Richtig. Aber wie du schon so schön zitiert hast:Kurz: Unterschrift ist nicht grundsätzlich Pflicht ! Geht auch ohne. War mir so auch nicht klar.
Den Zahlungsempfänger trifft - wie bisher auch - die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines vom Zahler autorisierten Mandats.
Da kein Mandat vorliegt wird der Beweis eines vorliegenden Mandats nicht gelingen. Also Brief an die Bank mit Aufforderung den Betrag zurückzubuchen und fertig.