Ein Amazon Kunde aus Österreich hat mich nachträglich angeschrieben.
Er braucht das Produkt für seine Firma und ich solle bitte eine Rechnung ohne MwSt. schicken.
Eine gültige UID Nr. hat er auch.
Nun ist meine Rechnung im voraus ja schon an ihn versendet worden und die Ware auch.
Was würdet ihr machen?
Geht das überhaupt über Amazon, oder hätte er besser über meinen Onlineshop bestellen sollen?
Es ist das erste Mal, dass ich diesen Fall habe.
Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Nichts. Er kann sich die USt. ja selbst bei Bedarf zurückholen.diver hat geschrieben:Was würdet ihr machen?
Du bist nicht dazu verpflichtet, eine USt.-"freie" Rechnung auszustellen, nur eine konforme Rechnung muss es sein.
Klar geht das über Amazon:
Wenn Du ihm bereits eine Rechnung über den Amazon-Betrag ausgestellt hast und diese USt. enthält, dann müsstest Du ihm die USt.-Differenz über Amazon zurückerstatten, die alte Rechnung stornieren und eine neue Rechnung ausstellen.
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Ähm....was denn jetzt.
Nichts machen, oder Erstattung und neue Rechnung.
Nichts machen, oder Erstattung und neue Rechnung.
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Lies nochmal mein Posting.
Was ich machen würde, hab ich geschrieben. Das bedeutet nicht, dass es nicht anders geht - daher auch die Theorie, wie Du das anstellen kannst.
Wie Du es machst ist Deine Sache.
Was ich machen würde, hab ich geschrieben. Das bedeutet nicht, dass es nicht anders geht - daher auch die Theorie, wie Du das anstellen kannst.
Wie Du es machst ist Deine Sache.
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Hi,
ich kann mich irren (bin ja kein Steuerberater), aber ich bin mir sehr sicher, das man VOR AUSLIEFERUNG die UstID prüfen muss.
Wenn man das nachträglich macht (wie in diesem Falle) bekommt man eben nicht unbedingt das Ergebnis vom Tag der Bestellung/Lieferung.
Wir hatten den Fall selbst aber via Amazon noch nie.
Mike
ich kann mich irren (bin ja kein Steuerberater), aber ich bin mir sehr sicher, das man VOR AUSLIEFERUNG die UstID prüfen muss.
Wenn man das nachträglich macht (wie in diesem Falle) bekommt man eben nicht unbedingt das Ergebnis vom Tag der Bestellung/Lieferung.
Wir hatten den Fall selbst aber via Amazon noch nie.
Mike
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Wieder mal dieses Gerücht man seie nicht dazu verpflichtet einem Händler aus dem EU Ausland eine netto Rechnung auszustellen.
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Auf deinen Gegenbeweis warten wir alle schon seit Monaten.
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Interessiert mich dann jetzt aber auch mal - gerne auch per PN wenn es streng geheim ist.fussel hat geschrieben:Auf deinen Gegenbeweis warten wir alle schon seit Monaten.
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
bitte lieber hier, das interessiert mich (und andere wahrscheinlich) auch...
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Gern hier im Forum, aber nicht an dieser Stelle, sondern hier: http://www.sellerforum.de/buchhaltung-s ... ungen-f50/neimles hat geschrieben:bitte lieber hier, das interessiert mich (und andere wahrscheinlich) auch...
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Ich frage mich wie man überhaupt auf die absurde Idee kommen kann dass es optional wäre eine rechtskonforme Rechnung auszustellen!?! Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nun mal (bei Angabe von UID Nummer) als steuerfrei auszustellen, hier den "Beweis" dieser Tatsache einzufordern ist kreativ.
Aber um den "Beweis" dennoch gerne zu liefern:
Jemand der mag soll mir doch seine URL zum Webshop geben und sich danach auf meine höfliche Mailnachfrage weigern mir eine Netto Rechnung auszustellen. Wir werden den Rechtsstreit dann gerne hier Live-Tickern. Natürlich nur sofern das Produktsortiment eine gewerbliche Bestellung nachvollziehbar ermöglicht...
Aber um den "Beweis" dennoch gerne zu liefern:
Jemand der mag soll mir doch seine URL zum Webshop geben und sich danach auf meine höfliche Mailnachfrage weigern mir eine Netto Rechnung auszustellen. Wir werden den Rechtsstreit dann gerne hier Live-Tickern. Natürlich nur sofern das Produktsortiment eine gewerbliche Bestellung nachvollziehbar ermöglicht...
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
es geht aber um amazon und das der verkäufer keine möglichkeit hat die uid zu prüfen. die uid wird von ama nicht übergeben, also ist der "buchnachweis" hier nicht erfüllt.
siehe: https://www.wko.at/Content.Node/Service ... U_FAQ.html
wenn sich tage später dann jemand meldet, muss keiner eine bereits abgeschlossene bestellung mehr ändern.
siehe: https://www.wko.at/Content.Node/Service ... U_FAQ.html
wenn sich tage später dann jemand meldet, muss keiner eine bereits abgeschlossene bestellung mehr ändern.
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
neimles hat geschrieben:wenn sich tage später dann jemand meldet, muss keiner eine bereits abgeschlossene bestellung mehr ändern.
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Merkwürdig konstruiert. Ich bestelle bei Amazon, und schicke direkt im Anschluss den Hinweis mit der UID Nummer an den Verkäufer. Wieso nimmst du an jmd ist so schlampig das erst "Tage danach" zu erledigen?neimles hat geschrieben:wenn sich tage später dann jemand meldet, muss keiner eine bereits abgeschlossene bestellung mehr ändern.
Davon abgesehen gibt es mittlerweile bereits die Möglichkeit dem Verkäufer seine UID Nummer im Zuge der Bestellung zu übermitteln.
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Weil das der Normalfall ist.norwayfishing hat geschrieben: Wieso nimmst du an jmd ist so schlampig das erst "Tage danach" zu erledigen?
Die Kunden haben Ihre Steuernummer hinterlegt und wissen nicht das Amazon diese Daten dem Verkäufer NICHT mit übergibt. Das fällt den Kunden immer erst Tage später auf.
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
bei uns auch genauso in 100% der fälle. 1-2 tage nach versand bekommen wir die daten und versenden dann die rechnung. bisher war jede anfrage erst danach.fussel hat geschrieben:Weil das der Normalfall ist.norwayfishing hat geschrieben: Wieso nimmst du an jmd ist so schlampig das erst "Tage danach" zu erledigen?
Die Kunden haben Ihre Steuernummer hinterlegt und wissen nicht das Amazon diese Daten dem Verkäufer NICHT mit übergibt. Das fällt den Kunden immer erst Tage später auf.
und genau um diesen fall ging es.
niemand hat was dagegen, wenn ne uid gleich nach bestellung und noch vor versand kommt.
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
Und wie funktioniert das? Mir ist dafür keine Möglichkeit bekannt.norwayfishing hat geschrieben:Davon abgesehen gibt es mittlerweile bereits die Möglichkeit dem Verkäufer seine UID Nummer im Zuge der Bestellung zu übermitteln.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Verkauf über Amazon in anderes EU Land ohne Mwst
DAS ist natürlich ein wasserdichter Beweis. Mit live Ticker.norwayfishing hat geschrieben:Ich frage mich wie man überhaupt auf die absurde Idee kommen kann dass es optional wäre eine rechtskonforme Rechnung auszustellen!?! Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nun mal (bei Angabe von UID Nummer) als steuerfrei auszustellen, hier den "Beweis" dieser Tatsache einzufordern ist kreativ.
Aber um den "Beweis" dennoch gerne zu liefern:
Jemand der mag soll mir doch seine URL zum Webshop geben und sich danach auf meine höfliche Mailnachfrage weigern mir eine Netto Rechnung auszustellen. Wir werden den Rechtsstreit dann gerne hier Live-Tickern. Natürlich nur sofern das Produktsortiment eine gewerbliche Bestellung nachvollziehbar ermöglicht...
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