Abmahnung Markenname

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martin_82
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Abmahnung Markenname

Hi, nach langer abmahnungsfreier Zeit ist nun leider mal wieder eine Abmahnung reingeflattert...
Vielleicht hat jemand eine Idee...

„ Hersteller A“ stellte Produkte her, erst alleine, dann bis 2007 als Joint Venture mit „ Hersteller B“.
Seit dem werden die Produkte nur noch unter dem Namen von „ Hersteller B“ vertrieben, der Produktname ist aber wohl geblieben.
2012 habe ich das Produkt mit vielen anderen von dem GH in den Online-Shop genommen, die Produktdaten des GH enthielten noch „A“.
19 Aufträge von 2013 bis 2020.
Bis wann vielleicht sogar wirklich noch Ware mit Aufschrift „ Hersteller A“ verkauft wurde, lässt sich jetzt erst mal nicht nachvollziehen. Irgendwann wurde „A“ aus den Produktdaten genommen aber leider habe ich es versäumt diese Produktdaten zu aktualisieren, auch weil viele Produkte nicht mehr lieferbar waren und nur noch als Karteileiche im Shop waren.
Nun mahnt der „ Hersteller A“ ab, dass ich seinen Namen verwende aber das Produktbild seines ehemaligen Partners „ Hersteller B“.
Blöderweise habe ich 2 E-Mails des „ Hersteller A“ diesbezüglich als Spam angesehen und übersehen, jetzt kommt die Abmahnung mit Unterlassungserklärung
- Vertragsstrafe von 25000 € bei Zuwiderhandlung,
- Offenlegung aller Rechnungen mit Nennung der gew. Abnehmer, Auskünfte über Gewinne, Bezug, Vertriebswege, Werbung...
- Zusage „ Hersteller A“ den entstanden und noch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Ich könnte auch knapp 1000€ „Schadenersatzpauschale“ zahlen, dann bräuchte ich nicht die Nachweise liefern und sie würden auf weitere Ansprüche verzichten.
Was der Anwalt noch bekommt steht nicht da.

Die Produkte im Shop sind bis auf 2 ohnehin nicht mehr verfügbar, der letzte Verkauf war vor über 2 Jahren. „ Hersteller A“ habe ich natürlich jetzt gelöscht.
„ Hersteller A“ stellt meiner Meinung nach das Produkt selber gar nicht mehr her und tut in dem Schreiben auch so, als ob sie nie etwas mit der im Bild genannten Firma oder dem Produkt zu tun hatten.
Theoretisch würde ich sagen, dass „ Hersteller A“ hier gar kein Schaden entstanden ist, ebenso könnte ich oder der GH auch noch Restbestände von deren Ware gehabt haben, dann hätte ich nur das Foto von „ Hersteller B“ widerrechtlich benutzt...
Und bevor jetzt wieder die Belehrungen los gehen ;-) ja, hier sind Fehler passiert aber trotzdem würde ich gerne wissen, ob jemand hier einen Tipp hat.
Danke. :daumenhoch:


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kreien
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Re: Abmahnung Markenname

Da stellen sich mir drei Verständnisfragen:
a) Ist die Wortmarke von Hersteller A in der Markenrolle des DPMA korrekt eingetragen?
b) Wer ist in der Markenrolle des DPMA als Inhaber der Produktmarke eingetragen? (immer noch der A?)
c) Stimmen die Vorwürfe denn? Gab es einen Testkauf? Handelt es sich nicht zufällig um alten Lagerbestand von vor 2007? Kann man das irgendwo sehen? Wer ist denn beim Lagerbestand als Hersteller angeführt? (der A oder der B?)

a) und b) kann man kostenlos in den Datenbanken des DPMA recherchieren. Ich frage deswegen so doof, weil ich es gerade hatte: Manch einer denkt, er hätte eine Wort-/Bildmarke aktiv laufen, dabei ist die Akte beim DPMA schon längst vernichtet. Sich irgendwelcher fiktiven Marken berühmen ist einfach.
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martin_82
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Re: Abmahnung Markenname

Hi kreien, Danke.
ich hatte vergessen zu erwähnen: Die abmahnende Firma ist eine große AG mit 11stelligem Jahresumsatz.
Insgesamt umfasst die Abmahnung bestimmt 50 Seiten mit Auszügen der Eintragungen der Marke usw. a) ist also zweifelsfrei.
b) Das ist nicht ganz so einfach herauszufinden, da es um mehrere Produkte geht und es teilweise mehrere Eintragungen für Wortmarke gibt . Hier ist oft als Inhaber „ Hersteller B“ und als früherer Inhaber „ Hersteller B/A“ genannt. Um die Nutzung des Produktnamens an sich geht es ja auch gar nicht. Die tun so, als ob sie so ein Produkt niemals hergestellt haben und ich deren Firmennamen absichtlich falsch verwende, um von deren Image zu profitieren. Was mich auch wundert ist, dass man mit den Suchbegriffen bei Google massenweise Ergebnisse bekommt, sogar auf Amazon sind die Artikel genau so auch eingestellt...
c) wie gesagt, ich habe diese Artikel seit über 2 Jahren nicht verkauft, ein Testkauf hat es also nicht gegeben. Eigenen Lagerbestand habe ich, wenn ich nicht noch irgendwo Restbestände aus Retouren finde, nicht, weil das über den GH als Dropshipping gelaufen wäre aber es ist ja im Bereich des Möglichen, das ich noch alte Ware hätte und lediglich das falsche Bild genutzt hätte...
regalboy
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Re: Abmahnung Markenname

martin_82 hat geschrieben: 1. Jul 2022 12:02 ...weil das über den GH als Dropshipping gelaufen wäre aber es ist ja im Bereich des Möglichen, das ich noch alte Ware hätte und lediglich das falsche Bild genutzt hätte...
So ist es doch auch gewesen, du hast die Ware ja verkauft.

Alte Artikel muss man doch nicht aus dem Onlineshop löschen (solange er nicht gegen Gesetze verstößt).

Ggf. der Firma zurück schreiben, dass sich die Rechtsabteilung mal mit dem Produkt-Archiv kurzschließen soll?
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martin_82
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Re: Abmahnung Markenname

Hi regalboy , Danke.

Aber laut Artikelbild (und von 21 Artikeln waren 2 auch noch bestellbar) ist es eben der Artikel von „ Hersteller B“.
Ich denke aber auch, dass die ohne Testkauf nichts nachweisen können.
Trotzdem denke ich irgendwie, dass sich eine so große Kanzlei im Auftrag von so einem Riesen sich nicht einfach damit zufrieden gibt, wenn ich sage, dass die Artikel nicht bestellbar waren und ich von den 2 Artikeln, die noch bestellbar waren, noch uralte Lagerbestände von tatsächlich „ Hersteller A“ habe.
regalboy
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Re: Abmahnung Markenname

Hast du nicht noch alte Eingangs- / Ausgangsrechnungen mit Markenname Hersteller A, die du denen (ggf. geschwärzt) senden kannst?
kreien
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Re: Abmahnung Markenname

Ich würde mich von der vermeintlichen Größe des Prozessgegners oder der Anzahl der Städte (New York · London · Tokio · Vechta · …) im anwaltlichen Briefkopf nicht einschüchtern lassen. Bei großen Einheiten weiß die Linke Abteilung mitunter nicht, was die Rechte tut – oft haben diese Kanzleien einen Auftrag, den Markt zu beobachten und eigenständig tätig zu werden, was zu den zig mal recycelten üppigen Schriftsätzen führt. Auch gebe ich zu bedenken, wie oft z. B. Lego sich irgendwelcher (abgelaufenen Patent-)Rechte berühmt hat und sich juristisch nicht gegen kleine Klemmbaustein-Händler durchsetzen konnte.

Dieses "Geschäftsmodell" lebt von Vertragsstrafen, die im Nachgang auch eingefordert werden. Will sagen, wie immer in solchen Fällen: Lass dich im Rahmen einer Ersteinschätzung umgehend von einem spezialisierten Fachanwalt beraten, die Fristen sind kurz. Ohne diese Ersteinschätzung ist es nicht gut, mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen und sich womöglich um Kopf und Kragen zu reden. Ich meine, hier im Forum ist auch jemand unterwegs, der das hauptberuflich macht.

Abschließende Frage: Ist Hersteller B denn willens, beim Problem mit Informationen hilfreich zu Seite zu stehen?
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martin_82
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Re: Abmahnung Markenname

regalboy hat geschrieben: 1. Jul 2022 13:19 Hast du nicht noch alte Eingangs- / Ausgangsrechnungen mit Markenname Hersteller A, die du denen (ggf. geschwärzt) senden kannst?
Nein, die letzten, die ich einsehen kann sind aus 2015 und da steht schon "Hersteller B" drauf.
kreien
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Re: Abmahnung Markenname

regalboy hat geschrieben: 1. Jul 2022 13:19 Hast du nicht noch alte Eingangs- / Ausgangsrechnungen mit Markenname Hersteller A, die du denen (ggf. geschwärzt) senden kannst?
Ich habe als Student nebenbei Patentrecherche im Patent- und Normenzentrum der Hochschule gemacht und dabei ganz gut verdient. Manchmal lautete der Auftrag auch von bestimmten Produkten Werbeanzeigen in Zeitschriften zu recherchieren und über die wissenschaftliche Fernleihe zu besorgen (da ging es aber mehr um Themen wie "Wer war der erste am Markt?" oder neuheitsschädliches Verhalten).

In Fall des Threaderstellers könnte eine alte Printanzeige mit dem Produkt von Hersteller A drauf oder eine redaktionelle Berücksichtigung in einer Zeitschrift nützlich sein, um irgendeiner Geschichtsklitterung bei der Gegenseite vorzubeugen. Anders als in den 1990er-Jahren lässt sich das heute relativ einfach recherchieren.
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martin_82
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Re: Abmahnung Markenname

kreien hat geschrieben: 1. Jul 2022 13:31 Lass dich im Rahmen einer Ersteinschätzung umgehend von einem spezialisierten Fachanwalt beraten, die Fristen sind kurz.
Das ist natürlich immer das beste aber irgendwie habe ich immer wieder die Erfahrung gemacht, dass man hier leider selten wirklich gut vertreten wird.
Aussichtslose Fälle werden lange geführt anstatt dem Mandanten zu raten "zahl lieber, da kommst du nicht raus" oder einfache Fälle werden aufgebläht, um noch ein paar Euro mehr in Rechnung zu stellen...

kreien hat geschrieben: 1. Jul 2022 13:31Ohne diese Ersteinschätzung ist es nicht gut, mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen und sich womöglich um Kopf und Kragen zu reden.
Ja, das ist auch mein Gedanke, obwohl ich zur Zeit eher dazu tendiere diese Dummheit einzugehen...
kreien hat geschrieben: 1. Jul 2022 13:31Abschließende Frage: Ist Hersteller B denn willens, beim Problem mit Informationen hilfreich zu Seite zu stehen?
Mit dem habe ich ja gar nichts zu tun, weil das ja über den GH geht und wenn ich den Weg gehe, dass ich sage, ich hatte Restbestände von A oder A/B und habe die versehentlich mit dem Bild von B verkauft, will ich die eigentlich gar nicht aktiv mit einweihen, sonst wollen die noch Geld für die Fotos haben. (-S
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martin_82
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Re: Abmahnung Markenname

kreien hat geschrieben: 1. Jul 2022 13:46 In Fall des Threaderstellers könnte eine alte Printanzeige mit dem Produkt von Hersteller A drauf oder eine redaktionelle Berücksichtigung in einer Zeitschrift nützlich sein, um irgendeiner Geschichtsklitterung bei der Gegenseite vorzubeugen. Anders als in den 1990er-Jahren lässt sich das heute relativ einfach recherchieren.
Du meinst um darzustellen, dass das Produkt xy früher auch von "Hersteller A" und "Hersteller A/B" hergestellt wurde?
Das lässt sich mit unzähligen Produktfotos die über google zu finden sind und auch übers Markenregister nachweisen.
Roemer
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Re: Abmahnung Markenname

Du bietest ein Fremdprodukt unter der Herstellerbezeichnung A an. Das mag A ntürlich nicht. Wie kann man da Mails als Spam werten.

Mache eigene UE und gut is. So was kann man im Netz runterladen. Dann kommt wahrscheinlich nix mehr.
welpe
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Re: Abmahnung Markenname

martin_82 hat geschrieben: 1. Jul 2022 14:03
kreien hat geschrieben: 1. Jul 2022 13:46 In Fall des Threaderstellers könnte eine alte Printanzeige mit dem Produkt von Hersteller A drauf oder eine redaktionelle Berücksichtigung in einer Zeitschrift nützlich sein, um irgendeiner Geschichtsklitterung bei der Gegenseite vorzubeugen. Anders als in den 1990er-Jahren lässt sich das heute relativ einfach recherchieren.
Du meinst um darzustellen, dass das Produkt xy früher auch von "Hersteller A" und "Hersteller A/B" hergestellt wurde?
Das lässt sich mit unzähligen Produktfotos die über google zu finden sind und auch übers Markenregister nachweisen.
Nur was hast du davon?

Produktfoto ist halt leider immer noch falsch. Außer das Produktfoto ist in dem Zeitraum wo Hersteller A/B produziert haben.
kreien
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Re: Abmahnung Markenname

Ist natürlich vom Einzelfall abhängig: Mein Gedankengang war, dass diese Printanzeigen (vom Prozessgegner veranlasst) oder redaktionellen Berichterstattungen in Publikationen als Archivmaterial einen Zeitstempel haben und zitierfähiger wie "gerichtsfester" sind als Google-Suchergebnisse. Auch waren mir frühere Pressemitteilungen schon durchaus nützlich. Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn eine entsprechende Verteidigungsbereitschaft da ist und der eigene Anwalt umfassend mit aufbereiteten Informationen ausgestattet werden soll.

Am Rande: Das mit den unmotivierten Juristen kenne ich leider, gerade bei lächerlichen Streitwerten. Die engagierteste Juristin war mal die Nachwuchs-Assessorin der Kanzlei – was hat die sich für eine Mühe gegeben, und ich hatte erst gedacht: "Jetzt hammse Schnulli meine Akte auf den Tisch gelegt, das kann ja heiter werden." Von wegen, hat sie top gemacht (trotzdem verloren, also wie immer) :daumenhoch: .
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martin_82
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Re: Abmahnung Markenname

Roemer hat geschrieben: 2. Jul 2022 18:27 Du bietest ein Fremdprodukt unter der Herstellerbezeichnung A an.

Da die kein Testkauf gemacht haben, wissen die das ja gar nicht. Kann ja auch sein, dass das Foto falsch war...
Roemer hat geschrieben: 2. Jul 2022 18:27Wie kann man da Mails als Spam werten.

Komische Sonderzeichen im Titel und einfach :shit: happens...
Roemer hat geschrieben: 2. Jul 2022 18:27 Mache eigene UE und gut is. So was kann man im Netz runterladen. Dann kommt wahrscheinlich nix mehr.
Denke ich auch aber ich würde den Verstoß nicht zugeben, sonst kommen die noch mit Schadenersatz oder so...
Nach dem Motto: "Ich hatte noch Restbestände, sind jetzt entsorgt, somit waren höchstens die Produktfotos nicht passend, sind jetzt entsorgt, ich bestätige hiermit trotzdem, dass ich Ihren Namen nicht nochmal verwende."
Evtl. dann noch X€ bei Zuwiderhandlung anbieten!?
Roemer
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Re: Abmahnung Markenname

Google einfach " modifizierte Unterlassungserklärung"
Das ist kein Schuldeingeständnis.
kreien
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Re: Abmahnung Markenname

Du könntest mal nach "Hamburger Brauch" googeln. Diese UE sind immer strafbewehrt, mind. 30 Jahre gültig, und es kommt noch 'ne Kostennote des gegnerischen RA. Aber, wenn die Ausführungen der Gegenseite unsubstantiiert sind, dann bedanke dich doch schriftlich für die Einladung zum Vortrag und schildere den Sachverhalt kurz passend sowie mit dem Abbinder, dass du nach alledem davon ausgehst, dass die Sache ausgeschrieben ist. Ohne Not und ohne professionelle Begleitung würde ich keine UE modifizieren oder aufsetzen, zumal der Sachverhalt wohl auch nicht so erdrückend eindeutig zu deinen Ungunsten ist, soweit man das aus der Ferne beurteilen kann.
Roemer
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Re: Abmahnung Markenname

Die Kostennote zahlt man natürlich nicht. Schliesslich ist man unschuldig. Die Gegenseite wird den Weg zum AG scheuen, da das ganze immer noch zu bewisen ist , bei jetzt 1K Streitwert und nicht 25K.
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KA.AH
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Re: Abmahnung Markenname

martin_82 hat geschrieben: 30. Jun 2022 16:07 Hi, nach langer abmahnungsfreier Zeit ist nun leider mal wieder eine Abmahnung reingeflattert...
Vielleicht hat jemand eine Idee...
Hier kannst du prüfen wer die Markenrechte besitz. Maßgebend ist die Wortmarke. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis
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martin_82
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Re: Abmahnung Markenname

Einwände? :popcorn:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom Xxx erkläre ich hiermit:
In der Vergangenheit wurden Xxx sowohl unter der Markenbezeichnung „A“ als auch „A/B“ vertrieben.
Da wir noch über diverse Restbestände dieser Ware verfügten aber aufgrund eines Updates der Produktdaten nicht mehr über die korrekten Produktfotos, haben wir seit einiger Zeit die entsprechenden Artikel in unserem Onlineshop als „zur Zeit nicht lieferbar“ gekennzeichnet. Somit waren die Artikel nicht durch Kunden zu bestellen. Es wurden auch seit mindestens zwei Jahren keine dieser Artikel von uns verkauft.
Um weiteren Unstimmigkeiten mit Ihrer Mandantin oder dem ehemaligen Joint Venture-Partner aus dem Weg zu gehen, haben wir diese Restbestände nun vollständig entsorgt und können damit bestätigen, dass wir in Zukunft die Bezeichnung „A“ nicht mehr verwenden werden.
Aus den oben genannten Gründen liegt kein Markenrechtsverstoß vor und es ist kein Schaden entstanden.
Sollten Sie weitere Fragen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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