Hallo!
Gerade von eBay bekommen...
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wir möchten Sie heute auf einige aktuelle Gerichtsentscheidungen aufmerksam machen, die Sie als gewerblicher Verkäufer beachten sollten. Weitere rechtliche Informationen finden Sie
auf dem eBay-Rechtsportal.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg beim Handeln auf unserem Marktplatz!
Ihr eBay-Team
Abwälzen von PayPal-Gebühren auf Käufer ist wettbewerbswidrig!
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 29.11.2007 (Az. 315 O 347/07) entschieden, dass das Abwälzen
von PayPal-Gebühren durch den Verkäufer auf den Käufer wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) einen Wettbewerbsverstoß darstellt. In dem konkreten Fall hatte der Verkäufer die PayPal-Gebühren verdeckt in die Versandkosten mit einberechnet. Ein offenes
oder verdecktes Abwälzen von eBay- und/oder PayPal-Gebühren stellt zudem einen Verstoß gegen
die eBay-Grundsätze dar.
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Grüße
P.Golz
APEGO
Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
- Diskussionsforum -
Hilfe und Erfahrungen von Händlern zum Thema Zahlungsdienstleister.
Eine sehr wichtige Sache beim E-Commerce ist das Geld und wie es vom Kunden zum Händler gelangt.
In diesem Unterforum geht es um das PayPal Konto und den PayPal Login, Banken, ein kostenloses Geschäftskonto eröffnen,
Erfahrungen mit Amazon Pay, Adyen, Klarna, Bitcoins, allgemeiner Banken Vergleich.
Wenn du z.B. ein PayPal Problem oder Ärger mit SEPA Zahlungen hast, dann gehört es hier in unser Bankenforum.
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- sotel_de
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Re: Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
Würde man sich mal 5 Minuten nehmen um das ganze Urteil zu lesen, würde man sehen, dass ebay das Urteil nur als Propaganda missbraucht, damit die Händler die PP Gebühren einfach so schlucken:
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte der eBay-Händler dem Käufer die PayPal-Gebühren in Rechnung gestellt, obwohl er in seinem Angebot an keiner Stelle darauf hingewiesen hat, dass zu den Kosten für die Ware und den Versand noch weitere Kosten anfallen. Dies berechtigt nach Auffassung des Landgerichts Hamburg zur Abmahnung.
Wer also vorher eindeutig schreibt, dass Paypal nur auf Anfrage bzw. Paypal Expressversand mehr kostet darf auch einen Aufpreis verlangen.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte der eBay-Händler dem Käufer die PayPal-Gebühren in Rechnung gestellt, obwohl er in seinem Angebot an keiner Stelle darauf hingewiesen hat, dass zu den Kosten für die Ware und den Versand noch weitere Kosten anfallen. Dies berechtigt nach Auffassung des Landgerichts Hamburg zur Abmahnung.
Wer also vorher eindeutig schreibt, dass Paypal nur auf Anfrage bzw. Paypal Expressversand mehr kostet darf auch einen Aufpreis verlangen.
Der Shop: http://www.sotel.de" target="_blank
Der Blog: http://www.sotel.de/blog" target="_blank
Der private Blog: http://www.hisky.de" target="_blank
Der Ladenshop: http://www.somorowsky.de" target="_blank
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Re: Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
Also nicht als solche ausgewiesen.ebay hat geschrieben:In dem konkreten Fall hatte der Verkäufer die PayPal-Gebühren verdeckt in die Versandkosten mit einberechnet.
Also doch ausgewiesen?In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte der eBay-Händler dem Käufer die PayPal-Gebühren in Rechnung gestellt,
Wenn der nachträglich Gebühren berechnet, die vorher für den Käufer nicht erkennbar waren, ist das natürlich ein Verstoß. Wer dagegen verschiedenen Versandmöglichkeiten anbietet und die Kosten dafür zuvor ausweist, hat auch kein Problem.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
Der Verkäufer hat die Paypal-Gebühren (evtl. in der AB-Kaufabwicklung) versteckt mit eingerechnet.
Also im Ebay-Angebot VK von 6,95 €. Käufer kauft, wählt bei Abwicklung dann Paypal, aus 6,95 € Versandkosten wurden 8,95 € Versandkosten.
Also im Ebay-Angebot VK von 6,95 €. Käufer kauft, wählt bei Abwicklung dann Paypal, aus 6,95 € Versandkosten wurden 8,95 € Versandkosten.
Re: Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
...außer mit EBay und PayPal. Und das höchstwahrscheinlich auch nur dann, wenn jemand petzt und auch nur als Warnschuss. So groß ist die Marktdurchdringung noch nicht, als dass PayPal damit Verkäufer vergrätzen würde, die wenigstens ab und an zum Umsatz beitragen (und durch höhere Versandkosten auch höhere Gebühren abwerfen).Wer dagegen verschiedenen Versandmöglichkeiten anbietet und die Kosten dafür zuvor ausweist, hat auch kein Problem.
In UK, wo man ohne PayPal auf EBay fast tot ist, greifen die wohl eher mal zu.
Re: Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
Sehr komische Newsmeldung,
die ist sowas von undurchsichtig.
A. hat der Verkäufer vorher drauf hingewiesen das bei PayPalzahlung Mehrkosten entstehen?
B. wurde eine extra Versandoption angeboten die er dann PayPalVersand nannte?
C. hat er PayPal als freiwillige Leistung in der Kaufabwicklung oder in der Kundenkorrespondenz angeboten?
Alles mehr als komisch, was uns eBay da sagen will.
Alls Verkäufer habe ich das Recht alle Kosten die mir bei einem Verkauf enstehen in meinen Preisen einzupflegen,
dass kann einem Richter sowas von Scheiß egal sein, sowas nennt sich freie Marktwirtschaft.
Und eBay geilt sich jetzt an der Entscheidung sowas von auf und hat wahrscheinlich schon einen Orgasmus nach dem anderen bekommen
die ist sowas von undurchsichtig.
A. hat der Verkäufer vorher drauf hingewiesen das bei PayPalzahlung Mehrkosten entstehen?
B. wurde eine extra Versandoption angeboten die er dann PayPalVersand nannte?
C. hat er PayPal als freiwillige Leistung in der Kaufabwicklung oder in der Kundenkorrespondenz angeboten?
Alles mehr als komisch, was uns eBay da sagen will.
Alls Verkäufer habe ich das Recht alle Kosten die mir bei einem Verkauf enstehen in meinen Preisen einzupflegen,
dass kann einem Richter sowas von Scheiß egal sein, sowas nennt sich freie Marktwirtschaft.
Und eBay geilt sich jetzt an der Entscheidung sowas von auf und hat wahrscheinlich schon einen Orgasmus nach dem anderen bekommen
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--- Den Letzten die Hunde ---
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Re: Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
http://www.it-recht-kanzlei.de/index.ph ... w&cid=2465" target="_blank" target="_blank
Noch einmal: Es geht nicht darum, dass die Erhebung von Paypal-Gebühren wettbewerbsrechtlich problematisch ist. Man darf das machen, man muss nur deutlich darauf hinweisen.
Wenn man in seinem Ebay-Angebot reinschreibt: Zahlungsart Paypal zzgl. 2 € - ist alles in Butter.
Das Urteil ist absolut logisch und völlig korrekt!
Noch einmal: Es geht nicht darum, dass die Erhebung von Paypal-Gebühren wettbewerbsrechtlich problematisch ist. Man darf das machen, man muss nur deutlich darauf hinweisen.
Wenn man in seinem Ebay-Angebot reinschreibt: Zahlungsart Paypal zzgl. 2 € - ist alles in Butter.
Das Urteil ist absolut logisch und völlig korrekt!
Zuletzt geändert von user-gelöscht am 15. Feb 2008 17:41, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
So lange du das im Rahmen der PAngV machst, wird da auch kein Richter was gegen einwenden.Alls Verkäufer habe ich das Recht alle Kosten die mir bei einem Verkauf enstehen in meinen Preisen einzupflegen,
dass kann einem Richter sowas von Scheiß egal sein, sowas nennt sich freie Marktwirtschaft.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
So ganz klar ist mir das noch nicht. Aus dem verlinkten Artikel:
Wer jedoch die Bezahlung mit PP an einen teureren Versand koppelt (Express o.ä.), dieser teurere Versand auch ohne PP zur Verfügung steht und auch vorher auf die Kosten dieses Versandes hingewiesen wurde, sollte es rechtlich einwandfrei sein.
Mir stellt sich da die Frage, woraus denn in konkreten Fall die PP-Kosten hergeleitet werden konnten. Hat der Verkäufer hier vielleicht die Bezahlung per PP angeboten und dann einfach mehr für den gleichen Versand verlangt, als wenn es ohne PP gewesen wäre. Dann ist das Urteil korrekt, wenn zuvor nur die Versandkosten und nicht der erhöhte Betrag bei Zahlung per Paypal angegeben wurde.In seinem Angebot machte der Beklagte an keiner Stelle Angaben darüber, dass zu den in den Auktionstexten bereits angegebenen Kosten für Produkt und Versand für den Käufer weitere Kosten hinzukommen, wenn der Käufer mit PayPal zahlt. Die ihm entstehenden Gebühren reichte der Bekagte jedoch in seinen Rechnungen an seine Kunden weiter.
Wer jedoch die Bezahlung mit PP an einen teureren Versand koppelt (Express o.ä.), dieser teurere Versand auch ohne PP zur Verfügung steht und auch vorher auf die Kosten dieses Versandes hingewiesen wurde, sollte es rechtlich einwandfrei sein.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
Ganz einfach:
Ebay-Angebot (Es wird PayPal als Zahlart angeboten):
Produkt: EUR 10
Versand: EUR 5
Verkaufsabwicklung (also nach Vertragsschluss):
Produkt: EUR 10
Versand: EUR 5
Aufschlag: EUR 2
Auf der (Standard-)Rechnung macht AB daraus EUR 7 Versandkosten.
Ebay-Angebot (Es wird PayPal als Zahlart angeboten):
Produkt: EUR 10
Versand: EUR 5
Verkaufsabwicklung (also nach Vertragsschluss):
Produkt: EUR 10
Versand: EUR 5
Aufschlag: EUR 2
Auf der (Standard-)Rechnung macht AB daraus EUR 7 Versandkosten.
Re: Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
Also...
Verkäufer macht bei Ebay ein Angebot: Kaufpreis 99 € zzgl. 6,95 € Versandkosten - sonst nichts.
Zahlart:
Vorkasse
Paypal.
Käufer kauft bei Ebay.
Bekommt dann die (AB-)Erstkontaktmail
Clickt sich in die Kaufabwicklung. Er wählt Paypal aus und bekommt dann erst die zusätzlichen Paypal-Gebühren angezeigt. Reicht eigentlich schon...
Im konkreten Fall wurden die Paypal-Gebühren dann noch ohne weiteren Hinweis auf die Versandkosten aufgeschlagen. Also nicht wie bei Ebay ausgewiesen 6,95 €, sondern 8,95 € (weil halt 2 € Paypal-Gebühren in die VK mit reingerechnet wurden).
Verkäufer macht bei Ebay ein Angebot: Kaufpreis 99 € zzgl. 6,95 € Versandkosten - sonst nichts.
Zahlart:
Vorkasse
Paypal.
Käufer kauft bei Ebay.
Bekommt dann die (AB-)Erstkontaktmail
Clickt sich in die Kaufabwicklung. Er wählt Paypal aus und bekommt dann erst die zusätzlichen Paypal-Gebühren angezeigt. Reicht eigentlich schon...
Im konkreten Fall wurden die Paypal-Gebühren dann noch ohne weiteren Hinweis auf die Versandkosten aufgeschlagen. Also nicht wie bei Ebay ausgewiesen 6,95 €, sondern 8,95 € (weil halt 2 € Paypal-Gebühren in die VK mit reingerechnet wurden).
Re: Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
Man könnte auch sagen, das Ebay den Verkäufer mit dem Verbot auf Ebay Paypalgebühren z.B. in Form von Zahlartzuschlägen zu erheben, zwingt, gegen aktuelle Rechtssprechung zu handeln.
Trage ich den Aufschlag in die Auktion ein, verhalte ich mich rechtlich korrekt, aber Ebay wird die Auktion löschen, oder den Verkäufer zwingen, dieses zu unterlassen.
Trage ich den Aufschlag in die Auktion ein, verhalte ich mich rechtlich korrekt, aber Ebay wird die Auktion löschen, oder den Verkäufer zwingen, dieses zu unterlassen.
Re: Noch ein Grund PayPal nicht zu benutzen....
Kann man so nicht sagen...Man könnte auch sagen, das Ebay den Verkäufer mit dem Verbot auf Ebay Paypalgebühren z.B. in Form von Zahlartzuschlägen zu erheben, zwingt, gegen aktuelle Rechtssprechung zu handeln.
Ich finde das Urteil absolut richtig und konsequent. Das Ebay/Paypal in den AGB verboten hat entsprechende Gebühren zu nehmen - das mag man persönlich gut finden oder nicht - man muss es hinnehmen. Ebay zwingt einen nicht gegen aktuelle Rechtsprechung zu handeln.
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