Hallo zusammen.
Hätte da mal ne Frage interessehalber:
Amazon z.B: betreibt ja ein Mischding. Halb Eigenverkauf, halb Marketplace.
Nun sind ja Gewerbeämt bei der Wahl des Geschäftsgegenstandes bekanntermaßen je nachdem reicht eigenwillig.
Wenn man jetzt nur "Betreiben einer Verkaufsplattform" anmeldet, darf der Plattformbetreiber die Plattform dann auch für "Eigenverkauf" nutzen, ohne dies explizit in der Gewerbeanmeldung mit anzugeben ?
Gewerbeanmeldung ein Verkaufsplattform
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Re: Gewerbeanmeldung ein Verkaufsplattform
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ama nur ein Gewerbe angemeldet hat.
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Denken ist wie googeln, nur viel spannender!
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- Technokrat
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Re: Gewerbeanmeldung ein Verkaufsplattform
Wie Du schon sagst: im Kleinen kommt es auch ein bisschen auf das Gewerbeamt an. Im einen Kreis durfte ich "Handel mit Waren aller Art" machen, im anderen wollten sie schon ganz genau wissen, was vertickert wird (Drogen, Alkohol und gestohlene Autos).
Bei einem Firmengeflecht wird da... s. über mir.
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- pernio
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Re: Gewerbeanmeldung ein Verkaufsplattform
Du brauchst ja nicht für jedes Tätigkeitsfeld eine separate Gewerbeanmeldung.
Du kannst ja angeben, dass du eine Plattform betreibst und auch selbst verkaufst.
ungefähr so: Interhandelsplattform, Onlineshop, Schreinerei, Pferdezucht
Du kanst ja alles machen, was dir genehmigt wurde. Musst es aber nicht tun.
Du kannst ja angeben, dass du eine Plattform betreibst und auch selbst verkaufst.
ungefähr so: Interhandelsplattform, Onlineshop, Schreinerei, Pferdezucht
Du kanst ja alles machen, was dir genehmigt wurde. Musst es aber nicht tun.
Gruß Pernio
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