2 Fälle: Widerruf nach Nutzung + Widerruf vor Zustellung

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Kai!
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2 Fälle: Widerruf nach Nutzung + Widerruf vor Zustellung

Guten Morgen,

lange keine Reklamationen gehabt und mit einmal scheint es nicht mehr aufzuhören...

Wäre euch wieder einmal dankbar, wenn Ihr Tipps für mich hättet, bzw. eure bisherige Erfahrungen in solchen Fällen mitteilen könntet.

1. Fall:
Kunde kauft ein 3-tlg. Autoteil.

Kunde eröffnet Rückgabe, Begründung "Passt nicht" Artikel hat er verbaut, Auto funktionierte nicht richtig. Anderes Teil eingebaut, Auto funktioniert wieder. Es standen ja keine Einschränkungen in meiner Beschreibung und lt. Fahrzeugliste ist das Auto aufgeführt. Möchte es zurück geben.

Meine Antwort: In der Artikelbeschreibung steht, dass ich um Mitteilung der Fahrzeugdaten bitte, da es ggf. Einschränkungen geben kann. (Feld Einschränkungen in der Fahrzeugverwendungsliste habe ich in dem Fall leer gelassen und den Hinweis 2x in der Artikelbeschreibung stehen) und das ich keine Anfrage von dem Käufer vor dem Kauf erhalten hatte. Nach Überprüfung gibt es eine Einschränkung für sein Fahrzeug, weswegen es nun nicht passt.
Nach dem Widerrufsbedingungen kann ich den Artikel nicht zurück nehmen, da es bereits verbaut wurde. Trotzdem habe ich dem eine Lösung vorgeschlagen, dass ich es für 80 Euro (er bezahlte 140 Euro) zurück kaufe.
Eine weitere Nachricht von mir hinterher, dass dieses Kulanz-Angebot bis Ende des Monat besteht und er es zurück schicken kann.

Antwort Kunde: Nach nochmaliger Überprüfung stellte er fest, dass nun ein Teil fehlt und man sich lt. Artikelbeschreibung auf die Fahrzeugverwendungsliste beziehen soll (direkt darunter der Hinweis, Fahrzeugdaten mir mitzuteilen) und es fehlt ein Teil von dem 3-tlg. Set. Er sieht nicht ein, diesen Verlust in Kauf zu nehmen und droht mit weiteren Schritten.

So ist derzeit der Stand. Ich frage mich nur, wie er das Teil vorher eingebaut hat, wenn das 3. Teil fehlt - das ist nicht möglich.
Wie es klingt, ist wohl jedem klar.
Bewertet hat er noch nicht.
Nun habe ich überlegt, wie ich es beweisen könnte, dass das Set komplett geliefert wurde (ich muss wohl bald von jedem Artikel ein Foto mit der Rechnung zusammen machen, bevor ich es rausschicke...). Da fiel mir dann das Paketgewicht ein. Das gleiche Autoteil habe ich vor ein paar Wochen verschickt. Nachdem ich die Rückmeldung von DPD habe, werde ich sehen, ob es große Abweichungen gibt. Wäre aber überrascht.

Wie sollte ich reagieren, wenn die Gewichte der 2 Pakete nahezu gleich sind?

2. Fall:
Kunde kauft Artikel und widerruft/eröffnet Rückgabe am selben Tag der Zustellung des Pakets. Noch vor Zustellung habe ich zurück geschrieben, dass er es innerhalb der 30-Tage Widerrufsfrist zurück senden kann.
Kunde verweigert die Annahme und nun wird es Montag zurück kommen.

Teilrückerstattung minus Versandkosten im Rückgabefall anbieten oder es so hinnehmen und abhaken? Wie sieht es rechtlich hier aus, kann ich einfach die Versandkosten einbehalten?

Vielen Dank im Voraus.


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dance
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Re: 2 Fälle: Widerruf nach Nutzung + Widerruf vor Zustellung

im Fall 2 würde ich erstatten:
Kaufpreis +Versandkosten -Rückversandkosten. Die hat der Kunde zu tragen, denn das Paket wr schon weggeschickt und er hat die Annahme verweigert.
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Neoner
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Re: 2 Fälle: Widerruf nach Nutzung + Widerruf vor Zustellung

Fallen denn Versandkosten für den Rückversand an?
Wenn nein, dann kann man die mMn auch nicht abziehen von der Ersattung.
Kai!
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Re: 2 Fälle: Widerruf nach Nutzung + Widerruf vor Zustellung

Ja, bei mir fallen die Rücksendekosten an. Habe den Käufer bereits darüber informiert, sobald die Rücksendung eingetroffen ist, erfolgt die Erstattung des kompletten Kaufpreises minus Rücksendekosten.

Fall Nr. 2 ist für mich erledigt.

Zu Fall Nr. 1, die Paketgewichte habe ich erhalten, weichen um 200gr. ab. Ob die nun aufgrund des fehlenden Artikels oder andere Versandpackung/Füllmaterial zurück zu führen sind, kann ich nicht sagen. Eigengewicht des Artikels 6,00 kg, Versandgewicht seiner Sendung war 6,24 kg.

Aber mal davon abgesehen, hätte er es nicht vor dem Einbau auf Vollständigkeit überprüfen müssen, bzw. ohne das fehlende Teil kann das Auto auch nicht richtig funktionieren = Einbaufehler. Damit ist meiner Meinung das Widerrufsrecht und Gewährleistungsrecht Geschichte.

Für mich ist die Sache eindeutig, dass jemand seinen Fehler auf den Verkäufer schieben möchte. Hinnehmen möchte sein Verhalten nicht und einfach die Rücksendung+Erstattung akzeptieren. Bloß spielt eBay bald in der Runde mit und eine negative werde ich mir wohl so oder so einfangen.

Kann man es so zum Verkäufer schicken:
ich habe mit meinem Rechtsanwalt Rücksprache gehalten und teile Ihnen hiermit folgendes mit:
1. Mein Kulanz-Angebot des Rückkaufs ziehe ich hiermit zurück.
2. Wenn das Lager fehlt, hätten Sie es umgehend reklamieren müssen. Sie haben den neuen Artikel trotz fehlenden Lager eingebaut = Einbaufehler. Auch wenn Sie ein anderes Lager genutzt haben ist die Kompatibilät nicht gewährleistet. An für sich vergleicht/überprüft man das Neuteil auf Passgenauigkeit/Vollständigkeit mit dem Altteil bevor man das Neuteil verbaut.
Da Sie den Artikel bereits verbaut haben, können Sie nicht mehr vom Widerrufsrecht gebraucht machen, da dieses ausgeschlossen wird. Vom Gewährleistungsrecht können Sie ebenfalls nicht mehr gebraucht machen, da Sie den Artikel ohne, bzw. mit einem anderen von mir nicht erhaltenen Ausrücklager, verbaut haben. Einbaufehler nicht ausgeschlossen.
3. Der Hinweis, dass es ggf. Einschränkungen geben kann, steht 2x in der Artikelbeschreibung, auch wenn Sie den Hinweis ignorieren, ändert es nichts an der Tatsache, dass der in der Artikelbeschreibung zu finden ist.

Wenn ich einen Fehler mache, dann stehe ich dazu und schiebe es nicht auf einen anderen.
Ralf
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Re: 2 Fälle: Widerruf nach Nutzung + Widerruf vor Zustellung

Widerrufen kann man immer, so lange die Frist nicht abgelaufen ist und der Artikel nicht grundsätzlich vom Widerruf ausgeschlossen ist. Ggf. stellt sich dann die Frage des Wertersatzes, weil das Teil in Gebrauch genommen wurde.
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Re: 2 Fälle: Widerruf nach Nutzung + Widerruf vor Zustellung

Kai! hat geschrieben:...Wenn ich einen Fehler mache, dann stehe ich dazu und schiebe es nicht auf einen anderen...
DAS würde ich dem Kunden nicht schreiben. Erzeugt unnötige Aggression und sieht wie ein Erziehungsversuch aus, der sowieso nicht hilft.
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Kai!
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Re: 2 Fälle: Widerruf nach Nutzung + Widerruf vor Zustellung

Danke euch, wieder was gelernt.

So wäre es doch rechtlich auch in Ordnung, richtig?
ich habe mit meinem Rechtsanwalt bezüglich Ihres Widerspruchs Rücksprache gehalten und teile Ihnen hiermit folgendes mit:
1. Wenn das Lager fehlt, hätten Sie es umgehend reklamieren müssen. Sie haben den neuen Artikel trotz fehlenden Lager eingebaut = Einbaufehler. Auch wenn Sie ein anderes Lager genutzt haben sollten, ist die Kompatibilät mit dem Lager, bzw. auch Ihrem Fahrzeug nicht gewährleistet. An für sich vergleicht/überprüft man das Neuteil auf Passgenauigkeit/Vollständigkeit mit dem Altteil bevor man das Neuteil verbaut.
2. Nur weil das Feld "Einschränkungen" in der Fahrzeugverwendungsliste leer ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass es keine Einschränkungen gibt. Der Hinweis, dass es ggf. Einschränkungen geben kann und man seine Fahrzeugdaten vor dem Kauf mitteilen soll, damit die Passgenauigkeit gewährleistet ist, steht 2x in der Artikelbeschreibung. Auch wenn Sie den Hinweis ignorieren, ändert es nichts an der Tatsache, dass der in der Artikelbeschreibung zu finden ist.
3. Das Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern den Artikel in Augenschein zu nehmen sowie einer Prüfung zu unterziehen wie es im stationären Handel möglich wäre. Sie haben den Artikel bereits verbaut, dies geht über das Widerrufsrecht hinaus, da dies auch im stationären Handel nicht möglich gewesen wäre. Vielmehr hätten Sie sich beraten lassen können, ob der Artikel mit Ihrem Fahrzeug kompatibel ist. In diesem Fall siehe dazu Punkt 2.
4. Sie können den Artikel innerhalb der 30-tätigen Widerrufsfrist zurück senden. Aufgrund des erfolgten Einbaus des Artikels haben Sie Wertersatz zu leisten, siehe hierzu die Widerrufsbedingungen.

Weiterhin möchte ich Sie auf das BGH Urteil vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 55/15 hinweisen.

Nach Eingang der ausreichend frankierten Rücksendung innerhalb der 30-tätigen Widerrufsfrist erstatte ich Ihnen den Kaufpreis abzüglich des Wertersatz in Höhe von 60,00 Euro.

Die Rückerstattung in Höhe von 79,99 Euro erfolgt umgehend nach Erhalt des Artikels.
Oder würdet ihr noch etwas ergänzen/entfernen?
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Re: 2 Fälle: Widerruf nach Nutzung + Widerruf vor Zustellung

Ich würde das so schreiben:
Kai! hat geschrieben: 2. Nur weil das Feld "Einschränkungen" in der Fahrzeugverwendungsliste leer ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass es keine Einschränkungen gibt. Der Hinweis, dass es ggf. Einschränkungen geben kann und man seine Fahrzeugdaten vor dem Kauf mitteilen soll, damit die Passgenauigkeit gewährleistet ist, Es steht 2x in der Artikelbeschreibung, dass das Teil.....bla, bla..
3. Das Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern den Artikel in Augenschein zu nehmen sowie einer Prüfung zu unterziehen wie es im stationären Handel möglich wäre. Sie haben den Artikel bereits verbaut, dies geht über das Widerrufsrecht hinaus, da dies auch im stationären Handel nicht möglich gewesen wäre. Vielmehr hätten Sie sich beraten lassen können, ob der Artikel mit Ihrem Fahrzeug kompatibel ist. In diesem Fall siehe dazu Punkt 2.
4. Sie können den Artikel innerhalb der 30-tätigen Widerrufsfrist zurück senden. Aufgrund des erfolgten Einbaus des Artikels haben Sie Wertersatz zu leisten, siehe hierzu die Widerrufsbedingungen.
Weiterhin möchte ich Sie auf das BGH Urteil vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 55/15 hinweisen.
Das würde ich weglassen. Das braucht dein RA vielleicht noch in einer evtl. weiteren Auseinandersetzung
...Nach Eingang der ausreichend frankierten Rücksendung innerhalb der 30-tätigen Widerrufsfrist erstatte ich Ihnen den Kaufpreis abzüglich des Wertersatz in Höhe von 60,00 Euro.
Die Rückerstattung in Höhe von 79,99 Euro erfolgt umgehend nach Erhalt des Artikels.
Ich würde den Wertersatz erst benennen, wenn ich das Teil wieder in Händen hätte. Oder ist das dein EK, so dass es wurscht ist, wie das Teil aussieht?
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Kai!
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Re: 2 Fälle: Widerruf nach Nutzung + Widerruf vor Zustellung

Nein, das ist nicht mein EK-Preis, aber ich dachte, da ich die 60 Euro bereits erwähnt hatte.

Neue Fassung:
ich habe mit meinem Rechtsanwalt bezüglich Ihres Widerspruchs Rücksprache gehalten und teile Ihnen hiermit folgendes mit:
1. Wenn das Lager fehlt, hätten Sie es umgehend reklamieren müssen. Sie haben den neuen Artikel trotz fehlenden Lager eingebaut = Einbaufehler. Auch wenn Sie ein anderes Lager genutzt haben sollten, ist die Kompatibilät mit dem Ausrücklager, bzw. auch Ihrem Fahrzeug nicht gewährleistet. An für sich vergleicht/überprüft man das Neuteil auf Passgenauigkeit/Vollständigkeit mit dem Altteil bevor man das Neuteil verbaut.
2. Es steht 2x in der Artikelbeschreibung, dass es ggf. Einschränkungen gibt. Auch wenn Sie den Hinweis ignorieren, ändert es nichts an der Tatsache, dass der in der Artikelbeschreibung zu finden ist.
3. Das Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern den Artikel in Augenschein zu nehmen sowie einer Prüfung zu unterziehen wie es im stationären Handel möglich wäre. Sie haben den Artikel bereits verbaut, dies geht über das Widerrufsrecht hinaus, da dies auch im stationären Handel nicht möglich gewesen wäre. Vielmehr hätten Sie sich beraten lassen können, ob der Artikel mit Ihrem Fahrzeug kompatibel ist. In diesem Fall siehe dazu Punkt 2.

Sie können den Artikel ausreichend frankiert innerhalb der 30-tätigen Widerrufsfrist zurück senden. Aufgrund des erfolgten Einbaus des Artikels haben Sie Wertersatz zu leisten, siehe hierzu die Widerrufsbedingungen.

Nach Eingang der Rücksendung innerhalb der 30-tätigen Widerrufsfrist erfolgt eine Überprüfung des Artikels sowie anschließend die Ermittlung der Höhe des Wertersatztes.

Die Erstattung des Kaufpreises abzüglich des Wertersatzes erfolgt anschließend umgehend.
Kai!
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Re: 2 Fälle: Widerruf nach Nutzung + Widerruf vor Zustellung

Ende März/Anfang April wäre Sie einverstanden gewesen, wenn Sie eine Teilerstattung für das fehlende Teil bekommt und sich es selbst kauft.

Rückgabefall hatte ich bestätigt, wurde automatisch geschlossen, da keine Rücksendung und keine Antwort mehr.

Heute nun mit einmal die Nachricht, dass Sie wochenlang sich nicht zurück melden konnte und hat mir Bilder vom Artikel zugeschickt um zu Erfahren, welchen Wertersatz sie leisten müsste.

Widerrufsfrist ist nun lange vorbei, auch wenn Sie sich nicht gemeldet hat, hätte Sie den Artikel innerhalb der Widerrufsfrist zurückschicken können.

Gekauft am 6.03.2017, kann die mich noch bewerten? Auch nach automatischer Schließung des Rückgabe-Falls?

Muss ich da jetzt überhaupt noch drauf antworten? Oder wie würdet ihr reagieren?
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