Hallo,
ich habe einem Kunden ein Produkt verkauft, welches auch angekommen ist. Danach hat er einfach das Geld zurück gebucht. Habe ihm daraufhin ne Mail geschrieben, diese hat er allerdings nicht beachtet.
Wie soll ich vorgehen? Ich denke Mahnungen bringen nicht viel.
Rücklastschrift
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
- lallekalle
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 2438
- Registriert: 14. Jun 2014 12:50
- Land: Deutschland
Re: Rücklastschrift
Anrufen und nachfragen.
Ansonsten mahnen, mahnbescheid, vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher.
Ansonsten mahnen, mahnbescheid, vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher.
- TheMentalist
- Beiträge: 62
- Registriert: 16. Jun 2016 16:01
Re: Rücklastschrift
Kenn ich
Bei mir läuft das so:
1. Mahnung per E-Mail
2. Letzte Mahnung per Post
3. Übergabe an KSP
4. KSP beantragt irgendwann den Mahnbescheid dem hoffentlich nicht widersprochen wird.
5. Kontopfändung, Gerichtsvollzieher bzw. warten falls der Schuldner kein Geld hat
Bei mir läuft das so:
1. Mahnung per E-Mail
2. Letzte Mahnung per Post
3. Übergabe an KSP
4. KSP beantragt irgendwann den Mahnbescheid dem hoffentlich nicht widersprochen wird.
5. Kontopfändung, Gerichtsvollzieher bzw. warten falls der Schuldner kein Geld hat
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 94 Gäste