Klausel gegen Abmahnung in AGB zulässig?

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Klausel gegen Abmahnung in AGB zulässig?

Habe in einem Shop eine Klausel gegen Abmahnung ohne vorherigen Kontakt gefunden. Obwohl mir sowas logisch erscheint wird wohl die rechtliche Relevanz der Klausel gering sein. Kann man irgendwie per AGB die Kosten einer zu erwartenden Abmahnung deckeln?

http://www.techno-com.de/shop/start.php?imprint.php" target="_blank
Siehe "Rechtswirksamkeit:"


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Re: Klausel gegen Abmahnung in AGB zulässig?

Scheint ein Traumtänzer zu sein. Der schreit geradezu danach abgemahnt zu werden.
user-gelöscht

Re: Klausel gegen Abmahnung in AGB zulässig?

Ich habe das schon mal in einem anderen Thread übersetzt:
Ich übersetz das mal:

Ich weiss zwar, dass ich jede Menge Bilder und Artikelbeschreibungen von jeder Menge fremder Homepages geklaut habe. Auch bin ich mir bewußt, dass ich an der ein oder anderen Stelle Plagiate verkaufe - die bekomme ich in Tschechien für einen Appel und ein Ei.

Dass ich mir meine AGB so gestrickt und zusammenkopiert habe wie sie mir gefallen, liegt zum einen an meinem persönlichen Unvermögen und Faulheit mich mit der Materie zu beschäftigen oder gar damit kostenpflichtig einen Anwalt zu beauftragen. Und vielleicht fällt der ein oder andere Verbraucher auf die z.T. hahnebüchenden Regelungen drauf rein. Deshalb habe ich auch keine Kontakt-Adresse angegeben, nur so ein Kontaktformular - ist m.E. aber ausreichend.

Sollten Sie mich also jetzt dabei erwischt haben, dass ich ausgerechnet Ihre Bilder geklaut oder Ihre Markenrechte verletzt habe, so regen Sie sich einfach nicht auf. Schreiben Sie mir eine Email und geben Sie mir 2 Wochen Zeit, ich kann dann ja immer noch eigene Bilder machen. Ist ja eigentlich auch ein Klacks und so toll waren Ihre Bilder auch nicht.

Die Plagiate nehme ich dann auch zähneknirschend raus. Muss dann mal gucken ob ich die Plagiate dann auf einem Flohmarkt verramschen kann.

Zu den AGB: Hier bin ich für jeden kostenlose Nachhilfe-Unterricht dankbar. Ganz besonders dolle wäre es, wenn Sie damit Ihren Rechtsanwalt, auf Ihre Kosten natürlich, beauftragen. Ganz ehrlich, das juristische Halbwissen über das Sie evtl. verfügen, würde mir nicht reichen, eine anwaltliche Stellungnahme wäre mir schon lieber. Dieser darf mir dann ruhig bis ins kleinste Detail mich über meine Fehler belehren. Diese werde ich dann auch wohl oder übel abändern. Aber ersteinmal lasse ich sie so. So schlecht fährt man damit ja gar nicht.
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Re: Klausel gegen Abmahnung in AGB zulässig?

...früher stand unter Witzen oft "ohne Worte"
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