Hallo,
wir betreiben einen Online Shop für Möbel und nutzen für Rechnungs-und Ratenkauf sowie Lastschrift seit Jahren Ratepay.
Was mir dabei extrem missfällt ist die Tatsache, dass ein Kunde sofort durch Ratepay abgelehnt wird, wenn die Bestelladresse von der Lieferadresse abweicht. Gerade bei der Einrichtung einer neuen Wohnung oder eines neuen Hauses ist es bnicht ungewöhnlich, dass der Kunde seine Möbel gleich an die neue Adresse geliefert haben möchte. Allerdings führt dies wie gerade beschrieben automatisch zur Ablehnung.
Kennt ihr einen Anbieter, der den Kunden bei Differenz der Bestell- und Lieferadresse nicht gleich ablehnt ?
Und wie hoch sind eure Ablehnungsquoten in etwa bei den drei genannten Zahlungsarten ?
Wir haben z.B. beim Ratenkauf eine knapp 80%ige Ablehnungsquote, was ich schon für enorm hoch halte.
Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
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- fossi
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Re: Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
Secupay lehnt abweichende Lieferadressen nicht ab, aber übernimmt dann keinerlei Haftung mehr = volles Eigenrisiko. Irgendwie logisch, denn die Haupt-Kundenadresse wird für deren Scoringverfahren genutzt.
Das wird bei allen Anbietern ähnlich ablaufen.
Das wird bei allen Anbietern ähnlich ablaufen.
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Re: Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
Ich verstehe dabei aber nicht, was die Anbieter dann daran hindert, einfach die Bestelladresse für das Scoring heranzuziehen.
Die Logik erschließt sich mir einfach nicht, warum Bestell- und Lieferadresse gleich sein müssen.
Die Logik erschließt sich mir einfach nicht, warum Bestell- und Lieferadresse gleich sein müssen.
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Re: Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
Weil der potenzielle Betrüger dann als Rechnungsadresse die "gute Adresse" angibt und als Lieferadresse eine leerstehende Wohung (whatever). Ist doch logisch?dido30 hat geschrieben:Ich verstehe dabei aber nicht, was die Anbieter dann daran hindert, einfach die Bestelladresse für das Scoring heranzuziehen.
Die Logik erschließt sich mir einfach nicht, warum Bestell- und Lieferadresse gleich sein müssen.
Re: Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
Damit schützen Sie sich vor Betrugsversuche.
PS. André war schneller. Hab ich jetzt geschlafen oder wurden mir die in der zwischenzeit geschriebene Beiträge nicht angezeigt. Liegt wahrscheinlich an mir, sollte nicht 3 Sachen gleichzeitig machen.
PS. André war schneller. Hab ich jetzt geschlafen oder wurden mir die in der zwischenzeit geschriebene Beiträge nicht angezeigt. Liegt wahrscheinlich an mir, sollte nicht 3 Sachen gleichzeitig machen.
Re: Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
Hmm, macht Sinn.
Leider für unseren Usercase, bei dem es ganz normal ist, dass der Kunde 4-stellige Warenkörbe gerne auf Rechnung zahlen will und die Ware an seinen neuen Wohnort liefern lassen möchte, sehr unglücklich!
Leider für unseren Usercase, bei dem es ganz normal ist, dass der Kunde 4-stellige Warenkörbe gerne auf Rechnung zahlen will und die Ware an seinen neuen Wohnort liefern lassen möchte, sehr unglücklich!
Re: Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
Wenn du den Rechnungskauf selber abwickelst, kannst du es ja bezüglich "abweichende Lieferadresse" ja handhaben wie du es magst.
Re: Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
Das ist korrekt, jedoch haben wir das einmal versucht und da war der Aufwand so groß, das wir es wieder eingestellt haben.
Habt ihr mit der selbstdurchgeführen Bonitätsprüfung etc denn gute Erfahrungen gemacht ?
Habt ihr mit der selbstdurchgeführen Bonitätsprüfung etc denn gute Erfahrungen gemacht ?
Re: Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
Biete kein Rechnungskauf an, hier im Forum gibt es aber durchaus Kollegen die den Rechnungskauf erfolgreich selber abwickeln. Zur jeglicher Branche und durchschnittlichem Warenwert kann ich aber nichts sagen. Wäre mir persönlich beim 4-Stelligen Warenwert zu heikel, aber dann würde die abweichende Lieferadresse halt funktionieren.
Re: Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
Der Wunsch ist normal. Aber auch in der Offline-Realität nicht möglich.dido30 hat geschrieben:Hmm, macht Sinn.
Leider für unseren Usercase, bei dem es ganz normal ist, dass der Kunde 4-stellige Warenkörbe gerne auf Rechnung zahlen will und die Ware an seinen neuen Wohnort liefern lassen möchte, sehr unglücklich!
Re: Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
Wir wickeln selber ab und haben es noch nie bereut.Nico-2012 hat geschrieben:Biete kein Rechnungskauf an, hier im Forum gibt es aber durchaus Kollegen die den Rechnungskauf erfolgreich selber abwickeln. Zur jeglicher Branche und durchschnittlichem Warenwert kann ich aber nichts sagen. Wäre mir persönlich beim 4-Stelligen Warenwert zu heikel, aber dann würde die abweichende Lieferadresse halt funktionieren.
In dem Zahlungsbereich und auch in der Branche Möbel und co ist es durchaus üblich und gängige Praxis Anzahlungen in Höhe bis 75 % zu verlangen.
So minimiert man das Ausfallrisiko ungemein.
Bei Selbstabfrage Boni erhält man eigentlich bei komplett neuen Adressen auch keine Auskunft oder eben genau diese Auskunft.. unbekannt. (not ident)
Da würden auch wir Rechnungskauf ablehnen.
Re: Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
Dank dir für die Antwort.
So ganz verstehe ich es immer noch nicht, dass nicht die Bestelladresse für die Bonitätsprüfung bei abweichender Lieferadresse genutzt wird.
Selbstredend muss der Name bei abweichender Lieferadresse mit der Bestelladresse übereinstimmen. Dann kann man doch die Bestelladresse für die Bonitätsprüfung nutzen. Ob derjenige dann später woanders hinzieht und seine Ware dorthin geliefert haben will, spielt für seine Bonität zum Zeitpunkt der Bestellung doch keine Rolle.
Oder habe ich hier einen Denkfehler ?
So ganz verstehe ich es immer noch nicht, dass nicht die Bestelladresse für die Bonitätsprüfung bei abweichender Lieferadresse genutzt wird.
Selbstredend muss der Name bei abweichender Lieferadresse mit der Bestelladresse übereinstimmen. Dann kann man doch die Bestelladresse für die Bonitätsprüfung nutzen. Ob derjenige dann später woanders hinzieht und seine Ware dorthin geliefert haben will, spielt für seine Bonität zum Zeitpunkt der Bestellung doch keine Rolle.
Oder habe ich hier einen Denkfehler ?
Re: Fragen zu Rechnungskaufs-Anbietern
Du schließt den Vertrag mit der Rechnungsadresse. So soll sichergestellt werden, dass der Besteller auch Dein Vertragspartner ist und nicht irgendwer aus dem Telefonbuch.dido30 hat geschrieben:Dank dir für die Antwort.
So ganz verstehe ich es immer noch nicht, dass nicht die Bestelladresse für die Bonitätsprüfung bei abweichender Lieferadresse genutzt wird.
Selbstredend muss der Name bei abweichender Lieferadresse mit der Bestelladresse übereinstimmen. Dann kann man doch die Bestelladresse für die Bonitätsprüfung nutzen. Ob derjenige dann später woanders hinzieht und seine Ware dorthin geliefert haben will, spielt für seine Bonität zum Zeitpunkt der Bestellung doch keine Rolle.
Oder habe ich hier einen Denkfehler ?
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