Hey Leute,
Eine Frage in die Runde.
Eventuell hat jemand einen Tipp.
In einem kleinen Vorort bei uns steht ein Grundstück zum Verkauf. Ich denke darüber nach es zu kaufen und eine kleine Halle mit Büroräumen zu bauen.
Eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde hat nun ergeben das kein Einzelhandel in meiner Branche im Industriegebiet zulässig ist.
Zulässig wäre lediglich Handel mit Baustoffen und den damit Verwandten bereichen.
Nun gut, bin zwar Einzelhändler aber lediglich Online Vertrieb. Keine Kunden vor Ort. Es ist ja eher eine Lagerhalle. Die Dame sagt dazu, die Onlineverkäufe werden ja dennoch von dort generiert.
Das macht doch irgendwie keinen Sinn?!
Im Wohngebiet darf man auch keine Halle bauen.
Na wo soll ich denn nun nach einem bezahlbaren Grundstück schauen?
Andersrum würde es auch bedeuten, dass wenn ich mein Gewerbe zu hause anmelde ist es zulässig?
Irgendwie widersprüchlich oder?
Hat hier jemand Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben?
Hallenbau/Genehmigung
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
-
- Beiträge: 86
- Registriert: 10. Mär 2017 10:57
Re: Hallenbau/Genehmigung
Frag am besten mal beim Vorgesetzten der Dame nach.
Das klingt nicht wirklich logisch.
Vielleicht kann dir auch ein Gemeinderat weiterhelfen.
Ich würde es verstehen, wenn du ein Bordell eröffnen willst, aber bei einem Onlinehandel sollte es kein Problem sein.
Das klingt nicht wirklich logisch.
Vielleicht kann dir auch ein Gemeinderat weiterhelfen.
Ich würde es verstehen, wenn du ein Bordell eröffnen willst, aber bei einem Onlinehandel sollte es kein Problem sein.
[align=center]Ihr Ansprechpartner für Bürobedarf und Druckerzubehör.
http://www.bueroundco.net" onclick="window.open(this.href);return false;[/align]
http://www.bueroundco.net" onclick="window.open(this.href);return false;[/align]
Re: Hallenbau/Genehmigung
1: Falscher Bereich .. Rechtsbereich für Plusser
2: Gewerbeanmelung heißt noch nicht, dass das erlaubt ist. Wird meistens lax kontrolliert aber gab durchaus schon Fälle, wo für Onlinehändler eine Baunutzungsänderung beantragt werden musste. So lächerlich das auch sein mag.
Als nicht Plusser geht ich aber nicht weiter drauf ein
2: Gewerbeanmelung heißt noch nicht, dass das erlaubt ist. Wird meistens lax kontrolliert aber gab durchaus schon Fälle, wo für Onlinehändler eine Baunutzungsänderung beantragt werden musste. So lächerlich das auch sein mag.
Als nicht Plusser geht ich aber nicht weiter drauf ein
Re: Hallenbau/Genehmigung
Erstmal den B-Plan des Gebietes besorgen und dann in Ruhe und langsam lesen, was dort ausdrücklich aus- und was eingeschlossen ist. Soweit ich das aus Programmen des Staates kenne, ist der Begriff Versandhandel der zu Suchende.
Re: Hallenbau/Genehmigung
Menschen die bei der Stadt angestellt sind, soll mal einer verstehen.
Schließlich soll das vorhaben ja Geld von ausserhalb in die Gemeinde bringen.
Die Vorgehensweise und Handhabung ist natürlich immer Abhängig von der Region.
Hier bei mir kann man sogar eine Förderung für Bauvorhaben beantragen wenn man Onlinehandel macht.
Mfg B.
Schließlich soll das vorhaben ja Geld von ausserhalb in die Gemeinde bringen.
Die Vorgehensweise und Handhabung ist natürlich immer Abhängig von der Region.
Hier bei mir kann man sogar eine Förderung für Bauvorhaben beantragen wenn man Onlinehandel macht.
Mfg B.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 64 Gäste