Rücksendekosten Regelung Amazon: Beschädigte Ware

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Investor
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Rücksendekosten Regelung Amazon: Beschädigte Ware

Servus,
seit einigen Wochen müssen ja die Rücksendekosten übernommen werden wenn ü40 Euro Warenwert, allerdings wenn die Ware in ungebrauchtem und unbeschädigten Zustand ist.
Hier kommt recht viel beschädigt an, wie handhabt Ihr das? Rücksendekosten dann tatsächlich am Erstattungsbetrag abziehen (Kunden bekommen ein Rücksendelabel bei RS-Antrag innerhalb dieser vorgegeben Frist/Betrag)
Amazon meint man müsse die Ware ja dann gar nicht annehmen, so einfach ist es ja aber was die gesetzliche Lage betrifft nun auch nicht :wink:


Viele Grüße,
Christian
3 Monate gratis Händlerbund
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fussel
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Re: Rücksendekosten Regelung Amazon: Beschädigte Ware

Das eine sind die Rücksendekosten und das andere ist Wertersatz. Zwei Dinge die du trennen solltest.
Investor
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Registriert: 10. Feb 2009 18:08
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Re: Rücksendekosten Regelung Amazon: Beschädigte Ware

Um Wertersatz geht es mir nicht.
Viele Grüße,
Christian
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fussel
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Re: Rücksendekosten Regelung Amazon: Beschädigte Ware

Wenn du zusätzliche Leistungen anbietest, welche über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgehen, und der Kunde hält sich nicht an die Auflagen die daran geknüpft sind, dann musst du auch nicht die Leistung erbringen.

Wenn du also versprichst, die Ware auch noch 4 Wochen nach Kauf zurück zunehmen und auch die Rücksendekosten zu tragen, jedoch nur wenn der Artikel im Originalzustand unbenutzt ist, dann muss der Kunde den Artikel auch unbenutzt zurück senden, wenn er will, dass du den Versand trägst. Kann er das nicht, musst du auch nicht zahlen.
Investor
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Re: Rücksendekosten Regelung Amazon: Beschädigte Ware

Daher war die Frage wie die anderen Amazon Händler das hier handhaben mit der aktuellen Regelung bei amazon.
Vielleicht hat ja auch jemand schon einen AZ dafür gefangen, wäre interessant wie amazon das dan handhabt.
Viele Grüße,
Christian
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