Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Antworten
Benutzeravatar
DSA
Beiträge: 179
Registriert: 7. Jun 2015 16:26

Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz

Hallo an alle Händler,

Verbraucher hat über eBay bei uns gekauft und den Artikel zurückgesendet. Diesen können wir nur noch mit Abschlag verkaufen, da der Käufer die original Verpackung rabiat geöffnet hat. Wertersatz geltend machen?

Eine Rückgabeanfrage über Ebay haben wir vorab akzeptiert und können nun leider nur die gesamte Summe erstatten. Macht es Sinn den eBay Kundendienst anrufen?

Danke vorab


3 Monate gratis Händlerbund
SoLaWi
Beiträge: 543
Registriert: 31. Mär 2016 19:43

Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz

Selbst ohne Verkaufsverpackung wäre der Widerruf gültig. Als Wertersatz würde ich 10-30 % geltend machen. Je nach Branche / Produkt. Kunde vorab darüber informieren und fragen ob es beim Widerruf bleiben soll. Eventuelle Versandkosten müsste er aber übernehmen engel

Wobei da halt immer das Risiko mit negativen Bewertungen ist...
00diva00
Beiträge: 75
Registriert: 19. Mär 2014 14:13

Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz

Wie soll der Kundendienst da helfen?

Da ihr selbst Hersteller seit, solltet ihr dann nicht auch mit wenig Aufwand und ohne Drama, an eine neue Verpackung kommen?
regalboy
Beiträge: 10030
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz

Seit wann sind in Sachen defekter oder fehlender Verpackung Abschläge erlaubt? :shock:
Benutzeravatar
degraf
Beiträge: 14453
Registriert: 21. Sep 2009 12:18
Land: Deutschland

Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz

Unbeschädigte Originalverpackung als Bedingung für ein Widerrufsrecht ist unzulässig. Der Händler muss zurücknehmen, kann aber auch für die beschädigte Verpackung (und natürlich auch für beschädigte Ware) Schadensersatz verlangen.
http://www.fernabsatz-gesetz.de/grundla ... srecht.htm
regalboy
Beiträge: 10030
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz

degraf hat geschrieben:
Unbeschädigte Originalverpackung als Bedingung für ein Widerrufsrecht ist unzulässig. Der Händler muss zurücknehmen, kann aber auch für die beschädigte Verpackung (und natürlich auch für beschädigte Ware) Schadensersatz verlangen.
http://www.fernabsatz-gesetz.de/grundla ... srecht.htm
Da halte ich gegen. Ist ja auch logisch: Der Kunde hat das Recht, die Ware zu benutzen. Das kann er aber nicht, wenn er die Verpackung (wenn z.B. eingeschweißt) nicht beschädigt
Benutzeravatar
degraf
Beiträge: 14453
Registriert: 21. Sep 2009 12:18
Land: Deutschland

Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz

Dazu müsste man genaueres wissen, ich bin jetzt davon ausgegangen, dass die Beschädigung ("rabiat") vermeidbar war.
Auch, ob die Verpackung bei diesem Artikel wirklich wichtig war, oder z.B. nur ein mehr oder weniger neutraler Karton, wissen wir ja nicht.
Benutzeravatar
brixmaster
Beiträge: 367
Registriert: 17. Apr 2008 13:21
Land: Deutschland

Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz

Wenn kein Händler mehr solche Waren mit Kurstoffverpackung (wo man diese mit dem Messer öffnen muss) verkaufen würde, da würden die Hersteller sich das 2*überlegen, solche verschweißten Verpackungen in den Verkehr zu bringen.

Es gibt auch Hersteller die haben solche Verpackungen in der Art, aber mit Druckverschluss und Siegel.
Benutzeravatar
gato77
Beiträge: 1698
Registriert: 24. Okt 2011 15:15
Land: Deutschland

Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz

brixmaster hat geschrieben:Wenn kein Händler mehr solche Waren mit Kurstoffverpackung (wo man diese mit dem Messer öffnen muss) verkaufen würde, da würden die Hersteller sich das 2*überlegen, solche verschweißten Verpackungen in den Verkehr zu bringen.

Es gibt auch Hersteller die haben solche Verpackungen in der Art, aber mit Druckverschluss und Siegel.
:shock: Welche Schuld hat denn der Händler wenn der Hersteller solche Verpackungen nutzt? Ich hasse die Dinger, würde es aber nie dem Händler sondern dem Hersteller anlasten :gruebel:
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information