Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatur

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Gardenandmore
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Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatur

Wir beantworten unsere Ebay - Fragen an den Verkäufer direkt über unser Emailprogramm und hängen natürlich bisher auch direkt eine Signatur mit unserer Adresse an. Dachte bisher auch, dass wir dazu sogar verpflichtet sind.
Nun haben wir von Ebay einen Warnhinweis bekommen:
Warnhinweis – Angebote für den Verkauf außerhalb von eBay


Guten Tag gardenandmore,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bestimmte Aktivitäten, die mit Ihrem eBay-Konto in Verbindung stehen, eventuell gegen einen wichtigen eBay-Grundsatz verstoßen. Dieser Grundsatz schreibt vor, dass alle Transaktionen und Zahlungen über eBay abgewickelt werden müssen. In diesem Grundsatz ist auch festgelegt, dass Mitglieder in ihren E-Mails an andere Mitglieder keine Kontaktdaten austauschen und in ihren Angeboten auch keine Kontaktdaten zeigen dürfen, sofern dies von eBay nicht erlaubt wurde oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

Bitte überprüfen Sie Ihr(e) Angebot(e) und die Nachrichten, die Sie mit anderen Mitgliedern ausgetauscht haben, auf Folgendes:
311958059150 - gelbe Traube Arkadia enorm großfruchig und kernarm


Sie verwenden innerhalb der eBay- Kommunikation eine Signatur, welche folgende Daten enthält:Adresse.Dies kann dazu führen, dass Transaktionen außerhalb von eBay gefördert werden.


Diesen Grundsatz gibt es aus gutem Grund. Nur Transaktionen, die über eBay abgewickelt werden, sind durch die eBay-Programme zum Schutz von Verkäufern abgesichert, die dazu beitragen, dass Verkäufer bei eBay auf sichere Weise handeln können. Außerdem hat eBay große Bemühungen unternommen, damit Käufer auf Ihre Angebote aufmerksam werden. Wir möchten Sie auch weiterhin bei Ihren Transaktionen als Partner unterstützen.

Selbst wenn ein Käufer den direkten Kontakt zu Ihnen sucht, sollten Sie unbedingt die von eBay angebotenen Möglichkeiten nutzen, um eine Transaktion persönlich zu gestalten. Sie können Ihrem Käufer beispielsweise einen persönlichen Preisvorschlag unterbreiten. Sie können auch in Ihren Angeboten Käufern anbieten, Ihnen Preisvorschläge zu senden.

Unter Umständen waren Ihnen unsere Regeln nicht bekannt, die das Austauschen von Kontaktinformationen über unser Mitteilungssystem oder Angebote von Verkäufen außerhalb von eBay untersagen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Details des Grundsatzes vertraut zu machen, damit Sie wissen, was erlaubt und was verboten ist. Wir ergreifen derzeit keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf Ihr eBay-Konto. In erster Linie möchten wir dafür sorgen, dass Sie über den Grundsatz informiert sind. Halten Sie sich bitte unbedingt an diese Richtlinien. Andernfalls könnten eine Reihe von Maßnahmen gegen Sie ergriffen werden. Diese können u.a. die Beschränkung Ihrer Kauf- und Verkaufsaktivitäten, das Beenden einiger oder aller Ihrer Angebote, die Nichtanzeige Ihrer Angebote in den eBay-Suchergebnissen ohne Rückerstattung der Gebühren für nicht angezeigte Angebote, das Erheben zusätzlicher Gebühren, die Herabstufung Ihrer Verkäuferstandards-Bewertung und Beschränkungen beim Funktionsumfang Ihres Kontos beinhalten.

Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
http://ocsnext.ebay.de/ocs/cusr?query=3030

eBay-Kundenservice

---------------------------------------
Zum Impressum gelangen Sie über den folgenden Link

http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html


Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Sie wurde von einer E-Mail-Adresse verschickt, die keine Nachrichten empfangen kann.
Wie soll man das denn lösen, ich muss doch in Gechäfts"briefen" ein Impressum angeben. Ist es denn Ebay lieber, ich verlinke auf das Impressum meines Shops, wie ebay es selbst in o.g. Nachricht macht?


Euer Gärtner Michael
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Cornflake
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

1. Möglichkeit: Fragen direkt über eBay beantworten.
2. Möglichkeit: Bei Antworten per E-Mail über die verschlüsselte eBay Adresse
den Footer weg lassen.

Falls die Antworten direkt per E-Mail an die Kundenmailadresse geschickt werden,
sollte das Impressum aber drin bleiben.
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fussel
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

Das Impressum bleibt drin. Da kann sich ebay auf dem Kopf stellen. Auch für ebay sind rechtl. Bestimmungen bindend. Ich würde darauf Stellung nehmen, ebay auf seinen Fehler hinweisen und auf eine Stellungsnahme pochen.
Ebay weht noch nicht genug Gegenwind um die Nase.
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

Ich habe ebay deswegen kontaktiert. Laut Ebay ist es innerhalb des Ebay Nachrichtensystems rechtlich nicht notwendig, ein Impressum anzugeben. Das bekomme ich angeblich auch noch schriftlich von der Fachabteilung.
Euer Gärtner Michael
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koshop
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

Ich habe ebay deswegen kontaktiert. Laut Ebay ist es innerhalb des Ebay Nachrichtensystems rechtlich nicht notwendig, ein Impressum anzugeben. Das bekomme ich angeblich auch noch schriftlich von der Fachabteilung.
Da kann er zum Teil Recht haben, das da kein IMPRESSUM rein muss. D.h. vermutlich kann man auf Angaben wie Berufsstandregeln usw verzichten. Dummerweise gibt es nicht nur den §5 Telemediengesetz sondern auch noch das Handelsgesetzbuch.
Handelsgesetzbuch
§ 37a
(1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden.
(2) Der Angaben nach Absatz 1 bedarf es nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen.
(3) Bestellscheine gelten als Geschäftsbriefe im Sinne des Absatzes 1. Absatz 2 ist auf sie nicht anzuwenden.
(4) Wer seiner Pflicht nach Absatz 1 nicht nachkommt, ist hierzu von dem Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten. § 14 Satz 2 gilt entsprechend.
buysellonline
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

koshop hat geschrieben:
Ich habe ebay deswegen kontaktiert. Laut Ebay ist es innerhalb des Ebay Nachrichtensystems rechtlich nicht notwendig, ein Impressum anzugeben. Das bekomme ich angeblich auch noch schriftlich von der Fachabteilung.
Da kann er zum Teil Recht haben, das da kein IMPRESSUM rein muss. D.h. vermutlich kann man auf Angaben wie Berufsstandregeln usw verzichten. Dummerweise gibt es nicht nur den §5 Telemediengesetz sondern auch noch das Handelsgesetzbuch.
Handelsgesetzbuch
§ 37a
(1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden.
(2) Der Angaben nach Absatz 1 bedarf es nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen.
(3) Bestellscheine gelten als Geschäftsbriefe im Sinne des Absatzes 1. Absatz 2 ist auf sie nicht anzuwenden.
(4) Wer seiner Pflicht nach Absatz 1 nicht nachkommt, ist hierzu von dem Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten. § 14 Satz 2 gilt entsprechend.

Dann müsstest Du hier auch in jedem Post deine Absenderangaben eintragen.
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. Chinesisches Sprichwort

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koshop
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

Dann müsstest Du hier auch in jedem Post deine Absenderangaben eintragen.

"Ein Geschäftsbrief ist ein Brief, der ein Geschäft zum Inhalt hat. Er ist die schriftliche Kommunikationsform zwischen „Geschäftspartnern“ und zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Gegensatz ist der Privatbrief mit persönlichen Inhalten."
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsbrief

Ich schreib hier nichts was unter Geschäftsbrief fällt.

Wenn man aber über Ebay mit einem Kunden über ein konkretes Angebot kommuniziert, ggf. sogar über den Preis verhandelt dann ist das definitiv ein Geschäftsbrief.

Am besten vielleicht gleich die gesetzliche Grundlage für Ebay dazuschreiben. "Pflichtangaben gemäß §37HGB: Musterkaufmann e.K., Musterstr., Musterstadt." oder so....
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aaha
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

Den Text hatte ich schon vor der Mittagspause verfasst, nur noch nicht geschafft abzusenden. Inzwischen war Koshop wohl schneller. Ich will es aber nicht umsonst geschrieben haben, daher mein "Erguss" noch hinterher:
buysellonline hat geschrieben:Dann müsstest Du hier auch in jedem Post deine Absenderangaben eintragen.
Die Posts hier gelten ja nun wirklich nicht als "Geschäftsbriefe des Kaufmanns an einen bestimmten Empfänger".

Und falls das jemand irgendwann mal anders sieht, erschlag ihn: mit Abs. 2, nämlich, dass es sich um Mitteilungen (oder Berichte) handelt, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen.

... bestehend: wir alle als Forum
... Vordruck: Mitteilungsfeld
:konfuzius: 8)

Aber die Diskussion an sich gab es vor einiger Zeit schon mal in der Wortfilter-Gruppe auf FB. Fazit war (damals): Alle lt. Gesetz notwendigen Angaben können in die Signatur und darf und wird ebay nicht ahnden. Telefonnr. u. E-Mail-Adr. sind für Signaturen nicht gesetzlich verpflichtend.
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aaha
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

koshop hat geschrieben:Ich schreib hier nichts was unter Geschäftsbrief fällt.

Wenn man aber über Ebay mit einem Kunden über ein konkretes Angebot kommuniziert, ggf. sogar über den Preis verhandelt dann ist das definitiv ein Geschäftsbrief.
So isses!
Am besten vielleicht gleich die gesetzliche Grundlage für Ebay dazuschreiben. "Pflichtangaben gemäß §37HGB: Musterkaufmann e.K., Musterstr., Musterstadt." oder so....
Gute Idee!
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Gardenandmore
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

Die Nachricht aus der Fachabteilung ist da:
Sehr geehrter Herr Gold,



vielen Dank für Ihren Anruf beim eBay-Kundenservice. Der mir vorliegenden Notiz entnehme ich, dass Sie eine schriftliche Bestätigung wünschen, dass Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, in Ihren Nachrichten Ihre Signatur anzugeben. Ich habe den Sachverhalt für Sie überprüft.



Ihre Kontaktdaten sind für Sie als gewerblicher Verkäufer als rechtlich verpflichtend in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt und öffentlich einsehbar.



In unserem Nachrichtensystem ist es jedem Nutzer untersagt, seine Kontaktdaten weiter zu verbreiten. Hier haben weder Ihre Signatur, noch einzelne Kontaktdaten, wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschriften, Zahlungsinformationen oder Links auf andere Webseiten etwas zu suchen, auch keine Anfragen nach Kontaktdaten oder Hinweise auf Ihr Impressum oder andere Plattformen.



Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag und viel Erfolg bei eBay.



Mit freundlichen Grüßen
Euer Gärtner Michael
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fussel
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

Wäre für mich irrelevant. Nur weil ebay das sagt, ist dass noch lange nicht auch korrekt. Nicht einmal Amazon geht so weit. Ich würde da voll in Einspruch gehen.
Peter.H
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

Den Warnhinweis von Ebay solltest du sehr ernst nehmen. Ich würde sofort das Impressum entfernen. Wir haben die gleiche Mail erhalten und das auch erst ignoriert. Kurz darauf kam ein zweiter Warnhinweis und dann wurde unser Account gesperrt und alle Artikel gelöscht. Zusätzlich hat Ebay uns angeschrieben das wir für immer gesperrt sind und auch nicht versuchen sollten einen neuen Account aufzumachen da dieser dann auch sofort gelöscht würde.
Es hat viel Arbeit gebraucht das wieder hinzubekommen. Ebay hat sich gnädig erwiesen und uns „ausnahmsweise“ einmalig wieder zugelassen mit der Auflage uns Korrekt zu verhalten.
Ist schon krass was Ebay da gerade durchzieht, aber man kommt leider nicht dagegen an.
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fussel
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

Peter.H hat geschrieben: Ist schon krass was Ebay da gerade durchzieht, aber man kommt leider nicht dagegen an.
Doch, auf dem Rechtsweg. Was hat man zu verlieren wenn der Account schon dicht ist?
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koshop
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Re: Warnhinweis von Ebay wegen Adresse in Nachrichtensignatu

Man bemerke, dass Ebay die Frage nicht beantwortet hat.

Sie haben geschrieben, dass man rechtlich dazu verpflichtet sei die Daten im Nutzerkonto zu hinterlegen.

Und dass sie es den Nutzern untersagen im Nachrichtensystem die Kontaktdaten zu nutzen.

Sie haben nichts darüber ausgesagt ob eine rechtliche Verpflichtung besteht die Daten im Nachrichtensystem anzugeben oder nicht...

Ich bin grad echt am überlegen ob ich aus lauter Spass an der Freude meinen Ebay Account auf gewerblich umstelle und dann anfange mal rumzunerven.... Nutze Ebay sowieso nicht...
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