Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

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Wenn Paypal euch als Kläger 2 Mio´s Vergleich anbieten würde, wofür entscheidet Ihr euch?

Ich nehme die 2 Millionen, ich brauch doch kein Urteil
65
89%
Ich verzichte auf das Geld und will das Urteil
8
11%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 73
shoppy39
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Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

http://community.ebay.de/t5/Einstellen- ... 8#U2747728

Kann man nur hoffen das der Kläger das durchzieht Zwecks Urteil.

Nehmen wir mal fiktiv an, wenn Ihr Kläger wärt und Paypal würde euch zum Schluß einen unwiderstehlichen Vergleich anbieten, damit es zu keinen Urteil kommt. Vergleich wäre:
2.000.000 € (1 Mio für euch und 1 Mio für die Steuer), also euch würden "nur" 1 Mio bleiben.
Egal ob es realistisch ist oder nicht. Mein Beispiel ist fiktiv.
Was würdet Ihr machen? Urteil wollen oder Geld wollen?
Hab mal eine Umfrage gebaut.


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koshop
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

Versteh ich nicht wieso der sich da mit Paypal rumärgert anstatt sich das Geld direkt vom Kunden zu holen.
shoppy39
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

koshop hat geschrieben:Versteh ich nicht wieso der sich da mit Paypal rumärgert anstatt sich das Geld direkt vom Kunden zu holen.
Jupp, das hatte ich mir auch gedacht. Aber gut für uns, so bekommen wir was mit.
Und wenn paypal von sich aus schon einen Vergleich anbietet, scheint paypal wohl doch der richtige Angeklagte zu sein.
miezekatze
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

koshop hat geschrieben:Versteh ich nicht wieso der sich da mit Paypal rumärgert anstatt sich das Geld direkt vom Kunden zu holen.
Oder vom Transportunternehmen - mal egal wer das Risiko trägt, letztlich war es ja versichert.

Ansonsten würden wir/ich den fiktiven Vergleich vermutlich annehmen - wobei der Betrag natürlich sehr extrem hoch gegriffen ist. Sich vor Gericht über Jahre hinweg zu streiten nur um Recht zu bekommen ist nicht der Beruf den ich mir ausgesucht habe oder etwas das ich gerne mache. Es gehört teilweise leider zum Geschäft dazu aber trotzdem ist das nichts was wir gerne tun.
Und wenn paypal von sich aus schon einen Vergleich anbietet, scheint paypal wohl doch der richtige Angeklagte zu sein.
Natürlich sind sie das. Die wollen ein Urteil um jeden Preis vermeiden. Genau wie ebay, Amazon oder sonstige große Firmen. Das ist übliche Praxis.
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koshop
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

Nehmen wir mal fiktiv an, wenn Ihr Kläger wärt und Paypal würde euch zum Schluß einen unwiderstehlichen Vergleich anbieten, damit es zu keinen Urteil kommt. Vergleich wäre:
2.000.000 € (1 Mio für euch und 1 Mio für die Steuer), also euch würden "nur" 1 Mio bleiben.
Naja, sowas kommt vermutlich nur in irgendwelchen Hollywoodfilmen vor. Realistisch sieht ein Vergleich so aus, daß Paypal vermutlich die Hälfte des Zahlungsbetrags um den es ging angeboten hat.
shoppy39
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

koshop hat geschrieben: Realistisch sieht ein Vergleich so aus, daß Paypal vermutlich die Hälfte des Zahlungsbetrags um den es ging angeboten hat.
So eine Frechheit traue ich nicht mal Paypal zu.
Die 2 Millionen in meinem Beispiel sind natürlich übertrieben.
Aber wenn ich der Kläger wäre und die würden auch nur unter 50.000€ bleiben, würde ich im Gerichtssaal einen heftigen Lachkrampf bekommen.
Der jetzige Kläger hat ja geklagt um ein Urteil zu bekommen. Ich glaube nicht das der sich auch mit 50.000€ zufrieden geben würde.
Ich weiss ja nicht um welchen echten Schaden es ging.
Wenn ein echter Vergleich vor Gericht nicht mehr als den "Schaden" bewirken würde (oder darf), dann kann es ja nur ein Urteil geben. Sonst würde man ja nicht klagen.
Es sei denn, das die ersten offiziellen Vergleichsversuche nur vor dem Richter besprochen werden.
Und die "richtigen" Vergleiche passieren außergerichtlich.
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koshop
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

So eine Frechheit traue ich nicht mal Paypal zu.
Die 2 Millionen in meinem Beispiel sind natürlich übertrieben.
Aber wenn ich der Kläger wäre und die würden auch nur unter 50.000€ bleiben, würde ich im Gerichtssaal einen heftigen Lachkrampf bekommen.
Der jetzige Kläger hat ja geklagt um ein Urteil zu bekommen. Ich glaube nicht das der sich auch mit 50.000€ zufrieden geben würde.
Paypal brauch nicht irgendeinen hohen Betrag anbieten um ein Urteil zu vermeiden. Die können einfach den geforderten Betrag "kulanzhalber" bezahlen und dann gibts kein Urteil. Der klagt ja auf Zahlung des Kaufpreises und nicht auf Feststellung der Nichtigkeit der AGB. Sobald der geforderte Betrag bezahlt ist, ist der Prozess meines Wissens nach zu Ende und das Gericht beschäftigt sich überhaupt nicht mehr mit der Frage ob die AGB jetzt korrekt sind oder nicht.

Vergleiche sind immer unterhalb der geforderten Summe. Wer schließt den bei einer Zahlungsklage auf 10.000 EUR einen Vergleich über 50.000 EUR?
Zuletzt geändert von koshop am 13. Aug 2015 16:01, insgesamt 1-mal geändert.
Gersdorfer
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

miezekatze hat geschrieben:
koshop hat geschrieben:Versteh ich nicht wieso der sich da mit Paypal rumärgert anstatt sich das Geld direkt vom Kunden zu holen.
Oder vom Transportunternehmen - mal egal wer das Risiko trägt, letztlich war es ja versichert.
Irgendwie recht verwirrend.

"Nun ist die Ware beim Transportunternehmen verschwunden. Dies ist auch bestätigt. Es ist keine Zustellung erfolgt"

Grundlegend ist doch nun das Transportunternehmen in der Pflicht. Wo ist jetzt genau der Sinn sich da mit Paypal rumzutreiten?
hf24
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

Gersdorfer hat geschrieben:
miezekatze hat geschrieben:
koshop hat geschrieben:Versteh ich nicht wieso der sich da mit Paypal rumärgert anstatt sich das Geld direkt vom Kunden zu holen.
Oder vom Transportunternehmen - mal egal wer das Risiko trägt, letztlich war es ja versichert.
Irgendwie recht verwirrend.

"Nun ist die Ware beim Transportunternehmen verschwunden. Dies ist auch bestätigt. Es ist keine Zustellung erfolgt"

Grundlegend ist doch nun das Transportunternehmen in der Pflicht. Wo ist jetzt genau der Sinn sich da mit Paypal rumzutreiten?
So wie ich das verstehe, muss der Käufer sich den Schaden vom Transporteur erstatten lassen, da ja auf ihn die Gefahr übergeht. Dennoch hat ja anscheinend Paypal das Geld dem Käufer erstattet.

Bedeutet, dass er eigentlich den Käufer rechtlich in die Pflicht nehmen müsste.
Weiterhin scheinen ja aber auch die Paypal AGB nicht mit dem § 447 BGB überein zu stimmen. Dies bemängelt er und verklagt daraufhin Paypal. Ich finde es gut :daumenhoch:
Zuletzt geändert von hf24 am 13. Aug 2015 18:00, insgesamt 1-mal geändert.
miezekatze
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

hf24 hat geschrieben: So wie ich das verstehe, muss der Käufer sich den Schaden vom Transporteur erstatten lassen, da ja auf ihn die Gefahr übergeht. Dennoch hat ja anscheinend Paypal das Geld dem Käufer erstattet.
Richtig, verstehe ich auch so. Der Käufer war halt zu faul sich drum zu kümmern und hat den einfachen weg Paypal gewählt. Sprich der Verkäufer hätte sich einfach an DHL(?) wenden können und hätte das Geld vermutlich wieder bekommen da der Verlust ja bestätigt ist - so wie es bei jedem Endkunden halt sowieso seine Pflicht ist.

Deshalb glaube ich ist hier jemandem schwer langweilig (Sommerloch?) und macht aus ner Mücke nen Elefanten. Ich möchte hier nicht den Vergleich zu diversen Abmahnern ziehen die auch den kleinsten Grund finden um vor Gericht zu ziehen/nen Fall aufzumachen, aber es wirkt so.

Ich mein ja, Paypal ist ne saubude und deren Praktiken gehören mal rechtlich überprüft und gewürdigt aber ob der Fall hier dafür so geeignet ist....Dann eher einer der berühmten "Konto eingefroren" Fälle.
hf24
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

miezekatze hat geschrieben:
hf24 hat geschrieben:

Deshalb glaube ich ist hier jemandem schwer langweilig (Sommerloch?) und macht aus ner Mücke nen Elefanten. Ich möchte hier nicht den Vergleich zu diversen Abmahnern ziehen die auch den kleinsten Grund finden um vor Gericht zu ziehen/nen Fall aufzumachen, aber es wirkt so.

Wenn sich aber Paypal nicht an geltende Gesetze hält, und der § 447 BGB scheint ja eindeutig zu sein, dann gehört das überprüft. Ich denke, es hatte bisher noch keine die Muse das richtig durch zu ziehen.
Denn das dort was faul ist, scheinen ja immer alle zu wissen?!
Hier weiß es halt einer nicht nur, sondern "handelt" auch mal. Ob erfolgreich oder nicht wird sich zeigen.
wolle
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

Paypal wird sicher keinen höheren Betrag anbieten, als eingeklagt ist. Schon aus dem Grund, dass wir nicht in den USA sind und ein Urteil eines LG absolut keine Wirkung auf andere Verfahren entfaltet.
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hkhk
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

Ich vermute mal, da steckt mehr dahinter als die spärlichen Informationen hergeben.
Und da am Landgericht verhandelt wird, geht es um mindestens 5000 EUR Streitwert.
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boden-piloten
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

Im Käuferschutzfalle übernimmt doch Paypal alle Rechte/Pflichten des Käufers aus dem Vertragsverhältnis Kunde/Händler, somit ist der Käufer auch raus und Paypal beklagte Partei.
Ralf
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

wolle hat geschrieben:Paypal wird sicher keinen höheren Betrag anbieten, als eingeklagt ist.
Ich sehe nicht, dass der VK einen Betrag eingeklagt hat. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass Paypal den Betrag vom VK eingefordert hat, der an den Käufer über den Käuferschutz erstattet wurde:
Wir weigern uns dennoch zu bezahlen, da wir erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit dieser PayPal AGB haben
und
Man kannte nur den Weg über das Inkasso.
Evtl. will man feststellen lassen, dass Paypal der Anspruch gegen den Verkäufer nicht zusteht. Und da wäre es schon vorstellbar, dass Paypal eine gerichtliche Entscheidung scheut und ggü. dem Verkäufer nicht nur auf den Anspruch verzichtet, sondern auch noch etwas hergibt, damit der Verkäufer sich auf einen Vergleich einlässt.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
anickl
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

Sommerloch.

Zu warm.

Ebay.

Sinnlose Streithansellei. Würd mich nicht wundern wenn die Klage abgelehnt wird, da bei Kaufleuten natürlich (auch relative Gaga AgB) vereinbart werden können.

Allein schon die Frage: warum zum Teufel hält er sich nicht an die Spedition?

Habe ich schon eBay erwähnt?

Edit: und wahrscheinlich geht's um 100 Euro :-)

Andreas
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

wolle hat geschrieben:(...) und ein Urteil eines LG absolut keine Wirkung auf andere Verfahren entfaltet.
Das stimmt so nicht. Die Kammern in den Landgerichten diskutieren intern sehr wohl über andere Urteile und solange diese nicht die absoluten Ausreißer sind, wird gern darauf Bezug genommen und in Anlehnung daran geurteilt.
hgf
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

hf24 hat geschrieben:Ich denke, es hatte bisher noch keine die Muse das richtig durch zu ziehen.
M. E. gibt es bei Zivilprozessen ab LG zwar einen Anwaltszwang, aber...? SCNR :o
Gersdorfer
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

anickl hat geschrieben: Allein schon die Frage: warum zum Teufel hält er sich nicht an die Spedition?
Irgendwie könnte man fast vermuten dass die Sendung überhaupt nicht versichert war. :gruebel:

Wir hatten es auch mal dass bei einer Speditionssendung die Versicherung extra abgeschlossen werden musste. Wäre eigentlich der einzige Grund für die Streiterein weil jetzt der Verkäufer ohne Ware und ohne Geld da steht und auch keine Chanche hat über eine Transportversicherung an sein Geld zu kommen.

Wir sind bei Verlusten eigentlich nicht traurig, treibt den Umsatz in die Höhe wenn man die Waren nochmals verkaufen kann...... juhu
Ralf
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Re: Da klagt wer gegen Paypal wegen Verkäuferschutz

Inzwischen gibt es dort einige weitere Beiträge. Da klagt nicht jemand gegen Paypal, sondern wird von Paypal verklagt. Und es geht um 13800 Euro - daher LG.

Auf jeden Fall eine interessante Sache ...
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