ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

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Bene
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ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Jetzt ist es mir auch passiert.

Ebay Kunde.
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer. Ebay Name Klingt auch gewerblich. Kauft aber nur.
Hat einen Artikel gekaut.
5 Wochen nach Zustellung öffnet er einen Widerruf. Dieser wurde abgelehnt.
Danach hat er reklamiert, dass die Ware ist beschädigt sei.
Hier rauf habe ich dann nach Fotos gefragt und den Kontaktdaten der "Verantwortlichen" welche diesen Defekt 5 Wochen nach Zustellung festgestellt haben.

Bilder könne er senden, aber warum ich Kontaktdaten wollte er nicht rausgeben.
"Aber irgendjemand muss das doch nach 5 Wochen festgestellt haben"?

Dann war Ruhe.
Nun ist doch tatsächlich ein schreiben vom Anwalt gekommen, welches den Rückversand und Kostenübernahme fordert.
Natürlich auch hier keine Bilder von einer angeblich beschädigten Ware, oder angaben wer das festgestellt hat und warum erst nach 5 Wochen.
Ebenso weist der Anwalt darauf hin, dass sein Mandant nicht steuerabzugsberechtigt ist. Warum hat dieser dann einen Gewerblichen Account bei ebay?
Eigentlich ist die Sache schon lustig, aber einfach abwarten will ich nun auch nicht.
Frist wurde bis zum 27.07 gesetzt. Danach mit Klageverfahren gedroht.

Wie war das bei euch so, wenn nach einem gültig abgelehnten Widerruf danach eine Reklamation hinterhergeschoben wurde.
Einen Nachweis über eine Beschädigung habe ich bis heute nicht.


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koshop
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Also ein Recht darauf zu erfahren, wer den Defekt zuerst festgestellt hat und auf dessen Kontaktdaten hast du eher nicht.

Ein Recht darauf zu erfahren, was den genau beschädigt, ist schon. Im Prinzip musst du hier zwei Sachen beachten.

1. Hat der Käufer Anspruch auf Gewährleistung?
Dazu müsste natürlich was kaputt sein.
Außerdem gelten bei Unternehmern schärfere Prüfungspflichten beim Wareneingang. Defekte müssen unmittelbar gemeldet werden, sonst muss der andere Käufer, dass der Mangel schon bestand.

2. Bist du schon im Verzug und musst den Anwalt blechen? Da musst du jetzt natürlich etwas vorsichtig sein bei der Kommunikation, dass du nicht den Eindruck erweckst, dass du die Gewährleistung schon endgültig abgelehnt hast.

Wie du jetzt weiter vorgehst, musst du dir selbst überlegen, eine Möglichkeit wäre einfach z.B. zu antworten, dass du noch auf die angeforderte Schadenbeschreibung bzw. Dokumentation wartest, damit der Vorgang weiter bearbeitet werden kann. Das mit den Kontaktdaten würde ich eher nicht mehr erwähnen.

Ich würde in solchen Fällen in denen ich Zweifel habe ob überhaupt ein Defekt vorliegt gar keine Fotos anfordern. Ich glaube manchmal ist es besser man lässt die Leute das Zeug zurückschicken und lehnt dann die Gewährleistung ab, wenn sich rausstellt das alles in Ordnung ist. Gibt genug Bekloppte, die beschädigen das Produkt erst, nachdem man irgendwelche Nachweise angefordert hat.

Was der Hinweis des Anwalts soll, daß der andere "nicht steuerabzugsberechtigt" ist, ist auch die Frage. Könnte ein Trick sein, dich zu verleiten von einer Privatperson auszugehen, obwohl es sich um einen nicht vorsteuerabzugberechtigten Kleinunternehmer handelt, ohne direkt zu lügen.
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degraf
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Kontaktdaten der "Verantwortlichen" welche diesen Defekt 5 Wochen nach Zustellung festgestellt haben
Da würde ich auch eher steil gehen :kaffeesmily
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fossi
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Die Kontaktdatenanfrage ist absoluter Unsinn. Was soll das bringen?

Ansonsten bist du selbstverständlich bereit für eine Prüfung der Ware, sowie Überprüfung, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.

Zum Thema "gewerblicher Einkauf": da solltest du schon etwas mehr in der Hand haben, als ein "der Name klingt danach". Betreibt er selber einen Verkauf solcher Produkte, wäre die Sache ziemlich klar. Anderenfalls kann es aber nach hinten losgehen, denn man darf selbst für den Privatgebrauch an einen Firmennamen liefern lassen. Das sagt Nichts aus!
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hkhk
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

fossi hat geschrieben: 15. Jun 2022 13:05 Zum Thema "gewerblicher Einkauf": da solltest du schon etwas mehr in der Hand haben, als ein "der Name klingt danach". Betreibt er selber einen Verkauf solcher Produkte, wäre die Sache ziemlich klar. Anderenfalls kann es aber nach hinten losgehen, denn man darf selbst für den Privatgebrauch an einen Firmennamen liefern lassen. Das sagt Nnichts aus!
Bene hat geschrieben: 15. Jun 2022 09:49 Ebay Kunde.
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer.
Er hat im und auf Namen eines Gewerbebetriebs gekauft. Eine Firma kann nicht privat kaufen.
Es geht nicht um die Lieferung an eine Firma.
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koshop
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Er hat im und auf Namen eines Gewerbebetriebs gekauft. Eine Firma kann nicht privat kaufen.
Ja, da kommts aber eher auf den Artikel an. Da gabs vor Jahren mal so ein BGH Urteil, da hat eine Anwältin irgendwas auf ihre Kanzlei gekauft - d.h. Rechnungs und Lieferanschrift waren Kanzlei und hat trotzdem recht bekommen, dass es ein Privatkauf war. Ging um Lampen.

https://www.it-recht-kanzlei.de/Urteil/ ... rteil.html

Bei einer Verpackungsmaschine oder ähnlichem ist die Sache recht klar, bei allen anderen Sachen kann der Kunde natürlich recht einfach behaupten, dass es für private Zwecke war. Aber grundsätzlich würde ich zunächst einfach von Gewerbe ausgehen, da soll sich die Gegenseite erst mal ausdrücklich drauf berufen, dass es ein Privatkauf war.
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fossi
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

@hkhk; Das lese ich da nicht. :D
"Anmeldet als gewerblicher Verkäufer" muss ja nicht zwingend eine GmbH sein, sondern genauso auf entsprechende Person laufen.
Behauptet diese der Artikel wäre für den privaten Gebrauch gewesen, dann zieht das Widerruf ggfs doch. Es gibt diverse Urteile bis zum BGH in diese Richtung, allerdings spielt auch der Artikel selber eine Rolle. Daher auch meine obige Anmerkung "Betreibt er selber einen Verkauf solcher Produkte, wäre die Sache ziemlich klar."
Geht es aber um eine Wohnzimmerlampe, oder Gartengrill, ist ein gewerblicher Gebrauch nicht unbedingt nachzuweisen.

Nachtag: koshop tippt heute schneller, geht im Grunde aber in die selbe Richtung.



@Bene: Rein interessehalber: um was, oder welchen Warenwert geht es hier überhaupt?
Ein 20€ Teil hat natürlich einen ganz anderen gerichtlichen Streitwert bzw Kostenrisiko, als ein 10000€ Artikel und bei Dreifuffzisch würde ich überhaupt keine Arbeitszeit in die Sache verschwenden, egal wer im Recht ist.
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koshop
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Geht es aber um eine Wohnzimmerlampe, oder Gartengrill, ist ein gewerblicher Gebrauch nicht unbedingt nachzuweisen.
Aber darauf muss sich ja die Gegenseite erstmal berufen. Bisher hat der Anwalt des Käufers ja nur gesagt: Der Käufer ist nicht steuerabzugsberechtigt.

Das würde ich übersetzen mit: Der Kauf war gewerblich und ich kann als Anwalt nicht lügen, aber ich hoffe mal, dass der Verkäufer das so interpretiert, als würde es sich um einen Privatkauf handeln, obwohl der Käufer tatsächlich Kleinunternehmer ist.
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fossi
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Die Widerrufssache ist eh erstmal erledigt, da man sich ja jetzt auf eine Reklamation beruft und die Reklamation steht auch Gewerbekunden offen.

Um zu prüfen, ob es sich überhaupt um einen Gewährleistungsfall handelt, muss der Kunde den Artikel erstmal an den Händler zurücksenden.
Dieser hat dann für die Kosten aufzukommen, wenn es sich wirklich um eine Gewährleistungssache handelt. Andererseits kann er sogar die Kosten für Rückversand zum Kunden, oder einer längeren Einlagerung verlangen, insofern dieser sich nicht mehr rührt.

Ist es wirklich ein Gewährleistungsfall, dann kann der Kunde eine Nacherfüllung / Reparatur oder Neulieferung verlangen, aber keine Rückgabe.

Ewiges Streitthema, aber je nach Warenart und -wert würde ich mich recht gemütlich zurücklehnen.
Nur weil irgend so ein Hinterhofanwalt ein Schreiben aufsetzt, ist der noch lange nicht im Recht.
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koshop
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

@fossi Offtopic: Wenn du grade online bist, kannst du meine Plus Account wieder freischalten? Kohle müsste schon auf Konto sein. Rechnung eilt nicht.
Bene
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Knapp unter 90€.
Solche Leute habe ich ja öfter. Aber danach kam nie wieder was.
Bilder hat er ja keine zukommen lassen.
Ebenso lag dem Schreiben außer der Forderung nichts bei.
Nur eben die Aussage, "Ware sei beschädigt."

Der Käufer hat einen gewerblichen ebay account mit Impressum auf seinen Namen.
Eine Steuernummer hat er dort nicht angegeben.
Artikel sind keine eingestellt zum Verkauf.
Er kauft über den Account nur.

Google ich nach dem Namen, komme ich auch nur auf dem ebay Account.
Auf der Adresse selbst ist eine Werbefirma, Abriss Unternehmen und eine Immobilien Firma gemeldet.


Aber ist es wirklich so einfach, nach einem gescheiterten Widerruf dann einfach zu reklamieren?
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fossi
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Reklamieren kann in der Gewährleistungsfrist Jeder und immer. Da besteht kein Zusammenhang mit dem Widerrufsversuch.

Aber das ist doch schon eine alte Masche. Ist kein Widerruf möglich, versucht man es halt mit einem angeblichen Defekt. Habe selber relativ häufig die Diskussion wegen einem meiner Artikel (elektrische Pumpe). Entweder kommt nix zurück, oder es ist nix defekt und ein paar Leute haben das Teil sogar schon absichtlich auf den Boden geworfen. Wie auch immer: meist gehen die Kunden dann doch leer aus...
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degraf
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Das Teil könnte(!) theoretisch nach dem mißglücktem Widerruf tatsächlich kaputt gegangen sein.
Das muss man halt getrennt sehen... und die Emotionen und daraus folgende Spekulationen runter fahren.
Roemer
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Ob privater Kauf oder gewerblicher Kauf ist in diesem Fall egal. Es geht um eine Reklamation.
Und dem Anwalt teilt man jetzt in einem Satz mit, daß man ein Prüfrecht hat und die Ware eingeschickt werden soll. Fertig.
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

fossi hat geschrieben: 15. Jun 2022 14:17Nur weil irgend so ein Hinterhofanwalt ein Schreiben aufsetzt, ist der noch lange nicht im Recht.
Wie kommt man zu so einer aggressiven Aussage? Habe ich was überlesen, oder wo wird der Anwalt genannt? Manieren fordern, aber selber sowas rauslassen - top!
Bene
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Kann man das glauben.

Habe eben Antwort bekommen vom "Anwalt".

"Ein Prüfungsrecht besteht nicht, Fotos haben Sie bisher ebenfalls nicht
angefordert.
Sie befinden sich mit der Rückabwicklung in Verzug, so dass Sie nunmehr
vorleistungspflichtig sind. "

Eine schriftliche Dokumentation habe ich ja schon in meiner ersten mail an den Kunden angefragt.
Ich glaube mittlerweile das sich Anwalt und Mandant gut kennen und das nicht die Erste Nummer ist.
Roemer
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Tatsächlich unglaublich :lol: :lol: . Ohne Antwort zur Ablage.
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koshop
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Hier steht die Rechtslage ganz gut beschrieben. BGH Urteil vom 10. März 2010 – VIII ZR 310/08

Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung der Sache ermöglichen:

https://www.it-recht-kanzlei.de/sachm%C ... ichen.html
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KA.AH
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Re: ebay: Widerruf nach 5 Wochen abgelehnt. Danach Reklamation + Anwalt

Bene hat geschrieben: 15. Jun 2022 09:49
er reklamiert, dass die Ware ist beschädigt sei.
Bei Reklamationen erhalten unsere Käufer eine freundliche E-Mail: "Bitte senden Sie den Artikel vollständig an ... Bei berechtigter Reklamation erhalten Sie Ersatz, oder den Betrag erstattet." Selten senden dann Käufer zurück. Rückversand mußt du bei berechtigter Rekl. übernehmen. rauchen
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