Vermutlich Abmahnung

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Vermutlich Abmahnung

Hallo
ich bin neu hier und habe folgende Frage.
Ich kaufte vor einiger Zeit eine Lizenz für eine CD von Babymotive - zahlte 39,00 zzgl. MwSt. Dachte dass ich auf der sicheren Siete stehe wegen Abmahnung. Stellte diese Motive ins Internet. Heute kam ein Anruf von dieser Firma. Sie sagte ein RA Pfeffer von der Wettbewerbszentrale Stuttgart hätte die Firma angeschrieben ob für meinen Shop eine Lizenz erteilt worden ist.
Die Firma sagte mir jetzt ich hätte damals eine Lizenz für den Lokalverkauf aber nicht für den Onlineverkauf. Dafür wollte diese Firma jetzt zusätzlich 99,00€uro haben.

Was meint Ihr dazu?


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jessikaxxl
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Re: Vermutlich Abmahnung

...wenn man eine Lizenz erwirbt, bekommt man doch einen Lizenzvertrag in dem die Einzelheiten geregelt sind. Da mußt Du erstmal nachsehen.
Knotz.net

Re: Vermutlich Abmahnung

Lizenzvereinbarung

1. Allgemeines
Dieser nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenzvertrag ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen GRAPHICtec Visuelle Medien im folgenden Lizenzgeber genannt und dem ursprünglichen Nutzer der Daten und Software des Lizenzgebers. Bereits durch den einmaligen Gebrauch der Daten bzw. durch den download der Produkte erkennen Sie die Bedingungen dieses Vertrages als verbindlich an.


2. Lizenzbedingungen
Die Dateien auf diesen Seiten sind durch internationale Vereinbarungen und Copyright-Gesetze für Computer-Software geschützt. Diese Software beinhaltet eine Gebrauchslizenz für die exklusive und ausschliessliche Nutzung derselben durch den ursprünglichen Käufer auf einem einzigen Computer. Der Käufer darf dieses Produkt nicht verändern, ergänzen oder transferieren, über welches Medium auch immer. Der Lizenznehmer darf dieses Produkt nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmungdes Lizenzgebers lizensieren, weitergeben oder sonst irgendwie zugänglich machen, über welches Medium auch immer. Der Lizenzgeber räumt Ihnen das Recht ein, eine Sicherungskopie der Dateien zu erstellen. Es ist nichtgestattet, einen Teil oder die ganze Software zu modifizieren, zu verändern oder zu ergänzen. Die beiliegende Dokumentation darf weder kopiert noch in Computerdaten umgewandelt werden, bzw. dieser Vorgang bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Lizenzgeber.


3. Beendigung der Nutzungsrechte
Diese Lizenz ist gültig, bis sie beendet wird. Diese Lizenz endet automatisch, ohne weitere schriftliche Nachricht des Lizenzgebers, wenn gegen einen oder mehrere Teile dieser Lizenzbedingungen verstossen wird. In diesem Fall muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software, inkl. der angelegten Sicherheitskopie, vernichten, hierzu ist dem Lizenzgeber ein Verwertungsnachweis zu erbringen.


4. Garantie, Gewährleistung, Haftung, Haftungsbeschränkung
Im Fall, daß physikalische Fehler am Medium, mit dem die Software ausgeliefert wird, auftreten sollten, ist der Lizenzgeber verpflichtet, das Medium umzutauschen. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß das fehlerhafte Produkt zusammen mit einem Kaufbeleg innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum an den Lizenzgeber zurückgeschickt wird. Die Software wird verkauft „wie sie ist“, ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich und impliziert). Der Lizenzgeber lehnt jede Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Software für einen speziellen Verwendungszweck ab. Darüber hinaus gibt der Lizenzgeber keine Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich der Nutzung oder dem Nutzungsresultat der Software und von beigefügten Drucksachen in Bezug auf Richtigkeit, Genauigkeit, Verläßlichkeit, Aktualität oder anderes. Das Gebrauchsrisiko für die Software liegt allein beim Lizenznehmer. Weder der Lizenzgeber noch andere Personen, die bei der Entwicklung, Produktion oder Lieferung dieses Produktes beteiligt waren, können für irgendwelche direkten oder indirekten, sich als Folge oder zufällig ergebenden Schäden haftbar gemacht werden (einschließlich Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Informationsverlust).


5. Einverständniserklärung
Im Falle der ersten Nutzung des Produktes erklärt sich der Lizenznehmer ausdrücklich mit diesen Lizenzbedingungen einverstanden. Falls Sie Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung oder einer Lizenzerweiterung haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns.

Also ich finde da nichts dergleichen, oder sehe ich nichts mehr vor lauter Verärgerung.
jessikaxxl
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Re: Vermutlich Abmahnung

...frag doch mal nach, auf welche Bestimmung Deiner erworbenen Lizenz man sich hier bezieht.
Ralf
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Re: Vermutlich Abmahnung

Diese Software beinhaltet eine Gebrauchslizenz für die exklusive und ausschliessliche Nutzung derselben durch den ursprünglichen Käufer auf einem einzigen Computer.
Also für den lokalen Rechner.
Der Lizenznehmer darf dieses Produkt nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmungdes Lizenzgebers lizensieren, weitergeben oder sonst irgendwie zugänglich machen, über welches Medium auch immer.
Also eben nicht online stellen.
Dafür wollte diese Firma jetzt zusätzlich 99,00€uro haben.
Verständlich, wenn das der Preis für die Online-Lizenz ist. Der RA wird vermutlich mehr haben wollen ...
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Knotz.net

Re: Vermutlich Abmahnung

nein - das hat weniger mit dem Computer zutun sondern er sagter mir gerade am Telefon ich hätte nur eine Lizenz für den Lokalen Standort und nicht für den Onlinehandel.
Knotz.net

Re: Vermutlich Abmahnung

ich veräußere ja nicht die Rechte der CD - sondern nur die Babyaufkleber. Wo steht dass ich für die Rechte des Onlinehandels extra bezahlen muss. Ichj denke er hat sich verkalkuliert, hat mehr einnehmen wollen. Und jetzt im Nachhinein kommt er mit dieser Version.
Ralf
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Re: Vermutlich Abmahnung

Verstehe ich das richtig - du hast deine CD mit Bildern unter den o.a. Lizenzbedingungen erworben und hast Aufkleber mit Motiven produziert, die auf der CD enthalten sind?

Wenn das so ist, wäre schon die Verwendung für die Aufkleber nach den Bedingungen nicht statthaft. Ob die dann im Ladengeschäft oder online vertrieben werden, dürfte dagegen keine Rolle spielen.

Vielleicht solltest du dir bestätigen lassen, dass die Verwendung der Bilder für die Aufkleber mit der erworbenen Lizenz erlaubt ist ;)
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jessikaxxl
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Re: Vermutlich Abmahnung

...der Erwerber der Lizenz gibt ja mit der Darstellung der Bilder im Internet nicht das Produkt weiter.
Maik
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Re: Vermutlich Abmahnung

Der Lizenznehmer darf dieses Produkt nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmungdes Lizenzgebers lizensieren, weitergeben oder sonst irgendwie zugänglich machen, über welches Medium auch immer.
ich besitze die Butterfly Collection (Kosten ca. 700 EUR) da ist es fast genau so. Wenn ein Kunde zu mir kommt, kann ich ihm die Motive zeigen und ihm einen Aufkleber oder sein T-Shirt damit machen, aber ich darf diese Motive nicht im Internet zur Auswahl stellen.

Edit:

ich habe mir eigene Babymotive zeichnen lassen und habe das alleinige Nutzungsrecht dafür
Zuletzt geändert von Maik am 9. Nov 2007 19:10, insgesamt 1-mal geändert.
Ralf
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Re: Vermutlich Abmahnung

jessikaxxl hat geschrieben:...der Erwerber der Lizenz gibt ja mit der Darstellung der Bilder im Internet nicht das Produkt weiter.
Darum geht es nicht. Der Erwerber hat mit der Lizenz das Recht nur Nutzung in einem definierten Umfang erworben. Nach den o.a. Bestimmungen beschränkt sich dieses zur Nutzung auf einem PC. Damit ist weder die Verwendung für Aufkleber abgedeckt noch deren Publikation im Internet.
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Ralf
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Re: Vermutlich Abmahnung

Wenn ein Kunde zu mir kommt, kann ich ihm die Motive zeigen und ihm einen Aufkleber oder sein T-Shirt damit machen,
Wenn diese Art der Verwendung nicht ausdrücklich gestattet ist, dürfte sie unter "irgendwie zugänglich machen" fallen.
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Maik
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Re: Vermutlich Abmahnung

deshalb habe ich geschrieben, dass es bei der Butterfly Collection "fast" genau so ist aetsch
Knotz.net

Re: Vermutlich Abmahnung

zu was habe ich dann die CD gekauft? Ich denke dass eine ganze Menge Anbieter jetzt dieses Problem haben. Er spricht von 99,00 €uro für die Total-Lizenz aber die sind nirgends auf seiner Website aufgeführt.
Es gibt soviele Anbieter im Netz welche die Babyaufkleber von der CD haben und anbieten.

Was würdet Ihr in diesem Falle tun?
Maik
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Re: Vermutlich Abmahnung

Knotz.net hat geschrieben:... Es gibt soviele Anbieter im Netz welche die Babyaufkleber von der CD haben und anbieten.

Was würdet Ihr in diesem Falle tun?
sehe es als unnütze Investition und nehme die Motive raus, es sei denn du willst wegen der 39 Euronen dagegen angehen. Suche dir jemand (bei mir war es eine Kunststudentin) die dir eigene Motive zeichnet und dir dann die uneingeschrängten Nutzungsrechte vertraglich abtritt. Da diese fertigen Motive zu Hauf im Netz rumgeistern bist du eh nur einer von vielen, bei guten/ ausgefallenen eigenen Motiven ist die Chance des Verkaufs viel höher. Ich hatte die Kosten innerhalb von 4-5 Monaten wieder drin.

Gruß Michael
Knotz.net

Re: Vermutlich Abmahnung

Plottdesigner - du hast Recht.
Habe sie schon im Shop entfernt. Seit 2 Monaten habe ich auch einen Comiczeichner - der für ca.15 Euro zzgl. MwSt. pro Design malt - für exclusive Rechte. Wollte nur meine Angebotspalette erweitern. Aber jetzt kommen nur noch exclusive Motive rein.

Bleibt abzuwarten was die Wettbewerbszentrale in Stuttgart will.
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