bin ich verpflichtet auf Zuruf per Email einen Retourenschein vorab zu senden oder habe ich das Recht auf Prüfung, ob eine Gewährleistung vorliegt und kann das Porto hinterher erstatten? Ich habe einen Verdacht und würde daher gerne Variante 2 wählen.
Sie binden sich als Einzel und Online Händler gemäß Ihrer AGB`s an diese Gesetzgebung. Ihnen liegt meinerseits eine Reklamation vor, und Sie sind Ihrerseits dazu verpflichtet die Reklamation gemäß der Gesetzgebung zu behandeln.
Dieses bedeutet, das Sie mir auf Grund meiner Reklamation einen Retoureschein zu kommen lassen müssen. Dieses erwarte ich umgehend.
Sollte dieser Retoureschein nicht bis morgen 12.00 Uhr per Mail bei mir sein, werde ich dieses sofort per Fax und bestehenden Schriftverkehr dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Bahnhofstrasse 1 xxxxx xxxxxxxx, sowie dem zuständigen Amtsgericht xxxxx xxxx gegenüber anzeigen.