Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

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Stanley
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Roemer hat geschrieben: 20. Jul 2021 11:05 Bei Kaffee läuft es durchaus so ab, daß ganze Bohnen für 7-8 Euronen / kg gekauft werden. Dann umgetütet in besagte 250g Röstertütchen und für 20-25 Euronen / kg (umgerechnet) weiter verkauft werden.
Da sind wir aber von 700% noch weit entfernt.
Auch kauft man nicht Sonderangebote in "Supermärkten". Die benötigten Mengen bekommt man dort gar nicht :-)

Des weiteren kann man Röstkaffee illegal aus Italien oder Holland beziehen. Illegal heißt ohne Abgabe der dt. Kaffeesteuer. Da kann man es schon auf 500% schaffen.
Die "Geschäftsidee" ist nicht neu und selten nachhaltig :-)
ja... er macht das ganze auch eher "nebenbei" und muss nicht davon leben :)


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Roemer
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Ich denke, er macht das gar nicht. :-)
Wie üblich, wenn es um Kumpel und Bekannte geht.

Ach so: Ich weiß nicht warum, aber ich bin nicht berechtigt PNs zu senden.

Edit: ach doch, bin kein zahlendes Mitglied.
Zuletzt geändert von Roemer am 20. Jul 2021 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
regalboy
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Roemer hat geschrieben: 20. Jul 2021 11:44 ...
Ach so: Ich weiß nicht warum, aber ich bin nicht berechtigt PNs zu senden.
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Stanley
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Roemer hat geschrieben: 20. Jul 2021 11:44 Ich denke, er macht das gar nicht. :-)
Wie üblich, wenn es um Kumpel und Bekannte geht.

Ach so: Ich weiß nicht warum, aber ich bin nicht berechtigt PNs zu senden.

Edit: ach doch, bin kein zahlendes Mitglied.
Doch, doch er macht das schon :)
Darf leider kein Foto von seiner Küchen-Umpack-Aktion posten :(
Das ist ihm peinlich :) sonst würde ich es ja gern beweisen.
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fossi
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Roemer hat geschrieben: 20. Jul 2021 11:05 aus Italien oder Holland
...oder Luxemburg. Da zahlt man für das Kilo 5-6 €, bei Premiummarken auch schonmal 7.- €.
Im deutschen Einzelhandel kosten diese Pakete ziemlich genau das Doppelte, da ist die Verführung natürlich groß.

Die Kaffeesteuer liegt bei 2,19 € je kg Röstkaffee und das summiert sich ganz schnell.
Vor ein paar Jahren hat der Zoll mal eBay-Käufer und Verkäufer mit Kaffee auseinandergenommen. Das gab eine Unmenge Strafverfahren wegen wenigen Euro, aber auch einige Händler hatten danach Tränen in den Augen.

Die fehlende geeichte Waage wurde schon erwähnt. Die Beutel / Behälter müssen zusätzlich noch "lebensmittelecht" sein. Einfach irgendwelche Tüten geht nicht.

Generell ist das Umfüllen möglich, aber das was ich so lese, da stimmt garantiert garnichts...
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SchneiderMusik
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Wie ist es denn dann, wenn ich für die eigen Firma, also zum selber Trinken, Kaffee aus NL hole?
Muss ich da auch Kaffeesteuer nachzahlen?
regalboy
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

SchneiderMusik hat geschrieben: 20. Jul 2021 12:34 Wie ist es denn dann, wenn ich für die eigen Firma, also zum selber Trinken, Kaffee aus NL hole?
Muss ich da auch Kaffeesteuer nachzahlen?
Meines Wissens nach zählt das unter gewerblich und somit steuerpflichtig.
Lediglich privater Kauf & Verbrauch steuerfrei.
Roemer
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

SchneiderMusik hat geschrieben: 20. Jul 2021 12:34 Wie ist es denn dann, wenn ich für die eigen Firma, also zum selber Trinken, Kaffee aus NL hole?
Muss ich da auch Kaffeesteuer nachzahlen?
Edit: Das Verschenken des Kaffees an Mitarbeiter ist kein Eigenverbrauch. Da fällt die Steuer an. :-)
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MrChad
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Roemer hat geschrieben: 20. Jul 2021 11:05 Des weiteren kann man Röstkaffee illegal aus Italien oder Holland beziehen. Illegal heißt ohne Abgabe der dt. Kaffeesteuer. Da kann man es schon auf 500% schaffen.
Ich dachte auch erst an Venlo. Polen ist hier aber wahrscheinlicher.
Und Kaffeesteuer hat er garantiert nicht auf dem Schirm.
Stanley
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

MrChad hat geschrieben: 20. Jul 2021 14:01
Roemer hat geschrieben: 20. Jul 2021 11:05 Des weiteren kann man Röstkaffee illegal aus Italien oder Holland beziehen. Illegal heißt ohne Abgabe der dt. Kaffeesteuer. Da kann man es schon auf 500% schaffen.
Ich dachte auch erst an Venlo. Polen ist hier aber wahrscheinlicher.
Und Kaffeesteuer hat er garantiert nicht auf dem Schirm.
Das ist halt noch so die Frage mit der Kaffeesteuer.. mein Bekannter kauft ja fertigen Kaffee im Supermarkt und verpackt "nur" um. Meiner Ansicht nach ist ein kein "echter Hersteller" und somit fällt hier auch keine Kaffeesteuer an.
Wahrscheinlich müsste man da mal Geld in die Hand nehmen und das einen Anwalt klären lassen.
kreien
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

fossi hat geschrieben: 20. Jul 2021 12:13 Vor ein paar Jahren hat der Zoll mal eBay-Käufer und Verkäufer mit Kaffee auseinandergenommen. Das gab eine Unmenge Strafverfahren wegen wenigen Euro, aber auch einige Händler hatten danach Tränen in den Augen.
Ich war privat dabei, und es ging nicht um Euro, sondern um ein- und zweistellige Centbeträge, siehe hier:
https://www.bundesrechnungshof.de/de/ve ... ert-werden,

Zitat: "Die Zollverwaltung ermittelte gegen 50 000 Privatpersonen, die in den Jahren 2005 bis 2007 im Internet Kaffee von Versandhändlern aus anderen EU-Staaten bestellt hatten, ohne die dafür fällige Kaffeesteuer anzumelden und zu entrichten. Bei den meisten Besteuerungs- und Strafverfahren ging es um Beträge von wenigen Cent bis zu zehn Euro. So betrug die Kaffeesteuer in einem Verfahren gegen 4 000 Einzelpersonen insgesamt 25 000 Euro. Dafür entstanden Personalkosten von 800 000 Euro. Alle Strafverfahren wurden eingestellt."

Gut für mich war, dass ich es angemeldet hatte, aber über CN22 und diese Anmeldung wurde ignoriert. Richtig für meine ca. 350 g Kaffee wäre gewesen, diese wie eine Schiffsladung abzufertigen:
1) Antrag auf Bewilligung an das Hauptzollamt mit Angabe des bestellten Kaffees und des Lieferumfangs stellen (mittels Vordruck Nr.: 1833 - Anzeige über den Bezug von Kaffee).
2) Für die bestellte Menge die entsprechende Sicherheit mittels Verrechnungsscheck bzw. Banküberweisung vor Anlieferung leisten.
3) Bestätigung des Hauptzollamtes abwarten!
4) Nach Wareneingang die Eingangsanzeige (mittels Vordruck Nr.: 1833 - das Feld Empfangsbestätigung ausfüllen) an das Hauptzollamt absenden, zusammen mit einer
5) ausgefüllten Kaffeesteueranmeldung für den tatsächlich bezogenen Kaffee (mittels Vordruck Nr. 1816 - Kaffeesteueranmeldung im Einzelfall!).

Mit der Kaffeesteueranmeldung wären dann die vorher geleistete Sicherheit mit den jeweiligen entstandenen Verbrauchssteuern verrechnet und Überzahlungen wieder ausgezahlt worden. Ich habe danach die Anmeldung im Einzelfall nachgemeldet und mit der Nachentrichtung von 75 ct das Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet.

Deinem Bekannten würde ich mit auf den Weg geben: Kaffeesteuer ist eine nationale Steuer, die von der EU-Harmonisierung ausgenommen ist. Niemals ohne professionelle Beratung die Ware ins Ausland verschicken oder über Freight Forwarder weiterleiten lassen! So oder so wird er über kurz oder lang Hausbesuch vom Hauptzollamt sowie vom Eichamt bekommen und danach vermutlich seine Tätigkeit einstellen - kannst ja mal berichten, wenn es soweit ist.
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Ach
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Freut mich, dass ich mit meiner Vermutung, dass es sich um Kaffee handelt, richtig lag :-D

Warum eigentlich geeichte Waage? Ich kenne mindestens eine Lebensmittelmanufaktur, die ihre Produkte nur "nach Augenmaß" abfüllt und hatte den Eindruck, dass die ziemlich gut wissen, was sie da tun.
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Ach hat geschrieben: 20. Jul 2021 14:16 Freut mich, dass ich mit meiner Vermutung, dass es sich um Kaffee handelt, richtig lag :-D

Warum eigentlich geeichte Waage? Ich kenne mindestens eine Lebensmittelmanufaktur, die ihre Produkte nur "nach Augenmaß" abfüllt und hatte den Eindruck, dass die ziemlich gut wissen, was sie da tun.
https://www.digitalwaagen-shop.de/xtcom ... :_:16.html
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

[..]

d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
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koshop
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Warum eigentlich geeichte Waage? Ich kenne mindestens eine Lebensmittelmanufaktur, die ihre Produkte nur "nach Augenmaß" abfüllt und hatte den Eindruck, dass die ziemlich gut wissen, was sie da tun.
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
Was im Umkehrschluß bedeutet, wenn ich nicht wiege, brauch ich auch keine geichte Waage.

Ich kann ja z.B. auch einen Behälter bis zu einer bestimmten Markierung füllen oder so.
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fossi
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

@koshop: Ds macht doch garkeinen Sinn.

Wenn etwas nach Gewicht verkauft wird, so wie Kaffee, dann muss man es wohl auch mit einer Waage wiegen.
Ein Gewicht einfach nach Volumen bestimmen? Da könnte man direkt nach Augenmaß füllen, oder seine Eieruhr als genau bezeichnen.
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koshop
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Wenn maschinell abgefüllt wird, wird ja auch nicht immer gewogen. Dann wird für X-Sekunden befüllt und die Menge Y geht in die Verpackung. Deshalb gibts dann ja auch Toleranzen.
Wollomo
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Ach hat geschrieben: 20. Jul 2021 14:16 Freut mich, dass ich mit meiner Vermutung, dass es sich um Kaffee handelt, richtig lag :-D

Warum eigentlich geeichte Waage? Ich kenne mindestens eine Lebensmittelmanufaktur, die ihre Produkte nur "nach Augenmaß" abfüllt und hatte den Eindruck, dass die ziemlich gut wissen, was sie da tun.
Welche Lebensmittel sind das denn gewesen? Es gibt die Eichverordnung, darin ist auch aufgedröselt welche Lebensmittel nach Gewicht verkauft werden müssen! Ziemlich undurchsichtig das ganze. Ich darf beispielsweise eine Gurke oder einen Salat nach Stück verkaufen, eine Karotte oder Kartoffel jedoch nicht.
Kaffee fällt, wie eigentlich alle Schüttgüter, unter die Eichverordnung und das Zeug muss gewogen werden. Eine geeichte Waage ist dann auf alle Fälle Vorschrift. Bei größeren Abfüllanlagen die nicht geeicht sind, kann man auch Probewiegungen vornehmen - natürlich mit geeichter Waage. Natürlich muss das auch alles dokumentiert werden und die Schwankungen dürfen nicht zu groß sein (ansonsten geht der Beamte davon aus die Anlage wäre nicht in Ordnung, auch dafür gibt es einen Punkt in der Verordnung). Überhaupt darf man nur unter bestimmten Umständen das Prozedere mit Probewiegungen durchführen, das kommt irgendwie auf die Jahresmenge + den Verkaufsweg an. So oder so benötigt man also eine geeichte Waage.
Wollomo
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Ach hat geschrieben: 20. Jul 2021 16:34Eis.
Eis in einer Eisdiele, oder Eis das in eine Fertigverpackung verkauft wird?
An der Eisdiele darf das Eis einfach so verkauft werden. Ansonsten wird es nach Menge (ml) oder Gewicht (kg) verkauft. Warum die Eishersteller anscheinend wählen dürfen bzw. ob es auf die Zusammensetzung des Eises drauf ankommt, kann ich nicht sagen.
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Wolkenspiel
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Re: Umverpackt und als eigenes Produkt verkauft

Die Eichämter wissen doch auch nicht genau, was sie da tun. Vor längerer Zeit kamen die und haben mir vorgeschrieben, bei einer pastösen Ware die Menge in ml angeben zu müssen. Die Sicherheitsbewerterin hatte mir eingebleut, das in g anzugeben. Also alles umgemodelt in ml. Nun waren auf einmal 70 g "nur noch" 50 ml. Erklär das mal den Kunden! Mails haufenweise mit dem Vorwurf der vesteckten Preiserhöhung.
Ein halbes Jahr später kommt die Info vom Eichamt: die Angabe in Gramm geht doch. Ätschibätsch. Ist ja auch nicht so, dass man das einfach mal so mit zwei Klicks in den Verpackungen ändert. /-(x)
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