Folgender Fall:
Wir haben einen Gerichtsvollzieher per Mahnbescheid beauftragt offene Forderungen einzutreiben.
Der Schuldner war bei der Abgabe der Vermögensauskunft nicht anwesend.
Nun schreibt der GV dass ich den Antrag auf Vollzug des Haftbefehls stellen soll.
Der Haftbefehl liegt dem Schreiben schon bei.
Genügt ein einfaches Schreiben an das Zuständige Amtsgericht dass man nun den Vollzug des Haftbefehls beantragt, oder muss hier wieder ein Formular ausgefüllt werden?
Ich gehe davon aus dass ich dies selbst, ohne Anwalt, machen kann, oder?
Vollzug eines Haftbefehls beantragen
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Re: Vollzug eines Haftbefehls beantragen
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund ... er_GV6.pdf
Punkt: I (i) , Verhaftung des Schuldners.
So musste ich das zumindest vor zwei Jahren machen.
Punkt: I (i) , Verhaftung des Schuldners.
So musste ich das zumindest vor zwei Jahren machen.
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