PayPal aktualisiert AGB per 29.1.2015 zu Lasten Verkäufer

Erfahrungen mit Banken, kostenloses Geschäftskonto, Paypal, Amazon Pay, Adyen, Klarna, Bitcoins
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Hilfe und Erfahrungen von Händlern zum Thema Zahlungsdienstleister.

Eine sehr wichtige Sache beim E-Commerce ist das Geld und wie es vom Kunden zum Händler gelangt.
In diesem Unterforum geht es um das PayPal Konto und den PayPal Login, Banken, ein kostenloses Geschäftskonto eröffnen,
Erfahrungen mit Amazon Pay, Adyen, Klarna, Bitcoins, allgemeiner Banken Vergleich.

Wenn du z.B. ein PayPal Problem oder Ärger mit SEPA Zahlungen hast, dann gehört es hier in unser Bankenforum.
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dance
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PayPal aktualisiert AGB per 29.1.2015 zu Lasten Verkäufer

Heute bekommen:

PayPal informiert:
Neue Datenschutzgrundsätze ab 29. Dezember 2014 und neue Nutzungsbedingungen ab 29. Januar 2015
Guten Tag ......,

wir arbeiten für Sie fortlaufend daran, PayPal sicherer zu machen. Das bringt auch von Zeit zu Zeit Änderungen an den AGB mit sich: Zum 29. Januar 2015 werden wir unsere Nutzungsbedingungen aktualisieren und zum 29. Dezember 2014 unsere Datenschutzgrundsätze.
Gute Nachrichten für Sie: Zum 29.Januar 2015 wird sich die Meldefrist der Käuferschutzrichtlinie auf bis zu 180 Tage verlängern.


Wenn ich das richtig gelesen habe, kann der Käufer, wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht, innerhalb dieser Frist (180 Tage !) den Käuferschutz beantragen-
Da werden wir noch Freude habe z.B. bei Gewährleistungsfällen, bei Nichtgefallen, bei Beschädigungen, die beim Kunden passieren. Denn was erheblich ist, entscheidet natürlich der Kunde...



Alle Details finden Sie in der Käuferschutzrichtlinie.


Bis einschließlich 28. Januar 2015 beziehungsweise 28. Dezember 2014 gelten die Ihnen bekannten Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätze.
Was sich am 29. Januar 2015 an den AGB ändern wird, steht als Zusammenfassung auf http://www.PayPal.de/agb unter dem Link "Aktualisierte PayPal-Richtlinien".

Ab 29. Dezember 2014 finden Sie die neuen Datenschutzgrundsätze unter http://www.PayPal.de/agb und ab 29. Januar 2015 die neuen Nutzungsbedingungen.

Den kompletten Text der überarbeiteten Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzgrundsätze schicken wir Ihnen vorab in dieser E-Mail zum Nachlesen.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind, so müssen Sie nichts weiter tun. Die geänderten Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätze gelten als von Ihnen angenommen, wenn Sie der Änderung nicht vor dem jeweiligen vorgeschlagenen Wirksamkeitsdatumwidersprechen. Sofern Sie PayPal zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, senden Sie Ihren Widerruf bitte an: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., - Rechtsabteilung -, 5th Floor, 22–24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg. Wir möchten Sie als Kunden natürlich nicht verlieren.
Aber rein rechtlich müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihr PayPal-Konto auch jederzeit und ohne Frist kostenlos schließen können. Bevor Sie sich dazu entscheiden, schauen Sie doch noch einmal auf http://www.PayPal.de vorbei und lassen Sie sich überzeugen! Mit weltweit mehr als 220 Millionen Kundenkonten sind wir einer der größten Online-Zahlungsanbieter und haben Ihnen eine Menge zu bieten.


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boden-piloten
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Re: PayPal aktualisiert seine AGB per 29.1.2015

Gute das ich immer nur Käufer bin. Ist besser für den Blutdruck.
Los-Wochos
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Re: PayPal aktualisiert seine AGB per 29.1.2015

auf bis zu 180 Tage verlängern.

Ich denke mal, da gibt es wohl Ausnahmen ... fragt sich nur welche.
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dance
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Re: PayPal aktualisiert seine AGB per 29.1.2015

Los-Wochos hat geschrieben:....Ich denke mal, da gibt es wohl Ausnahmen ... fragt sich nur welche.
Ich habe keine erkennen können. Warum sollte es denn aus Sicht von PP welche geben?
Wie bei Amazing oder dem Elch-Möbellager: Der Kunde geht vor und hat Recht.
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Teedose
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Re: PayPal aktualisiert seine AGB per 29.1.2015

dance hat geschrieben:...
Wie bei Amazing oder dem Elch-Möbellager: Der Kunde geht vor und hat Recht.
Ist der Kunde nicht derjenige, der die Paypal Gebühren bezahlt? :gruebel:
Vielleicht hat Paypal da etwas verwechselt? :besserwiss:
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koshop
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Re: PayPal aktualisiert AGB per 29.1.2015 zu Lasten Verkäufe

Gute Nachrichten für Sie: Zum 29.Januar 2015 wird sich die Meldefrist der Käuferschutzrichtlinie auf bis zu 180 Tage verlängern.
Immer wenn ich was lese wie: "Gute Nachrichten für Sie!" zuck ich schon zusammen, denn dann kommt selten was gutes dabei raus.

"Gute Nachrichten für Sie! Wir sind ständig dabei die Qualität unseres Angebots zu verbessern. Davon profitieren Sie und Ihre Kunden. Deshalb erhöhen wir die Preise zum x.x.x...."

"Gute Nachrichten für Sie! Die XY GmbH hat sich mit der YX AG zusammengeschlossen. Vereint sind wir zukünft noch stärker und können die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam meistern. Im Zuge der Zusammelegung werden folgende Dienste am X.X eingestellt...."


Der Marketinghansel der sich das ausgedacht hat, gehört windelweichgeprügelt.
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pvdb
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Re: PayPal aktualisiert AGB per 29.1.2015 zu Lasten Verkäufe

Händler mit Problemkunden sollten auf jeden Fall alle Trackings schön als PDF absichern. Bei DHL sind diese ja nur 3 Monate gültig.
Biete Programmierung:
Schnittstellen (Preislisten, Lagerbestände, ...) | Einspielen komplexer Produktdaten | Online PDF Erzeugung

Passendes Geschenk gesucht?
Wie wäre es mit einem Sturmglas?
elena66
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Re: PayPal aktualisiert AGB per 29.1.2015 zu Lasten Verkäufe

Hllo,

Paypal biete ich schon lange nicht mehr an - man weis nie ob man sein Geld auch erhält.....
xullu
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Re: PayPal aktualisiert AGB per 29.1.2015 zu Lasten Verkäufe

was für eine Alternative hat man als Ebay Verkäufer ausser das alles auch wieder mit zu machen ?
Bei Ebay geht ja so gut wie nichts ohne Paypal.

Damit wird die Schraube ja mehr als Überdreht. Das geht garnicht was die vor haben. Damit wird den Betrügern noch mehr Tür und Tor geöffnet.
Fr33male
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Re: PayPal aktualisiert AGB per 29.1.2015 zu Lasten Verkäufe

xullu hat geschrieben:was für eine Alternative hat man als Ebay Verkäufer ausser das alles auch wieder mit zu machen ?
Bei Ebay geht ja so gut wie nichts ohne Paypal.

Damit wird die Schraube ja mehr als Überdreht. Das geht garnicht was die vor haben. Damit wird den Betrügern noch mehr Tür und Tor geöffnet.
Kann ich nur Unterschreiben.
Man verkauft rund 95% weniger als die Konkurrenz die PayPal anbietet.
Ist echt total extrem geworden. Dabei dauert ne Überweisung max. 1 Tag wenn mans am Morgen macht ists meist noch am selben Tag da.
Diese gemütlichkeit ist okay, aber es hat echt Grenzen. Leider können, werden und wollen Käufer sich nie in die Lage von uns versetzen. Seit dem ich Selbständig bin bin ich viel Toleranter meinem Verkäufer gegenüber, wenn mal was passiert oder länger dauert weis ich das da Menschen sitzen Wie ich die manchmal einfach Überfordert sind oder es könnte auch was passiert sein.
Keiner riskiert hier Anzeigen oder Probleme mit Kunden wegen 100 € oder weniger.
Wenn wir von Zehntausenden Euros pro Bestellung reden, dann kann man mal überlegen auszuwandern bei 100 Bestellungen aber so :P
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catcat2
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Re: PayPal aktualisiert AGB per 29.1.2015 zu Lasten Verkäufe

Fr33male hat geschrieben: Keiner riskiert hier Anzeigen oder Probleme mit Kunden wegen 100 € oder weniger.
Ich zapple sogar bei einigen Kunden wegen Cents rum bis zum Gericht.
Wie soll ich das biddeschön verbuchen: "Hatte keine Lust mich mit den Kunden auseinanderzusetzen wg. den paar Öcken, deshalb fehlen xxxxEUR in der Bilanz, liebes Finanzamt"?
Wenn man in einem Land mit der höchsten Selbstmordquote weltweit lebt, freut man sich doch jeden Morgen, dass man überhaupt noch aufwacht.
Unwichtiges vom A**** der Welt
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Roadrunner22
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Re: PayPal aktualisiert AGB per 29.1.2015 zu Lasten Verkäufe

Seit wann musst du Bücher führen?
xullu
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Re: PayPal aktualisiert AGB per 29.1.2015 zu Lasten Verkäufe

Käuferschutz ist meiner Meinung nach schon Sinnvoll. Aber es wird ja nur auf dem Rücken des Verkäufers ausgetragen. Warum muss der ehrliche Verkäufer die Birne für die Schwarzen Schafe hinhalten. Das ist ja fast wie in der Schule wo einer aus der Reihe tanzt und alle dürfen nachsitzen.

Ich frage mich eh schon länger ob die Handhabe bei Ebay mit Paypal Kartellrechtlich überhaupt zulässig ist. Es wird ja nur deren Dienst zugelassen und nichts von aussen. Und dann ist es ein und der selbe Laden der dahinter steht. Da wo es Sinn macht schaut die EU nicht hin. Die kümmern sich lieber um Glühbirnen und Staubsauger.

Naja Paypal hätte in gleich die Gebühren mit anpassen sollen. Dann ärgert man sich nur einmal. Ich glaube aber das die gerade wollen das man sich regelmässig über die ärgert. Die sind bestimmt an Pharmakonzernen beteiligt die Blutdruckmittel vertreiben. Die man natürlich wieder nur per Paypal bestellen soll. Man was für ein Kreislauf.
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Pflanzenshop
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Re: PayPal aktualisiert AGB per 29.1.2015 zu Lasten Verkäufe

Hatte neulich gerade wieder so einen Fall. Kunde eröffnet Streitfall, weil seine Aquarienpflanze nach 4 Wochen eingegangen ist. Begründung: Die wich erheblich von der Beschreibung ab, sonst wäre sie ja nicht eingegangen. :durchdreh:
Jetzt wehr dich mal dagegen. Paypal ist das völlig egal und der Verkäufer ist der Dumme. Ich habe keine Zeit da jedesmal wegen ein paar Euro ein Theater zu veranstalten.

Was soll das erst werden, wenn solche Kleinbetrüger jetzt ein halbes Jahr Zeit haben, um sowas durchzuziehen?
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