Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... s-100.htmlSWR hat geschrieben:Das Handelsunternehmen Breuninger aus Stuttgart hatte beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) einen Eilantrag auf Öffnung seiner Kaufhäuser gestellt.
Der VGH veröffentlichte nun am Donnerstagvormittag seinen Beschluss, dass es den Antrag gegen die Untersagung ihres Betriebs durch die Corona-Verordnung der Landesregierung abgelehnt hat.
Im Antrag hatte der Textilhändler eine "Gleichstellung mit dem Lebensmitteleinzelhandel" sowie "Entschädigung für die verordneten Schließungen" gefordert. Der VGH BW hat den Eilantrag abgelehnt und auf die Möglichkeit von u.a. Click & Collect hingewiesen. Irgendwie nicht ganz unerwartet...
PS: Breuninger gehört zu den umsatzstärksten Textileinzelhändlern in Deutschland. Laut den Ranglisten der TextilWirtschaft lag der Umsatz 2018 bei 678 Millionen Euro. Aktuell betreibt Breuninger 11 Stores und einen Onlineshop.