Unterhaltsanspruch beim FA anrechnen

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daytrader
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Unterhaltsanspruch beim FA anrechnen

Hallo,

meine Lebensgefährtin wohnt mit meinem Sohn in meinem Haus. Bis der kleine in die Kita kommt, unterhalte ich sie in Form von Verpflegung, keine Miete etc. Kennt sich jemand aus in welcher Höhe man solche Kosten bei FA anrechnen lassen kann?


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lallekalle
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Re: Unterhaltsanspruch beim FA anrechnen

Ich bin der Meinung, dass mein Steuerberater mich vor 3-4 Jahren mal darauf aufmerksam gemacht hatte, dass es einen Höchstsatz von ca. 8000 EUR / Jahr gab. Ich hatte wenn ich mich recht erinnere für ein Jahr die Höhe von 9600 EUR geltend gemacht. Das Finanzamt wollte dieses nicht anerkennen, und hatte beim Steuerberater mehrfach nachgefragt - und ich musste dann nachweisen aus was dieses besteht (anteilige Miete, Versicherungen, Verpflegung u.s.w). Danach wurde dieses akzeptiert. Der Betrag war schon alleine deshalb so hoch, weil die Miete damals in München zugrunde gelegt wurde. Aufm Land kann man das wahrscheinlich nicht so ansetzen.

Hier würde ich - schon alleine weil es bei mir ein paar Fallstricken gab - auf jeden Fall Rücksprache mit dem Steuerberater halten.
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koshop
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Re: Unterhaltsanspruch beim FA anrechnen

Meines Wissens nach kannst du Unterhalt nur dann absetzen wenn auch eine Unterhaltspflicht besteht. Ausnahme: Der Person an die geleistet wird wurden öffentliche Mittel (z.B. Arbeitslosengeld II) wegen des geleisteten Unterhalts gestrichen:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 8 820 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. 2Der Höchstbetrag nach Satz 1 erhöht sich um den Betrag der im jeweiligen Veranlagungszeitraum nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 für die Absicherung der unterhaltsberechtigten Person aufgewandten Beiträge; dies gilt nicht für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die bereits nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 anzusetzen sind. 3Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.
Beantragen mit Anlage U. In dem Fall wohl Zeile 41 ankreuzen und Nachweise über Kürzungen beilegen.
https://www.steuertipps.de/steuererklae ... -unterhalt

Ob du allerdings Naturalien wie Verpflegung absetzen kannst weiss ich nicht. Im Zweifelsfall mal beim Finanzamt nachfragen. Vielleicht ist es dann besser einen konkreten Betrag zu überweisen um einen Nachweis zu haben der dann wieder in eine gemeinsame Haushaltskasse geht. Da kenn ich mich jetzt aber nicht im einzelnen aus.
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daytrader
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Re: Unterhaltsanspruch beim FA anrechnen

Die Unterhaltspflicht ergibt sich meiner Meinung nach automatisch aus § 1615l BGB.

Die Vaterschaft ist anerkannt.
foot

Re: Unterhaltsanspruch beim FA anrechnen

Das du der Vater bist ist vollkommen unbedeutend, denn für diese Aufwendungen gibt es im steuerlichen Sinne ja das Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kindesunterhalt ect.

Was du suchst ist wohl eher das.

§ 33a Abs. 1 EStG

siehe auch Urteil Bundesfinanzhof zu finden unter Haufe und co. über google

BFH, Urteil v. 29.5.2008 - III R 23/07


(Rechtsberatungen können nicht gegeben werden, da keine Ahnung)
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