Was macht Ihr denn, wenn Ihr was kauft (in dem Fall Amazon)
(ein Bundle von 200 Teilen) also kein Einzelteil oder so.
Eigentlich nur für gewerbliche Käufer geeignet.
Neben dem Preis steht incl. Mwst.
Ware kam natürlich ohne Rechnung, nach 2 maliger Aufforderung wurde die Rechnung dann per Mail
(über Nachrichten Amazon) übermittelt.
Druck ich mir die eben aus. KLEINUNTERNEHMER
Ich schreib den an und da kommt dann nur rotzfrech.
Ich bin Kleinunternehmer
MFG
Diese MFG liebe ich ja wie Tomtensuppe
Was macht man denn in so einem Fall? Ama wird da nicht helfen.
Egal wo ich mittlerweile kaufe, alles nur Dilettanten
Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §19
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Seine Preise sind ja trotzdem inkl. MwSt. er darf sie nur nicht ausweisen. Von daher nichts oder weil es über Amazon läuft zurück senden?babys hat geschrieben:Was macht man denn in so einem Fall? Ama wird da nicht helfen.
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Verkauf die halt nach § 25
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
§25a !!
"Spaß macht, was Strom verbraucht."
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Stimmt. Hab den selbst nie benutzt und daher das "a" nicht mehr parat gehabt.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Sei froh, entgeht dir eine Menge an Komplikationen.
"Spaß macht, was Strom verbraucht."
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Jungs - das ist keine Ware zum Weiterverkaufen
Ich ärgere mich einfach - und nein, er darf nicht schreiben incl. MwSt.
Ich hab ihn jetzt aufgefordert mir die 50 Euro zu erstatten die es mich durch seine falschen Angaben mehr gekostet hat.
Mal sehen was passiert.
Ich ärgere mich einfach - und nein, er darf nicht schreiben incl. MwSt.
Ich hab ihn jetzt aufgefordert mir die 50 Euro zu erstatten die es mich durch seine falschen Angaben mehr gekostet hat.
Mal sehen was passiert.
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Er muss sogar. Denn wie schon erwähnt wurde, ist im Verkaufspreis die MwSt enthalten. Vielleicht liest du mal http://www.sellerforum.de/buchhaltung-s ... 11137.htmlbabys hat geschrieben:Ich ärgere mich einfach - und nein, er darf nicht schreiben incl. MwSt.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Er muss aber m.W. gleichzeitig irgendwo (AGB, Impressum, whatever) auf den Kleinunternehmerstatus hinweisen.
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Das ist strittig. Schützt aber vermutlich vor erfolgreichen Abmahnungen durch Konkurrenten.Wolkenspiel hat geschrieben:Er muss aber m.W. gleichzeitig irgendwo (AGB, Impressum, whatever) auf den Kleinunternehmerstatus hinweisen.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Ralf hat geschrieben:Er muss sogar. Denn wie schon erwähnt wurde, ist im Verkaufspreis die MwSt enthalten. Vielleicht liest du mal http://www.sellerforum.de/buchhaltung-s ... 11137.htmlbabys hat geschrieben:Ich ärgere mich einfach - und nein, er darf nicht schreiben incl. MwSt.
Nee Ralf da gabs eine Änderung
Das Thema gab es lange bei Ebay und definitiv darf da nicht mehr drunter incl. Mwst.
Und ich kann mir nicht vorstellen das es bei Ama anders ist.
Wenn ich es morgen schaffe, such ich mal
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Eine Änderung gab es in den letzten 10 Jahren ganz sicher nicht. Bestenfalls eine geänderte Einschätzung der unveränderten Rechtslage. Vielleicht waren da die gleichen "Fachleute" am Werk, die mir mal mit Verweis auf die MwStSystRL erklären wollten, dass die Umsätze der Kleinunternehmer in D steuerfrei sind.babys hat geschrieben:Ralf hat geschrieben:Er muss sogar. Denn wie schon erwähnt wurde, ist im Verkaufspreis die MwSt enthalten. Vielleicht liest du mal http://www.sellerforum.de/buchhaltung-s ... 11137.htmlbabys hat geschrieben:Ich ärgere mich einfach - und nein, er darf nicht schreiben incl. MwSt.
Nee Ralf da gabs eine Änderung
Das Thema gab es lange bei Ebay und definitiv darf da nicht mehr drunter incl. Mwst.
Nur zu. Vielleicht ist mir ja was entgangen ...babys hat geschrieben:Wenn ich es morgen schaffe, such ich mal
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Hier was mit Endpreis
http://www.shopanbieter.de/news/archive ... ehmer.html
Wie dem auch sei, er hatte nichts von §19 Kleinunternehmer stehen, und von mir kann keiner verlangen,
das ich die kompletten AGB durchlesenmuss.
Der hat einen Shop der macht Ebay und Amazon und alles nur hohe Preise,
Kleinunternehmer, das ich nicht lache.
http://www.shopanbieter.de/news/archive ... ehmer.html
Wie dem auch sei, er hatte nichts von §19 Kleinunternehmer stehen, und von mir kann keiner verlangen,
das ich die kompletten AGB durchlesenmuss.
Der hat einen Shop der macht Ebay und Amazon und alles nur hohe Preise,
Kleinunternehmer, das ich nicht lache.
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Meiner Meinung nach: Doch!babys hat geschrieben: Wie dem auch sei, er hatte nichts von §19 Kleinunternehmer stehen, und von mir kann keiner verlangen,
das ich die kompletten AGB durchlesenmuss.
DU kaufst auf einer B2C Plattform ein. ER/SIE muss sich an die PAngV halten.
Ärgerlich ohne Frage, aber im Zweifel hat nun mal der (gewerbliche) Käufer das nachsehen, wenn er vorher nicht alles liest bzw. kurz anfragt.
P.S.: Suchfunktion in den AGB/der Produktseite nach "Kleinun" oder "19" oder "UStG" könnte auch die Lesearbeit in 98 von 100 Fällen ersparen
Wenn du nachvollziehen kannst, dass er der Grenzen schon seit längerem überschreitet: Netter Hinweis an das FA oder große Keule, wenn das möglich ist.babys hat geschrieben: Der hat einen Shop der macht Ebay und Amazon und alles nur hohe Preise,
Kleinunternehmer, das ich nicht lache.
Ansonsten: Mund abwischen, Krönchen richten, WEITERMACHEN!
"Spaß macht, was Strom verbraucht."
- dance
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 5660
- Registriert: 5. Okt 2007 21:35
- Land: Deutschland
- Branche: Onlinehändler - Unternehmensberater (2001-2021)
- Wohnort: Augsburg
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
schick das Konvolut zurück, wenn es ohne ausgewiesene USt uninteressant ist.
2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Der Beitrag ist mir sehr gut bekannt und hat meine FAQ durchaus beeinflusst. Gut daran ist die Erläuterung, wie die Regelung zwischen Staat und Unternehmer funktioniert. Damit wird deutlich erklärt, dass eben die MwSt auch in den Preisen des Kleinunternehmers enthalten ist. Danach wird es aber auch gleich problematisch:
Das ist eine Aussage, die durch nichts belegt ist. Richtig ist daran nur, dass ausgewiesene USt abgeführt werden muss. Dabei geht es aber um die Ausweisung der USt auf Rechnungen. Die Angabe "inkl. MwSt" an Preisen ist keine Ausweisung (problematisch könnte es aber bei "inkl. 19% MwSt" werden, weil damit der enthaltene Steuerbetrag bestimmbar wäre), sondern der PAngV geschuldet.Allerdings darf ein Kleinunternehmer (um die Kunden nicht zu irritieren) keine Angaben zu einer (in Preisen oder Rechnungen) enthaltenen MwSt (=USt) machen. Tut er dieses doch, so entzieht ihm das Finanzamt (bei Kenntnis) i.d.R. den Kleinanlieger-Status und ihm droht eine Nachzahlung der USt für den entsprechenden Zeitraum (u.U. sogar von Beträgen, die er gar nicht auf seinen Rechnungen angesetzt und eingezogen hat).
Ich halte es auch für schwer vorstellbar, dass ein FA wegen einer solchen Angabe außerhalb von Rechnungen die Ust nachfordern würde. Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Kleinunternehmer versehentlich zu Beginn die USt auf der Rechnung ausgewiesen hatte. In den Fällen, wo eine Korrektur mit dem Rechnungsempfänger nicht erfolgreich war, wurde die USt dann auch abgeführt und damit hatte es sich. Es musste weder die USt für alle Umsätze abgeführt werden noch wurde der Kleinunternehmerstatus entzogen.
Ich habe seinerzeit über den Beitrag mit Frau Traub gesprochen. Da wurde klar, dass sie sich auch nicht mit allen Formulierungen wohl fühlt, weil sie in die steuerliche Materie nicht so tief eingestiegen ist. Sie hat darauf verwiesen, dass der eigentliche Hintergrund des Beitrags die "Endpreis-Lösung" ist, die bei Tradoria für Kleinunternehmer angewendet würde. Ich habe ihr zugestimmt, dass diese Lösung sachlich korrekt wäre, aber ggf. nachteilig für den Verwender.
Ich halte nach wie vor einen Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus in den AGB für ausreichend. Eine andere Lösung ist auch ein Sternchen-Hinweis, wenn er sich bei der Angabe "inkl. MwSt" direkt am Preis befindet. Dann steht z.B. unten auf der Seite "die in den Preisen enthaltene MwSt wird nach § 19 UStG auf der Rechnung nicht ausgewiesen".
Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand wegen einer solchen Konstruktion erfolgreich abgemahnt wurde.
Ganz ähnlich ist es ja auch bei Verkäufern, die die Differenzbesteuerung nach §25a UStG anwenden. Die schreiben auch "inkl. MwSt" und da zweifelt keiner dran, dass das stimmt.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Bei dem Thema gab es schon immer 2 Ansichten, wird sich wohl nie ändern.
Aber meines Wissens hat sich nichts geändert in letzter Zeit.
Bei verkauf (auch) an gewerbliche Kunden, sollte aufjedenfall ein Hinweis erfolgen, ansonsten wäre dies sicherlich irreführend aber ob der Hinweis direkt am Preis zu erfolgen hat ist wiederum eine andere Frage.
Aber meines Wissens hat sich nichts geändert in letzter Zeit.
Ein Hinweis wäre wünschenswert und sicherlich auch empfehlenswert, aber die frage ist wenn man ausschließlich an private Endkunden verkauft dies überhaupt nötig ist und nur auf der Rechnung sich ein Hinweis befinden muss?Ralf hat geschrieben:Ich halte nach wie vor einen Hinweis auf den Kleinunternehmerstatus in den AGB für ausreichend.
Bei verkauf (auch) an gewerbliche Kunden, sollte aufjedenfall ein Hinweis erfolgen, ansonsten wäre dies sicherlich irreführend aber ob der Hinweis direkt am Preis zu erfolgen hat ist wiederum eine andere Frage.
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Auch private Endkunden haben in seltenen Fällen ein Interesse an ausgewiesener Mehrwertsteuer, wenn die Ware außerhalb der EU exportiert werden soll. Aber denen ist es m.E. auch zuzumuten, sich vor dem Kauf zu informieren.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
- Technokrat
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 7021
- Registriert: 8. Mai 2014 12:14
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Schon alleine um einen unkomplizierten Ablauf zu haben, sollte der Kleinunternehmer sichtbar darauf hinweisen. Letzendlich steckt der ja in der Diskussion mit drin.
Gesetz und Praxis sind zwei Paar Stiefel. Wenn mich ein Kleinunternehmer nach einem faux pas auf die AGB verweisen würde, würde ich mir den und die AGB genauer anschauen. Es mag alles geregelt sein, aber ich denke auch Kleinunternehmer kennen das Thema - und sollten offen agieren.
Ansonsten wäre das mit Geschmack behaftet, wie der Schwabe das auf Hochdeutsch ausdrückt.
Gesetz und Praxis sind zwei Paar Stiefel. Wenn mich ein Kleinunternehmer nach einem faux pas auf die AGB verweisen würde, würde ich mir den und die AGB genauer anschauen. Es mag alles geregelt sein, aber ich denke auch Kleinunternehmer kennen das Thema - und sollten offen agieren.
Ansonsten wäre das mit Geschmack behaftet, wie der Schwabe das auf Hochdeutsch ausdrückt.
Re: Kauf bei Amazon. Preis incl. Mwst. Jetzt die Rechnung §1
Wie verhindert man in der Praxis den Verkauf an vorsteuerabzugsberechtigte Käufer?Nico-2012 hat geschrieben:...wenn man ausschließlich an private Endkunden verkauft dies überhaupt nötig ist und nur auf der Rechnung sich ein Hinweis befinden muss?
Aber auch für private Käufer (Lehrer, Vermieter,...) gilt z.B. für die Einstufung als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) der Rechnungsbetrag OHNE MwSt., auch wenn diese nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind!
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 68 Gäste