Hallo an alle Händler,
Verbraucher hat über eBay bei uns gekauft und den Artikel zurückgesendet. Diesen können wir nur noch mit Abschlag verkaufen, da der Käufer die original Verpackung rabiat geöffnet hat. Wertersatz geltend machen?
Eine Rückgabeanfrage über Ebay haben wir vorab akzeptiert und können nun leider nur die gesamte Summe erstatten. Macht es Sinn den eBay Kundendienst anrufen?
Danke vorab
Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz
- Diskussionsforum -
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Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz
Selbst ohne Verkaufsverpackung wäre der Widerruf gültig. Als Wertersatz würde ich 10-30 % geltend machen. Je nach Branche / Produkt. Kunde vorab darüber informieren und fragen ob es beim Widerruf bleiben soll. Eventuelle Versandkosten müsste er aber übernehmen
Wobei da halt immer das Risiko mit negativen Bewertungen ist...
Wobei da halt immer das Risiko mit negativen Bewertungen ist...
Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz
Wie soll der Kundendienst da helfen?
Da ihr selbst Hersteller seit, solltet ihr dann nicht auch mit wenig Aufwand und ohne Drama, an eine neue Verpackung kommen?
Da ihr selbst Hersteller seit, solltet ihr dann nicht auch mit wenig Aufwand und ohne Drama, an eine neue Verpackung kommen?
Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz
Seit wann sind in Sachen defekter oder fehlender Verpackung Abschläge erlaubt?
Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz
http://www.fernabsatz-gesetz.de/grundla ... srecht.htmUnbeschädigte Originalverpackung als Bedingung für ein Widerrufsrecht ist unzulässig. Der Händler muss zurücknehmen, kann aber auch für die beschädigte Verpackung (und natürlich auch für beschädigte Ware) Schadensersatz verlangen.
Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz
Da halte ich gegen. Ist ja auch logisch: Der Kunde hat das Recht, die Ware zu benutzen. Das kann er aber nicht, wenn er die Verpackung (wenn z.B. eingeschweißt) nicht beschädigtdegraf hat geschrieben:http://www.fernabsatz-gesetz.de/grundla ... srecht.htmUnbeschädigte Originalverpackung als Bedingung für ein Widerrufsrecht ist unzulässig. Der Händler muss zurücknehmen, kann aber auch für die beschädigte Verpackung (und natürlich auch für beschädigte Ware) Schadensersatz verlangen.
Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz
Dazu müsste man genaueres wissen, ich bin jetzt davon ausgegangen, dass die Beschädigung ("rabiat") vermeidbar war.
Auch, ob die Verpackung bei diesem Artikel wirklich wichtig war, oder z.B. nur ein mehr oder weniger neutraler Karton, wissen wir ja nicht.
Auch, ob die Verpackung bei diesem Artikel wirklich wichtig war, oder z.B. nur ein mehr oder weniger neutraler Karton, wissen wir ja nicht.
- brixmaster
- Beiträge: 367
- Registriert: 17. Apr 2008 13:21
- Land: Deutschland
Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz
Wenn kein Händler mehr solche Waren mit Kurstoffverpackung (wo man diese mit dem Messer öffnen muss) verkaufen würde, da würden die Hersteller sich das 2*überlegen, solche verschweißten Verpackungen in den Verkehr zu bringen.
Es gibt auch Hersteller die haben solche Verpackungen in der Art, aber mit Druckverschluss und Siegel.
Es gibt auch Hersteller die haben solche Verpackungen in der Art, aber mit Druckverschluss und Siegel.
Re: Ware zurück, Verpackung rabiat geöffnet, Wertersatz
Welche Schuld hat denn der Händler wenn der Hersteller solche Verpackungen nutzt? Ich hasse die Dinger, würde es aber nie dem Händler sondern dem Hersteller anlastenbrixmaster hat geschrieben:Wenn kein Händler mehr solche Waren mit Kurstoffverpackung (wo man diese mit dem Messer öffnen muss) verkaufen würde, da würden die Hersteller sich das 2*überlegen, solche verschweißten Verpackungen in den Verkehr zu bringen.
Es gibt auch Hersteller die haben solche Verpackungen in der Art, aber mit Druckverschluss und Siegel.
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