Spezialistenfrage - Schnappsidee oder doch nicht...

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Spezialistenfrage - Schnappsidee oder doch nicht...

Bei meinen Entenrennen habe ich 2 Modelle: Enten zu kaufen und Enten zu mieten.

Kaufen läuft bombig - mieten gar nicht.

Kunden sind immer gemeinnützige Organisationen.

Ich war am überlegen, ob ich die Vermietung im nächsten Jahr einstelle - jetzt habe ich folgende Idee:

Ich vermiete die Enten weiterhin - allerdings für Nüsse gegen eine Spendenquittung.

Jetzt hoffe ich mal, dass ich im nächsten Jahr genauso viel Gewinn mache wie in diesem - sonst geht das ganze nicht auf.

Ich würde das ganze begrenzen auf 10 oder 15 Wochenenden - damit ich mir nicht zuviel Konkurenz zu den Kaufenten mache.

Frage ist natürlich ob ich das darf? Darf ich so etwas anbieten und offensiv bewerben?

Wie gesagt, es ist noch eine Schnappsidee - aber es hat was...


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Dog-Toy (R.I.P.)
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Re: Spezialistenfrage - Schnappsidee oder doch nicht...

Hm... bei nur gemeinnützigen als Kunden?

Da würde ich ehr ein Gewinnspiel andenken: Veranstalte das tollste Entenrennen 2008 und 2009 bekommste die Enten umsonst zur Verfügung gestellt.... Dann haste auch mit der Werbung keine Probleme ;-)
Style7

Re: Spezialistenfrage - Schnappsidee oder doch nicht...

@Duck: Ich kann dir zur Vermarktung von "Miet-Artikeln" erento.com empfehlen....
user-gelöscht

Re: Spezialistenfrage - Schnappsidee oder doch nicht...

Bitte keine Gewinnspieltipps oder sonstige Plattformen... Ich weiss schon selber wie ich meine Dinge vermarkten muss. Mich interessiert hier nur die rechtliche Seite...
kosboh
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Re: Spezialistenfrage - Schnappsidee oder doch nicht...

http://de.wikipedia.org/wiki/Spende" target="_blank" target="_blank

etwas weiter unten: Abgrenzung zum Sponsoring!

"Abgrenzung zum Sponsoring

Für Spenden von Unternehmen gelten andere Richtwerte. Hierbei ist zu allererst die Spende vom Sponsoring abzugrenzen. Als Spende gelten Geld-, Sach- oder Dienstleistungen dann, wenn für sie keine Gegenleistung vereinbart wird. Der Empfänger muss eine gemeinnützige Institution sein und der Gesamtbetrag der Spenden darf im Jahr 2 Promille des Gesamtumsatzes und der aufgewendeten Löhne und Gehälter oder aber 10% des steuerpflichtigen Gewinns nicht übersteigen. Als Spende gilt es allerdings nur, wenn der Name des Spenders höchstens genannt, nicht aber sein Logo abgedruckt wird. Sobald dies der Fall ist, gilt die Spende nicht mehr als Spende, sondern als Sponsoring. Diese Zahlung kann dann nicht mehr in voller Höhe vom Gewinn des Unternehmens abgesetzt werden, sondern wird gemäß den Regeln des Sponsoring bewertet."
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