Wir haben eine Bestellung aus der Ukraine erhalten. Rechnung ist ohne MwSt, da Drittland. Soweit klar.
Es geht um Verbrauchsartikel im Wert von unter 30 Euro. Versand per Einschreiben.
Hat da jemand Erfahrung? Reicht das ausgefüllte CN22? Sollte/muss eine Rechnung außen dran?
Versand in die Ukraine - was beachten?
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Versand in die Ukraine - was beachten?
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Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
Internationale Handelsrechnung wirst Du wohl noch bei packen müssen.
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Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
Die normale Rechnung reicht dann nicht? Ist nur auf Deutsch ...
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Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
Die Deutsche ist nur innerhalb der EU gültig, sogar in die Schweiz muss normalerweise die Internationale herhalten. Musst Du in 4facher Ausfertigung beilegen, wenn ich mich nicht irre.
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Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
Hallo Ralf,
nein die normale deutsche Rechnung reicht nicht. Zollinhaltseerklärung brauchst du in englisch oder französisch. Vordrucke bekommst du beim Postamt. Die Handelsrechnung wird in doppelter Ausführung ebenfalls benötigt, vermutlich auch in englisch oder französisch.
Grüße
Hendrik Wiedemann
nein die normale deutsche Rechnung reicht nicht. Zollinhaltseerklärung brauchst du in englisch oder französisch. Vordrucke bekommst du beim Postamt. Die Handelsrechnung wird in doppelter Ausführung ebenfalls benötigt, vermutlich auch in englisch oder französisch.
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Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
Vielen Dank. Ich glaube, wir lehnen die Bestellung ab und versenden künftig nur noch in die EU + Schweiz/Liechtenstein. Bei letzteren gab es ohne jegliche Deklaration noch nie Probleme.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
CN23 braucht man echt zwingend wegen jedem Schei**?
Wir verkaufen bei ebay relativ oft in alle möglichen und unmöglichen Länder der Welt.
Alles was klein und merklich unter 100 Euro liegt, versenden wir als (Einschreibe-)brief, da kommt bloß eine Rechnung in die Versandtasche, und das war es. Wir schreiben weder CN22 noch CN23.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass es höchsten für den Empfänger ein Problem ist, wenn ein Zollzettel fehlt. Liege ich da falsch?
Lediglich bei Paketversand machen wir ein CN23, aber auch da lediglich mit einfacher Rechnung.
PS: Mir ist klar dass bei Aufträgen ab 1.000 Euro strengere Bestimmungen gelten. Ich beziehe mich hier ausdrücklich auf Aufträge die klar unter dieser Grenze liegen.
Wir verkaufen bei ebay relativ oft in alle möglichen und unmöglichen Länder der Welt.
Alles was klein und merklich unter 100 Euro liegt, versenden wir als (Einschreibe-)brief, da kommt bloß eine Rechnung in die Versandtasche, und das war es. Wir schreiben weder CN22 noch CN23.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass es höchsten für den Empfänger ein Problem ist, wenn ein Zollzettel fehlt. Liege ich da falsch?
Lediglich bei Paketversand machen wir ein CN23, aber auch da lediglich mit einfacher Rechnung.
PS: Mir ist klar dass bei Aufträgen ab 1.000 Euro strengere Bestimmungen gelten. Ich beziehe mich hier ausdrücklich auf Aufträge die klar unter dieser Grenze liegen.
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Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
Wenn der Importeur den Zoll verweigert, muss es der Exporteur entrichten.roman hat geschrieben:Ich bin eigentlich der Meinung, dass es höchsten für den Empfänger ein Problem ist, wenn ein Zollzettel fehlt. Liege ich da falsch?
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Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
Ich versende ja auch in alle Welt per Einschreiben und lege nie mehr als die normale Rechnung bei?
Bestenfalls klebe ich die grünen Zollaufkleber auf - Warenwerte meist um 50EUR.
Probleme wegen Zoll hatte ich noch nie - zumindest keine Rückemeldungen.
Michael
Bestenfalls klebe ich die grünen Zollaufkleber auf - Warenwerte meist um 50EUR.
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e b a y ? N e i n D a n k e ! ! ! /-(
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Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
Quelle: http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag ... 009-01.pdf
Sendungen mit Waren an Empfänger in Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie in EU-Ausnahme gebiete sind mit der Zollinhaltserklärung „CN 22“ zu versehen
Ab einem Warenwert von zzt. 319 EUR ist die Zollinhalts erklärung „CN 23“ zu verwenden.
Die Zollinhaltserklärungen „CN 22“ und „CN 23“ sind entweder in Englisch, Französisch oder der Sprache des Empfängerlandes auszufüllen.
Beim Versand von Handelswaren fügen Sie Ihrer Sendung bitte eine Handelsrechnung oder Pro-forma-Rechnung bei und befestigen Sie diese außen fest an der Sendung in einerselbstklebenden Klarsichthülle.
@Ralf: Wenn die Info stimmt (und ich habe weder auf der Zollseite noch sonstwo auf die schnelle was gegenteiliges gefunden), dann sollte Dein Ukrainer überhaupt kein Problem sein, und easy abwickelbar sein (in der Praxis ist der das sowieso, aber auch für die Theorie müsste es reichen)
Sendungen mit Waren an Empfänger in Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie in EU-Ausnahme gebiete sind mit der Zollinhaltserklärung „CN 22“ zu versehen
Ab einem Warenwert von zzt. 319 EUR ist die Zollinhalts erklärung „CN 23“ zu verwenden.
Die Zollinhaltserklärungen „CN 22“ und „CN 23“ sind entweder in Englisch, Französisch oder der Sprache des Empfängerlandes auszufüllen.
Beim Versand von Handelswaren fügen Sie Ihrer Sendung bitte eine Handelsrechnung oder Pro-forma-Rechnung bei und befestigen Sie diese außen fest an der Sendung in einerselbstklebenden Klarsichthülle.
@Ralf: Wenn die Info stimmt (und ich habe weder auf der Zollseite noch sonstwo auf die schnelle was gegenteiliges gefunden), dann sollte Dein Ukrainer überhaupt kein Problem sein, und easy abwickelbar sein (in der Praxis ist der das sowieso, aber auch für die Theorie müsste es reichen)
Zuletzt geändert von roman am 24. Jun 2010 18:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
Das hängt halt vom Warenwert, dem Kunden und Land ab. Bei uns hatte mal eine Schweizerin den Zoll verweigert, wir durften dann entscheiden ob wir es begleichen oder zurückholen.
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Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
Nee. Das gilt für GLS & Co ... die können in der Tat beim Absender nachfordern wenn der Empfänger die Zollrechnung nicht beglich.HHGAG hat geschrieben:Wenn der Importeur den Zoll verweigert, muss es der Exporteur entrichten.
Aber ein Brief/Paket dass mit der Post verschickt wird, wird dem Empfänger NUR dann ausgefolgt wenn er die Zollkosten bezahlt (die werden dann ja quasi per Nachnahme zeitgleich mit der Zustellung eingehoben). Zahlt er die Zollkosten nicht, bekommt er die Sendung nicht. Zahlt er weiterhin nicht, geht die Sendung irgendwann mal wieder zurück an den Absender.
Das gilt für Sendungen die am Postschalter abgegeben werden. Wenn man spezielle DHL-Vertragsservices nutzt, können ggf. die selben Regelungen wie bei GLS & Co gelten (aber für Non-EU-Sendungen nützt hier im Forum wohl praktisch keiner ein besonderes Vertragsprodukt).
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Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
Ja, nur die Ausnahme ist eben die Post und nicht umgekehrt. Die Post hat Sondervereinbahrungen mit einigen Ländern.
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Re: Versand in die Ukraine - was beachten?
Genau das habe ich ja geschrieben.HHGAG hat geschrieben:Ja, nur die Ausnahme ist eben die Post und nicht umgekehrt. Die Post hat Sondervereinbahrungen mit einigen Ländern.
Auf der einen Seite ist die Post (geregelt u.a. durch den Weltpostvertrag, der so ziemlich weltweit die selben services garantiert). Hier kann quasi nix schiefgehen.
Auf der anderen Seite die "privaten" Paketdienste. Für b2b ganz OK, aber für b2c würde ich Dir in nicht-EU-Länder absolut davon abraten. Hier ist das Risiko unkalkulierbar, da die das Paket dem Kunden zustellen, und ob der danach die Zollrechnung bezahlt, steht in den Sternen (wenn er es nicht tut, darfst Du zahlen).
Naja, dass der Kunde ein Paket annimmt, dazu kann man ihn nicht zwingen. Weder in Deutschland noch sonstwo. Aber - wenn mit der Post verschickt - bekommt man die Sendung wieder retour, hat die Ware wieder hier und muß auch keine Nebenkosten bezahlen (abgesehen natürlich vom Hinversand und in manchen Fällen von Rückleitungskosten, die jedoch - wenn überhaupt - eher gering sind).HHGAG hat geschrieben:Bei uns hatte mal eine Schweizerin den Zoll verweigert, wir durften dann entscheiden ob wir es begleichen oder zurückholen.
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