eBay Pressemitteilung
eBay und PayPal begrüßen neues Gesetz zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs
• Das Abmahnunwesen stellt eine Wachstumsbremse für den deutschen Online-Handel dar.
• Die neuen Regelungen stärken die Rechtsposition des Empfängers von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen.
• Das neue Gesetz soll dem Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch die Grundlage entziehen.
Berlin/Dreilinden, 10. Oktober 2013
Gestern ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten, das sich auch gegen den sogenannten Abmahnmissbrauch im Online-Handel wendet. Durch die im Gesetz enthaltenen Regelungen werden die finanziellen Anreize für Abmahnungen deutlich verringert. eBay und PayPal begrüßen das neue Gesetz, da hiermit insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen im Internet geschützt werden.
„Dies ist eine gute Nachricht für den Online-Handel“, sagt Stephan Zoll, Geschäftsführer von eBay in Deutschland. „Insbesondere für kleine Händler, die gerade erst mit dem Online-Handel beginnen, kann eine Abmahnung existenzbedrohend wirken.“, so Zoll. Bei der Vielzahl der Regelungen, die von gewerblichen Händlern im Online-Handel zu beachten sind, können schon geringfügige Fehler einen Abmahngrund auslösen. Dies wurde in der Vergangenheit vielfach von einigen Unternehmen und Anwälten zu Massenabmahnungen ausgenutzt. „Die neuen Regeln geben Händlern nun die Möglichkeit, sich gegen rechtmissbräuchliche Abmahnungen zu wehren“, sagt Arnulf Keese, Geschäftsführer von PayPal in Deutschland. „Die Möglichkeit, mit Abmahnungen Geld zu machen, hat nichts mit fairem Wettbewerb zu tun“, so Keese.
Durch die Einführung eines Gegenanspruchs stärkt das Gesetz die Position des Abgemahnten bei einer unberechtigten oder unwirksamen Abmahnung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für die Gerichte, den Streitwert zu senken und damit für eine Kostensenkung bei der Abmahnung zu sorgen. Das Bundesjustizministerium hat erneut unterstrichen, dass das Gesetz darauf abzielt, die Zahl der derjenigen Abmahnungen zu senken, die weniger im Interesse eines lauteren Wettbewerbs als zur Gebührenerzielung ausgesprochen werden.
Zwar wird es darauf ankommen, wie die Gerichte die neuen Regelungen interpretieren. Im Bereich des Urheberrechts hatten aber einige Instanzgerichte sogar schon vor Verkündung des Gesetzes die neuen Regelungen berücksichtigt. Der Bundestag hatte zudem die Bundesregierung aufgefordert, zu überprüfen, ob der Maßnahmenkatalog zu dem gewünschten Ergebnis führt oder ob es Bedarf für weitere Maßnahmen, etwa die Abschaffung des sog. „fliegenden Gerichtsstands“ auch im Wettbewerbsrecht, gibt.
eBay & PayPal begrüßen Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
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Re: eBay & PayPal begrüßen Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
Ich kannte noch nicht einmal neue Regelungen.fossi hat geschrieben: Zwar wird es darauf ankommen, wie die Gerichte die neuen Regelungen interpretieren.
Da geht es um Abmahnungen gegen private Raubkopierer.fossi hat geschrieben:Im Bereich des Urheberrechts hatten aber einige Instanzgerichte sogar schon vor Verkündung des Gesetzes die neuen Regelungen berücksichtigt.
Absolut nicht zu vergleichen.
Re: eBay & PayPal begrüßen Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
Die neuen Regelungen sind so gut wie wertlos. Denn selbst eine unbegründete Abmahnung ist noch lange nicht rechtsmissbräuchlich. Und nur für rechtsmissbräuchliche und nicht einfach nur unbegründete Abmahnungen gibt es zukünftig eine Kostenerstattungspflicht. Bzw. die gab es sogar bisher auch schon. Nur stand daß nicht explizit im Gesetz drin.
Die Meßlatte für Rechtsmißbrauch liegt immer noch recht hoch und dieser ist schwierig nachzuweisen. Richtig wäre eine generelle Kostenerstattungspflicht für außergerichtliche Anwaltskosten wenn eine Abmahnung erfolgreich abgewehrt werden kann.
Im Ergebnis: Gesetzgebungssimulation. Es werden lediglich Dinge die bereits sowieso der geltenden Rechtssprechung durch höchstrichterliche Urteile entsprechen nochmal in eigene Gesetze gefasst um sich anschließend als der Retter der kleinen armen Unternehmen aufzuspielen.
Die Meßlatte für Rechtsmißbrauch liegt immer noch recht hoch und dieser ist schwierig nachzuweisen. Richtig wäre eine generelle Kostenerstattungspflicht für außergerichtliche Anwaltskosten wenn eine Abmahnung erfolgreich abgewehrt werden kann.
Im Ergebnis: Gesetzgebungssimulation. Es werden lediglich Dinge die bereits sowieso der geltenden Rechtssprechung durch höchstrichterliche Urteile entsprechen nochmal in eigene Gesetze gefasst um sich anschließend als der Retter der kleinen armen Unternehmen aufzuspielen.
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Re: eBay & PayPal begrüßen Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
Hallo,
dieses neue Gesetz gilt auch z.B. für private Bilderdiebe. Ich habe von unserem Anwalt dazu die Info erhalten, dass nun die Schadenersatzansprüche einer Kappungsgrenze unterliegen. Wenn eine ausgesprochene Abmahnung Fehler aufweist, ist diese nun ungültig.
Viele Grüße, Sarah
dieses neue Gesetz gilt auch z.B. für private Bilderdiebe. Ich habe von unserem Anwalt dazu die Info erhalten, dass nun die Schadenersatzansprüche einer Kappungsgrenze unterliegen. Wenn eine ausgesprochene Abmahnung Fehler aufweist, ist diese nun ungültig.
Viele Grüße, Sarah
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