Verpackungs Verordnung

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issy
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Re: Verpackungs Verordnung

Ralf hat geschrieben:
issy hat geschrieben:Wenn Papier und Kunststoff eine Einheit bildet, gehört es zu den Verbundstoffen (auch "sonstige Verbunde" genannt).
Auch wenn die Trennung relativ einfach ist und auf dem Umschlag zur Entsorgung empfohlen wird?

Eigentlich ja, man kann ja den Endverbraucher nicht weitere Hürden aufergeben. :roll:

Ist bei DSD oder Landbell beschrieben gewesen, oder war es Interseroh?


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jamieblond
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Re: Verpackungs Verordnung

Lt. Grüner Punkt müssen Lupos nach Papier und Kunststoff getrennt werden und so bei denen gemeldet werden.
Zuletzt geändert von jamieblond am 25. Jul 2008 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
Ralf
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Re: Verpackungs Verordnung

Es hätte mich auch sehr verwundert, wenn es im Bereich von Verordnungen mal keine unterschiedlichen Meinungen/Ansichten/Auslegungen gibt :durchdreh:
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
S.Forst
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Re: Verpackungs Verordnung

issy hat geschrieben: @s.forst
->Ende des Jahres die Prognose abgleichen und die richtigen Mengen melden

soweit klar und wie belegt man die richtigen Mengen? Oder geht es bis X Tonnen auf Vertrauensbasis?
Hi,

also wie schon hier diskutiert gibt es für kleinere Mengen auch Sonderregelungen, da eine zwingende Vorlage erst ab 50t Papier, jetzt als Beispiel, notwendig ist. Das ganze läuft dann dort auf Vertrauensbasis, wobei du jederzeit geprüft werden kannst im Auftrag von Interseroh. Wenn dann Abweichungen auftreten, also wir sprechen hier bestimmt nicht von ein paar Kilo, sondern bewußt verschwiegene Sachen, dann kommt der Kostenhammer und du musst sämtliche Aufwendungen für Prüfung usw zahlen.

Ich selbst habe meine Lieferanten für mein Verpackungsmaterial, diese Rechnungen werden kopiert und die Artikel mit den entsprechenden Gewichten als Kalkulationsgrundlage genommen. Sämtliche Rechnungen aus dem entsprechenden Jahr abgeheftet und die Kalkulation für die Mengenangabe oben drauf. Das wars dann. Wenn drauf an kommt kriegt der Prüfer einen Kreditorenkontoauszug und die entsprechenden Ordner. Auf Wunsch, wenn es brennen sollte, noch eine Bestätigung der Lieferanten, das nur die entsprechenden Lieferungen an uns gegangen sind.

Mehr kann man da dann auch nicht machen finde ich..
Viele Grüße
Stefan
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schwedenhoerbi
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Re: Verpackungs Verordnung

S.Forst hat geschrieben:
Ich selbst habe meine Lieferanten für mein Verpackungsmaterial, diese Rechnungen werden kopiert und die Artikel mit den entsprechenden Gewichten als Kalkulationsgrundlage genommen. Sämtliche Rechnungen aus dem entsprechenden Jahr abgeheftet und die Kalkulation für die Mengenangabe oben drauf.
Tja, ich bekomme einen Großteil meiner Waren schon verpackt geliefert und habe höchstens für 40-50 kg Verpackungsmaterial separate Rechnungen...
house
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Re: Verpackungs Verordnung

schwedenhoerbi hat geschrieben:Tja, ich bekomme einen Großteil meiner Waren schon verpackt geliefert und habe höchstens für 40-50 kg Verpackungsmaterial separate Rechnungen...
Dann bleibt aber noch immer die Frage, ist die Produktverpackung der Ware schon lizenziert?
Und ist die vom Lieferanten verwendete Umverpackung (die scheinbar von Dir weiterverwendet wird) schon lizenziert?
issy
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Re: Verpackungs Verordnung

house hat geschrieben:
schwedenhoerbi hat geschrieben:Tja, ich bekomme einen Großteil meiner Waren schon verpackt geliefert und habe höchstens für 40-50 kg Verpackungsmaterial separate Rechnungen...
Dann bleibt aber noch immer die Frage, ist die Produktverpackung der Ware schon lizenziert?
Und ist die vom Lieferanten verwendete Umverpackung (die scheinbar von Dir weiterverwendet wird) schon lizenziert?
Sagen wir mal, man Lizenziert die gebrauchte Verpackung in dem man 1-2 Tonnen Pappe dafür angibt. Dann in 1-2 Jahren merken die DS Anbieter das sie reihenweise beschissen wurden und wollen von allen glaubhafte Belege, da ist es dann aber nicht gerade einfach die wahre Anzahl und Gewicht an gebrauchten Kartons zu belegen.
berta
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Re: Verpackungs Verordnung

... wenn ich den Interseroh-Vertrag nicht ganz falsch gelesen habe, ist dort festgehalten, und das unterschreibt man auch, dass jederzeit von Interseroh ein Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der angegebenen Mengen bestellt werden kann. Im Vertrag steht auch, dass die Kosten der Prüfung dem Prüfling auferlegt werden. Ich habe keineAhnung was so eine Prüfung kosten kann - aber ich hab da so eine böse Ahnung (-S
... die berta halt mal wieder ...
user-gelöscht

Re: Verpackungs Verordnung

Die Kosten werden dem Prüfling nur auferlegt, wenn die Mengenabweichung einen bestimmten Prozenzentsatz (ich mein 5 %) zu ungunsten von Interseroh abweicht. Also immer schön korrekt arbeiten und immer einen Schnapps mehr melden - dann kann eigentlich nichts passieren.
issy
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Re: Verpackungs Verordnung

@berta

ein Wirtschaftsprüfer kostet meißt mindestens 2000 Euro, je nach Aufwand (Zeit) ist nach oben natürlich keine Grenze gesetzt.
house
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Re: Verpackungs Verordnung

issy hat geschrieben:@berta
ein Wirtschaftsprüfer kostet meißt mindestens 2000 Euro
Ein Grund mehr mit doch halbwegs korrekten Zahlen zu arbeiten, dann gibt's auch keine Problem mit dem Nachbarn.

Aber warum machen sich hier alle solche Gedanken über's beschei**en? Beim Finanzamt schafft es ja schließlich auch jeder korrekte Umsätze und Gewinne anzugeben.

Haben hier denn alle so ein Problem damit, dass nicht jemand unmittelbar hinter einem steht, der einem bei jedem Handgriff genau auf die Finger schaut ... so wie Ebay es tut?
Es wird doch jeder schaffen auch ohne so einen "Wachmann" korrekte Zahlen abzuliefern.
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schwedenhoerbi
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Re: Verpackungs Verordnung

house hat geschrieben:
issy hat geschrieben: Aber warum machen sich hier alle solche Gedanken über's beschei**en? Beim Finanzamt schafft es ja schließlich auch jeder korrekte Umsätze und Gewinne anzugeben.
Ja. Und dafür brütet man Stunden/Tage/Wochen lang über irgendwelchen Zahlen.
Das gleiche dann nochmal fürs DS? Aber gerne doch!
house
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Re: Verpackungs Verordnung

schwedenhoerbi hat geschrieben:Ja. Und dafür brütet man Stunden/Tage/Wochen lang über irgendwelchen Zahlen.
Das gleiche dann nochmal fürs DS? Aber gerne doch!
Es macht nicht viel Sinn sich darüber aufzuregen, es ist nunmal Fakt, und für alle gelten die selben Spielregeln (und ein Großteil wird sich auch daran halten).

Eine Schätzung unseres jährlichen lizenzierungspflichtigen Verpackungsmittel- und Produktverpackungsaufkommens hat mich ungefähr 1 Stunde gekostet (und demnächst einen Batzen Geld, der jedoch verkraftbar ist).
Ich denke das ist überschaubar, und dann ist ein Jahr lang Ruhe ...

Vielleicht sollten das andere hier auch so sehen, und nicht darum betteln dass jemand kommt dem sie Rechenschaft über jeden einzelnen Kilo ablegen müssen, ohne das gleich als Freibrief zum schwindeln anzusehen.

Es gab ja in der Vergangenheit auch schon viele Branchen die diverse Sonder-Beiträge/Gebühren für dieses und jenes entrichten mussten (Sozgebühren für Sat-Tuner, Abfallmengenberichte für Lackierereien, Uhragebühren für Speichermedien, Sektsteuer und und und um nur einige zu nennen), und überall berechnet der Unternehmer die entsprechenden Zahlen selbst (aufgrund von Erfahrungswerten, Schätzungen, Einkaufs- und Verkaufsrechnungen etc.).
Zuletzt geändert von house am 6. Aug 2008 21:53, insgesamt 1-mal geändert.
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schwedenhoerbi
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Re: Verpackungs Verordnung

Ich wollte eigentlich nur darstellen dass der Vergleich mit dem Finanzamt hinkt.
Sei´s drum. Nicht aufregen. Nur wundern.
house
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Re: Verpackungs Verordnung

schwedenhoerbi hat geschrieben:Ich wollte eigentlich nur darstellen dass der Vergleich mit dem Finanzamt hinkt.
Sei´s drum. Nicht aufregen. Nur wundern.
Der Vergleich bewegt sich ziemlich sicher ... auf mindestens 2 Beinen ;-)

Aus eigener Erfahrung schätze ich den Zeitaufwand für's Finanzamt (als Selbermacher) etwa mit 100:1 gegenüber der Verpackungsverordnung ein.
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schwedenhoerbi
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Re: Verpackungs Verordnung

house hat geschrieben: Aus eigener Erfahrung schätze ich den Zeitaufwand für's Finanzamt (als Selbermacher) etwa mit 100:1 gegenüber der Verpackungsverordnung ein.
Schön wär´s wenn man seine Steuer auch einfach schätzen könnte, dann noch einen Tuc drauf und fertig...
issy
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Re: Verpackungs Verordnung

Beim FA ist ja eigentlich klar geregelt wie man was angeben, berechnen und zu zahlen hat.

Bei den Entsorgern wird nur nach der geschätzten Kilo / Tonnen Zahl gefragt. Wie die Daten bei Bedarf belegt werden sollen schweigen sich die Entsorger aus. Wenn man nur eingekaufte Verpackungen und Packbänder verwendet ist es ja relativ einfach, wenn man dazu auch nur an Endverbraucher verkauft ist man mit den Einkaufsbelegen schon so gut wie aus dem Schneider. Allerdings auf meine Einkaufsrechnungen steht das Gewicht der Kartons nicht mit drauf. Also müsste ein WP kommen und alle Kartonarten wiegen und hochrechnen.

Wenn man an Händler/Firmen auch liefert müssen diese Verpackungen ja nicht lizenziert werden.
Ebenso kann man ja wiederverwendete Kartons kaum belegen, wenn man die in größeren Mengen hat.
house
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Re: Verpackungs Verordnung

schwedenhoerbi hat geschrieben:Schön wär´s wenn man seine Steuer auch einfach schätzen könnte, dann noch einen Tuc drauf und fertig...
Da stimme ich Dir allerdings voll zu.
Statt Dutzende Formulare auszufüllen mit unzähligen Beträgen die sich im Laufe des Formulars eh wieder aufheben, würde ich gerne einfach den Gesamtbeitrag ans FA übermitteln (den ich ja mit einem Tastendruck habe), bezahlen und fertig. Gerne auch noch mit 15% Bequemlichkeitszuschlag ... die Zeitersparnis wäre es mir Wert ;-)

Aber leider nur Träumerei ... back to topic.
issy hat geschrieben:Bei den Entsorgern wird nur nach der geschätzten Kilo / Tonnen Zahl gefragt. Wie die Daten bei Bedarf belegt werden sollen schweigen sich die Entsorger aus.
Deine Angabe muß vorerst Beleg genug sein. Schließlich steht Du ja auch mit Deiner Unterschrift dafür grade.
issy hat geschrieben:Allerdings auf meine Einkaufsrechnungen steht das Gewicht der Kartons nicht mit drauf. Also müsste ein WP kommen und alle Kartonarten wiegen und hochrechnen.
Wie "groß" bist Du?
Ich denke >90% der hier vertetenen sprechen von Jahresbeträgen von einigen hundert bis wenigen tausend Euro. Ich prognostiziere einfach mal, dass solche kleinen Würstel ohnehin keinen interessieren werden.
Die Entsorger sind an Produzenten, Industriebetrieben, Importeuren, Ketten etc. interessiert bei denen es jährlich um zumindestens zehntausende bis zu vielen Millionen Euro geht. Und die mussten bisher ja ohnehin schon fast immer alle bezahlen.
Das die Entsorger keine Freude mit diesen kleinen Ebay-Fischen haben, sieht man ja auch daran, dass sie sich größtenteils nicht grade darum reissen solche als Kunden zu bekommen.

Und sollte wirklich einer meinen dass er das nachwiegt, soll er doch kommen, sofern Du halbwegs ehrlich bei Deiner Schätzung warst, kann Dir nichts passieren.
issy hat geschrieben:Wenn man an Händler/Firmen auch liefert müssen diese Verpackungen ja nicht lizenziert werden.
Hier würde ich die Definition aber eher eng sehen.
Wenn bei ebay die Firma XY (lt. Anschrift) für 100 Euro was bestellt, würde ich das nicht in meine Prozentzahl der Firmenverkäufe einrechnen, denn auch hinter so einer Lieferanschrift steht sehr oft ein Privatkunde.
Und die hier vertretenen Seller, die hauptsächlich über Onlineshop und/oder ebay/amazon verkaufen, haben wohl nur sehr wenige bis gar keine Wiederverkäufer als Kunden.
Ich für meinen Teil habe die paar wenigen Wiederverkäufer die ich habe, schon darauf aufmerksam gemacht dass standardmäßig nicht lizenziert wird. Dass sind auch alles Firmen von denen ich wirklich weiß dass es Wiederverkäufer sind.

Jemand der sehr viel an Wiederverkäufer verkauft, hat das Problem ja ohnehin nicht, da man sich in Wiederverkäufer-Shops etc. ohnehin im Normalfall besonders legitimiert muß (Gewerbeschein, UID-Nummer etc.).
issy hat geschrieben:Ebenso kann man ja wiederverwendete Kartons kaum belegen, wenn man die in größeren Mengen hat.
Wie meinst Du "wiederverwendete Kartons"?
Welche die Du von Retouren hast, oder?
Die sind dann ja schon entpflichtet, die darfst 5x nehmen, sofern der Karton es aushält.
Zuletzt geändert von house am 6. Aug 2008 22:27, insgesamt 7-mal geändert.
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schwedenhoerbi
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Re: Verpackungs Verordnung

issy hat geschrieben: Ebenso kann man ja wiederverwendete Kartons kaum belegen, wenn man die in größeren Mengen hat.
Also ich benutze kaum Kartons sondern in der REgel nur Packpapier.Bild
user-gelöscht

Re: Verpackungs Verordnung

Ich weiss immer noch nicht wo das Problem ist. Gut, es kommt auf jeden Online-Händler jetzt zusätzliche Kosten und ein Zeitaufwand zu - da es jeden Online-Händler trifft, seh ich kein Problem. Muss man mit einkalkulieren und im Gegensatz zu dem was da an Strom-, Heiz-, Spritkostensteigerungen auf uns zu kommt, sind das doch Peanuts.

Es wird ein Ordner angelegt, in dem alle Rechnungen von Verpackungsmaterialien erfasst werden. Die noch nicht lizensierten Produktverpackungen habe ich auch schon erfasst. Auch hier werden die Rechnungskopien in den Ordner abgeheftet. Das wird dann alles Mengen und Gewichtsmäßig erfasst und in einer Excel-Tabelle aufgeführt. Dann kommt da noch überall 10 % Sicherheit mit drauf und die Menge wird dann gemeldet und abgerechnet. Die Erbsenzählerei, was da jetzt gewerblich ist oder ins Ausland geht, mach ich nicht mit, das wäre mehr Aufwand das rauszurechnen und zu dokumentieren als das das zu Ersparnissen führt. Wenn man das gut organisiert wird das 1-2 Stunden pro Monat Mehraufwand sein.
Gesperrt

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