Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10650
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Hat aber schon einen faden Beigeschmack, wenn man den Beruf des Lebensgefährten zum Geld machen ausnutzt. Wäre halt interessant zu wissen, wie viele Abmahnungen es gibt (wird man nie erfahren). Die könnte man ja fast täglich raus hauen. Nur bei wenigen wird im Checkout abgefragt.


3 Monate gratis Händlerbund
bcksbx
Beiträge: 4698
Registriert: 13. Nov 2008 11:33
Land: Deutschland
Branche: irgendwas mit Medien

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Roemer hat geschrieben: 21. Okt 2021 12:09 Das sehe ich auch so. Da werden sinnfrei §§ auf Paper gebracht. Richtig kreativ ist die Wortschöpfung "Geschäftsbesorgung ohne Auftrag".
Wenn ich Tante Google richtig verstehe heißt es in dem Fall Geschäftsführung ohne Auftrag.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Man kann es auch mit Humor nehmen.
Meine Antwort wäre: ich freue mich, Sie vor dem AG xx kennen zu lernen.

Man kann es auch einfach entsorgen.
xplosion
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 124
Registriert: 13. Apr 2008 13:06
Land: Deutschland

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Roemer hat geschrieben: 21. Okt 2021 12:22 Man kann es auch mit Humor nehmen.
Meine Antwort wäre: ich freue mich, Sie vor dem AG xx kennen zu lernen.

Man kann es auch einfach entsorgen.
Ja, das wäre schön.
Aber im BGH Fall ging es doch eigentlich genau auch um einen Endkunden, also kein UWG.
Und dort wurde zugunsten des Kunden entschieden:

https://www.wbs-law.de/wettbewerbsrecht ... ung-23833/
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Ich lese keine Werbeseiten von Anwälten. Ausnahmsweise mal das Fazit gelesen.

Und nun ist es an Dir, Deinen Fall mit dem von der Anwaltsseite zu vergleichen - mit dem besonderen Hinweis, wer wen vertritt.

Und noch einmal, ich würde mich auf jeden Fall verklagen lassen. Der Fall hat Spaßpotential und zwingt den Anwalt für 300 Kröten richtig zu arbeiten. :-)
Buchmerlin
Beiträge: 627
Registriert: 21. Okt 2009 15:41
Land: Deutschland

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Das wurde zwar schon erwähnt, aber ich will aus eigenen Erfahrungen einer gescheiterten Abmahnung nochmal darauf hinweisen: Kanzleipflicht.
Mich hat mal so nen Mitbewerber-Spezi abmahnen wollen mittels eines Anwalts, der eben keine Kanzlei hatte.....
Die Anwaltskammer hat dann da zugeschlagen und die beabsichtigte Kanzleiöffnung war dahin. Der hatte damals für eine andere Kanzlei gearbeitet und nach der fruchtlosen Abmahnung dann als Jurist bei einem Insolvenzverwalter....
Inwieweit das im Hinblick auf einen Firmenanwalt auch zutrifft, bedarf natürlich der Prüfung, aber ich denke, eine Nachfrage bei der Anwaltkammer in Düsseldorf - die damals auch bei mir zuständig war - kann da nicht schaden. Die habens jedenfalls nicht in die Ecke gelegt, sondern sich gekümmert. Und meinem Bauchgefühl nach steht hier die persönliche Bereicherung im Vordergrund.
Natürlich muß man dann auch in der Folge mit Nervereien rechnen, wie zuvor schon erwähnt. Aber einfach hinnehmen würde ich das auch nicht.

Auszugsweise (!) aus einer schnellen Google-Suche:

Kanzleipflicht

Nach § 27 Abs. 1 BRAO muss der Rechtsanwalt im Bezirk der Kammer, bei der er Mitglied ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten.
Jeder Wechsel des Kanzleisitzes ist der Rechtsanwaltskammer unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen (§ 27 Abs. 2 Satz 1 BRAO).

Will der Rechtsanwalt seine Kanzlei in den Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer verlegen, hat er die Aufnahme in diese Kammer zu beantragen. Die dortige Aufnahme erfolgt, sobald die Verlegung der Kanzlei nachgewiesen wurde. Mit der Aufnahme erlischt die Mitgliedschaft in der bisherigen Rechtsanwaltskammer (§ 27 Abs. 3 BRAO). Eine zeitgleiche Mitgliedschaft in zwei Rechtsanwaltskammern ist somit nicht möglich.
.......
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6594
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Wie war das Schreiben gestaltet? Hatte der Brief den einen Briefkopf einer Kanzlei oder war das einfach ein Privatbrief mit dem Hinweis ich bin studierter Rechtsanwalt und will Geld?
xplosion
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 124
Registriert: 13. Apr 2008 13:06
Land: Deutschland

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

koshop hat geschrieben: 21. Okt 2021 15:52 Wie war das Schreiben gestaltet? Hatte der Brief den einen Briefkopf einer Kanzlei oder war das einfach ein Privatbrief mit dem Hinweis ich bin studierter Rechtsanwalt und will Geld?
Ich sag mal so, den Kopf macht jeder mit Word fertig.
Die Email kommt von rechtsanwaltskanzlei.xxxxx@web.de

Im Kopf steht: "Rechtsanwalt Max Haumichweg"
"Kanzleisitz/Postadresse"
xxxx
xxxxxxx

Das ganz liegt in einem Mehrfamilienhaus, eine Kanzlei oder ähnliches ist dort nirgendwo eingetragen.
xplosion
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 124
Registriert: 13. Apr 2008 13:06
Land: Deutschland

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Also bei der Anwaltskammer Düsseldorf ist er zumindest mit dieser Adresse auch eingetragen.
Ich denke ich werde trotzdem morgen mal bei dieser Kammer anrufen und nachfragen.
Buchmerlin
Beiträge: 627
Registriert: 21. Okt 2009 15:41
Land: Deutschland

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Hinweis: Wenn er praktiziert und auch eingetragen ist, müssen noch weitere Mindestanforderungen erfüllt werden. Zum Beispiel ein Kanzleischild am eingetragenen Sitz der Kanzlei, welches zwingend anzubringen ist. Oder auch im Hinblick auf den Briefbogen.
Vermutlich auch im Hinblick auf Auffindbarkeit im Internet/Internetauftritt etc.
Die reine Eintragung bei der Kammer wird nicht reichen!
Da wird sich schon was finden.
xplosion
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 124
Registriert: 13. Apr 2008 13:06
Land: Deutschland

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Also, die RA-Kammer in Düsseldorf ist keine große Hilfe: kann, darf, will keine Auskünfte geben, rechtlich sehr vorsichtig, keine Rechtskünfte natürlich.

Zumindest konnte man mir sagen, dass dieser RA tatsächlich eine Doppelzulassung hat. Im Register der Kammer stand das nicht, im Bundesregister konnte ich den RA dann mit der privaten Kanzlei-Adresse sowie der Telefongesellschaft finden.

Bringt mich trotzdem nicht viel weiter.

Soll ich es unbeantwortet auf eine Klage ankommen lassen ?
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6594
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Soll ich es unbeantwortet auf eine Klage ankommen lassen ?
Lass dich von einem Anwalt beraten.
roman
Beiträge: 7152
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

koshop hat geschrieben: 22. Okt 2021 13:11 Lass dich von einem Anwalt beraten.
Der auch den einen oder anderen Hunderter kostet, die - am Ende des Tages - das ganze möglicherweise noch zusätzlich verteuern.

Nicht dass der Rat falsch wäre, aber man dreht sich bei solchen Fragen halt immer im Kreis ;-)
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6594
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Also wenn er sich einfach so verklagen lässt und verliert, dann kostet es gleich vierstellig. Geht er zum Anwalt, der ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt und beurteilen kann ob die Höhe der generischen Forderung gerechtfertigt ist, dann kostet das nur dreistellig.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

xplosion hat geschrieben: 22. Okt 2021 13:01
Soll ich es unbeantwortet auf eine Klage ankommen lassen ?
Was soll denn die Alternative sein ?

So ein Geschäftsmodell (vom Anwalt) zielt nicht auf die EUR 300 sondern auf den Wiederholungsfall - also die Vertragsstrafe. Der klagt nicht. Der Sachverhalt ist viel zu komplex.
xplosion
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 124
Registriert: 13. Apr 2008 13:06
Land: Deutschland

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Roemer hat geschrieben: 22. Okt 2021 13:24
xplosion hat geschrieben: 22. Okt 2021 13:01
Soll ich es unbeantwortet auf eine Klage ankommen lassen ?
Was soll denn die Alternative sein ?

So ein Geschäftsmodell (vom Anwalt) zielt nicht auf die EUR 300 sondern auf den Wiederholungsfall - also die Vertragsstrafe. Der klagt nicht. Der Sachverhalt ist viel zu komplex.
Ist es nicht genau andersherum? Aufgrund von "nur" 300 € kann sich doch eigentlich niemand anwaltlich beraten oder vertreten lassen und wird wahrscheinlich zähneknirschend zahlen. Die Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall wird bei bei entsprechenden Textänderung eigentlich nie eintreten. Meine Vermutung: 80 % zahlen die 300 €, die restlichen 20 % wird der Anwalt wortlos ziehen lassen, den auch er wird für 300 € "kein Fass aufmachen".....
miezekatze
Beiträge: 3858
Registriert: 3. Jan 2011 11:48

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

Roemer hat recht, die Anwälte sind heiß auf die unterschriebenen UE/Vertragsstrafen. Diese 300€ sind nett aber nicht der Grund für das ganze. Die 4 stelligen Vertragsstrafen sind da geeigneter für ein gutes Einkommen. :kaffeesmily Das genug zähneknirschend unterschreiben anstatt sich vernünftig beraten zu lassen ist richtig aber genau die falsche Ecke zum sparen.

Selbst wenn der Anwalt klagen will ist das i.d.R. der bessere Weg als die UE zu unterschreiben.
p.albrecht
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 198
Registriert: 25. Jan 2009 11:15
Land: Deutschland

Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink

lieber verklagen lassen und verlieren als UE bei Abmahnung zu unterschreiben.

Eine eventuelle Vertragsstrafe landet im erst genannten Fall in der Staatskasse - im zweit genannten Fall beim Wettbewerber / Anwalt
=> im erst genannten Fall gibt es ein deutlich eingeschränkteres Interesse seitens Anwalt, auf zukünftige Verstöße zu achten.
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information