Änderungen im Onlinehandel ab 13. Juni 2014 (Update 9.6.2014

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Gesperrt
jessikaxxl
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2406
Registriert: 5. Okt 2007 18:19
Land: Deutschland

Änderungen im Onlinehandel ab 13. Juni 2014 (Update 9.6.2014

Nach den neuen Regelungen gibt es diverse Gestaltungsmöglichkeiten. Die nachstehende Musterbelehrung bezieht sich auf den wohl am meisten vorliegenden Fall. Die Belehrung gilt ab dem 13. Juni 2014. Eine Übergangsfrist gibt es nicht!

Änderungen am 10. Juni 2014 rot markiert


Standard - Widerrufsbelehrung, die verwendet werden kann, wenn

• bei der Lieferung von Waren der Versand in einem Paket erfolgt

• der Käufer die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen soll

• keine abweichende Rücksendeadresse gelten soll

• kein Finanzierungsvertrag geschlossen wird


_______________________________________


Widerrufsbelehrung für Angebote, bei denen ausschließlich paketversandfähige Waren versandt werden und die Kosten der Rücksendung vom Verbraucher getragen werden



Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

[Name, Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse einfügen]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

[Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.] Anwendung nicht empfohlen!

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben
oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

[nur einfügen bei Waren, die per Spedition versandt werden]
]Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa … EUR [Betrag einfügen] geschätzt.


Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise
der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

• zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

• zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

• zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

• zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

• zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,

• zur Lieferung von Ton oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

• zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement Verträgen.

_______________________________________


Das Widerrufsformular

Der Händler muss dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Dabei hat der Online-Händler diese Information in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise zur Verfügung zu stellen.

Das heißt:

Der Online-Händler hat dem Verbraucher in seinem Onlineshop, sinnvollerweise in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Widerrufsbelehrung, ein Formular zur Verfügung zu stellen, das der Verbraucher ausgefüllt und elektronisch an den Online-Händler übermitteln kann.

Nutzt der Verbraucher das online zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular, muß der Händler dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (etwa einer E-Mail) bestätigen.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
[Name, Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse einfügen]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) /erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum
______________
(*) Unzutreffendes streichen.

_______________________________________



Nicht paketversandfähige Ware

Künftig muß der Verbraucher sämtliche Waren an den Unternehmer zurückschicken, auch solche, die nicht per Paket verschickt werden können. Der Verbraucher muß nach einem Widerruf ggf. auch die Spedition beauftragen.

Die Pflicht zur Rücksendung der Ware besteht nur dann nicht, wenn der Unternehmer ausdrücklich angeboten hat, die Ware abzuholen.


_______________________________________



Weitere Punkte die ab dem 13. Juni 2014 beachtet werden müssen, die aber im Gegensatz zur Widerrufsbelehrung ab sofort schon umgesetzt werden können:


1. Nach dem neuen § 312j Abs. 1 BGB hat der Unternehmer künftig auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zusätzlich spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen (z.B. „Keine Lieferung nach Österreich) und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.

2. Gebühren für Zahlungsarten sind künftig zwar zulässig, aber diese müssen in der Höhe nachweisbar sein. Nachnahmesendungen für 10,00 Euro Gebühr sind danach beispielsweise unzulässig. Es muß mindestens eine kostenfreie Zahlungsart angeboten werden.

3. Lieferzeitangaben: Der Unternehmer muß den Verbraucher künftig über Dauer, Beginn und Ablauf der Lieferfrist informieren, innerhalb welcher der Verbraucher in jedem Fall mit dem Zugang der Ware rechnen kann. Einschränkende Zusätze bei der Lieferzeit wie etwa „ca.“, „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ sind dann nicht mehr zulässig. Letztere sind auch heute schon unzulässig.

Der Verbraucher muß in die Lage versetzt werden, das Ende der Lieferfrist auszurechnen. Für den Beginn der Lieferfrist muß auf ein Ereignis abgestellt werden, das der Verbraucher kennt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Vorkasse-Zahlungen problematisch, da der Händler die Ware erst mit Zahlungseingang auf seinem Konto versendet, der Verbraucher aber nicht wissen kann, wann die Zahlung auf dem Konto des Händlers gutgeschrieben wird. Da der Verbraucher sich die Lieferfrist aber ausrechnen können muß, darf in diesem Fall für den Beginn der Lieferfrist nicht etwa auf den Zahlungseingang beim Händler abgestellt werden. Vielmehr muß hier auf den Zeitpunkt abgestellt werden, in dem der Verbraucher die Zahlung anweist, da er nur diesen Zeitpunkt genau kennt. Banklaufzeiten und ggf. auch zwischen Überweisung und Zahlungseingang liegende Wochenenden muß der Händler in seine Lieferfrist einkalkulieren und diese ggf. entsprechend verlängern. Dies entspricht ja auch der Realität, da derjenige, der die Überweisung unmittelbar vor einem Wochenende ausführt, in der Regel länger auf die Ware warten muss, als derjenige, der die Überweisung an einem Montag ausführt.


4. Mehrwertdienstenummern werden in vielen Fällen unzulässig:

Unternehmer setzen häufig auf kostenpflichtige Hotlinenummern für den Kundenkontakt, wie etwa auf solche mit der Vorwahl 01805 oder 0900. Zum einen lassen sich insbesondere über Mehrwertdienste unter der Vorwahl 0900 zusätzliche Einnahmen generieren. Zum anderen schrecken derartige Rufnummern Verbraucher davon ab, überhaupt anzurufen. Dadurch hält sich das Anfrageaufkommen in Grenzen.

Auf der anderen Seite hat der Verbraucher ein berechtigtes Interesse daran, den Unternehmer kostengünstig telefonisch zu erreichen, insbesondere dann, wenn es um die Erfüllung von Pflichten des Unternehmers aus einem bereits geschlossenen Vertrag geht.

Neue gesetzliche Vorgaben; die (neue) Vorschrift des § 312a Abs. 5 BGB n.F.:

„§ 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen;
Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
(…)
(5) Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass der Verbraucher den Unternehmer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag über eine Rufnummer anruft, die der Unternehmer für solche Zwecke bereithält, ist unwirksam, wenn das vereinbarte Entgelt das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes übersteigt.

Ist eine Vereinbarung nach Satz 1 unwirksam, ist der Verbraucher auch gegeüber dem Anbieter des Telekommunikationsdienstes nicht verpflichtet, ein Entgelt für den Anruf zu zahlen. Der Anbieter des Telekommunikationsdienstes ist brechtigt, das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes von dem Unternehmer zu verlangen, der die unwirksame Vereinbarung mit dem Verbraucher geschlossen hat.“

Deshalb: Alle kostenpflichtigen Rufnummern im Impressum und aus dem Shop entfernen.

5. Wählbare kostenauslösende Nebenleistungen (z.B. Garantieverlängerung für 5,00 Euro) dürfen nicht voreingestellt sein. Der Verbraucher muß diese aktiv auswählen können.

6. Künftig muss der Unternehmer über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren informieren. Bisher mußte dazu nichts gesagt werden, wenn von den gesetzlichen Regelungen nicht abgewichen wurde.

Es reicht der Hinweis:

„Informationen zur Mängelhaftung: Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.“


7. Der Unternehmer ist künftig gemäß Art. 246a § 1 Nr. 9 EGBGB n. F verpflichtet, den Verbraucher über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien zu informieren.

Mit Herstellergarantien sollte nur dann geworben werden, wenn sichergestellt ist, daß die erforderlichen Angaben tatsächlich immer und in dem erforderlichen Umfang gemacht werden. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, daß die gesetzlichen Mängelhaftung durch eine gewährte Garantie nicht beeinträchtigt wird.


Gesperrt

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information