Außenwerbung Genehmigung Ba-Wü

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Feffo
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Außenwerbung Genehmigung Ba-Wü

Guten Morgen ihr Lieben,
Meine Frage richtet sich an die Baden-Württemberger unter euch:
Wir möchten gerne für unseren Laden Außenwerbung anbringen
1. Wegbeschreibungen (nicht größer als 1m2)
2. Vor unserem Laden (Industriegebiet) eine Fahne mit Mast.

Hat irgendjemand von euch bereits damit Erfahrungen gemacht, bzgl. Genehmigung ja oder nein? Falls ja, wie lange dauert die Erlaubnis?

Liebe Grüße,
Steffi


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fossi
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Re: Außenwerbung Genehmigung Ba-Wü

Kenne es nur von RLP.
1. Schilder bis 1m² sind hier genehmigungsfrei.
2. Fahnenmast bis 10m Höhe ebenso.

Einfach mal entsprechende Landesbauordnung BW nach Punkt "Werbeanlagen" durchwühlen.
Vermutlich ist es bei euch ähnlich geregelt.
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Wolkenspiel
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Re: Außenwerbung Genehmigung Ba-Wü

Die Frage richtet sich nicht an die Ba-Wüler, sondern an deine Kommune. In Heidelberg ist quasi nix erlaubt, in anderen Kommunen dagegen sehr wohl. Jede Stadt hat eine Verordnung = Werbeanlagensatzung. Da solltest du dich an deine Stadt wenden.
Feffo
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Re: Außenwerbung Genehmigung Ba-Wü

Vielen Dank für eure Antworten!:)
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Ach
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Re: Außenwerbung Genehmigung Ba-Wü

Je nach Kosten für die Werbung einerseits und Mentalität der Gemeinde andererseits kann es auch lohnend sein, zu handeln, ohne vorher zu fragen.

Denn wer fragt, bekommt vielleicht ungeliebte Antworten und Aufmerksamkeit, während geschaffene Fakten möglicherweise geduldet bleiben, z.B. aufgrund von Gleichbehandlung.
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Wolkenspiel
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Re: Außenwerbung Genehmigung Ba-Wü

Ja, grundsätzlich handele ich auch so. Wenn du das aber als Laden in Heidelberg machst und dort Geld investierst (und Werbeanlagen kosten ja nunmal nicht wenig Geld, es sei denn, wir sprechen hier von Aufklebern auf dem Schaufenster), musst du auf jeden Fall alles wieder zurück bauen. Die verstehen da keinen Spaß und prozessieren auch gegen die Ladeninhaber. Also je nach Gemeinde keine gute Idee, einfach zu machen.
Mount7
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Re: Außenwerbung Genehmigung Ba-Wü

Steht oft auch im Bebauungsplan (zumindest hier im Freiburger Gewerbegebiet)
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fossi
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Re: Außenwerbung Genehmigung Ba-Wü

Bei mir war es in Vergangenheit oft ein Glücksspiel.

Nach einer Genehmigung habe ich eigentlich nie gefragt, aber wusste um die Voraussetzungen vor Ort Bescheid.
So habe ich z.B. innerstädtisch kein Schild über 1m² angebracht, ebenso keine Leuchtreklame, dafür waren Schaufenster großflächig beklebt und das dann beleuchtet (das darf man hier genehmigungsfrei). An einer Halle hatte ich sogar mal bedruckte Banner hängen: mit Ösen an der Wand befestigt, also nur temporär / abnehmbar und somit laut unserer Satzung wieder genehmigungsfrei.

Außerhalb der Innenstadt widerrum interessiert sich hier niemand für die Optik von Werbeanlagen. Wo kein Kläger, da kein Richter und die Meisten bauen drauf los. Da gibts dann sogar die eigentlich verbotenen Leuchtkästen, große Anhänger mit Schildern direkt an der Bundesstraße (ist ja keine feste Werbung...) usw.

Wer also etwas Zeit hat und / oder auf Nummer sicher geht, sollte einen Antrag an die Stadt stellen.
Bei nicht allzu teuren Schildern oder Fensterfolien kann man es, je nach Ort, aber drauf ankommen lassen, oder ggfs etwas mit "nicht festmontierter Werbung" tricksen.
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