OLG Köln - Urteil vom 24.04.2015 - AZ 6 U 175/14
Ungültige UVP auf Amazon-Marketplace
- Wenn aufgrund der bei Verfahrenseinleitung vorliegenden Begleitumstände nicht festgestellt werden kann, dass mit der Geltendmachung des Unterlassungsanspruches überwiegend sachfremde Ziele verfolgt worden sind, wird die Durchführung und weitere Verfolgung des streitgegenständlichen Anspruchs auch im gerichtlichen Verfahren ungeachtet später neu hinzutretender Umstände regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich.
- Eine Preisempfehlung ist entfallen, wenn ein nicht in aktuellen Katalogen gelistetes Uhrenmodell nach Auskunft des Herstellers „nicht mehr zum aktiven Sortiment gehört, aber Bestandteil des Gesamtsortiments bleibt".
-Ein Verkäufer haftet für den Inhalt seiner eigenen Angebote auf der Plattform "Amazon Marketplace" auch dann als Täter, wenn er sich an ein bereits bestehendes Produktangebot im Wege des automatisierten Verfahrens über die ASI-Nr. anhängen musste und die dort befindliche, nicht mehr gültige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) vom Plattformbetreiber eingestellt worden war.
Quelle und Begründungen:
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20150152
Händler-Haftung für falsche UVP bei Amazon-Marketplaces
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Re: Händler-Haftung für falsche UVP bei Amazon-Marketplaces
Ja.
Andererseits: wie sollte der Richter da anders urteilen?
Diese geteilten "Dranhängerartikel" sind rechtlich schwierig und die Fakten sprechen für sich:
Verkäufer XY hat Fehler in der Beschreibung, aber bietet die Waren dennoch an.
Dabei ist es nunmal egal, wer den Fehler verbockt hat.
Andererseits: wie sollte der Richter da anders urteilen?
Diese geteilten "Dranhängerartikel" sind rechtlich schwierig und die Fakten sprechen für sich:
Verkäufer XY hat Fehler in der Beschreibung, aber bietet die Waren dennoch an.
Dabei ist es nunmal egal, wer den Fehler verbockt hat.
- SchneiderMusik
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Re: Händler-Haftung für falsche UVP bei Amazon-Marketplaces
Es dürfte ja aber ein leichtes sein herauszufinden, wer das falsche Bild, die falsche Beschreibung oder den falschen UVP an Amazon übermittelt hat.
Wir laden z.Bsp. immer die richtigen Daten hoch, nur werden die teilweise nicht angezeigt, sondern falsche Daten von Mitbewerbern.
Wir laden z.Bsp. immer die richtigen Daten hoch, nur werden die teilweise nicht angezeigt, sondern falsche Daten von Mitbewerbern.
Re: Händler-Haftung für falsche UVP bei Amazon-Marketplaces
Und wozu soll das gut sein? Es kommt nicht auf den Ursprung der Daten an.SchneiderMusik hat geschrieben:Es dürfte ja aber ein leichtes sein herauszufinden, wer das falsche Bild, die falsche Beschreibung oder den falschen UVP an Amazon übermittelt hat.
Entscheidend ist, was angezeigt wird. Nicht, was wer richtig oder falsch hochgeladen hat.SchneiderMusik hat geschrieben:Wir laden z.Bsp. immer die richtigen Daten hoch, nur werden die teilweise nicht angezeigt, sondern falsche Daten von Mitbewerbern.
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Re: Händler-Haftung für falsche UVP bei Amazon-Marketplaces
Genauso ist es. Oft genug erlebt.Ralf hat geschrieben:Entscheidend ist, was angezeigt wird. Nicht, was wer richtig oder falsch hochgeladen hat.
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Re: Händler-Haftung für falsche UVP bei Amazon-Marketplaces
Wir haben vom 1.Tag an alle ungültigen UVP durch Ama entfernen lassen. Insbesondere auch bei den Artikeln, für die es gar keine UVP gibt. Die Entfernung dauert meist weniger als 24 Stunden.fossi hat geschrieben:OLG Köln - Urteil vom 24.04.2015 - AZ 6 U 175/14
Ungültige UVP auf Amazon-Marketplace
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Denken ist wie googeln, nur viel spannender!
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Re: Händler-Haftung für falsche UVP bei Amazon-Marketplaces
roemerhaardesign hat geschrieben:Wir haben vom 1.Tag an alle ungültigen UVP durch Ama entfernen lassen. Insbesondere auch bei den Artikeln, für die es gar keine UVP gibt. Die Entfernung dauert meist weniger als 24 Stunden.fossi hat geschrieben:OLG Köln - Urteil vom 24.04.2015 - AZ 6 U 175/14
Ungültige UVP auf Amazon-Marketplace
Ja, das hab ich auch mal in mühevoller Kleinarbeit gemacht.
Für jedes Teil einen extra Fall aufgemacht.
Und dann hat wieder ein Depp eine Liste hochgeladen und alle Änderungen waren futsch
Ich glaube bald, das ist Amazon selbst, die uns die Daten zerschiessen.
Jedenfalls in meiner Kategorie
Überschriften werden zerschossen
UVP werden angegeben, die gar keine sind.
Ich kann zwar den Richter verstehen, aber andererseits halte ich ihn für total weltfremd
Für jeden falschen Artikel sollte er Amazon bestrafen, damit die mal die Daten auf Vordermann bringen und vor allen Dingen fixieren
Re: Händler-Haftung für falsche UVP bei Amazon-Marketplaces
Das ist ja nicht neu. Da gab es doch einige Urteile in den letzten Jahren. Wir hatten auch mal versucht bei allen Artikel die Textilkennzeichnung, Werbung mit Testurteilen, etc. anzupassen, pro ASIN die Belege geschickt, etc. und irgendwann war es dann doch wieder überschrieben bei einigen Artikeln
- SchneiderMusik
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Re: Händler-Haftung für falsche UVP bei Amazon-Marketplaces
Verursacher ist aber der, der die falschen Informationen bereitstellt.
Eventuell macht er es ja sogar bewusst und mit Absicht.
Wir haben einen Mitbewerber der falsche Daten hochläd, dann aber gar nichts anbietet.
Der könnte dann ja sogar aufgrund seiner falschen Daten alle anderen abmahnen.
Wie Amazon entscheidet, welche Daten die richtigen sind, weiß scheinbar nicht mal Amazon selber.
Das manuelle Ändern bei 20k Artikeln ist sehr, sehr mühsam und wie oben erwähnt meist nicht von langer dauer.
Amazon hat z.Bsp. bei uns Artikel zusammengelegt, die sich im Produktnamen nicht unterschiedenen haben.
Lediglich in der Beschreibung wurden die Unterschiede aufgeführt (Durchmesser).
Die hatten alle eine eigene EAN und ASIN zuvor, jetzt haben 25 verschiedene EAN die gleiche ASIN.
Keiner weiß, wer den Quatsch verbockt hat, aber rückgängig ist nicht mehr.
Ich soll die Artikel einfach mit neuer EAN anlegen - nur leider hat der Hersteller nunmal diese vergeben die angegeben sind.
Eventuell macht er es ja sogar bewusst und mit Absicht.
Wir haben einen Mitbewerber der falsche Daten hochläd, dann aber gar nichts anbietet.
Der könnte dann ja sogar aufgrund seiner falschen Daten alle anderen abmahnen.
Wie Amazon entscheidet, welche Daten die richtigen sind, weiß scheinbar nicht mal Amazon selber.
Das manuelle Ändern bei 20k Artikeln ist sehr, sehr mühsam und wie oben erwähnt meist nicht von langer dauer.
Amazon hat z.Bsp. bei uns Artikel zusammengelegt, die sich im Produktnamen nicht unterschiedenen haben.
Lediglich in der Beschreibung wurden die Unterschiede aufgeführt (Durchmesser).
Die hatten alle eine eigene EAN und ASIN zuvor, jetzt haben 25 verschiedene EAN die gleiche ASIN.
Keiner weiß, wer den Quatsch verbockt hat, aber rückgängig ist nicht mehr.
Ich soll die Artikel einfach mit neuer EAN anlegen - nur leider hat der Hersteller nunmal diese vergeben die angegeben sind.
Re: Händler-Haftung für falsche UVP bei Amazon-Marketplaces
Hach die Richter sollten einfach mal bei lesara.de vorbeischauen.
Der Weisswurstaequator verlaeuft exakt entlang der Donau. Suedlich
davon ist ein schoenes Land mit freundlichen Menschen und gutem Essen.
Noerdlich davon beginnt der Strand und es gibt Fisch. Leute wohnen da
auch.
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Noerdlich davon beginnt der Strand und es gibt Fisch. Leute wohnen da
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Re: Händler-Haftung für falsche UVP bei Amazon-Marketplaces
Wird eigentlich die UVP Angabe grundsätzlich bei Shops so gut wie nie abgemahnt, oder sind die Strafen so gering?
Wie oben bei dem erwähnten Modeshop, kenne ich viele solcher Shops, wo jeder Preis bei jedem Produkt durchgestrichen ist.
Es wird dann immer mit deutlich niedrigeren Preisen geworben, was natürlich ein großer Wettbewerbsvorteil ist.
Die UVP ist doch gerade bei Modeartikeln mit der neuen Kollektion oft nicht mehr aktuell.
Man kennt doch die UVP oft auch gar nicht, weil man oft die Artikel nicht direkt vom Hersteller, sondern von Restposten- oder Großhändlern bezieht.
Da fallen mir so einige Fallstricke ein.
Wie oben bei dem erwähnten Modeshop, kenne ich viele solcher Shops, wo jeder Preis bei jedem Produkt durchgestrichen ist.
Es wird dann immer mit deutlich niedrigeren Preisen geworben, was natürlich ein großer Wettbewerbsvorteil ist.
Die UVP ist doch gerade bei Modeartikeln mit der neuen Kollektion oft nicht mehr aktuell.
Man kennt doch die UVP oft auch gar nicht, weil man oft die Artikel nicht direkt vom Hersteller, sondern von Restposten- oder Großhändlern bezieht.
Da fallen mir so einige Fallstricke ein.
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