Impressumspflicht in der EU ja oder nein?

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Antworten
natufab
Beiträge: 518
Registriert: 5. Feb 2018 17:00

Impressumspflicht in der EU ja oder nein?

Dass für deutsche Webshops eine impressumspflicht besteht, ist ja wohl unbestritten.
Doch wenn ich mal was bei nem Anbieter in Holland oder Österreich kaufen möchte, oder was über die Konkurrenz herausfinden möchte, finde ich oft gar kein Impressum oder aber ein Impressum wie :
Impressum:
Firma Kohlenhandel
Inhaber: Kohlenhandel
aber keinen Namen.
In DE bei GmbHs und anderen Gesellschaften natürlich nicht nötig, aber bei Firmen, die erkennbar einer Einzelperson oder Einzelunternehmen zuzuordnen sind?
Gilt da nicht mehr die Pflicht, den Namen zu nennen?


3 Monate gratis Händlerbund
icstore
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 927
Registriert: 17. Jun 2017 21:23

Re: Impressumspflicht in der EU ja oder nein?

natufab hat geschrieben: 3. Jul 2022 17:34 Dass für deutsche Webshops eine impressumspflicht besteht, ist ja wohl unbestritten.
Doch wenn ich mal was bei nem Anbieter in Holland oder Österreich kaufen möchte, oder was über die Konkurrenz herausfinden möchte, finde ich oft gar kein Impressum oder aber ein Impressum wie :
Impressum:
Firma Kohlenhandel
Inhaber: Kohlenhandel
aber keinen Namen.
In DE bei GmbHs und anderen Gesellschaften natürlich nicht nötig, aber bei Firmen, die erkennbar einer Einzelperson oder Einzelunternehmen zuzuordnen sind?
Gilt da nicht mehr die Pflicht, den Namen zu nennen?
Ich glaube nicht, dass es da ein EU-Recht gibt. Als Beispiel, laut polnischem Konsumentenschutzgesetz müssen spätestens im Moment der Willenserklärung zum Kauf die Kontaktinformationen bekanntgegeben werden (https://lexlege.pl/ustawa-o-prawach-konsumenta/art-12/). Du hast ja keinen Kaufwillen wenn du die Konkurenz abcheckst, passt also ;)
Benutzeravatar
hissenit
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 473
Registriert: 16. Mär 2021 15:52
Land: Deutschland
Firmenname: Hissen IT
Branche: Datenverarbeitung | PaketConnector | InvoiceCreator | Webservices
Wohnort: Bensheim / Südhessen
Kontaktdaten:

Re: Impressumspflicht in der EU ja oder nein?

Aber die DSGVO (EU/englisch: GDPR) gilt EU-weit. Und in der DS-Erklärung muss ja ein konkreter Kontakt stehen soweit ich weiß.
PaketConnector und InvoiceCreator: Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen https://hissenit.com/pcic
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7752
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Impressumspflicht in der EU ja oder nein?

Es wird ja nur in DE abgemahnt. Ich denke in PL:🥱
icstore
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 927
Registriert: 17. Jun 2017 21:23

Re: Impressumspflicht in der EU ja oder nein?

fonprofi hat geschrieben: 3. Jul 2022 21:22 Es wird ja nur in DE abgemahnt. Ich denke in PL:🥱
Richtig, siehe mein Beitrag hier ;) kundenkommunikation-wie-sage-ich-es-dem ... ml#p736342

Habe echt manchmal ein wenig Mitleid mit den abgemahnten, Fehler passieren schliesslich jedem mal..
icstore
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 927
Registriert: 17. Jun 2017 21:23

Re: Impressumspflicht in der EU ja oder nein?

hissenit hat geschrieben: 3. Jul 2022 21:18 Aber die DSGVO (EU/englisch: GDPR) gilt EU-weit. Und in der DS-Erklärung muss ja ein konkreter Kontakt stehen soweit ich weiß.
Das ist korrekt, aber wenn es ja dort drin steht, muss man in den entsprechenden Ländern theoretisch trotzdem kein Impressum haben. (Wobei dass bei der Konkurrenz des Threadstarters warscheinlich ebenfalls nicht der Fall ist)
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information