Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28015
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Es kommen einige Änderungen auf Gastronomie und Handel zu.

Mehrwegverpackungs-Pflicht für Take-away Angebote, Pfand auf alle Einwegflaschen, sowie eine Quote von >25% Recyclingmaterial in neuen Flaschen.

Den Versandhandel bzw die Marktplätze betrifft hauptsächlich dieser Absatz:
Darüber hinaus enthält die Gesetzesnovelle zahlreiche Vorschriften, die den Vollzug des Verpackungsgesetzes verbessern sollen, insbesondere auch im Hinblick auf importierte Verpackungen.
So müssen Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister zukünftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligt haben.


Nach dem Beschluss des Bundestages muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch den Bundesrat passieren. Die meisten Vorschriften werden dann bereits am 3. Juli 2021 in Kraft treten.
Quelle und komplette Infos:
https://www.bmu.de/pressemitteilung/sch ... en-werden/


---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
3 Monate gratis Händlerbund
kreien
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 3617
Registriert: 5. Jul 2015 13:06
Land: Deutschland

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Ich weiß nicht, ob es den Weg ins Gesetz gefunden hat, aber aus dem Referentenentwurf hat die IHK Karlsruhe sehr schön herausgearbeitet:
"Neu aufgenommen werden in § 7 Absatz 7 Satz 2 die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes nach § 3 Absatz 14b Satz 2. Da Betreiber eines elektronischen Marktplatzes lediglich den Verkauf von Waren zwischen Verkäufern und Käufern vermitteln, jedoch nicht selbst als Vertreiber im Sinne des Verpackungsgesetzes auftreten, waren sie von den bisherigen Vertriebsverboten nicht erfasst. Deshalb wird ihnen nun ausdrücklich untersagt, Vertreibern das Anbieten von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zum Verkauf auf ihren elektronischen Marktplätzen in Deutschland zu ermöglichen, wenn sich die Hersteller mit diesen Verpackungen entgegen Absatz 1 nicht an einem System beteiligt haben. Dadurch werden sie implizit zur Überprüfung der Systembeteiligung verpflichtet, zum Beispiel anhand der den Herstellern von den Systemen ausgestellten Bestätigung nach § 7 Absatz 1 Satz 3."

Der nächste Dan (段) ist erreicht. Kleiner Vorgeschmack auf das nach den Wahlen zu erwartende Bevormundungspotenzial für die gute Sache, nämlich die Rettung des Planeten und nebenbei deutscher Innenstädte. Ich gehe davon aus, dass Amazon und eBay als Betreiber elektronischer Plattformen nicht zwischen in- und ausländischen Händlern unterscheiden (können und wollen), von jedem entsprechende Nachweise anfordern, und selbstverständlich werden die chinesischen Protagonisten keinerlei Mühe haben etwas Passendes beizubringen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Bereits ab 3. Juli ....wow. Da bin ich mal gespannt, was man Ebay und Amazon in kürzester Zeit belegen muss, welche Artikel mal eben willkürlich gesperrt werden etc.
So müssen Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister zukünftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligt haben.
Was heißt das denn jetzt auf deutsch? Angenommen ein ausländischer Hersteller hat das verpennt und hat seine Verpackung nicht registriert.....aber wir Onlineverkäufer sind ja wohl alle registriert. Dann darf das Zeugs trotzdem verkauft werden, oder? Ich als kleine One Man Show habe schon mehrere Tonnen registriert. Wie will man da streng zwischen eigenen Verpackungen und ein paar Verkaufsverpackungen eines Herstellers trennen?

Lokal ist eigentlich kaum jemand bei Lucid zu finden. Würde mich mal interessieren, ob bei den ganzen Ramsch und Posten Läden, wirklich jede Verpackung registriert ist. Die ganzen Fleischer, Bäcker etc. geben einen das Zeugs scheinbar direkt auf die Hand.
bcksbx
Beiträge: 4666
Registriert: 13. Nov 2008 11:33
Land: Deutschland
Branche: irgendwas mit Medien

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Und wo ist da jetzt das Problem? Wir sind alle über Lucid angemeldet. Nummer zu Ebay und Amazon schicken, fertig.
Der Einwegbecher-Wahnsinn muss einfach eingedämmt werden. Das Pfandsystem ist nach 15(?) Jahren jedem in Fleisch und Blut übergegangen und das was da bislang noch gefehlt hat (mir würde jetzt spontan nur Saft und Milch einfallen) ist auch nicht soviel mehr. Es ist übrigens ein Skandal dass Cola und Co. im Verhältnis zur Mehrweg-Pfandflasche in den Einweg-Pfandflaschen nur einen Bruchteil kostet. Da sollte man ran.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

bcksbx hat geschrieben: 7. Mai 2021 06:56 Und wo ist da jetzt das Problem? Wir sind alle über Lucid angemeldet. Nummer zu Ebay und Amazon schicken, fertig.
Ich traue es denen zu, dass die den Hersteller prüfen---->nicht registriert---->Angebot gesperrt---->Rennereien für Verkäufer. Kenne ich alles von den Sicherheitsdatenblättern. Gerade Amazon holt sich ja alles was sie brauchen vom Verkäufer und nicht vom Hersteller.
Benutzeravatar
hkhk
Beiträge: 8484
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Letztlich gehört, dass das Einwegpfand deutlich erhöht werden soll. Wird die Flaschensammler freuen.
Wegen der Corona-Situation hole ich mir ja nun ab und zu, wenn ich nicht im HO bin sondern im Büro, mein Mittagessen in der VYTAL Box. Hatte mich bei VYTAL angemeldet, nachdem das Restaurant da mitmacht. Finde ich eine gute Idee.
Erst später habe ich erfahren, dass VYTAL bei der Höhle der Löwen eine Deal bekommen hat.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Benutzeravatar
Technokrat
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6991
Registriert: 8. Mai 2014 12:14

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Das war doch einmal ein Streitpunkt gewesen, dass herstellerseits fröhlich aus dem Ausland geliefert werden kann, während der hiesige sich beteiligen muss?

Wobei das schon fragwürdig ist, dass die Kontrolle darüber an den Online-Händler übertragen wird, offenbar sitzt das vorgesehene Personal für die Kontrolle von LUCID derzeit im Gesundheitsamt und versucht Infektionsketten nachzuvollziehen.

Nach wie vor leben wir in einer Entwicklung, es tut sich ja auch was. Z.B. der wohl kommende elektronische Abgleich der Marktplätze hinsichtlich der Steuer. Immerhin. [Da hätte LUCID auch gleich mit anflanschen können] Edit: Überlesen, dass dem offenbar so ist. Ist doch gut, sofern das für alle Teilnehmer gilt.

[So ist das bislang eher ein Kontroll-Tool untereinander, in der Hoffnung, dass es der abmahnungswütige Markt regelt.] Ich finde die Plattform nach wie vor einen richtigen Ansatz, würde mir aber Nachschärfung wünschen.

Gerade bei Online-Only Händlern ist die Verpackung in einigen Produktsegmenten oft zweitrangig. Man nimmt eben aus Kostengründen und Bequemlichkeit das für das es eh schon Prozesse gibt. Das sind eben die Plastik-Bomber für die Displays in den Laden. Völlig unnötig. Es ist aber mit Mühe, Zeit und manchmal auch etwas Geld verbunden, den ganzen Müll erst gar nicht zu produzieren.

Dass andere Produkte wiederum mit und von der Verpackung leben ist ja unstrittig.

Zum Fleischermeister mit dem Fleischkäs steht noch das im Text:
Von der Pflicht ausgenommen sind lediglich kleine Verkaufsstellen wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Sie müssen ihren Kundinnen und Kunden aber ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter zu befüllen.
Also angenommen es sind 10 Leute angestellt, zwei sind im Homeoffice, einer ist krank, einer räumt das Lager auf und einer ist eine rauchen, dann sind das auch nur fünf :lol2:
Zuletzt geändert von Technokrat am 7. Mai 2021 07:35, insgesamt 2-mal geändert.
bcksbx
Beiträge: 4666
Registriert: 13. Nov 2008 11:33
Land: Deutschland
Branche: irgendwas mit Medien

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

daytrader hat geschrieben: 7. Mai 2021 07:00 Ich traue es denen zu, dass die den Hersteller prüfen---->nicht registriert---->Angebot gesperrt
Ich glaube erstmal an das Gute und denke "Hersteller" sind alle wir. Wir sind ja auch bei Lucid als "Hersteller" gemeldet, auch wenn wir in dem Sinne vielleicht gar keine sind, sondern nur die Inverkehrbringer. Diese Unterscheidung gibt es dort nicht. Daher gehe ich davon aus, dass wir nur wie bei 22f die Teilnahme mit der Registrierungsnummer belegen müssen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Technokrat hat geschrieben: 7. Mai 2021 07:09
Zum Fleischermeister mit dem Fleischkäs steht noch das im Text:
Von der Pflicht ausgenommen sind lediglich kleine Verkaufsstellen wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Sie müssen ihren Kundinnen und Kunden aber ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter zu befüllen.
Ja macht Sinn. Der einzelne Online Händler muss zahlen, der Fleischer vorne mit 4 Angestellten, bei dem sich Handwerker frühs und mittags massig Kaffee in Bechern, Soljanka auf Plastiktellern rein dreschen, ist befreit. Da gehen die Verpackungen in den Stoßzeiten im 20 Sekunden Takt über die Theke und liegt dann zum Teil auf dem Parkplatz rum (und später in der Natur, wenn es vorher nicht aufgesammelt wird).
Benutzeravatar
Technokrat
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6991
Registriert: 8. Mai 2014 12:14

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Von mir aus hätte man das auch auf den einzelnen Fleischer persönlich runterbrechen können, da wäre aber vermutlich das Gejammer groß gewesen. Da kenne ich mich auch konkret zu wenig aus, ob das mit einem Online-Hansi wie uns wirklich in der Gesamtbilanz vergleichbar ist.
Wolke7

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

So müssen Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister zukünftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligt haben.

Das ist der Punkt!

Wir müssen prüfen ober der Hersteller der Artikelverpackung registriert ist.
Ich habe das so ähnlich eigentlich schon kommen sehen, und habe von fast allen Hersteller die LUCID Registrierung geprüft und in eine Excel Tabelle gepackt.

EDIT: Nur von dem Hersteller die ich auch vertreibe.
Benutzeravatar
mamabella
Beiträge: 943
Registriert: 3. Apr 2010 23:02
Land: Deutschland
Branche: Babyartikel, Stillwäsche
Kontaktdaten:

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Wolke7 hat geschrieben: 7. Mai 2021 08:24Wir müssen prüfen ober der Hersteller der Artikelverpackung registriert ist.
Ich habe das so ähnlich eigentlich schon kommen sehen, und habe von fast allen Hersteller die LUCID Registrierung geprüft und in eine Excel Tabelle gepackt.

EDIT: Nur von dem Hersteller die ich auch vertreibe.
So wie ich das verstanden habe, muss ich von meinen Lieferanten nicht prüfen, ob deren Versandkartons lizenziert sind oder nicht, weil B2B?

Die Artikel selbst kommen jedoch unverpackt, um Verpackungsmüll zu vermeiden. Da hatte sich ja neulich eine meiner Stoffwindelkundinnen maßlos drüber aufgeregt...
Gute Geschäfte wünscht
Mamabella
Benutzeravatar
SchneiderMusik
Beiträge: 725
Registriert: 10. Dez 2009 11:56
Land: Deutschland
Firmenname: SMUSIC

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Wolke7 hat geschrieben: 7. Mai 2021 08:24 So müssen Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister zukünftig prüfen, ......

Wir müssen prüfen ober der Hersteller der Artikelverpackung registriert ist.
Bist du ein Betreiber von Online-Marktplätzen oder Fulfillment-Dienstleister?
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Das ist egal. Du musst das theoretisch auch prüfen, wenn du kein Marktplatzanbieter bist. Der IDO mahnt deswegen sogar ab. Die prüfen, ob die Marken, die du anbietest, im Lucid registriert sind. Und wenn nicht und du die auch nicht registriert hast, kommt eine Abmahnung.
Deshalb ist es immer angeraten, die Marken, die man vertreibt, anzufragen, ob sie ihre Verpackungen registriert haben. Es geht ja nicht nur um Versandverpackungen, sondern auch um Produktverpackungen.
Wolke7

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Marktplatz ,Nein aber ich mache seit einer Woche für einen befreundeten Händler den Versand von mir aus, es lagert bei mir somit Fulfillment., oder ? Und soll weiter ausgebaut werden.

Ich habe das vielleicht unglücklich beschrieben,
kreien
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 3617
Registriert: 5. Jul 2015 13:06
Land: Deutschland

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

SchneiderMusik hat geschrieben: 7. Mai 2021 12:23 Bist du ein Betreiber von Online-Marktplätzen oder Fulfillment-Dienstleister?
Das nicht, aber Betreiber von Online-Marktplätzen (eBay, Amazon, ...) werden doch ganz sicher diese Unterlagen von jedem deutschen Marketplace-Händler o. Ä. pauschal in bekannter Manier einfordern und im Zweifel das Konto einschränken. Selbst dann, wenn das Beibringen der Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist, kennen wir doch schon alles bei irgendwelchem Umsatzsteuergedöns - ich mache mir da gar keine Illusionen.

Worauf ich noch warte, ist, dass dieses deutsche VerpackG als Konzept in anderen Auslandsmärkten in Form einer Retourkutsche nachgeahmt wird und dann ab der ersten Lieferung in diesen Auslandsmarkt ein Bürokratieinferno in einer fremden Sprache losbricht - USA, China und GB wären Kandidaten für sowas. So nach diesem von Brasilien sehr gelebten und auf internationalen Parkett üblichen Prinzip der Gegenseitigkeit und so, vgl.:
https://amerika21.de/nachrichten/2012/0 ... -brasilien
https://rp-online.de/politik/ausland/us ... d-16972273
Benutzeravatar
SchneiderMusik
Beiträge: 725
Registriert: 10. Dez 2009 11:56
Land: Deutschland
Firmenname: SMUSIC

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Wolkenspiel hat geschrieben: 7. Mai 2021 12:35 Das ist egal. Du musst das theoretisch auch prüfen, wenn du kein Marktplatzanbieter bist.
Da kann ich ja 90% aller meiner Marken rausnehmen.... :durchdreh:

Ich hatte schonmal alle Lieferanten angeschrieben, da kam von keinem irgend eine sinnvolle Antwort.
Die meisten meinten, dass es sie nicht interessiere...
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Kannst dem IDO ja dann mitteilen, dass es dir zu viel Arbeit war, die Marken in LUCID alle aufzuführen.
powi1968
Beiträge: 2
Registriert: 2. Jun 2021 12:18
Land: Deutschland
Firmenname: Peter El-Gazzar

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

kann man in Amazon die Lucidnummer von der zentralen Stelle eingeben?
Dann könnte sich die zentrale Stelle doch mit Amazon austauschen und Unternehmen filtern, die keine Lucidnummer hinterlegt haben.
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28015
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

@powi1968: Nein, so einen Austausch gibt es nicht, zumal es ziemlich sinnfrei wäre.
Es ist nicht die Aufgabe von Lucid sich mit zig Verkaufsplattformen usw auseinanderzusetzen, oder gar Daten mit denen auszutauschen, zumal es ja nicht nur Amazonhändler gibt, sondern viele weitere meldepflichtige Unternehmen.
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information