind denn jetzt die beiden Artikel ?
1 Artikel will er diese Woche zurück senden. Den anderen hat er bereits in Verwendung und wird er behalten. Also im Moment habe ich noch gar nichts. Ich würde daher mit dem Mahnbescheid eh noch bis kommende Woche abwarten.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2688
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Wann wurde denn jetzt der eine Artikel widerrufen ?
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Der Rücksendeantrag wurde am 22.04. gestellt.
Benutzeravatar
lallekalle
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2434
Registriert: 14. Jun 2014 12:50
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Ich würde diese Frage bei Frag-einen-Anwalt.de für kleines Geld einstellen und mir eine Handlungsempfehlung geben lassen.
Ggfls. auch direkt den Anwalt beauftragen. Scheint wohl nur auf dem Rechtsweg zu gehen.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2688
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Das heißt, Du hast Dich innerhalb von 48 Stungen nicht gemeldet und der Kunde hat einen A-Z Garantieantrag gestellt, welcher gegen Dich entschieden wurde.

Falls der Kunde nur für einen Artikel den Antrag gestellt hat, wäre mir unklar welchen Anspruch Du gegen den Kunden haben solltest. Es sei denn der Artikel kommt nicht zurück.
Der Fehler liegt dann bei Ama als Zahlungsdienstleister.

Ich kenne mich jetzt mit Ama nicht wirklich aus.

Welche Kommunikationsmöglichkeiten gibt es denn überhaupt mit dem Laden ? Falls nur per Mail, könnten die Worte "Rechtsanwalt" oder "gerichtliche Hilfe" einen Menschen die Mail lesen lassen.
Das gleiche könnte auch am Telefon helfen. Call-Center handeln nun mal so.
Ansonsten energischen Brief an die Zentrale.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Roemer hat geschrieben: 12. Mai 2021 13:38
Falls der Kunde nur für einen Artikel den Antrag gestellt hat, wäre mir unklar welchen Anspruch Du gegen den Kunden haben solltest. Es sei denn der Artikel kommt nicht zurück.
Naja das ist ja so ein bisschen der Grat auf dem ich wandel. Widerrufst du einen Artikel und bekommst vom Zahlungsdientleister das Geld für beide Artikel zurück, hast du mein Geld. Schreibt er die Wahrheit und hat nur einen erstattet bekommen, dann hat Amazon das Geld.

Mir schreibt Amazon klipp und klar, dass dem Käufer die gesamte Summe erstattet worden ist. Auch aus den geschlossen Fällen ist zu entnehmen, dass beide Artikel erstattet worden sind.
Gerne habe ich für Sie recherchiert und konnte leider keinen Anhalt für Ihre Aussage finden.

Die Bestellung wurde vollständig erstattet:
https://sellercentral-europe.amazon.com ... xxxxxxxxxx
https://sellercentral-europe.amazon.com ... geNumber=1
Der Screenshot vom Kunden sagt halt das Gegenteil. Woher soll ich jetzt wissen, was Sache ist!?

Der Kunde schreibt, er habe den Rücksendeantrag nur für einen Artikel gestellt. In der Amazon Mail vom Rücksendeantrag sind aber beide Artikel aufgelistet. Das ist auch so ein Widerspruch.

Abgesehen davon wurde der der Antrag unter falschem Vorwand aufgegeben (abweichend von Beschreibung). Fakt ist, den Artikel gibt es in 2 Größen. Er hat beide bestellt, um zu schauen, welcher besser passt und dann einen zurückzusenden. Er gibt auch offen zu, dass er die richtigen Artikel erhalten hat. Aber das dürfte eine untergeordnete Rolle spielen.

BTW. Dem Kunden habe ich bereits früher einen A-Z zu verdanken. Damals hat er ein Paket, trotz Zustellnachweis, nicht erhalten.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2688
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

daytrader hat geschrieben: 12. Mai 2021 13:56 In der Amazon Mail vom Rücksendeantrag sind aber beide Artikel aufgelistet. Das ist auch so ein Widerspruch.
Dann hat er das auch gemacht. Das ändert die Lage.

Ich würde aber nicht direkt den gerichtlichen Mahnbescheid raushauen sondern zunächst noch eine Zahlungserinnerung mit Fristsetzung 7 Tage (Zahlungseingang) auf dem Postwege versenden.
Ohne großes Textgedöns. Einfach einen Zweizeiler. Es könnte schon reichen.

Ich würde mich übrigens nicht wundern, wenn der Kunde noch nach der Erstattung bei Ama anrufen kann und mitteilen "oh, ich habs mir anders überlegt. Ich behalte einen Artikel".
Und so kommt dann sein Screenshot zu Stande. (Die Links kann ich übrigens mangels Sellerkonto nicht einsehen.)
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Roemer hat geschrieben: 12. Mai 2021 15:29
Ich würde mich übrigens nicht wundern, wenn der Kunde noch nach der Erstattung bei Ama anrufen kann und mitteilen "oh, ich habs mir anders überlegt. Ich behalte einen Artikel".
Und so kommt dann sein Screenshot zu Stande. (Die Links kann ich übrigens mangels Sellerkonto nicht einsehen.)
Weiß ich nicht, ob das geht. Und ob Amazon dann einfach sagt "Kohle kannste trotzdem behalten". Soviel Erfahrung habe mit Amazon nicht.

Es ist wirklich zum heulen, dass man mir bei Amazon in 4 Fällen (zum Teil mehrfach wieder öffnet) nichts zu dem Widerspruch zwischen deren Emails (alles erstattet) und dem Screenshot des Kunden (nur einen erstattet) sagen kann. Ich möchte ja eigentlich nur wissen, ob der Kunde nun wirklich 600 € erhalten hat oder hier ein Fehler seitens Amazon vorliegt (600 € genommen und Kunde nur 300 erstattet). Aber diese einfache Frage ist zu viel verlangt.
marcibet
Beiträge: 1799
Registriert: 2. Nov 2017 16:04

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Der Kunde hat nicht bei dir direkt gekauft sondern bei Amazon und zwar mit den "Amazon-typisch" Konsumentenfreundlichen Bedingungen. Du steillst zwar die Rechnung, ändert aber nichts daran dass der Kunde "Prime inkl. Käuferschutz" erhält.

Wenn er nun bei Amazon einen A-Z macht und Amazon auf "Geld retour, und auch den Artikel kannst du behalten" entscheidet dann hast du ganz einfach Pech gehabt. Kannst ja gerne versuchen gegen Amazon gerichtlich vorgehen.

Kannst natürlich auch gegen den Kunden gerichtlich vorgehen (der aber imho gar nix dafür kann, nur weil Amazon so "dumm" ist). Dabei wirst du aber gar nix erreichen, außer dass der Kunde diesen Versuch erst recht wieder Amazon petzt und Amazon dich als künftigen Verkäufer (zurecht) sperren wird.

Deal with it.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
kreien
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 3618
Registriert: 5. Jul 2015 13:06
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Eventuell hilft das hier bei eigenen Positionsbestimmung weiter:
https://www.otto-schmidt.de/news/wirtsc ... 05-08.html

Und da ich den oben verlinkten Artikel leider nach mehrmaligen Lesen immer noch kapiert habe, hat mit diese Version in einfacher Sprache geholfen:
https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerb ... eufer.html
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Danke für den Link. Der bestätigt im Prinzip das was ich mir dachte bzw. was klar sein sollte.

Kunde erhält 2 korrekte Artikel im Wert von 600 €. Käufer eröffnet Fall "Ware abweichend" (gibt hinter her noch munter zu, dass die Artikel wirklich richtig waren und er nur beide zum ausprobieren bestellt hat) und Amazon gibt ihm Recht und erstattet 600 € und ohne auch nur einen Artikel zurück gesendet zu haben. Was soll das mit Fairness oder geschweige denn dem dt. Recht zu tun haben?

Jetzt weiß ich allerdings immer noch nicht wer den fehlenden Betrag hat. Der Kunde oder Amazon? Gegen wen habe ich die Forderung?
Benutzeravatar
H.Bothur
Beiträge: 538
Registriert: 13. Nov 2018 17:16
Land: Deutschland
Firmenname: Hermann Jürgensen GmbH

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

marcibet hat geschrieben: 12. Mai 2021 16:07Kannst natürlich auch gegen den Kunden gerichtlich vorgehen (der aber imho gar nix dafür kann, nur weil Amazon so "dumm" ist). Dabei wirst du aber gar nix erreichen, außer dass der Kunde diesen Versuch erst recht wieder Amazon petzt und Amazon dich als künftigen Verkäufer (zurecht) sperren wird.
Wieso wird AMA den Verkäufer dann zu recht sperren ?? Das lese ich immer wieder und ich verstehe es einfach nicht !
Warum sollte ein Verkäufer gesperrt werden weil er gegen einen (anscheinend) betrügerischen Kunden vorgeht ?

Hans
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6566
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Ich denke gegen wen du einen Rechtsanspruch hast, wird davon abhängen wer die Wahrheit sagt.

Sagt der Kunde die Wahrheit stellt sich für mich der Fall so dar:
- Kunde kauft bei dir ein.
- Kunde bezahlt die Ware.
Kunde hat seine Pflichten aus dem Kaufvertrag damit erstmal erfüllt.
- Kunde wiederruft einen Artikel.
- Amazon erstattet dem Kunden einen Artikel.
- Amazon klaut dir 300 EUR.
Dann hättest du einen Anspruch gegen Amazon, der Kunde wäre raus, weil er seine Pflichten erfüllt hat.

Sagt der Kunde nicht die Wahrheit, dann hast du natürlich einen Anspruch entweder auf Rücksendung des zweiten Artikels oder des Geldes.

Das ist jetzt meine Laienhafte Meinung, aber wenn dem so wäre hättest du natürlich dann ein Problem, wenn du den Kunden verklagst und er beweist das er bezahlt hat und nur eine Erstattung erhalten hat. Dann wird die Klage abgewiesen, du bleibst auf den Kosten für die Klage erstmal sitzen. Dann müsstest du das Geld bei Amazon einklagen.

Du könntest natürlich auch das Geld von Amazon einfordern, Amazon verklagen und den Kunden als Zeugen benennen. Wenn der Kunde lügt und Amazon die Erstattung nachweisen kann, dann hat der Kunde natürlich ein Problem.

Rein rechtlich gesehen hindert dich nix daran einen der Wege zu gehen und im Falle des Scheiterns dann den zweiten Weg zu beschreiten. In der Praxis ist die Frage welche Probleme dir dann Amazon macht und wie du dich dann dagegen wieder wehrst.
marcibet
Beiträge: 1799
Registriert: 2. Nov 2017 16:04

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

H.Bothur hat geschrieben: 12. Mai 2021 18:38
marcibet hat geschrieben: 12. Mai 2021 16:07Kannst natürlich auch gegen den Kunden gerichtlich vorgehen (der aber imho gar nix dafür kann, nur weil Amazon so "dumm" ist). Dabei wirst du aber gar nix erreichen, außer dass der Kunde diesen Versuch erst recht wieder Amazon petzt und Amazon dich als künftigen Verkäufer (zurecht) sperren wird.
Wieso wird AMA den Verkäufer dann zu recht sperren ?? Das lese ich immer wieder und ich verstehe es einfach nicht !
Warum sollte ein Verkäufer gesperrt werden weil er gegen einen (anscheinend) betrügerischen Kunden vorgeht ?

Hans
Nanana, du unterstellst einem dir unbekannten dritten aber reichlich schnell einen Tatbestand. Fuer mich liest sich das so als würde der kunde nur die
überragende konsumentenfreundlichkeit von amazon ausnutzen um geld zu sparen.moralisch verwerflich, aber weit weg von tatsächlichen betrug.

Und wieso der händler gesperrt werden könnte sollte auf der hand liegen, wenn der händler einen kunden rechtlich belangt weil er findet dass der Marktplatz (also amazon) ihm fälschlicherweise geld erstattet hat.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
Benutzeravatar
degraf
Beiträge: 14450
Registriert: 21. Sep 2009 12:18
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

Guten Tag,
wir haben erfahren, dass Sie eventuell einem Käufer mitgeteilt haben, Klage gegen ihn einzureichen zu wollen. Amazon.de-Verkäufer dürfen keine unangemessenen E-Mails verschicken.

Wenn Sie Mitgliedern der Amazon.de-Community weiterhin unangebrachte E-Mails senden, werden wir Ihnen möglicherweise nicht mehr erlauben, bei Amazon.de zu verkaufen.
https://sellercentral.amazon.de/forums/ ... gen/170899
:kaffeesmily
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

koshop hat geschrieben: 12. Mai 2021 19:52
wenn du den Kunden verklagst und er beweist das er bezahlt hat und nur eine Erstattung erhalten hat.
Hmm ich versteh schon.....aber ist das nicht auch irgendwie ein Problem des Kunden? Also ein Problem, dass der Kunde mit dem Paymentanbieter klären müsste? Als Grundlage gilt ja der geschlossene Kaufvertrag. Dieser ist nicht erfüllt, das steht denke ich soweit außer Frage. Der Vertrag gilt zwischen Verkäufer und Käufer. Amazon hat mit dem Kaufvertrag gemäß BGB relativ wenig zu tun....denke ich. Mir ist jetzt aus dem Stand nichts bekannt, dass im BGB irgendwie die Zahlungsarten dahin gehend geregelt sind. Verkäufer hat erfüllt....Käufer?

Oder anders. Wenn ein Kunde angibt, er hat den Rechnungsbetrag überwiesen, es kommt aber auf deinem Konto nichts an. Dann wendest du dich doch auch nicht an an seine Hausbank, sondern an den Käufer!? Jetzt weiß ich allerdings nicht wie ein Gericht entscheiden würde, wenn er dann tatsächlich einen Überweisungsbeleg präsentiert. Aber das ist schon wieder so theoretisch, sowas kommt bei seriösen Banken wohl nie vor, dass Geld im Nirvana verschwindet. Im schlimmsten Fall geht die Zahlung zurück. Bei Amazon wird man gleich mit höchstrichterlich verurteilt und zahlt Strafe.
Benutzeravatar
H.Bothur
Beiträge: 538
Registriert: 13. Nov 2018 17:16
Land: Deutschland
Firmenname: Hermann Jürgensen GmbH

Re: Offener Betrag aus A-Z Antrag

marcibet hat geschrieben: 13. Mai 2021 08:40
H.Bothur hat geschrieben: 12. Mai 2021 18:38

Wieso wird AMA den Verkäufer dann zu recht sperren ?? Das lese ich immer wieder und ich verstehe es einfach nicht !
Warum sollte ein Verkäufer gesperrt werden weil er gegen einen (anscheinend) betrügerischen Kunden vorgeht ?
Nanana, du unterstellst einem dir unbekannten dritten aber reichlich schnell einen Tatbestand. Fuer mich liest sich das so als würde der kunde nur die überragende konsumentenfreundlichkeit von amazon ausnutzen um geld zu sparen.moralisch verwerflich, aber weit weg von tatsächlichen betrug.

Und wieso der händler gesperrt werden könnte sollte auf der hand liegen, wenn der händler einen kunden rechtlich belangt weil er findet dass der Marktplatz (also amazon) ihm fälschlicherweise geld erstattet hat.
Sorry - aber ich verstehe entweder den Fall oder deine Rechtsauffassung überhaupt nicht nicht.

So wie ich das verstehe

Hat der Kunde:

zwei Teile bestellt
ein Teile behalten
für beide Teil eine Rückerstattung bekommen
Also muss er doch jetzt noch ein Teil bezahlen.

Und jetzt wird es spannend ... wer hat das Geld ? Entweder Amazon weil der Käufer wirkllich nur eine Rückerstattung bekommen hat oder der Käufer hat für beide eine Rückzahlung bekommen. Trotzdem muss der Verkäufer sich in beiden Fällen an den Käufer wenden da AMA ja "nur" der Zahlungsdienstleister für den Kunden ist.

Was ich jetzt nicht verstehe bei deinem Post sind zwei Dinge:

1) "Fuer mich liest sich das so als würde der kunde nur die überragende konsumentenfreundlichkeit von amazon ausnutzen um geld zu sparen.moralisch verwerflich, aber weit weg von tatsächlichen betrug." -> Wenn der Kunde wirklich das Geld für beide Teile hat und sich weigert zu zahlen dann IST das Betrug - was denn sonst ?

2) "Und wieso der händler gesperrt werden könnte sollte auf der hand liegen, wenn der händler einen kunden rechtlich belangt weil er findet dass der Marktplatz (also amazon) ihm fälschlicherweise geld erstattet hat." und auch das verstehe ich nicht - denn wie gesagt, in meinen Augen ist AMA in dem Fall der Zahlungsdienstleister des Kunden.

Gruss
Hans
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information