Gewerbeanmeldung ein Verkaufsplattform

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Antworten
meikel
Beiträge: 194
Registriert: 6. Aug 2013 20:14

Gewerbeanmeldung ein Verkaufsplattform

Hallo zusammen.

Hätte da mal ne Frage interessehalber:

Amazon z.B: betreibt ja ein Mischding. Halb Eigenverkauf, halb Marketplace.

Nun sind ja Gewerbeämt bei der Wahl des Geschäftsgegenstandes bekanntermaßen je nachdem reicht eigenwillig.
Wenn man jetzt nur "Betreiben einer Verkaufsplattform" anmeldet, darf der Plattformbetreiber die Plattform dann auch für "Eigenverkauf" nutzen, ohne dies explizit in der Gewerbeanmeldung mit anzugeben ?


3 Monate gratis Händlerbund
roemerhaardesign
Beiträge: 1980
Registriert: 22. Jun 2014 00:55

Re: Gewerbeanmeldung ein Verkaufsplattform

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ama nur ein Gewerbe angemeldet hat.
_________________

Denken ist wie googeln, nur viel spannender!
Benutzeravatar
Technokrat
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7002
Registriert: 8. Mai 2014 12:14

Re: Gewerbeanmeldung ein Verkaufsplattform

Wie Du schon sagst: im Kleinen kommt es auch ein bisschen auf das Gewerbeamt an. Im einen Kreis durfte ich "Handel mit Waren aller Art" machen, im anderen wollten sie schon ganz genau wissen, was vertickert wird (Drogen, Alkohol und gestohlene Autos).

Bei einem Firmengeflecht wird da... s. über mir.
Benutzeravatar
pernio
Beiträge: 315
Registriert: 24. Jul 2010 18:28
Land: Deutschland
Branche: Waren rund um Leben & Wohnen

Re: Gewerbeanmeldung ein Verkaufsplattform

Du brauchst ja nicht für jedes Tätigkeitsfeld eine separate Gewerbeanmeldung.

Du kannst ja angeben, dass du eine Plattform betreibst und auch selbst verkaufst.

ungefähr so: Interhandelsplattform, Onlineshop, Schreinerei, Pferdezucht

Du kanst ja alles machen, was dir genehmigt wurde. Musst es aber nicht tun.
Gruß Pernio
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information