Lizenzware

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user-gelöscht

Lizenzware

Ich habe in GB einen Großhändler, der mir Lizenzware verkaufen würde. Er hat definitiv die Genehmigung vom US-Markeninhaber. Der deutsche Großhändler der ebenfalls diese Lizenzware vertreibt, der kann mir dann doch nicht ans Bein pinkeln? Oder? Das müßten die beiden doch, wenn überhaupt, untereinander ausmachen...


3 Monate gratis Händlerbund
mcchip
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Re: Lizenzware

Da wäre ich vorsichtig, denn die beiden haben ja für jeweils ein anderes Gebiet eine Lizenz. Wenn du nun die Ware hier verkaufst bist du doch der Inverkehrbringer - also gaaaanz stark abmahngefährdet.

JessicaXXL kann dir das sicher mit sämtlichen §§§ erklären, dass das bestimmt "ungesund" ist.......

Grüsse

McChip
tanny
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Re: Lizenzware

Warum gibt es für die beiden Länder unterschiedliche Lizenznehmer? Das hat doch Gründe.... Würde mir glaube ich nicht einfallen in GB zu kaufen wenn es auch einen in D gibt...Preis hin Preis her...
mcchip
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Re: Lizenzware

Vieleicht ist es in GB billiger und es lohnt sich zu importieren?

Oder man "kann" mit dem deutschen Importeur nicht so gut.....

Gründe gäbe es viele.

Aber seitdem die Welt nicht mehr in Ordnung ist:

z.B: A&F
z.B Ed H.

.......
user-gelöscht

Re: Lizenzware

Der Großhändler in GB ist günstiger, hat eine höhere Lieferbereitschaft. Wahrscheinlich muss der Deutsche Händler dort auch einkaufen. Und ich kann beim Engländer noch andere für mich interessante Artikel mitbestellen/liefern lassen, so dass unterm Strich die Versandkosten nicht ins Gewicht fallen.
Da wäre ich vorsichtig, denn die beiden haben ja für jeweils ein anderes Gebiet eine Lizenz. Wenn du nun die Ware hier verkaufst bist du doch der Inverkehrbringer - also gaaaanz stark abmahngefährdet.
Ich bin ja vorsichtig, deshalb frage ich ja. Aber der Engländer ist ja der Inverkehrbringer innerhalb der EU. Das sind ja nicht im klassischen Sinnen Grauimporte. Die sind ja schon ganz legal und mit Zustimmung des Lizenzgebers in die EU eingeführt worden.
Ralf
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Re: Lizenzware

Die sind ja schon ganz legal und mit Zustimmung des Lizenzgebers in die EU eingeführt worden.
Und damit sollte das Thema durch sein. Was in einem Land der EU zulässig ist, darf eigentlich auch in jedem anderen keine Probleme bereiten.
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